Medizinisches Fahrverbot hinfällig?

Hallo,

aufgrund einer Entzündung muss ich seit einer gewissen Zeit mehrere Antibiotikum einnehmen.
Letztens kam es aber zu einer Verkettung unglücklicher Umstände (hohe Dosis + zu wenig Schlaf in den letzten Tagen). Das Ergebnis war, dass ich zu Hause zusammengebrochen bin (u.A. mit dem Kopf wo gegen geschlagen -> Gehirnerschütterung). Als der Notarzt eintrief, wurde mein Vater zu dem Hergang befragt. Unter anderem beschrieb er ein leichtes Zucken des rechten Armes. Wie dem auch sei, die Notärztin hat das alles so schwammig formuliert, dass die Ärzte im Krankenhaus von einem epileptischem Anfall ausgegangen sind.

Es wurden zahlreiche Untersuchungen durchgeführt (CT, MRT, Lumbalpunktion, EEG). Alle Untersuchungen, der Fokus hierbei auf das EEG, deuteten in keinsterweise auf einen epileptischen Anfall oder Epilepsie hin.

Trotzdem wurde mir ein Fahrverbot von 3 Monaten ausgesprochen. Schön und gut dass die Ärzte damit ihren Arsch in Sicherheit wiegen wollen, aber für einen voll berufstätigen AN ist sowas einfach eine Katastrophe!

Lässt sich das durch eine zweite Meinung widerrufen oder ist es in sonstiger Weise anfechtbar?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Und das Fahrverbot haben die Ärzte nur verhängt um dich zu ärgern. Ist klar 🙄

Wenn kein Risiko bestehen würde, hätte man über diese Massnahme nicht nachgedacht. Ärzte sind nicht ganz so dämlich wie du das vielleicht meinst zu wissen.

Genau. Und Ärzte sind allwissend, haben immer Recht und machen keine Fehler. 🙄

Es ist ja schön, dass du diese Entscheidung einfach so hinnehmen würdest. Ich kann aber den TE durchaus verstehen und würde an seiner Stelle auch versuchen mir eine zweite ärztliche Meinung einzuholen.

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Also ich freu mich.

Ich hoffe aber natürlich, daß Meldungen auch hierzulande verpflichtend werden. 😁

Jeder Amokfahrer oder so jemand wie TE ist ein Tropfen mehr (nicht auf den heißen Stein, sondern ins Faß).

Denn es geht um die Sicherheit von uns allen.
Wenn da manche wegen (so jemand wie TE) Probleme haben in Zukunft muß das hintenanstehen.

Die Sicherheit von uns allen ist wichtiger als die gefühlte Fahrtauglichkeit von einzelnen.

Und dann haben wir die definitiv verhängte Fahruntüchtigkeit die hier offenbar sein muß. Denn der Arzt allein interessiert nicht...

Obwohl man damit kein Gutachten braucht, obwohl es nichts kostet, obwohl man den Führerschein einfach behält und nach Ablauf der vom Arzt genannten Frist / ner weiteren Untersuchung - ohne jegliche Kosten! wieder fahren darf.

*froi*

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Also ich freu mich.

Ich hoffe aber natürlich, daß Meldungen auch hierzulande verpflichtend werden. 😁

Wenn Du Dich da nicht mal zu früh freust ... 😁

Der Bundesbürger ist tendeziell wesentlich weniger geneigt "zum Schutz von uns alle" auf seine Grundrechte zu verzichten, als etwa unsere Freunde in den USA. Deshalb wird der von Dir erträumte Spitzelstaat, der seine Bürger einer allumfassenden Überwachung unterzieht, wohl bis auf weiteres nur in Deiner Fantasie existieren. Manchmal sind die Menschen eben doch bereit aus der Geschichte zu lernen.

Du mißverstehst da was.

Die Anlage 4 der FeV ist Realität.
Erfährt die Fahrerlaubnisbehörde heute schon etwas - dann wird sie aktiv.
Nur die Pflicht-Meldung fehlt noch. 😉

Achja die Grundrechte... 😁
Du hast kein Recht auf eine Fahrerlaubnis. Das ist kein "gottgegebenes" Recht.

Jaja so selten, und solang es dich nicht betrifft...
Aber denk an die Kinder auf der Treppe vorm Waschsalon.
Wenn das deine gewesen wären?

Du mißverstehst da etwas.

Daß der Staat aktiv wird, wenn er von "Unregelmäßigkeiten" erfährt, ist doch selbstverständlich. Die Frage ist nur, wie erfährt er davon. Durch Spitzelei wie bei der Stasi, oder durch Überwachung wie bei der NSA? Sowas findet hierzulande wenig Zustimmung weil es (Achtung!) als Einschränkung der Grundrechte empfunden wird.

