Medizinisches Fahrverbot hinfällig?
Hallo,
aufgrund einer Entzündung muss ich seit einer gewissen Zeit mehrere Antibiotikum einnehmen.
Letztens kam es aber zu einer Verkettung unglücklicher Umstände (hohe Dosis + zu wenig Schlaf in den letzten Tagen). Das Ergebnis war, dass ich zu Hause zusammengebrochen bin (u.A. mit dem Kopf wo gegen geschlagen -> Gehirnerschütterung). Als der Notarzt eintrief, wurde mein Vater zu dem Hergang befragt. Unter anderem beschrieb er ein leichtes Zucken des rechten Armes. Wie dem auch sei, die Notärztin hat das alles so schwammig formuliert, dass die Ärzte im Krankenhaus von einem epileptischem Anfall ausgegangen sind.
Es wurden zahlreiche Untersuchungen durchgeführt (CT, MRT, Lumbalpunktion, EEG). Alle Untersuchungen, der Fokus hierbei auf das EEG, deuteten in keinsterweise auf einen epileptischen Anfall oder Epilepsie hin.
Trotzdem wurde mir ein Fahrverbot von 3 Monaten ausgesprochen. Schön und gut dass die Ärzte damit ihren Arsch in Sicherheit wiegen wollen, aber für einen voll berufstätigen AN ist sowas einfach eine Katastrophe!
Lässt sich das durch eine zweite Meinung widerrufen oder ist es in sonstiger Weise anfechtbar?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Und das Fahrverbot haben die Ärzte nur verhängt um dich zu ärgern. Ist klar 🙄Wenn kein Risiko bestehen würde, hätte man über diese Massnahme nicht nachgedacht. Ärzte sind nicht ganz so dämlich wie du das vielleicht meinst zu wissen.
Genau. Und Ärzte sind allwissend, haben immer Recht und machen keine Fehler. 🙄
Es ist ja schön, dass du diese Entscheidung einfach so hinnehmen würdest. Ich kann aber den TE durchaus verstehen und würde an seiner Stelle auch versuchen mir eine zweite ärztliche Meinung einzuholen.
209 Antworten
Alkohol ist in der Anlage 4 drin...
Außerdem geht es jetzt ja um Schweigepflicht.
Gut dann eben genauer die Fragen.
zu 1:
Hat das Gericht entschieden, daß der Arzt den Sexualpartner (es geht hier um den Partner, nicht um Pflichtmeldung)
a) hätte unterrichten dürfen
b) hätte nicht unterrichten dürfen
c) hätte unterrichten müssen?
zu 2:
Hat das Gericht entschieden, daß der Arzt den absolut uneinsichtigen Patienten der nachweislich mit über 2,5 ‰ mit dem Auto zur Therapie kam und von dort wieder mit dem Auto weggefahren ist
a) der FEB hätte melden dürfen
b) hätte nicht melden dürfen
c) hätte melden müssen?
Das entscheidet dann eben ein Gericht hinterher.
Nehmen wir mal wieder TE.
Der Arzt meldet TE weil TE ja nachweislich uneinsichtig ist. Wir wissen er fährt. (Nehmen wir an, Arzt sieht TE fahren).
Arzt wägt ab und kommt zu dem Schluß, daß eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht.
Arzt meldet TE.
TE verklagt Arzt.
Wie geht das aus?
Erweiterung:
TE verursacht einen Unfall.
Eine Schwester sagt gegenüber einer Zeitung aus, daß der Arzt den TE vorher schon hat fahren sehen.
Versicherung vom Unfallopfer verklagt Arzt.
Wie geht das aus?
-------------------------
Daher sehe ich mindestens ein "melden dürfen" explizit per Gesetz als notwendig.
(Wobei ein "müssen" für unser aller Sicherheit das ideale wäre.)
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
..., daß der Arzt den absolut uneinsichtigen Patienten der nachweislich mit über 2,5 ‰ mit dem Auto zur Therapie kam und von dort wieder mit dem Auto weggefahren ist
Hier ist die ärztliche Schweigepflicht ohnehin durch den rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB aufgehoben, da hier eine unmittelbar drohende, erhebliche Gefahr nicht anders als durch den Bruch der Schweigepflicht abwendbar ist.
Nicht durch eine Meldung an die FEB im Rahmen der Anlage 4 FEB, nachdem der wieder weggefahren ist, sondern mittels Sofortanruf bei der Polizei noch bevor der wieder wegfahren kann.
Um es nochmal zu betonen, ich bin kerngesund, meine Blutwerte sind in Ordnung, gemachtes EEG negativ, um es kurz zu sagen: Von mir geht keine Gefahr aus.
