Mein A6 wurde geschrottet!
Hallo Gemeinde,
heute wurde mein parkender Audi geschrottet.
Es waren insgesamt 3 Fahrzeuge beteiligt. Das Fahrzeug, dass meinen A6 überholen wollte, wurde von einen entgegenkommenden Volvo V70 erfasst, und mir hinten in die Seite gedrückt.
Vom Volvo wurde das komplette Vorderad mit Achse vom Auto gerissen. Beide Autos mit Sicherheit Totalschaden, außer meiner (Schaden etwa 8-9tsd).
Der Clou ist aber, dass der entgegenkommende Volvo lt. Zeugenaussagen abgelenkt war, und die Mittellinie leicht überfuhr. Das Auto das mir rein ist (Citroen), hat in diesen moment mein am Straßenrand parkendes Auto langsam überholen wollen.
Meine Frau hatte zu der Zeit meinen Wagen. Jetzt wurde uns zur Last gelegt, dass unser Fahrzeug nicht eng genug am Bordstein geparkt war, somit mit einer Teilschuld rechnen müssen!
Meine Frau ist sich sicher, das Auto nahe dem Bordstein geparkt zu haben. Nach den Unfall stand das Auto vorne etwa 70cm vom Bordstein entfernt, und hinten 40cm. Leider sieht man keinen Gummiabrieb vom Reifen, dass der Wagen geschoben wurde. Mein Wagen wurde Fahrerseite hinter den Hinterrad erwischt, wobei das Rad des Unfallgegners(Citroen) mir in mein Hinterrad krachte (Felge und Reifen beschädigt).
Sache ist momentan beim Anwalt, und Gutachter schätzt morgen schön weiter.
Aber schon komisch, man Parkt und dann ist man mit Schuld, wenn einen ein Auto rein fährt, oder besser reingeschoben wird.
Jetzt steh ich vor der Entscheidung neuen kaufen, oder reparieren lassen. Ich warte mal das Gutachten entgültig ab.
Wie sieht das eigentlich mit der Nutzungsentschädigung (Ersatzwagen) aus, wenn ich keinen Leihwagen beanspruche?
37 Antworten
Unglaublich was ich hier lese.
Was hast Du für eine Motorisierung in Deinem A6?
Für den Fall, dass Du den Dicken abgibst...
Suche derzeit einen gebrauchten A6 3.0 TDI Motor - Kennbuchstaben BMK.
Bei Abgabe würde ich mich über eine Nachricht freuen.
Beste Grüße
Das Problem geht jetzt in die 2. Runde.
Bis heute (1,5 Wochen) nach den Unfall immer noch nichts vorangegangen. Der Anwalt hat noch nichts von der Polizei, ich kenne nicht einmal noch meinen Unfallgegner!
Wenigstens hab ich ein unabhängiges Gutachten machen lassen, das ich heute bekommen hab.
So nun meinte mein Anwalt " wohlgemerkt das ich förmlich um Audienz betteln musste), das ich eigentlich jetzt den Schaden beheben lassen kann, aber besser wärs ich soll noch warten, wegen eventl. Unfallhergangsgutachten.
Als Reparaturzeit sind zehn Tage angesetz. Ich hab das Auto mitlerweile seit 1,5 Wochen nicht nutzen können (nicht Fahrbereit) Bis ich überhaupt mal anfangen kann muß ich ferner noch weitere Ausfälle hinnehmen. Die anderen benötigen für alles ihre Zeit, und keiner versteht scheinbar, dass ich aufs Auto angewiesen bin. Ich hatte jetzt Urlaub und eine Woche eine Autoreise geplant, die ist vollkommen ins Wasser gefallen. Erklären sie das mal 2 kleinen Kindern. Außerdem jeden Tag irgendwo anders anklopfen müssen, das da was voran geht. Man wird hingestellt als sei man blöd.