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Zitat:

Original geschrieben von nansenbach


Du mißverstehst da etwas.

Daß der Staat aktiv wird, wenn er von "Unregelmäßigkeiten" erfährt, ist doch selbstverständlich. Die Frage ist nur, wie erfährt er davon. Durch Spitzelei wie bei der Stasi, oder durch Überwachung wie bei der NSA? Sowas findet hierzulande wenig Zustimmung weil es (Achtung!) als Einschränkung der Grundrechte empfunden wird.

Körperliche Unversehrtheit ist ebenfalls ein Grundrecht. Wer soll jetzt die Einschränkung seiner Grundrechte hinnehmen? Der völlig Unbeteiligte, der verletzt oder getötet wird? Oder der potentielle Gefährder, der sein Privatleben für ein paar Monate anders strukturieren muss?

Nein, du verstehst es immer noch nicht.

TE darf im Prinzip nicht fahren.
Er fährt nur weil er es nicht schriftlich von ner Behörde hat.

Wüßte die Behörde von TE dann hätte er mindestens ein ärztliches Gutachten am Hals.
Würde TE sich bei der Behörde melden 😁 oder jemand hier im Thema der TE im richtigen Leben kennt...

Du bezeichnest also einen Arzt der TE melden würde
als Stasispitzel?

Das ist schon ein starkes Stück. 😁

Wir erinnern uns, TE hat unterschrieben er fährt nicht - und tut es trotzdem...
Und er sollte nicht bzw. darf nicht siehe oben.

Jeder Arzt der heute einen nachweislich! uneinsichtigen Patienten wie TE meldet hat meine aufrichtige Hochachtung.

----------------------------------------

Wie würde die Fahrerlaubnisbehörde davon erfahren?

Nun der Arzt würde es melden wenn jemand nicht fahrtüchtig ist nach Anlage 4 (oder anderen Anlagen) der FeV.

Das wäre auch kein Stasispitzelei. Also bitte.

Wenn du wüßtest was alles schon gemeldet wird und an wen...
Mußt nur mal nach MiStra googeln. Oder welche Behörden oder wer ein Recht auf unbeschränkte Auskunft haben nach BZRG - also vor denen man sich nicht als nicht vorbestraft bezeichnen darf wenns unter 91 Tagessätzen abgegangen ist. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Moewenmann


Körperliche Unversehrtheit ist ebenfalls ein Grundrecht. Wer soll jetzt die Einschränkung seiner Grundrechte hinnehmen? Der völlig Unbeteiligte, der verletzt oder getötet wird? Oder der potentielle Gefährder, der sein Privatleben für ein paar Monate anders strukturieren muss?

Mit dieser Argumentation rechtfertigt die NSA die lückenlose Überwachung der gesammten Menschheit, um "potentielle Gefährder" aufzuspüren. Diese Position wird hierzulande aber nur von einer winzigen Minderheit geteilt. Von daher bin ich zuversichtlich auch künftig medizinische Betreuung in Anspruch nehmen zu können, ohne daß der behandelnde Arzt anschließend seinem Führungsoffizier Bericht erstattet ... 😁

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


TE darf im Prinzip nicht fahren.

Natürlich darf er fahren.

Zitat:

Er fährt nur weil er es nicht schriftlich von ner Behörde hat.

Wenn er es schriftlich von einer Behörde hätte, DANN dürfte er nicht fahren.

Zitat:

Wüßte die Behörde von TE dann hätte er mindestens ein ärztliches Gutachten am Hals.
Würde TE sich bei der Behörde melden 😁 oder jemand hier im Thema der TE im richtigen Leben kennt...

Das ist aber nur Deine Meinung. Ich behaupte, wenn die Behörde von TE wüsste, dann würde sie gar nichts machen. Schlißlich gibt es keinerlei Anhaltspunkte für eine Fahruntüchtigkeit des TE.

Zitat:

Wir erinnern uns, TE hat unterschrieben er fährt nicht - und tut es trotzdem...
Und er sollte nicht bzw. darf nicht siehe oben.

Nö, der TE hat unterschrieben, daß ihn der Arzt darüber informiert hat, daß er nach dessen Meinung nicht fahren sollte. Und natürlich darf er, weil fahrtüchtig.

Zitat:

Jeder Arzt der heute einen nachweislich! uneinsichtigen Patienten wie TE meldet hat meine aufrichtige Hochachtung.

Der Gesetzgeber sieht das zum Glück anders. Deshalb macht sich der Arzt, so er denn TE melden würde, nach § 203 StGB strafbar.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Du bezeichnest also einen Arzt der TE melden würde
als Stasispitzel?

