Mehrwertsteuersenkung ab 01.07.
Die GroKo hat ja soeben die Senkung der Mehrwertsteuer von 19% auf 16% beschlossen.
Wie verhält es sich denn mit einem bestellten Fahrzeug für einen Endverbraucher, der das Fahrzeug dann vielleicht erst im August bekommt. Die Rechnung wird ja dann erst im August gestellt. Also folglich muss sie ja mit 16% Mehrwertsteuer ausgewiesen werden. Spart man jetzt dadurch 3%?
Beste Antwort im Thema
Es ist schon bemerkenswert welche Wellen diese MwSt Senkung auslöst. Würde mich mal interessieren, welche Mitdiskutanten überhaupt in der Liga kaufen (können/wollen). Nur beim Kauf ergibt sich ein wirklich rechnerischer Vorteil.
Bei einem 100k Fahrzeug spare ich etwas mehr als 2,5k. Da ich den Restwert als Käufer nicht kenne, weiß ich nicht, ob das überhaupt wesentlich ist. Und ob der Verkäufer mir dann nicht eh die % entgegengekommen wäre.
In der 1% Versteuerung sind es etwas anfänglich mehr als 3 Prozent, da ja noch die Entfernung zur Arbeitsstätte dazukommt. Bei 100k BLP und 20km einfach ganze 50 € zu 1600 € als geldwerten Vorteil weniger zu versteuern. Nehmen wir noch den Grenzsteuersatz dazu, schrumpft der "Mehrwert" nochmal zusammen, was etwa 23 Netto Ersparnis ergibt. Da reduziert sich die Ersparnis zu etwas unter 1% zum Nettolohn. Da hat jemand ganz schlau in der BR gerechnet.😉
Jetzt kann natürlich jeder seine Parameter anpassen, aber so wirklich der Netto Bringer ist es nicht.
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Zitat:
@Egon888 schrieb am 8. Juni 2020 um 09:26:02 Uhr:
Nein der Händler erhöht nicht den Preis. Da laut PAngV Gesetzt der Preis für Endverbraucher=Privatkunde inkl Ust zu vereinbaren ist und nicht der Nettopreis. Der Händler könnte wenn er wollte den Preis senken. Aber die haben doch durch die Krise eh schon zu kämpfen!
Das bezieht sich darauf, dass bei uns die Preise brutto
angegebenwerden müssen und nicht, wie in anderen Ländern teils üblich, netto ausgeschildert wird.
Der Preis besteht trotzdem aus dem Nettopreis für die Ware und der Umsatzsteuer und letztere wird für Waren mit Lieferdatum ab dem 01.07. von 19 auf 16% gesenkt.
Das heißt ganz konkret, dass man brutto weniger bezahlt.
Wer seinen Nettopreis nicht kennt kann sich den ja einfach ausrechnen und seinen Händler mal drauf ansprechen. Wenn der Händler grundlos einen höheren Nettopreis verlangen will als vereinbart: Rücktritt vom Vertrag ankündigen, fertig.
ADAC erklärt das YouTube ganz gut: https://youtu.be/wiTRzGmjtAs
Zitat:
@LJ_Skinny schrieb am 5. Juni 2020 um 23:11:54 Uhr:
Es ist schon bemerkenswert welche Wellen diese MwSt Senkung auslöst. Würde mich mal interessieren, welche Mitdiskutanten überhaupt in der Liga kaufen (können/wollen). Nur beim Kauf ergibt sich ein wirklich rechnerischer Vorteil.Bei einem 100k Fahrzeug spare ich etwas mehr als 2,5k. Da ich den Restwert als Käufer nicht kenne, weiß ich nicht, ob das überhaupt wesentlich ist. Und ob der Verkäufer mir dann nicht eh die % entgegengekommen wäre.
In der 1% Versteuerung sind es etwas anfänglich mehr als 3 Prozent, da ja noch die Entfernung zur Arbeitsstätte dazukommt. Bei 100k BLP und 20km einfach ganze 50 € zu 1600 € als geldwerten Vorteil weniger zu versteuern. Nehmen wir noch den Grenzsteuersatz dazu, schrumpft der "Mehrwert" nochmal zusammen, was etwa 23 Netto Ersparnis ergibt. Da reduziert sich die Ersparnis zu etwas unter 1% zum Nettolohn. Da hat jemand ganz schlau in der BR gerechnet.😉
Jetzt kann natürlich jeder seine Parameter anpassen, aber so wirklich der Netto Bringer ist es nicht.
