Mein A6 wurde geschrottet!

Audi A6 C6/4F

Hallo Gemeinde,
heute wurde mein parkender Audi geschrottet.
Es waren insgesamt 3 Fahrzeuge beteiligt. Das Fahrzeug, dass meinen A6 überholen wollte, wurde von einen entgegenkommenden Volvo V70 erfasst, und mir hinten in die Seite gedrückt.
Vom Volvo wurde das komplette Vorderad mit Achse vom Auto gerissen. Beide Autos mit Sicherheit Totalschaden, außer meiner (Schaden etwa 8-9tsd).
Der Clou ist aber, dass der entgegenkommende Volvo lt. Zeugenaussagen abgelenkt war, und die Mittellinie leicht überfuhr. Das Auto das mir rein ist (Citroen), hat in diesen moment mein am Straßenrand parkendes Auto langsam überholen wollen.
Meine Frau hatte zu der Zeit meinen Wagen. Jetzt wurde uns zur Last gelegt, dass unser Fahrzeug nicht eng genug am Bordstein geparkt war, somit mit einer Teilschuld rechnen müssen!
Meine Frau ist sich sicher, das Auto nahe dem Bordstein geparkt zu haben. Nach den Unfall stand das Auto vorne etwa 70cm vom Bordstein entfernt, und hinten 40cm. Leider sieht man keinen Gummiabrieb vom Reifen, dass der Wagen geschoben wurde. Mein Wagen wurde Fahrerseite hinter den Hinterrad erwischt, wobei das Rad des Unfallgegners(Citroen) mir in mein Hinterrad krachte (Felge und Reifen beschädigt).
Sache ist momentan beim Anwalt, und Gutachter schätzt morgen schön weiter.
Aber schon komisch, man Parkt und dann ist man mit Schuld, wenn einen ein Auto rein fährt, oder besser reingeschoben wird.
Jetzt steh ich vor der Entscheidung neuen kaufen, oder reparieren lassen. Ich warte mal das Gutachten entgültig ab.
Wie sieht das eigentlich mit der Nutzungsentschädigung (Ersatzwagen) aus, wenn ich keinen Leihwagen beanspruche?

37 Antworten

Ich sehe das genauso wie paul.mt. Von welcher Mitschuld kann da die Rede sein, auch wenn das Fahrzeug 40cm vom Rand entfernt stand? Solange die Fahrbahn keine durchgezogene Linie hat und man den Mindestabstand zu ihr eingelaten hat, steht man sowieso schon mal nicht grundsätzlich falsch, im Sinne von gefährlich. Wenn man da auch noch kein Anhalteverbot hat, dann darf man ein Fahrzeug einfach so anhalten. Ich spreche nicht von Parken, ich spreche von Anhalten (also auch mit mehr Abstand zur Strassenseite). D.h. jeder der vorbeifahren möchte, muss dann darauf achten, dass genügend Platz da ist und nicht nur einfach drauflosfahren und dann wenn's mal zu eng wird die Schuld auf parkende Autos schieben. Solange man durch vorsichtiges Fahren einen Unfall hätte vermeiden können, sehe ich keine Chance für Mitschuldansprüche, sonst könnte man jedem der aussteigen möchte und die Tür aufgemacht hat (nicht plötzlich, sondern das war von weitem zu sehen) Mitschuld anhängen, wenn man beim Vorbeifahren jemanden rammt. Das ist doch Quatsch! 😁

Also schön locker bleiben! 😉

Zitat:

