Mehrwertsteuersenkung ab 01.07.
Die GroKo hat ja soeben die Senkung der Mehrwertsteuer von 19% auf 16% beschlossen.
Wie verhält es sich denn mit einem bestellten Fahrzeug für einen Endverbraucher, der das Fahrzeug dann vielleicht erst im August bekommt. Die Rechnung wird ja dann erst im August gestellt. Also folglich muss sie ja mit 16% Mehrwertsteuer ausgewiesen werden. Spart man jetzt dadurch 3%?
Beste Antwort im Thema
Es ist schon bemerkenswert welche Wellen diese MwSt Senkung auslöst. Würde mich mal interessieren, welche Mitdiskutanten überhaupt in der Liga kaufen (können/wollen). Nur beim Kauf ergibt sich ein wirklich rechnerischer Vorteil.
Bei einem 100k Fahrzeug spare ich etwas mehr als 2,5k. Da ich den Restwert als Käufer nicht kenne, weiß ich nicht, ob das überhaupt wesentlich ist. Und ob der Verkäufer mir dann nicht eh die % entgegengekommen wäre.
In der 1% Versteuerung sind es etwas anfänglich mehr als 3 Prozent, da ja noch die Entfernung zur Arbeitsstätte dazukommt. Bei 100k BLP und 20km einfach ganze 50 € zu 1600 € als geldwerten Vorteil weniger zu versteuern. Nehmen wir noch den Grenzsteuersatz dazu, schrumpft der "Mehrwert" nochmal zusammen, was etwa 23 Netto Ersparnis ergibt. Da reduziert sich die Ersparnis zu etwas unter 1% zum Nettolohn. Da hat jemand ganz schlau in der BR gerechnet.😉
Jetzt kann natürlich jeder seine Parameter anpassen, aber so wirklich der Netto Bringer ist es nicht.
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Zitat:
@tanair07 schrieb am 5. Juni 2020 um 09:20:51 Uhr:
......
Thema 2: die MwSt wird gesenkt: werden dadurch Autos (oder Waren allgemein) ab dem 1. Juli günstiger (im Bruttoeinkauf)?
-> das wissen wir nicht, der Händler könnte einfach weniger Rabatt auf die Autos geben. Oder die Hersteller könnten die Preise anpassen, so dass der Nettopreis höher ist. Aber ich denke nicht, dass die Autohändler die Preise anheben, da das leicht nachweisbar wäre und angesichts der Krise sowieso weniger Autos verkauft werden.
Das ist in Bruttopreisländern wie Deutschland auch total undurchsichtig. Oder wirst du jetzt bis zum 01.07. alle Bruttopreise auf Netto umrechnen und gleichfalls ab 01.07. zum Vergleich? Sowas von Verarsche...
Da ist es in Nettopreisländern wie Amerika einfacher, da sieht man dann den Preiszuschlag sofort. Die MWSt wird erst an der Kasse dazugerechnet.
Ich habe meinen Golf in Februar bestellt, und habe den Abholtermin am 05. Juli (Leasingvertrag mit 3000 Euro Anzahlung) in der Autostadt. Nun meinte der Autohändler man muss das Auto auch im Juli anmelden, sonst kriegt man die 16% nicht. D.h. wenn man das Auto am 29.06 anmeldet (Termin bei der Zulassungsstelle) bleibt man bei 19% für Anzahung und Leasingrate? Das ist ein bisschen verwirrend!!
Der Händler hat meines Erachtens nach Recht mit der Aussage. Wichtig ist das Datum der Leistungserbringung und dieses ist beim Auto die Zulassung (Eintragung des Eigentümers im Fahrzeugbrief).
Dass du die Ware eine Woche später abholst, spielt keine Rolle.
Zitat:
@krypt0n schrieb am 5. Juni 2020 um 18:20:52 Uhr:
Der Händler hat meines Erachtens nach Recht mit der Aussage. Wichtig ist das Datum der Leistungserbringung und dieses ist beim Auto die Zulassung (Eintragung des Eigentümers im Fahrzeugbrief).
Dass du die Ware eine Woche später abholst, spielt keine Rolle.
Tatsächlich der Zulassung? Oder der Übergabe und Gefahrenübergang? Anders herum kann ich ja auch ein Fahrzeug erwerben und es nicht zulassen ... (?) ... und trotzdem ist die Leistung erbracht
Die Zulassung hat ja mit der Lieferung das Fahrzeugs nichts zutun. Du könntest dir das Auto ja auch bestellen um es dir als Gegenstand in dein privates Museum zu stellen. Oder als Winterauto frühzeitig gekauft haben und bis Oktober in die Garage stellen. Trotzdem wäre der Vertrag erfüllt und der Gegenstand geliefert und zu bezahlen sobald der Händler ihn dir übergibt.
edit: civic war schneller 😁
Da habe ich eine andere Meinung. Stichtag ist der Tag der Rechnungsstellung und die zu diesem Zeitpunkt geltende MwSt.. Was ist, wenn die Rechnung am 30. Dez ausgestellt wird und das Fahrzeug mit Händlerkennzeichen oder Kurzzeit-Kennzeichen abgeholt wird und erst im Januar 2021 durch den Käufer (Stichtag Rechnung/Kaufvertrag) zugelassen wird? Oder das Fahrzeug GAR NICHT in DE zugelassen wird sondern als Ferienauto auf Mallorca?
