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Mehrwertsteuersenkung ab 01.07.

Audi A6, Audi S6, Audi RS6
Themenstarteram 3. Juni 2020 um 21:18

Die GroKo hat ja soeben die Senkung der Mehrwertsteuer von 19% auf 16% beschlossen.

Wie verhält es sich denn mit einem bestellten Fahrzeug für einen Endverbraucher, der das Fahrzeug dann vielleicht erst im August bekommt. Die Rechnung wird ja dann erst im August gestellt. Also folglich muss sie ja mit 16% Mehrwertsteuer ausgewiesen werden. Spart man jetzt dadurch 3%?

Beste Antwort im Thema

Es ist schon bemerkenswert welche Wellen diese MwSt Senkung auslöst. Würde mich mal interessieren, welche Mitdiskutanten überhaupt in der Liga kaufen (können/wollen). Nur beim Kauf ergibt sich ein wirklich rechnerischer Vorteil.

Bei einem 100k Fahrzeug spare ich etwas mehr als 2,5k. Da ich den Restwert als Käufer nicht kenne, weiß ich nicht, ob das überhaupt wesentlich ist. Und ob der Verkäufer mir dann nicht eh die % entgegengekommen wäre.

In der 1% Versteuerung sind es etwas anfänglich mehr als 3 Prozent, da ja noch die Entfernung zur Arbeitsstätte dazukommt. Bei 100k BLP und 20km einfach ganze 50 € zu 1600 € als geldwerten Vorteil weniger zu versteuern. Nehmen wir noch den Grenzsteuersatz dazu, schrumpft der "Mehrwert" nochmal zusammen, was etwa 23 Netto Ersparnis ergibt. Da reduziert sich die Ersparnis zu etwas unter 1% zum Nettolohn. Da hat jemand ganz schlau in der BR gerechnet.;)

Jetzt kann natürlich jeder seine Parameter anpassen, aber so wirklich der Netto Bringer ist es nicht.

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Ich habe genau den Fall, Auto vor 2 Wochen bestellt und Lieferung irgendwann in 4-5 Monaten. Nach meinem Verständnis müsste der End-Rechnungsbetrag gesenkt werden, aber falls jemand da mehr weiß- bitte um mehr Infos :)

Zeitpunkt der Rechnungslegung und des Buchungsvorgangss zählt. Hast du jetzt bestellt und gezahlt, dann sind es 19%.

Hast du jetzt bestellt und zahlst zwischen Juli und Dezember, dann werden es 16% sein. Dem Händler is das ja eh wurscht.

Bei mir gehts zwar um einen Kia, aber der Fall ist genauso gelagert.

Habe Anfang Mai bestellt und kriege und bezahle ihn Anfang Juli.

 

Werde morgen mal nachfragen wie die sich das vorstellen.

Der Nettopreis den der Händler an der Hersteller zahlt ändert sich ja nicht und die MwSt. ist ja nur ein Durchlaufposten.

Berichtest du dann mal bitte? Danke!

Alles vor Lieferung ist nur eine Anzahlung. Die richtige Rechnung wird bei der „Leistungserbringung“ sprich der Lieferung erstellt. Dann ist auch das Rechnungsdatum und damit auch der dann gültige MwSt Satz.

Sehe ich auch so.. nur dürfte der Händler auf der Rechnung dann einen höheren Nettobetrag ausweisen oder ist er gezwungen den Bruttobetrag zu reduzieren?

am 4. Juni 2020 um 5:28

Interessant wird es meiner meinung nach wenn du gegen ende des jahres ein auto mit 16% mwst bestellst und es erst nach 01.01. geliefert bekommst...

Kann man das irgendwie absichern ?

Der Händler muss doch die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen und das wird immer in dem Monat sein, in dem die Rechnung bezahlt wird. Eigentlich ist das ein sehr simples Prinzip und ich habe es oben erwähnt - dahinter stehen die ordnungsmäßen Grundsätze der Buchführung. Selbstbwenn ihr ein Angebot auf 16% Mwst. erhaltet, müsst ihr nach dieser Zeit dann die 19% zahlen. Wie gesagt, der Händler muss diesen Posten aus so genannten Durchlaufposten eh abführen und ihn interessiert das nicht. Er muss lediglich taggenau die Sätze umstellen und richtig aufweisen. Wegen den lummeligen 3% haben nun wieder mal sehr viele Unternehmen sehr viel zu tun.

Zitat:

@Sven210779 schrieb am 4. Juni 2020 um 07:28:59 Uhr:

Interessant wird es meiner meinung nach wenn du gegen ende des jahres ein auto mit 16% mwst bestellst und es erst nach 01.01. geliefert bekommst...

Kann man das irgendwie absichern ?

Einzige Möglichkeit könnte Zahlung per Vorauskasse sein.

am 4. Juni 2020 um 6:37

Oder rechnung mit entsprechend hohem zahlungsziel ;-)

Theoretisch kann der händler die rechnung an den kunden schreiben bevor er selber die rechnung vom werk erhält da zwischen hersteller und händler eh nur netto abgerechnet wird oder hab ich da ein denkfehler ?

Zitat:

@Laura2512 schrieb am 4. Juni 2020 um 06:49:43 Uhr:

Sehe ich auch so.. nur dürfte der Händler auf der Rechnung dann einen höheren Nettobetrag ausweisen oder ist er gezwungen den Bruttobetrag zu reduzieren?

Wer schummeln möchte könnte das sicher mit Oma Erna tun... Fair wäre das nicht, für den normalen Unternehmer ist die MwSt. nur ein durchlaufender Posten.

Zitat:

@Aerowinger schrieb am 3. Juni 2020 um 23:30:25 Uhr:

Zeitpunkt der Rechnungslegung und des Buchungsvorgangss zählt. Hast du jetzt bestellt und gezahlt, dann sind es 19%.

Hast du jetzt bestellt und zahlst zwischen Juli und Dezember, dann werden es 16% sein. Dem Händler is das ja eh wurscht.

Ist nicht ganz richtig. Nicht die Zahlung ist grds. relevant für den Steuersatz, sondern das das Datum der Leistungserbringung.

Wenn das Auto also im Juli bis Dezember ausgeliefert bekommst sollte der niedrigere Steuersatz gelten. Unabhängig davon, wann die Rechnung oder die Buchung erfolgt. Das ist in 13 Abs. 1 UStG geregelt.

Zahlungsflüsse haben keine Auswirkung auf den Zeitpunkt der Umsatzsteuerberechnung.

Die Umsatzsteuer entsteht zu dem Zeitpunkt, in dem die Rechnung ausgestellt wird, spätestens jedoch im Folgemonat der Leistungserbringung.

Edit

Hm, dachte ich...

Jetzt bin ich auch unsicher, evtl doch ausschließlich Leistungserbringung...

Edit2

Geleistete Anzahlungen werden zum Zeitpunkt der Zahlung versteuert (Istprinzip).

Das Ganze ist wohl mal wieder viel komplexer, als man denken sollte.

am 4. Juni 2020 um 7:32

Glaube das wird bei einigen für zündstoff sorgen ;-)

speziell bei marken wie vw oder seat die in den letzten monsten mit fehlerhaften angaben zu lieferfristen zu glänzen wissen...

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