Das ist schon ein starkes Stück. 😁

Jeder Arzt der heute einen nachweislich! uneinsichtigen Patienten wie TE meldet hat meine aufrichtige Hochachtung.

Deine eigenen Aussagen kannst Du gerne überspitzen wie Du magst, das Überspitzen meiner eigenen Äußerungen behalte ich mir selbst vor.

Mir geht es vor allem auch nicht darum, auf dem TE rumzuhacken. Der ist gestraft genug mit mehrmalig lebensbedrohlichen Situationen und potentiellen Existenzängsten.

Das Problem ist, dass die behandelnden Ärzte juristisch und politisch im Regen stehen gelassen werden, zwischen Schweigepflicht und Gefahrenabwehr. Egal was sie tun, mit einem Bein im Knast. Was dringend benötigt wird ist ein Mechanismus, der die Durchsetzung der in der FEV genannten Wartefristen garantiert, ohne den Rattenschwanz von Gutachten, wenn die Fahrerlaubnisbehörde voll bürokratisiert tätig wird.

Die hier im Forum geäußerten Ansichten, man könne seine Fahrerlaubnis solange nutzen, bis sie entzogen wird, ist da nicht hilfreich. Es wird genug Leser geben, die hier durch Google reingerate und aufgrund dieser vehement vorgetragenen Meinungen zu dem Schluß kommen: "Ist doch gar nicht so schlimm".

@nasenbach
Der von Dir zur Schau gestellte Verlust von Realitätsnähe ist erschreckend. Ein Patient, der einer Wartefrist furch FEV unterliegt, ist fahruntauglich. Das hat mit der grundlosen aber umfänglichen Überwachung durch Nachrichtendienste nicht das geringste zu tun. Um in Deiner Dir eigenen Logik zu bleiben, die NSA spürt die angeblichen "Gefährder" erst noch auf. Wer keine Fahrtauglichkeit besitzt ist als solcher bereits identifiziert, ganz ohne irgend einen Eingriff in dessen Grundrechte. Es geht lediglich um die Frage, ob man jemanden an vorsätzlicher Gefährdung des Strassenverkehrs hindern darf oder sollte.

Und auch wenn Du es noch so oft behauptest, der TE darf nicht fahren, da er laut StVO verpflichtet ist, seine eigene Fahrtüchtigkeit vor jeder Fahrt selbst einzuschätzen. Wenn er es schriftlich vom Arzt hat, dass er nicht fahrtauglich ist, darf er nicht fahren.

Der Arzt kann auch mit einem Bein vor Gericht stehen wenn er TE fahren sieht und ihn nicht meldet.
Dann wenn was passiert.

Wurde hier im Forum auch schon (nicht nur in dem Thema) auch mit einem Arzt lang und breit diskutiert wann man die Schweigepflicht verletzten darf.

Aber der Arzt steht in jedem Fall dumm da.

Ich sehe da eine Lücke die man schließen sollte. Indem eine Erkrankung nach Anlage 4 gemeldet werden muß (oder zumindest - per Gesetz explizit erlaubt - gemeldet werden darf).

------------------
Und nochmal - die jetzige Regelung ist doch Gold wert!
- keine Kosten
- sofort wenn vom Arzt erlaubt wieder am Steuer
- keine Gutachten, niemand erfährt was davon

Wobei ich persönlich im Interesse unser aller Sicherheit da nicht wirklich einen Vorteil sehe - eben nur ein Vorteil für den einzelnen.
----------------

@moewenmann:
Wo hab ich dich überspitzt?
Die Stasi stammt von Nansenbach und er hat sogar noch eins draufgesetzt.
"behandelnder Arzt und Meldung an Führungsoffizier" 🙄
Also meint er es wirklich so - da ist nichts von mir überspitzt.

Text gestrichen, da unzutreffenden Button angeklickt.
O.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Der Arzt kann auch mit einem Bein vor Gericht stehen wenn er TE fahren sieht und ihn nicht meldet.
Dann wenn was passiert.

Ein Arzt steht mit einem Bein vor Gericht, wenn er einen Patienten mit einer leichten Gehirnerschütterung fahren sieht und das nicht meldet? Das glaubst Du doch wohl selbst nicht ... 😁

Zitat:

Ich sehe da eine Lücke die man schließen sollte. Indem eine Erkrankung nach Anlage 4 gemeldet werden muß (oder zumindest - per Gesetz explizit erlaubt - gemeldet werden darf).

Wenn eine gesetzlichen Auskunftspflicht gemäß Infektionsschutzgesetz besteht oder ein rechtfertigender Notstand gemäß § 34 StGB vorliegt ist der Arzt von seiner Schweigepflicht entbunden. Das reicht vollkommen aus, eine Lücke kann ich da nicht erkennen.