M.E. kann die MwSt.-Berechnung nicht an einer Fahrzeugzulassung festgemacht werden sondern allein an dem Rechnungsdatum.
edit - ich bin einfach zu langsam... ;-)
Zitat:
@B2nerd schrieb am 5. Juni 2020 um 19:06:29 Uhr:
Oder das Fahrzeug GAR NICHT in DE zugelassen wird sondern als Ferienauto auf Mallorca?
Dann ist Dir die MwSt doch eh egal, oder?
wenn ich in DE lebe und mein sauer verdientes Geld verdiene?.....ich denke nicht, dass mir das egal wäre. War aber nur als Beispiel gedacht.
Du hast ja (schneller) geantwortet und das Beispiel der "Garnicht-Zulassung" gebracht :-)
Ich warte ja noch auf die Auflösung des Knotens von DeepMo ;-)
Es geht im Grunde darum wann und ob die Verfügungsmacht an dem Fahrzeug übergeht. Dann ist die Lieferung erfolgt und die Umsatzsteuer entsteht. Das ist der allgemeine Grundsatz bei beweglichen Wirtschaftsgütern. Ich hoffe das hilft. Im Grunde werden die Endverbraucher aber wenig von der Minderung haben, da wir über Bruttopreise gesteuert werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand durch Rewe rennt und alle Preisschilder um die Prozente mindert. Bei Selgros zum Beispiel, wo Nettopreise ausgewiesen sind könnte es besser klappen, da dann wirklich nur die geringeren Prozente drauf kommen sollten.
Zitat:
@B2nerd schrieb am 5. Juni 2020 um 19:50:32 Uhr:
wenn ich in DE lebe und mein sauer verdientes Geld verdiene?.....ich denke nicht, dass mir das egal wäre. War aber nur als Beispiel gedacht.
Und genau bei deinem Beispiel - Ausfuhr und Zulassung im Ausland - ist die MwSt doch vollkommen egal. Du bekommst die Deutsche zurück (egal ob 16 oder 19%) und musst die des Ziellandes zahlen.
Für mich war wichtig klarzustellen, dass weder das Datum der Zulassung noch das der Rechnung relevant ist. Ich werde noch im Januar Rechnungen mit 16% zahlen.
Zitat:
@DeepMo schrieb am 5. Juni 2020 um 19:59:20 Uhr:
Es geht im Grunde darum wann und ob die Verfügungsmacht an dem Fahrzeug übergeht. Dann ist die Lieferung erfolgt und die Umsatzsteuer entsteht. Das ist der allgemeine Grundsatz bei beweglichen Wirtschaftsgütern. Ich hoffe das hilft. Im Grunde werden die Endverbraucher aber wenig von der Minderung haben, da wir über Bruttopreise gesteuert werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand durch Rewe rennt und alle Preisschilder um die Prozente mindert. Bei Selgros zum Beispiel, wo Nettopreise ausgewiesen sind könnte es besser klappen, da dann wirklich nur die geringeren Prozente drauf kommen sollten.
Ok - also für meine einfachen Synapsen - es gilt die Mwst zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs und Bestätigung der Übernahme durch den Käufer. Rechnungstellung kann auch vorher oder nachher sein, müsste dann ggfs. geändert werden, z.B. wenn die Rechnung VOR dem MwSt-Beschluß gestellt wurde, die Übergabe aber erst im Zeitraum der MwSt-Senkung erfolgt und die Rechnung ja auch erst dann fällig wird.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 5. Juni 2020 um 20:11:49 Uhr:
Zitat:
@B2nerd schrieb am 5. Juni 2020 um 19:50:32 Uhr:
wenn ich in DE lebe und mein sauer verdientes Geld verdiene?.....ich denke nicht, dass mir das egal wäre. War aber nur als Beispiel gedacht.Und genau bei deinem Beispiel - Ausfuhr und Zulassung im Ausland - ist die MwSt doch vollkommen egal. Du bekommst die Deutsche zurück (egal ob 16 oder 19%) und musst die des Ziellandes zahlen.
Ich habe nicht über eine "Ausfuhr" gesprochen - dass wäre noch mal ein anderes Thema. Einfach in DE kaufen - mit Kurzzeit-Kennzeichen zum Haus der Eltern auf Malle fahren und dort (via Eltern zulassen).
ZUM BEISPIEL....
Zitat:
Für mich war wichtig klarzustellen, dass weder das Datum der Zulassung noch das der Rechnung relevant ist. Ich werde noch im Januar Rechnungen mit 16% zahlen.
Ja, so interpretiere ich den Beitrag von DeepMo
Ja, B2nerd. In eine Rechnung gehört auch immer der Lieferzeitpunkt. Sollten Rechnungen davor gestellt werden, dann sind dies Anzahlungsrechnungen und solche müssten auch so gekennzeichnet sein. Sobald die Lieferung dann erfolgt muss eine Endabrechnung erfolgen und dann sollte die Entlastung der 3% erfolgen.