Mehrmals geblitzt über 21 km/h innerhalb von 4 Monaten

Guten Abend,

Ich habe folgendes Problem. Ich hatte bis August diesen Jahres einen Punkt in Flensburg gehabt. Dann wurde ich mit 32/kmh zu viel in der 50er erwischt. 2 Punkte inkl Fahrverbot. Da ich vor hatte den Führerschein zu einem späteren Zeitpunkt abzugeben und dienstlich ziemlich im Stress war da ich unter anderem Vielfahrer bin. Wurde ich noch weitere Male geblitzt. Einmal mit 23 km/h zu schnell. Den Punkt habe ich schon bekommen. Dann mit 36 km/h außerorts wo das Verfahren noch läuft ( Das dies einem weiteren Monat Fahrverbot bedeutet ist mir bewusst) und dann nochmal mit 22 km/h das heute per Post kam. Meine Frage ist jetzt ob und was auf mich bis auf die 2 Monate Fahrverbot auf mich zu kommt.

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

Zweimal innerhalb eines Jahres mit 26km/h oder mehr drüber gibt einen Monat Fahrverbot. Und zwar additiv zu den evtl. fälligen Fahrverboten. Sollte also nach Rechtskraft des zweiten Verstoßes über 26km/h noch ein Monat dazu kommen.

Hast Du ja dann Zeit, mal über die generelle Fahrweise nachzudenken.

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Das kann bei der Anzahl von Delikten zur MPU führen da du zeigst dass du nicht fähig oder willens bist dich an Gesetze zu halten.
Evtl. droht dir auch ein sofortiger, längerer Führerscheinentzug, kommt auf die Behörden an.

Hoffentlich kommt es so, ein Raser weniger.

Wenn schon jemand wegen 10mal Falschparken zur MPU muss...

Wenn mehrmals innerhalb eines jahres mit verstößen der Geschwindigkeit im Punkte Bereich auffällig. Dann KANN der Zuständige Mann in der Behörde eine MPU vorschlagen/anordnen. Da sollte man aber bestimmt anwaltlich was machen können und vlt vorher einsicht zeigen oder so.

Wenn man in der Zeit des Fahrverbots ohne Führerschein geblitzt wird und weniger als 20 zu schnell ist, dann bekommen sie aber nicht mit, dass du eigentlcih keinene schein hattest. Hauptsache du zahlst.

Gerade wenn man viel unterwegs ist sollte man einen gang runterschalten und sich entspannen am Lenkrad

Eu Führerscheine sind eigentlcih nur gültig wenn man auch min. 6 Monate in dem Land des führerscheins gemeldet war, dieses Gesetz wurde kürzlcih verschärft.

Rasante grüße,

Zitat:

@Soeren123333 schrieb am 3. Dezember 2015 um 23:24:07 Uhr:


Aber mehr als 2 Monate können sie mir nicht aufbrummen?

Ohhhh doch !!!!

Hallo,

vielleicht kommt es gar nicht so schlimm. Dadurch, dass die Verstöße alle fast zeitgleich begangen wurden, kann es gut sein, dass Eintragungen in Flensburg noch gar nicht vorhanden sind, wenn der nächste Punkt zu Eintragung ansteht.

Auf jeden Fall musst Du damit rechnen, dass alle Bußgelder deutlich erhöht werden wegen der Voreintragungen. Der 36 km/h Verstoß außerorts ist für sich nicht für ein weiteres Fahrverbot gut, wird es aber nach der 2*26 km/h Regel. Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch noch ein weiteres fakultatives Fahrverbot wegen Beharrlichkeit verhängt wird. Die 4-Monatsfrist bis zum Antreten hast Du da nicht mehr.

Bei vier Punkten erreichst Du die Verwarnstufe im Punktesystem. So lange Du die Verwarnung noch nicht erhalten hast, kannst Du hier nicht weiter steigen.

Eine MPU sehe ich jetzt noch nicht, aber allzu viele Verstöße sollten nicht hinzukommen.