Ja, aber das ist ein Abwägen.

Und das kann durchaus in die Hose gehen - nämlich dann wenn Gerichte hinterher entscheiden ob Schweigepflicht oder rechtfertigender Notstand richtig gewesen wäre...

2 Beispiele:

1.
Patient 1, wird HIV festgestellt.
(ein) Sexualpartner ist ebenfalls dein Patient.
Patient 1 untersagt dir den Sexualpartner davon zu unterrichten...

2.
Du bist Arzt in einer Entzugsklinik.
Patient kommt betrunken zum Entzug (mehr als 2,5 ‰), Alkoholisierung wird nachweisbar festgestellt, Patient ist uneinsichtig und bricht Therapie ab.
Patient ist mit dem Auto zur Klinik gekommen und verlässt die Klinik mit dem Auto.

Ok die Frage ist jetzt nicht nur hätte der Arzt etwas sagen dürfen?
Sondern auch hätte der Arzt nichts sagen dürfen?
Und aber auch hätte der Arzt etwas sagen müssen?

Aber bitte ohne googeln - rein nach deiner Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit.

Und was meinst du was ein Arzt dabei alles riskiert...
Und X Monate später entscheidet dann ein Gericht ob er gedurft, nicht gedurft oder gemüsst hätte.

Das ist eine nicht haltbare Situation.

Ein Gesetz, das es explizit erlaubt, so etwas zu melden halte ich für sehr nötig.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Ein Gesetz, das es explizit erlaubt, so etwas zu melden halte ich für sehr nötig.

Und wie steht es mit der Haftung, wenn es dem Arzt zwar erlaubt ist, er es aber unterlässt und etwas passiert. Muss eine unterlassene Meldung aufgrund seiner Fachausbildung und Kenntnis der Folgen dann als grob fahrlässig gewertet werden?

Du hast Sachen wie AIDS und Alk aufgeführt, die nicht in der Anlage 4 FEV als "fahrverbotsfähig" aufgeführt sind.

Wie weit soll die "Erlaubnis" zur Meldung, die über die Haftung zu einer Pflicht wird, noch erweitert werden, auch auf Medikamente mit entsprechenden Hinweisen auf dem Beipackzettel, die über die Verschreibungspflicht des Arztes auch in seine Verantwortungspflicht fallen?

Wenn die Gruppe der Leute, die eine Mitteilung erhalten müssten, nicht nur die Fahrerlaubnisbehörde ist, sondern auf den Kreis der Gefährdeten ausgeweitet werden soll (AIDS -> Info an den Sexualpartner), muss dann nicht auch der Arbeitgeber über Erkrankungen seines Mitarbeiters im Rahmen einer Pflichtmeldung bei Beipackhinweisen zur Maschinenbedienung, oder auch Außendienstler mit Firmenwagennutzung, zwingend informiert werden.

So ein Restrisiko-Epileptiker an einer Drehbank, das kann auch eine ziemliche Sauerei werden. Und wer will einen Sachbearbeiter bei einer Behörde haben, der unter dem Einfluss von neurowirksamen Medikamenten meinen Steuerbescheid, Antrag auf Unterstützungsleistungen prüft, oder einen unter starken Schmerzmitteln stehenden Richter in einem Schadensersatzprozess haben wollen.

Welcher Unterschied gibt es zwischen einen festen Sexualpartner und einem One-Night Stand, dass man den festen Sexualpartner schützen müsste, ein Partner für eine Nacht aber das volle Risiko zu tragen hat?

Wäre dann nicht eine Internetbasierende Datenbank mit App für Smartphone angebracht, wo jeder jederzeit vollständigen Zugriff auf alle Gesundheitsdaten inkl. der gesamten Historie und allgemeinsprachlich verständlicher Kommentierung, welche Risiken von einer Person ausgehen - inkl. einer uneingeschränkten Verpflichtung an jedes medizinische Personal (betrifft doch nicht nur Ärzte, sondern auch Apotheker, Labormitarbeiter die Blutproben auswerten, Mitarbeiter von Pflegediensten, ...) alles einzutragen, von dem man Kenntnis hat?

Vielleicht auch als Sofortmaßnahme bis so eine Datenbank vollständig aufgebaut ist, eine Tätowierung auf der Stirn bei AIDS-Kranken und Epileptikern?

Wo setzt Du die Grenzen, um Unbeteiligte zu schützen?

Zitat:

Original geschrieben von nansenbach


Der Gesetzgeber sieht das zum Glück anders. Deshalb macht sich der Arzt, so er denn TE melden würde, nach § 203 StGB strafbar.

Richtig, aber nur bei den Sachen die keiner Melde

pflicht

unterliegen.

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