Genau so. Es geht glaub ich so zu mindest bei mir, garnicht um die Ersparnis. Sondern, nehmen wir an 100k ist meine Schmerzgrenze. Ich will und kann partout nicht mehr zahlen, kann ich nun für 2500€ mehr Extras haben.
Bei meinem Firmenwagen, den wir auf 65k beschränkt haben hätte es son ein paar Extras gebracht, ca. 1000€ hätte ich mitgenommen ??.
Hallo zusammen, bin neu hier - falls hierzu schon geschrieben wurde, würde ich mich über den Link zum Thread sehr freuen.
Hat jemand im Zusammenhang mit Senkung der MwSt/Finanzierung schon Erfahrungen gemacht bzw. wurde damit im Zusammenhang dann auch der Finanzierungsvertrag abgeändert? Folgende Fakten:
Vertragsabschluss Ende Februar 2020 mit 19 % mit Annahme durch Bank mit den entsprechend 19 % MwSt höheren Daten bei Kaufpreis, Anzahlung + Schlussrate
Anzahlung am Ende 06/2020
Korrigierte Rechnung mit 16 % am 01.07.2020 durch Autohaus ausgestellt
Leistungserbringung/Auslieferung in IN: Ende 2. Juliwoche
Wegen verspäteter/unvollständ. Datenübermittlung durch Autohaus um den 23.07.20 wurde Darlehensvertrag erst Ende Juli ausgefertigt, enthielt falsche Beträge bei Kaufpreis/Anzahlung/somit auch Schlussrate = Rechnung vom 01.07.2020 enthält hier ganz andere niedrigere Beträge
Gutschrift aus MwSt-Absenkung erst nach längerem Nachfragen/Schriftwechsel mit Autohändler Mitte August erhalten (also nach 7 Wo.)
Gegen den nach m. E. nicht korrekten Darlehensvertrag wurde meinerseits bei Autohändler/+ vorsorglich Bank Widerruf eingelegt m. d. B. um korrekte Ausstellung mit den neuen Daten, die sich aus der Rechnung ergeben.
Bank in Braunschweig würde den Vertrag neu ausfertigen, benötigt aber hierfür Bestätigung des Autohändlers, der (aufgrund brutaler zusätzl. Arbeit in Dispo, aber auch offensichtlich von Unfähigkeit einiger MA) dies verweigert mit lapidarer Begründung. Hatte vorhin hierzu auch einen Betrag gefunden, wo jemand die Anwaltshotline seiner Rechtsschutzversicherung angefragt hatte.
Die Info/Beratung durch Braunschweiger Bank ist sehr kundenorientiert/positiv, als Kunde hänge ich aber zwischen Bank + Autohaus fest. Weiß jemand evtl. von Fällen, wo in diesem Zusammenhang auch der Darlehensvertrag auf die neuen Beträge geändert wurde? Ich möchte mich im Vertrag auch abgesichert sehen, gegen weitere mögl. Änderungen des Gesetzgebers, und bin der Meinung, dass im Vertrag korrekte Beträge genannt sein müssen, die eben der Rechnung vom 01.07.2020 entsprechen, nicht einer veralteten Datenlage von Februar 2020. Es geht mir nicht darum, hier zusätzlich "geldwerte Vorteile zu erschleichen".
Im Übrigen - falls nicht bekannt, erfuhr ich aus der Bank in den zahlreichen Telefonaten: Nach Zuteilung des Darlehens hat man eine 4-wöchige Frist, wenn der Darlehensvertrag nicht korrekt ist, diesen zu widerrufen - das dürfte kaum bekannt sein. Im vorliegenden Fall wäre dies der 28.08.2020. Seit Ende Juli/Anfang August telefoniere/schreibe ich deshalb.
Also bei meinem erst kürzlich abgeschlossenen Vertrag wird das so gehandhabt, dass der Bruttobetrag weiterhin mit 19% aufgeführt ist. Und ich habe eine Übersicht bekommen, dass die 2000 EUR Differenz bei der MwSt dann mit der Anzahlung verrechnet wird. Ich muss dann also 2000 EUR weniger anzahlen.