Zitat:
Original geschrieben von Rammsteiner2011
Um es nochmal zu betonen, ich bin kerngesund, meine Blutwerte sind in Ordnung, gemachtes EEG negativ, um es kurz zu sagen: Von mir geht keine Gefahr aus.
Allein das ist schon ein Irrtum...........🙂 (Ironie aus)
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Zitat:
Original geschrieben von Rammsteiner2011
Um es nochmal zu betonen, ich bin kerngesund, meine Blutwerte sind in Ordnung, gemachtes EEG negativ, um es kurz zu sagen: Von mir geht keine Gefahr aus.
Wenn der Doc sagt Er sieht keine Probleme dann ist das Fahrverbot hinfällig, aber auch nur dann.
Ausser Er hätte das Fahrverbot zeitlich eingeschränkt, was er ja auf 3 Monate hatte. Ergo kannst Du von Ihm aus am 1. September wieder fahren.
Er hatte sicher seine Gründe weswegen Er dir das Fahren für 3 Monate untersagte.
Wenn vorher was passiert und die Behörden bekommen irgendwie mit das der Arzt dir das Fahren verboten hatte bist Du Ehrengast in Teufels Küche.
3 Monate sind das Standardprozedere bei so einer Sache, die basieren (in meinem Fall zumindest) nicht auf irgendwelchen Gründen. Wäre epileptisches Potential nachgewiesen worden, wären es 6 Monate gewesen. Da aber keinerlei Hinweise gefunden worden sind, sind es nur 3 Monate, was das Minimum ist.
Jetzt mal Deutlich, was sagt dein Arzt dazu das Du wieder fahren willst?
Zitat:
Original geschrieben von Rammsteiner2011
Mal ein Update. Fahre nun wieder seit 3/4 Wochen, alles ohne Probleme.Grüße
Zitat:
Original geschrieben von Rammsteiner2011
3 Monate sind das Standardprozedere bei so einer Sache, die basieren (in meinem Fall zumindest) nicht auf irgendwelchen Gründen. Wäre epileptisches Potential nachgewiesen worden, wären es 6 Monate gewesen. Da aber keinerlei Hinweise gefunden worden sind, sind es nur 3 Monate, was das Minimum ist.
Das liest sich jetzt so, als ob nur weil man nicht versucht hat, Dir sechs Monate Fahrpause aufzudrücken, die drei Monate eigentlich auch nicht gerechtfertigt sind.
Wenn bei Dir keinerlei epileptisches Potenzial vorhanden wäre, hättest du den ersten Anfall auch gar nicht bekommen. Diese Medikamente lösen nicht grundsätzlich Anfälle aus, tun dies nur bei Patienten mit einer entsprechenden Veranlagung.
Du hast in diesem Thread sowohl die Antibiotika, als auch Schlafentzug als mögliche Auslöser angeführt. Der Arzt hätte, wenn er sich an die Vorschriften hält, auch noch den Schlafentzug als Anfallsursache ausschließen müssen. Ein Schlafentzugs EEG hast du aber nicht gemacht?
Nur weil die Untersuchungen jetzt keinen konkreten Anhaltspunkt für eine Prädisposition ergeben haben, wird kein Arzt ausschließen dass es nur deshalb nicht wieder zu einem Anfall kommen kann. In dieser Situation wird die Pause von drei Monaten als ausreichend erachtet, nach dieser Frist wird ein neuer Anfall als hinreichend unwahrscheinlich angesehen.
Dennoch ist übrigens gemäß der FEV eine Nachuntersuchung nach zwölf Monaten vorgesehen. Darüber solltest Du auch aufgeklärt worden sein.
Zitat:
Original geschrieben von Rammsteiner2011
Um es nochmal zu betonen, ich bin kerngesund, meine Blutwerte sind in Ordnung, gemachtes EEG negativ, um es kurz zu sagen: Von mir geht keine Gefahr aus.
Es kommt darauf an was die Ärzte diagnostizierten und aus welchen Grund hin die Fahruntüchtigkeit festgestellt wurde.
Hast du es schriftlich, dass dies NICHT der Fall ist (Enduntersuchung) würde ich die Behörden informieren mit Frist dir die Fahrerlaubniss wieder zurückzuschicken, mich sofort ins Auto setzen und wieder fahren, da die Begründung einst nicht haltbar war. Nimmst du aber noch Medikamente dieser Stärke und bist offiziell noch krankgeschrieben, würde ich das nicht tun.
