Medizinisches Fahrverbot hinfällig?
Hallo,
aufgrund einer Entzündung muss ich seit einer gewissen Zeit mehrere Antibiotikum einnehmen.
Letztens kam es aber zu einer Verkettung unglücklicher Umstände (hohe Dosis + zu wenig Schlaf in den letzten Tagen). Das Ergebnis war, dass ich zu Hause zusammengebrochen bin (u.A. mit dem Kopf wo gegen geschlagen -> Gehirnerschütterung). Als der Notarzt eintrief, wurde mein Vater zu dem Hergang befragt. Unter anderem beschrieb er ein leichtes Zucken des rechten Armes. Wie dem auch sei, die Notärztin hat das alles so schwammig formuliert, dass die Ärzte im Krankenhaus von einem epileptischem Anfall ausgegangen sind.
Es wurden zahlreiche Untersuchungen durchgeführt (CT, MRT, Lumbalpunktion, EEG). Alle Untersuchungen, der Fokus hierbei auf das EEG, deuteten in keinsterweise auf einen epileptischen Anfall oder Epilepsie hin.
Trotzdem wurde mir ein Fahrverbot von 3 Monaten ausgesprochen. Schön und gut dass die Ärzte damit ihren Arsch in Sicherheit wiegen wollen, aber für einen voll berufstätigen AN ist sowas einfach eine Katastrophe!
Lässt sich das durch eine zweite Meinung widerrufen oder ist es in sonstiger Weise anfechtbar?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Und das Fahrverbot haben die Ärzte nur verhängt um dich zu ärgern. Ist klar 🙄Wenn kein Risiko bestehen würde, hätte man über diese Massnahme nicht nachgedacht. Ärzte sind nicht ganz so dämlich wie du das vielleicht meinst zu wissen.
Genau. Und Ärzte sind allwissend, haben immer Recht und machen keine Fehler. 🙄
Es ist ja schön, dass du diese Entscheidung einfach so hinnehmen würdest. Ich kann aber den TE durchaus verstehen und würde an seiner Stelle auch versuchen mir eine zweite ärztliche Meinung einzuholen.
209 Antworten
das OLG Urteil ist das das ich angesprochen hatte... Tja was macht der Arzt? Sagt er was verklagt ihn Patient 1. Sagt er nix verklagt ihn Patient 2. Sein einziges Glück war, daß nach der Klage von Patient 2 das Gericht entschieden hat, daß Patient 2 schon vorher mit HIV angesteckt worden hätte sein können 😉 und von daher...
Aber zeigt sehr schön das Problem.
Laß mal mit TE was passieren.
Und der Arzt der das 3 Monate Verbot ausgesprochen hat, hat TE nachweislich gesehen... Das kommt auch raus...
Aber der Arzt hat nach nichts sehen (wollen) nichts sagen gehandelt und der FEB nichts mitgeteilt.
Laß da mal Verwandtschaft von irgendwem hier dabei zu Schaden kommen...
Wie sieht die Diskussion dann wohl aus?
Ich sage wir brauchen zumindest die gesetzliche Möglichkeit - und zwar nicht nur konstruiert - nach Anlage 4 explizit zu melden.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Einen weiter, den §139 StGB sollte man aber auch noch lesen 😉Ganz so einfach ist das dann doch nicht. Hier mal ein Merkblatt der Ärztekammer zu dem Thema, das hier Besprochene findet sich ab Seite 6 unten - "c) Schutz höherwertiger Rechtsgüter"
http://www.aerztekammer-berlin.de/.../35_Merkblatt_Schweigepflicht.pdf
Kann keinen Widerspruch erkennen.
Einen weiteren § , den 34 StGB, sollte man aber auch noch lesen.
O.
Wieso denn Möchtegern?
Bei MT gibt es kein Verbot für Akademiker mit Nivea. 😁
Ich denke mindestens 1 Arzt ist im Thema anwesend.
Und ob Anwälte anwesend sind - outet sich einer?
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Arzt oder nicht, einer der Teilnehmer ist Mitglied der Medizinindustrie und verbreitet den "wahren Glauben"
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Und ob Anwälte anwesend sind - outet sich einer?
Muss es immer ein Anwalt sein?
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Wieso denn Möchtegern?Bei MT gibt es kein Verbot für Akademiker mit Nivea. 😁
Ich denke mindestens 1 Arzt ist im Thema anwesend.
Und ob Anwälte anwesend sind - outet sich einer?