Original geschrieben von canini50



Hallo Gemeinde,
heute wurde mein parkender Audi geschrottet.
Es waren insgesamt 3 Fahrzeuge beteiligt. Das Fahrzeug, dass meinen A6 überholen wollte, wurde von einen entgegenkommenden Volvo V70 erfasst, und mir hinten in die Seite gedrückt.
Vom Volvo wurde das komplette Vorderad mit Achse vom Auto gerissen. Beide Autos mit Sicherheit Totalschaden, außer meiner (Schaden etwa 8-9tsd).
Der Clou ist aber, dass der entgegenkommende Volvo lt. Zeugenaussagen abgelenkt war, und die Mittellinie leicht überfuhr. Das Auto das mir rein ist (Citroen), hat in diesen moment mein am Straßenrand parkendes Auto langsam überholen wollen.
Meine Frau hatte zu der Zeit meinen Wagen. Jetzt wurde uns zur Last gelegt, dass unser Fahrzeug nicht eng genug am Bordstein geparkt war, somit mit einer Teilschuld rechnen müssen!
Meine Frau ist sich sicher, das Auto nahe dem Bordstein geparkt zu haben. Nach den Unfall stand das Auto vorne etwa 70cm vom Bordstein entfernt, und hinten 40cm. Leider sieht man keinen Gummiabrieb vom Reifen, dass der Wagen geschoben wurde. Mein Wagen wurde Fahrerseite hinter den Hinterrad erwischt, wobei das Rad des Unfallgegners(Citroen) mir in mein Hinterrad krachte (Felge und Reifen beschädigt).
Sache ist momentan beim Anwalt, und Gutachter schätzt morgen schön weiter.
Aber schon komisch, man Parkt und dann ist man mit Schuld, wenn einen ein Auto rein fährt, oder besser reingeschoben wird.
Jetzt steh ich vor der Entscheidung neuen kaufen, oder reparieren lassen. Ich warte mal das Gutachten entgültig ab.
Wie sieht das eigentlich mit der Nutzungsentschädigung (Ersatzwagen) aus, wenn ich keinen Leihwagen beanspruche?

Das Auto meiner Frau stand i. absoluten Halteverbot und wurde von einen Bus angefahren,

die Versicherung hat alles gezahlt.

Nur weil dein Auto angeblich nicht richtig stand sollst du Teilschuld bekommen kann ich mir nicht vorstellen.

Also das mit der Teilschuld ist ja mal echt mehr als nur lächerlich ;-) die versuchen doch immer wieder einen zu verschei...ern! Allerdings das mit der Beule im dach...hmm hört sich für mich an als wäre da was verzogen, will dich da aber jetzt nicht beunruhigen nur das wird der gutachter so nicht feststellen können ohne das der wagen auf ne richtbank kommt!

Hallo,

auch wenn dein Auto falsch gestanden ist, bekommst du maximal eine Verwarnung wg. falschen Parken......das hat aber mit Teilschuld nichts zu tun, da jeder Autofahrer die nötige Vorsicht/Umsicht haben muß und jederzeit mit so einer Situation rechnen muß. Ist halt Theorie, aber so ist es. D.h. im Umkehrschluß, da du kein aktiv Beteiligter warst und dir keine grobe Fahrlässigkeit/Vorsatz nachgewiesen werden kann, keep smiling.....Wird alles nicht so heiß gegessen, wies gekocht wird.

Gruß
Hansi

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Danke für die aufmunternden Worte, ist beruhigend wenn doch mehr meiner/unserer Meinung sind.
Nur das Problem wurde angedacht, dass die Versicherungen das oft so machen, und das ist mir dann als Schatten haften geblieben. Da denkt man schon immer gleich ans Schlimmste, als ob es nicht schon schlimm genug wäre. Aber ich hoffe/denke auch, dass da eigentlich nichts kommen darf.
Die Delle am Dach ist angeblich doch durch ein Teil verursacht worden, dass drauf viel. Angeblich wär da sonst eine anderes Bild. Die Delle ist nur bei gewissen Lichteinfall zu erkennen, etwas dahinter ist noch eine Lackabschürfung. Ich hoffe der Gutachter (von mir bestellt) weiß was er tut. Angeblich soll er nach nochmaligen Erkundigen sehr fair begutachten, und nicht übertreiben, was auch auf eine hoffentlich schnellere Abwicklung schließen läßt.
Das wird sich jetzt sowieso wegen der Feiertage ziehen. Habs mir nicht träumen lassen, dass es uns auch mal erwischt🙁
Meine Frau kann am wenigsten/nichts dafür, und ich würde ihr nie einen Vorwurf machen, das ist ein Auto dann auch wieder nicht wert, selbst wenn Sie die Unfallverursacherin gewesen wäre.
Danke

Ich hab auch noch eine Anekdote zur Teilschuld.

Ich hab vor vielen Jahren mal mit dem Motorrad als Linksabbieger auf der Linksabbieger-Spur angehalten, weil Gegenverkehr kam. Das Auto hinter mir hat ebenfalls gebremst. Die Dame hinter diesem Auto konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und ist meinem Hintermann hinten reingekracht. Diese Dame meinte dann ich sei mitschuld, weil ich nicht hätte bremsen sollen. Denn dann wäre ihr Unfall ja nicht passiert. Weibliche Logik, was soll man dazu sagen.

Die herbeigeeilten Herren von der Rennleitung konnten ihr glücklicherweise die Rechtslage erläutern...