So jetzt gehts weiter: wenn ich eine Teilschuld bekomme, werd ich persönlich von einer FACHGERECHTEN Reparatur wahrscheinlich absehen müssen, und lieber mehr Abstriche später mal beim Wiederverkauf hinnehmen, die ich dann selbst tragen muß.
Dann hab ich die Möglichkeit die Günstigere (nicht Fachgerechte) Reparatur beim Gegner einzureichen, und bekomm aber dann auch nur das Geld für die nicht sachgerecht Rep. ohne höheren Wertverlust bei eventl. späteren Verkauf und den Nutzungsausfall auch nur für die Dauer der Rep.. Mache ich die Abrechnung nach Gutachten, bekomme ich überhaupt keinen Nutzungsausfall. Lasse ich es Fachgerecht bei Audi reparieren, bekomme ich den Nutzungsausfall für die Reperaturdauer (max. 10 Tage). Aber die bisherigen vergangenen Wochen!- NICHT!!!
Soviel zur Schadenswiedergutmachung. Mein Schaden: Bisher noch kein Auto; Reparatur+Gutachter+Anwalt muß ich vorläufig aus eigener Tasche bezahlen (Schaden am A6 auf 5000€ netto geschätzt).
Jetzt soll mal einer sagen das man als Geschädigter Wiedergutmachung bekommt. Wenn mir jemand vorwirft, ich würde mich an einen Unfall bereichern wollen, weil ich mich über das alles beschwere, dann soll er mal bei mir vorbeikommen.....
Verkaufen geht auch nicht, sollte ich mehr bekommen, als der Restwert (den ich nicht kenne, der Gutachter auch keine Angaben macht), wird mir das mit den Zeitwert entgegengerechnet. Dann hätte ich da schon den nächsten Versicherungsstreit.
Ich kann euch sagen, wohl dem der ungeschädigt bleibt.
Das ist eine Rechtslage in D!!
Noch was, die erste Aussage meines Anwalts war, wie ich am Tag des Unfalls noch zu ihm sagte das ich eine Reise geplant hätte: Nehmen Sie sich einen Leihwagen. Da ständ ich jetzt schön blöd da mit einen Leihwagen der ein bis zwei tsd. Kilometer drauf hätte.
Das ist alles so ungerecht.🙁
Du hast aber auch einen sch..... Ärger damit, das geht echt gar nicht. Das ist ein tolles Recht in D. Mein Großvater hat mir früher schon immer gesagt, Recht haben heißt nicht zwangsläufig Recht bekommen in D. Ich drücke dir die Daumen, dass es bald mal voran geht!
Der ausgefallene Urlaub ist für deine beiden Jungs bestimmt frustrierend und dann dein wohlverdienter Urlaub für diesen ganzen Mist investieren anstatt sich zu entspannen,...
Denk daran, dass deine Frau sich momentan nicht so viel aufregen sollte,..., wenn du Hilfe oder deine Frau ein wenig Unterstützung benötigt, dann sag bescheid, ich wohne ja neben an! 🙂 (Übers WE bin ich allerdings unterwegs)
Grüße,
quattrofever
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hm 5000 Euro- bei Teilschuld bleiben evtl 500 bis 1000 hängen- wäre dumm und teuer aber das ist nunmal das Betriebsrisiko. Wenn mehr hängenbleibt kann man noch die Vollkasko durchrechnen.
Kein Schutzbrief , Adac oder ähnliches ?? Lohnt sich immer mal wieder in Hinblick auf Mietwägen, Gutachter etc. is solchen Situationen.
Wenn der Anwalt trödelt, Feuer unterm Hintern machen- du bist kein lukratives Geschäft für den, sondern vrmtl eher lästig.
Ansonsten hätt ich nen Europcar genommen und mit von denen nen schönen Preis raussuchen lassen- da sind alle km fei und in den Urlaub gefahren. Wenn du den Wagen übers WE nur nimmst, gibts da Hammerpreise- vielleicht haben die ja schon den D4 in der Flotte 😉 wären ca 170 bis 200 Euro für nen Wochenende A8, S Klasse oder 7er. Is klar, nicht wenig, aber wenn du an dem Wochenden viel fährst, kannst du ja mal den Verschleiss am eigenen PKW dagegen rechnen.