Klar, sicher doch. Du weisst wie internet funktioniert? Hier ein Beispiel fuer dich
Klick😉
Jeder kann hier den Anschein erwecken irgend wer zu sein.
Zitat:
...
Jeder kann hier den Anschein erwecken irgend wer zu sein.
Klar 🙂
Most Boys are boys, most girls are boys and most kids are the F.B.I.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Muss es immer ein Anwalt sein?
Da müssen wir Mattalf fragen was er denn akzeptieren würde für Kenntnisse/Ausbildung/Abschlüsse/Prüfungen am Stammtisch. 😁
Ich bin keine Anwältin.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Da müssen wir Mattalf fragen was er denn akzeptieren würde für Kenntnisse/Ausbildung/Abschlüsse/Prüfungen am Stammtisch. 😁Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Muss es immer ein Anwalt sein?Ich bin keine Anwältin.
Ich akzeptiere jeden. Ob Ausbildung oder nicht. Nur glaub ich nicht alles was in Foren geschrieben wird.
Leute mal ganz im Ernst...nicht böse gemeint, aber wenn man sich manche Abschnitte dieser Diskussion durchliest, platzt einem die Sacknaht. Bis die dann wieder zusammengeheilt und die Diskussion beendet ist (mit welchem Ergebnis auch immer), ist das Fahrverbot mit sehr großer Wahrscheinlichkeit schon vorbei 😉.
LG vom TE, welcher sich so gut wie nie zuvor fühlt.
Lieber TE - ganz im Ernst - nicht böse gemeint: Aber wenn ich mir überlege, wie abfällig über Nutzer geschrieben wird, die sich einen Kopf machen, Zeit und Mühe investieren, um Deine Frage zu beantworten und dann auf diese Art abgewatscht werden, nur weil Dir das Ergebnis der Überlegungen nicht passt 🙄
Nein, ich werde nicht sagen, was ich davon halte.
Nur ein gut gemeinter Ratschlag für die Zukunft - Wer die Antwort nicht hören will, soll die Frage nicht stellen
Zitat:
Original geschrieben von twindance
Wer die Antwort nicht hören will, soll die Frage nicht stellen
Vielleicht hättest Du Dir mal die Frage des TE durchlesen sollen?
Der TE hat nicht darum gebeten von völlig femden Leuten hinsichtlich seiner Fahreignung beurteilt zu werden, sondern die einfache Frage nach der Verbindlichkeit eines ärztlichen Fahrverbotes gestellt. Ungefähr ein Prozent der Beiträge lässt sich tatsächlich zur Beantwortung dieser Frage herab, der Rest beschränkt sich darauf, die eigene Unkenntnis der rechtlichen Situation mit persönlichen Angriffen gegen den TE zu verbinden ... 🙁
nansenbach hat diesen Thread gut zusammengefasst. Als TE wäre ich dermaßen dankbar, dass ich den Teilnehmern einen großen Haufen scheißen würde.
Unabhängig von der juristischen Frage sehe ich inhaltlich schon vorher ein unangemessenes Vorgegen der Weißkittel-Fraktion.
Wenn mir nicht was entgangen ist, sieht die Faktenlage so aus dass da jemand kollabiert ist, sich im Fallen den Kopf verletzt hat. Ein Verdacht auf Epilepsie - ohnehin erst mal weit hergeholt, wenn auf Beschreibung eines Armzittern durch einen Laien beruht - hat sich nicht bestätigt. Auch sonst nichts auffälliges. (Prima, der Diagnostik-Apparat hat mal wieder seine Deckungsbeiträge einspielen können.)
So what? Sehr viele Menschen - grundsätzlich kerngesund - haben irgendwann in ihrem Leben aufgrund singulärer Umstände mal einen Ohnmachtsanfall. Da ist nichts besonderes dran.
Was rechtfertigt da den Ansatz 3 Monate Fahrverbot verordnen zu wollen? Da sehe ich bei dem Arzt "Keine Ahnung was es war, aber ich sichere mich mal ab.". Seltsam dass vorher Generationen von Ärzten da anders mit umgehen konnten. 2 Tage Ruhe verordnet, Blutbild und Nachuntersuchung und wenn da nichts war, war halt nichts.
Es gibt da Risiken, die ohnehin nicht eliminierbar sind, solange Menschen selber autofahren. Menschen kippen nun mal manchmal um, sogar am Steuer. Manch einer hat während der Fahrt einen Schlaganfall, trotz vorher gutem Gesundheitszustand.