Cheers und lasst Euch das Osterfest nicht von den Dummen vermiesen
M1972

als ich meine Ausbildung beim Landgericht gemacht habe, erzählte mir ein Richter, dass wenn ein Auto auf der Autobahn mehr als 130 km/h fährt und dann in einen Unfall verwickelt ist und auch wenn er eindeutig nicht schuld ist, er immer 10-20 Prozent Teilschuld bekommt weil er halt über 130 km/h (Richtgeschwindigkeit) gefahren ist.

Zitat:

Original geschrieben von Dale007


als ich meine Ausbildung beim Landgericht gemacht habe, erzählte mir ein Richter, dass wenn ein Auto auf der Autobahn mehr als 130 km/h fährt und dann in einen Unfall verwickelt ist und auch wenn er eindeutig nicht schuld ist, er immer 10-20 Prozent Teilschuld bekommt weil er halt über 130 km/h (Richtgeschwindigkeit) gefahren ist.

ich glaube nicht das das parkende Auto schneller als 130 km/h war

THIS THREAD IS WORTHLESS WITHOUT PICS

Um was für einen Dicken handelt es sich denn?
Wäre vielleicht im Unfallwagen interessiert.

Wurde alles Wichtige schon erzählt.
Nachträge: Versuch immer ruhig Blut zu halten und bleib bei der Abwicklung immer schön sachlich.
1. Selbst wenn der Gutachter ein sehr genaues Schadengutachten erstellt, kann der tatsächliche Aufwand erheblich davon abweichen ------> betrachte das ganze als einen LAUFENDEN PROZESS.
2. Setze Dich nach Erhalt mit der Versicherung zusammen und kläre einen eventuellen Ersatz.
Wichtig dabei: Niemals das erste "Angebot" einer Entschädigungsleistung annehmen, sondern immer
"Da möchte ich vorher meinen Anwalt konsultieren"
Das betrifft gerade den Fall für einen Ersatzkauf anstelle Reparatur.
3. Vergiß nicht die (maximalen glaub ich 2-3 Wochen) tägliche Nutzungsausfallentschädigung (21* 70,-€) sind ja auch nicht übel 😉
4. Bleib immer sachlich und erzähle so wenig wie möglich am Telefon.
5. Falls die wieder mit der Teilschuld anfangen sollten, zieh sofort diesen Satz aus dem Gürtel:
"Ich glaube, wir sollten dieses jetzt fruchtarme Gespräch beenden, ich bitte sie die Konversation von jetzt an mit meinem Rechtsanwalt, den ich mir normalerweise gar nicht leisten könnte, zu führen. Der hat zwar wenig Zeit, aber dafür haben sie ja Mittel offenbar eingeplant." 😁
keep cool Oldä 😎
Ach ja, Fotos bitte, wir wollen hier "Erfolge" feiern 😉 wenn wir dich schon aufmuntern sollen

Zitat:

Original geschrieben von canini50


...Meine Frau ist sich sicher, das Auto nahe dem Bordstein geparkt zu haben. Nach den Unfall stand das Auto vorne etwa 70cm vom Bordstein entfernt, und hinten 40cm...

Also, ich kenne zwar nicht genau die Situation vor Ort (hoffe mal, ihr habt reichlich Bilder gemacht) aber wenn das Fahrzeug nach einem versetzten Aufprall immer noch über 40 cm weg vom Bordstein steht, ist deine Aussage wohl oder übel sehr fraglich. Wenn ein Fahrzeug in Fahrtrichtung am Bordstein steht und der Aufprall auf die hintere linke Ecke erfolgt, kann es passieren, dass das Heck weiter auf die Straße gezogen oder gegen den Bordstein gedrückt wird, abhängig vom Einschlagswinkel des anderen Fzg. ... das ist erstmal richtig. Im Umkehrschluss wird jedoch die Fahrzeugfront in der Regel der Fälle in die entgegengesetzte Richtung versetzt. In einigen Fällen ist es schon passiert, dass dabei Farhzeuge über einen hohen Borstein hinweg auf den Gehweg geschoben wurden.

Auf Grund der von dir geschilderten Schäden an den beiden anderen Fzg. kann man davon ausgehen, dass wohl die 50 km/h mindestens vollständig ausgenutzt wurden um es mal zurückhaltend zu formulieren. Aber dennoch ist anhand deiner Angaben davon auszugehen, dass dein Dicker etwa 50 cm vom Bordstein weggestanden haben

muß

. Daher ist eine Teilschuld bei einem Unfall eine normale Sache um die du wahrscheinlich auch nicht rum kommen wirst. Die Frage stellt sich eher in der Höhe der Teilschuld. Daher sind hier Fotos das A und O, und ein gutes Gutachten sowie einen guten Anwalt natürlich. Ich drück die aber dennoch fest die Daumen, dass es nicht allzu hart ausfällt.