So eine scheisse aber auch...
Zitat:
Original geschrieben von canini50
....
Mache ich die Abrechnung nach Gutachten, bekomme ich überhaupt keinen Nutzungsausfall. Lasse ich es Fachgerecht bei Audi reparieren, bekomme ich den Nutzungsausfall für die Reperaturdauer (max. 10 Tage). Aber die bisherigen vergangenen Wochen!- NICHT!!!
.....
Das ist so nicht ganz richtig, bei Abrechnung nach Gutachten bekommst Du die im Gutachten dafür benötigten Tage als Nutzungsausfall erstattet !
Aber nur dann wenn Du nachweisen kannst das repariert wurde. Verkaufst Du den Wagen ohne Reparatur bekommst Du zumindest ein paar Tage für Fahrzeug-Neubeschaffung. Ich hatte mal nen Wagen in Eigenregie instandgesetzt und dafür die Ausfalltage dann nach Überprüfung der Reparatur durch die Versicherung erhalten.
Zu beachten: Bei Abrechnung nach Gutachten bekommst Du die Mehrwertsteuer NICHT ! Nur für den Teil den Du dann per Rechnung später nachweisen kannst.
Aber eigentlich weiß das ja alles Dein Anwalt !
Hallo,
gibt leider immer noch nichts neues!🙁
Eine Frage zum Nutzungsausfall: Der Schaden ist vor den Osterfeiertagen passiert, bis ich das Gutachten hatte sind 6 Tage (wegen Feiertage) vergangen. Im Gutachten stehen 10 Werktage, ohne Samstage und Sonntage, Reparaturdauer.
Wenn ich mein Auto jetzt in die Fachwerkstatt gebe, dauert das gut 2 Wochen, d.h. es sind dann mind. 12 Tage einschl. Wochenende.
Wie lange würde ich denn Nutzungsausfall bekommen. Fahrzeug ist nicht fahrbereit. Zählen die 6 Tage für das Gutachten auch? Mein Anwalt meint es zählen nur die 10 Reparaturtage im Gutachten bei Werkstattrep. ?!?😕
Das kann doch nicht sein. Ich meine ich müßte doch mindestens dann die 18 Tage (Reparaturdauer+Gutachtendauer)
Die Zeit die dazwischen jetzt vergeht, kann ich mir ja noch erklären, weil theoretisch könnte ich ja ab den Gutachten in die Werkstatt.
Aber die Tage sind ja 100% nachvollziehbar.
Meine Zweite Überlegung war die Quotenabrechnung über meine Vollkasko.
Ist aber nicht so einfach, weil meine Vollkasko eine Werkstattbindung hat, und ich mir gerade für einen unverschuldeten Unfall gerne die Werkstatt aussuchen würde. Daher erst die Klärung der Haftung.
Freie Werkstatt kommt mir nicht mehr in Frage. Ich will den Schaden endlich über die Bühne haben, und mit einer quasi Nullrechnung (daher kommt meine VK mit Rabattschutz in Betracht) rausgehen, was aber praktisch eigentlich nicht mehr möglich ist, wenn ich meinen Aufwand und meinen tatsächlichen Nutzungsausfall sehe.
Danke für eure Hilfe🙂
Bei den meisten Kasko-Verträgen mit Werkstattbindung kann man auch die Werkstatt seines Vertrauens auswählen, wenn man einen guten Grund dafür hat wie z.B.
- Werkstatt besser ohne Auto zu erreichen
- wenn das Auto sowieso schon dort steht (z.B. wegen Beurteilung ob man noch bedingt + gefahrlos weiterfahren kann mit dem Schaden)
- etc.
Man kann da oft mit der Versicherung reden !