Oder aber du kündigst der Behörde an, dass du nun auf deren Kosten ein Taxi nimmst.
Außerdem würde ich mich vorab und bevor man sich wieder ans Steuer setzt von einem Anwalt beraten lassen.
Steigst das nächste Mal aus dem Auto und kippst daheim um, den Ärzten auch nicht erzählen, dass du gerade ausm Auto gestiegen bist.
Ende Gelände.
Zitat:
Original geschrieben von FredMM
Hast du es schriftlich, dass dies NICHT der Fall ist (Enduntersuchung) würde ich die Behörden informieren mit Frist dir die Fahrerlaubniss wieder zurückzuschicken, mich sofort ins Auto setzen und wieder fahren, da die Begründung einst nicht haltbar war.
Oder aber du kündigst der Behörde an, dass du nun auf deren Kosten ein Taxi nimmst.
Öhm, du hast den Thread nicht gelesen oder ? Das ,,Fahrverbot,, war nie amtlich. Sprich, es hat nie eine Behörde davon erfahren. Es war lediglich die Einschäzuung seines Arztes, welcher empfohlen hat, das Fahrzeug stehen zu lassen.
Da der TE nun kein Medikament mehr nimmt, fährt er schon geraume Zeit wieder.
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Öhm, du hast den Thread nicht gelesen oder ? Das ,,Fahrverbot,, war nie amtlich. Sprich, es hat nie eine Behörde davon erfahren. Es war lediglich die Einschäzuung seines Arztes, welcher empfohlen hat, das Fahrzeug stehen zu lassen.Zitat:
Original geschrieben von FredMM
Hast du es schriftlich, dass dies NICHT der Fall ist (Enduntersuchung) würde ich die Behörden informieren mit Frist dir die Fahrerlaubniss wieder zurückzuschicken, mich sofort ins Auto setzen und wieder fahren, da die Begründung einst nicht haltbar war.
Oder aber du kündigst der Behörde an, dass du nun auf deren Kosten ein Taxi nimmst.
Da der TE nun kein Medikament mehr nimmt, fährt er schon geraume Zeit wieder.
Wenn nichts amtlich ist und er den Führerschein in der Hand hat, die Tabletten nicht mehr nimmt, kein Eptileptiker ist... wo ist das Problem?
Dann fahr los. Gehts noch? 🙄😛
Zitat:
Original geschrieben von FredMM
Wenn nichts amtlich ist und er den Führerschein in der Hand hat, die Tabletten nicht mehr nimmt, kein Eptileptiker ist... wo ist das Problem?Dann fahr los. Gehts noch? 🙄😛
Der TE wurde vom Arzt nach amtlichen Kriterien für die Dauer von 3 Monaten für fahruntauglich erklärt. Das ist hier das Problem.
Zitat:
Original geschrieben von Moewenmann
Der TE wurde vom Arzt nach amtlichen Kriterien für die Dauer von 3 Monaten für fahruntauglich erklärt. Das ist hier das Problem.Zitat:
Original geschrieben von FredMM
Wenn nichts amtlich ist und er den Führerschein in der Hand hat, die Tabletten nicht mehr nimmt, kein Eptileptiker ist... wo ist das Problem?Dann fahr los. Gehts noch? 🙄😛
Wenn der Arzt eine falsche Diagnose gestellt hat, der TE das weis, es feststeht, dass er kein Eptileptiker ist, er keine Pillen mehr nimmt die die Fahrtüchtigkeit einschränken, dann hat der Arzt sich einfach getäuscht oder eine falsche Diagnose gestellt!
Wer ist der Arzt? Gott?
Der verbietet mir dann garnix, auch Ratschläge dahingehend kann ich dann wohl nicht für Ernst nehmen.
Zitat:
Original geschrieben von Moewenmann
Der TE wurde vom Arzt nach amtlichen Kriterien für die Dauer von 3 Monaten für fahruntauglich erklärt. Das ist hier das Problem.
Er wurde nach medizinischen Kriterien für fahruntüchtig erklärt. Da der Arzt aber an seine Schweigepflicht gebunden ist, kann er es auch nicht weitersagen.
Es liegt hier also in der Vernunft des TE, ob er das ,,Fahrverbot,, befolgt oder nicht.
Ein Patient kann sich auch selbst aus einem Krankenhaus entlassen, obwohl im der Arzt womöglich gesagt hat, dass er noch drin bleiben solle.
Es sind alles Empfehlungen. Gesetzlich bin ich nicht dran gebunden. Wenn aber was passiert, kann ich sehr wohl zur Verantwortung gezogen werden.