Ich glaub meiner Frau schon (sie ist mündig), das sie es genau weiß, weil sie zuvor noch unsern kleinen Sohn auf der Gehsteigseite aussteigen ließ, und dieser direkt auf den Gehsteig stand. Ich gehe davon aus, das Fahrzeug stand von Haus aus etwas schräg am Straßenrand, aber definitiv nicht soweit weg. So meine Theorie. Der Aufprall kam von seitlich gerade hinter den Reifen, und wenn dann ist mein Auto mit den Vorderreifen des Gegners an meinen Hinterreifen (Lauffläche) gerade nach vorne geschoben worden (der Vorderreifen stand nach den Aufprall hinter meinen Reifen). Der Aufprall bei mir war denke ich nicht sicher 50km/h, da ja im Prinzip das andere Auto erst vom einen entgegengekommenen Fahrzeug, welches die gestrichelte Mittellinie (aus unachtsamkeit) überfuhr, erfasst wurde, und dann auf unser Auto dadurch abgelenkt wurde. Hauptschuldiger ist übrigens der Entgegenkommende.

Fakten ist, meine Frau stand vor den Unfall ordnungsgemäß, und nach den Unfall weiter weg.
Das Auto stand an einer sehr, sehr breiten geraden und sehr übersichtlichen Straße. Das Auto hat Tüv, entspricht der Stvo usw. . Quasi Idiotensicher!
Fakt ist weiter, das Auto war vorher richtig und danach anders. Das sollte ich nicht beweisen müssen, sondern der, der anderes behauptet.
Das Problem ist einzig und allein, dass Sie dummerweise zur falschen Zeit am falschen Ort war.
Und die Tatsache das eben Versicherer dafür bekannt sind, irgendwie sich um alles zu drücken.
Gott sei dank stand da kein Mensch!
Ich werde auf jedenfall bis aufs Blut streiten, sollte uns eine Teilschuld für nichts zugesprochen werden. So kann es nun wirklich nicht sein.
Aber ich warte mal ab was überhaupt raus kommt. Vielleicht stellt sich die Diskusion ja gar nicht.
Auf jedenfall ist man scheinbar durch seine blose Existenz schon automatisch an allen mitschuld.

Zitat:

Original geschrieben von canini50


Auf jedenfall ist man scheinbar durch seine blose Existenz schon automatisch an allen mitschuld.

Dem ist tatsächlich so. Nicht an Allem aber Teilschuld fast immer. Auch wenn das verrückt klingt. Ich würde das auf jeden Fall mit Anwalt machen. Hoffentlich hast du eine Rechtsschutzversicherung.

Im Zweifel wird ein Gutachter das beurteilen müssen, hilfreich ist es natürlich, wenn man Zeugen benennen kann.

Zitat:

Original geschrieben von Wiegand17



Zitat:

Aber dennoch ist anhand deiner Angaben davon auszugehen, dass dein Dicker etwa 50 cm vom Bordstein weggestanden haben muß. Daher ist eine Teilschuld bei einem Unfall eine normale Sache um die du wahrscheinlich auch nicht rum kommen wirst. Die Frage stellt sich eher in der Höhe der Teilschuld.

Vergesst doch bitte endlich mal das Thema Teilschuld !
Selbst wenn das Auto 1m neben der Bordsteinkante geparkt hätte gäbe es in diesem Fall (geradeaus, übersichtlich, innerorts) keinerlei Anlass von einer Teilschuld auszugehen. Das parkende Fahrzeug war einfach nicht ursächlich für den Unfall.

Richtig, genau das is mir nicht mehr eingefallen!🙂
Ursächlich war eigentlich das entgegenkommende Fahrzeug, weil es wegen unachtsamkeit auf die andere Straßenseite kam, -so die Polizei. Das andere Fahrzeug wurde gegen meines geschoben.
Von meinen ging im Prinzip auch keine Betriebsgefahr aus, da ja nicht in Betrieb sondern geparkt.
Na ja, mal abwarten, ich werde berichten.

Hätte mir mittlerweile schon einen anderen A6 ausgesehen, aber das wird sich noch ziehen, dann is er wahrscheinlich weg. Ansonsten lasse ich reparieren. Aber ich lasse mir jetzt lieber mal Zeit.

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