Ein Tipp noch: wegen der vielen Verstöße kann es sehr lohnend sein, sie alle zur gleichen Zeit rechtskräftig werden zu lassen. Dann kann niemand sehen, welche Voreintragungen schon da sind. Dazu müsste man gegen alle Einspruch einlegen und diesen dann gleichzeitig zurückziehen. Ein Anwalt kann dabei helfen.

Weitere Strafe für Dich: der Zorn der User im V+T Board 😁

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Damit der TE zur Besinnung kommt wären meiner Meinung nach mehrere Monate Führerscheinentzug und MPU unbedingt erforderlich.
Ob das letztendlich was nützt wage ich zu bezweifeln.
Auf jeden Fall wird es eine teure Geschichte.

Naja, bevor die ganze Moralaposteln zu heftig klagen. Es gibt durchaus Strasse bei dennen 50 km/h gilt wo man sich echt Fragt was es soll.
Mir ist es auch schon passiert. Das erste war auf einer 50 km/h Strecke wo ich mit 83 geblitzt wurde.
Ich muß dazu sagen das diese Strasse eher eine Landstrasse ist als eine Stadtstrasse.
rechts und Links freies Feld, eigender Bürgersteig 10 m neben der Fahrbahn wo nie einer ist.
Das 2 mal haben sich mit dann mit 24 km/h zu schnell erwischt, da haben Sie mich auf der Autobahn genau 100m nach dem Schild geblitzt.
Nicht jeder Verkehrsverstoss ist gleich schlimm.

MfG
Mike

Zitat:

@e30lion schrieb am 4. Dezember 2015 um 09:45:47 Uhr:


Naja, bevor die ganze Moralaposteln zu heftig klagen. Es gibt durchaus Strasse bei dennen 50 km/h gilt wo man sich echt Fragt was es soll.
Mir ist es auch schon passiert. Das erste war auf einer 50 km/h Strecke wo ich mit 83 geblitzt wurde.
Ich muß dazu sagen das diese Strasse eher eine Landstrasse ist als eine Stadtstrasse.
rechts und Links freies Feld, eigender Bürgersteig 10 m neben der Fahrbahn wo nie einer ist.
Das 2 mal haben sich mit dann mit 24 km/h zu schnell erwischt, da haben Sie mich auf der Autobahn genau 100m nach dem Schild geblitzt.
Nicht jeder Verkehrsverstoss ist gleich schlimm.

MfG
Mike

Dann wird also jetzt schon über Gesetze selbst hinwegentschieden und das Tempo, bzw. die zulässige Höchstgeschwindigkeit anhand von der Bebauung der Straße nach eigenem Ermessen entschieden ?!

Zitat:

@Kai R. schrieb am 4. Dezember 2015 um 09:16:59 Uhr:


Hallo,

vielleicht kommt es gar nicht so schlimm. Dadurch, dass die Verstöße alle fast zeitgleich begangen wurden, kann es gut sein, dass Eintragungen in Flensburg noch gar nicht vorhanden sind, wenn der nächste Punkt zu Eintragung ansteht.

Das ändert an der Sache gar nichts... wird trotzdem protokolliert und nachverfolgt warum da innerhalb kürzester Zeit Unmengen an Eintragungen vorhanden sind.

Der TE wird sich definitiv auf eine lange Zeit als Fußgänger einstellen können. Die zeitliche Festlegung, wann er den FS abgeben möchte, fällt auch flach.
MPU wäre, wie schon mehrfach angesprochen, wohl auch angebracht, da man davon ausgehen muß, daß der TE nicht in der Lage ist ein Fahrzeug ordnungsgemäß zu führen.
Das kann man nur anhand einer MPU prüfen.

Wer hat eigentlich mal wieder die ganzen Laien-Prediger von der Kanzel gelassen.😕

Zitat:

@Geisslein schrieb am 4. Dezember 2015 um 10:00:41 Uhr
Das ändert an der Sache gar nichts... wird trotzdem protokolliert und nachverfolgt warum da innerhalb kürzester Zeit Unmengen an Eintragungen vorhanden sind.

wer soll das denn Deiner Meinung nach tun und wann?

Zitat:

@Geisslein schrieb am 4. Dezember 2015 um 10:00:41 UhrDer TE wird sich definitiv auf eine lange Zeit als Fußgänger einstellen können.

Unfug

Zitat:

@Geisslein schrieb am 4. Dezember 2015 um 10:00:41 Uhr:


MPU wäre, wie schon mehrfach angesprochen, wohl auch angebracht, da man davon ausgehen muß, daß der TE nicht in der Lage ist ein Fahrzeug ordnungsgemäß zu führen.
Das kann man nur anhand einer MPU prüfen.

wo kann ich die juristische Definition von "ordnungsgemäß" nachlesen und was hat das mit der Eignung zu tun, die in einer MPU zu prüfen wäre?

Zitat:

@gardiner schrieb am 4. Dezember 2015 um 07:47:00 Uhr:


Du bist imho der typische Fall des unbelehrbaren Rasers, der sich selbstgefällig über alle Regeln immer und immer wieder hinweg setzt. Und für solche Leute sieht das die Rechtsprechung vor, dass Zweifel an Deiner Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges geäußert werden. Ich hoffe für die Allgemeinheit sehr, dass der zuständige Sachbearbeiter bei der Bußgeld-/Führerscheinstelle dieses genau so sieht, eine MPU anordnet und Dir die Fahrerlaubnis für lange Zeit entzieht, damit Du Dir selbst helfen kannst und wieder geerdet wirst. Herzliche Grüße und gute Besserung!

Es wird nicht richtiger, je häufiger man es wiederholt. Nach aktueller Rechtssprechung wird der Führerschein bei 8 Punkten eingezogen. Sollte der TE nicht geeignet seit ein Fahrzeug zu führen, dann hat er die Punkte schnell zusammen.

Für eine MPU muss der Verdacht vorliegen, das der Fahrer nicht geeignet ist, am Straßenverkehr teilzunehmen. Hierbei muss die Anzahl der Geschwindigkeitsübertretungen (auch ohne Punkte) innerhalb eines Jahres im mittleren zweistelligen Bereich liegen. Sollte allerdings immer an der selben Stelle die Geschwindigkeit übertreten werden, kommt die MPU deutlich früher.

Ob der TE nun balt die 8 Punkte oder 25-50 Geschwindigkeitsübertretungen zusammen hat wissen wir nicht. Im Moment geht es nur um ein Fahrverbot von mehreren Monaten. Das reicht doch auch erst mal.

Zitat:

@mattalf schrieb am 4. Dezember 2015 um 07:59:28 Uhr:


Wenn man sich nochmal vor Augen fuehrt was da der Tacho wirklich anzeigt wenn man in der 50 Zone mit 32 zu viel geblitzt wird. Ich tippe auf 90km/h Ausserorts einmal mit 36km/h zu viel, macht bei erlaubten 100km/h ca Tacho 140km/h.

Das kann man dann auf keinen Fall mehr mit "Augenblicksversagen" entschuldigen. So etwas merkt man auch, wenn man

nicht

ständig auf den Tacho schaut.

Zitat:

@wastl50 schrieb am 4. Dezember 2015 um 10:13:23 Uhr:


Wer hat eigentlich mal wieder die ganzen Laien-Prediger von der Kanzel gelassen.😕

Der TE mit seinem Eingangspost. Solche Posts lösen einen Reflex aus. 😁

Teil seiner Strafe, schon klar. Im Ergebnis meldet sich dann der TE ab Seite 2 nicht mehr und die Geiferer sind unter sich.

Zitat:

@MvM schrieb am 4. Dezember 2015 um 10:20:13 Uhr:


Für eine MPU muss der Verdacht vorliegen, das der Fahrer nicht geeignet ist, am Straßenverkehr teilzunehmen. Hierbei muss die Anzahl der Geschwindigkeitsübertretungen (auch ohne Punkte) innerhalb eines Jahres im mittleren zweistelligen Bereich liegen. [...]

Unfug. Unterhalb der Punkteschwelle werden die Personalien des Fahrers ja nicht einmal erfasst. Anonym max. 30 € überweisen und der Keks ist gegessen. Wenn man sich das leisten kann, sogar täglich...

Darum gilt ja auch die Devise: max. 20 drüber.

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