mbdesign KV1 auf Golf 7 GTI PP FL
Hallo Leute,
ich will mir die KV1 von mbdesign für mein 7er GTI PP FL zulegen, wollte aber zunächst mal hier in die Runde fragen wie es mit der Eintragung aussieht und ob die überhaupt passen?
Geplant war oder ist die Felgen in 8.5x19 ET45 mit 235/35 R19 Sommerreifen zu bestellen.
Kann mir hierbei jemand behilflich sein?
Danke!
Beste Antwort im Thema
Das Gutachten ist durchaus eine Hilfe. Du mußt es nur lesen.😮
28 Antworten
Zitat:
@Eierlein2 schrieb am 29. April 2019 um 19:55:30 Uhr:
Zitat:
Bei einer ABE ist dies auch nicht nötig.
Lies dir den Punkt 9 der ABE (Nicht »Gutachten zur ABE«) durch. (Die PDF-Datei enthält mehrere Dokumente).
Anschließend liest du die Auflagen im »Gutachten zur ABE«
Dort findest du, wegen der Karosserieauflagen (Kxx), die A01.Bedeutet: Die Räder sind sofort [TÜV, Dekra, …]-abnahmepflichtig.
Eine Eintragung (Änderung der Papiere durch die Zulassungsstelle) ist nicht erforderlich.
DAS will hier aber offensichtlich keiner hören😉 wird kontinuierlich ignoriert, lieber anhand von Fotos abgeschätzt und die CoC zitiert.
Geh mal davon aus das es eine Anspielung auf meine Aussage war und dann mal hier nichts vermischen..
Habe keine Bilder abgeschätzt und die COC im Zusammenhang mit den Felgen zitiert...da ging es um den Reifen! Der kommt nicht weiter raus bloß weil die Felge breiter wird..und den Reifen muss man auch nicht extra abnehmen lassen! Ansonsten müsste man auch zum Prüfer wenn man ihn auf einer original Felge fahren würde, was aber nicht der Fall ist wenn es in der COC bereits drin steht. Und das ist nun mal Tatsache ob ihr das wahrhaben wollt oder nicht.
Zitat:
@Eierlein2 schrieb am 29. April 2019 um 19:55:30 Uhr:
Zitat:
Bei einer ABE ist dies auch nicht nötig.
Lies dir den Punkt 9 der ABE (Nicht »Gutachten zur ABE«) durch. (Die PDF-Datei enthält mehrere Dokumente).
Anschließend liest du die Auflagen im »Gutachten zur ABE«
Dort findest du, wegen der Karosserieauflagen (Kxx), die A01.
Ist mal wieder ein Teil aus dem Zusammenhang gerissen worden, weil anschließend steht das es bei Auflagen in der ABE auch geprüft werden sollte.
Also wenn dann schon richtig lesen und nicht einfach drauf los schreiben!
ich habe schon richtig gelesen und auch nicht einfach drauf los geschrieben😉
Natürlich kommt ein Reifen "weiter rasu", wenn er auf einer breiteren Felge gefahren wird! Die Lauffläche bleibt natürlich gleich breit, aber die Flanke sieht sich in Richtung des Felgenhorns, wodurch der Reifen aussen, also da, wo er beim Einfedern im/am Radhausausschnit schleifen würde. Der Effekt verstärkt sich noch, wenn eine sog. Felgenschutzflanke vorhanden ist. So kam es damals an meinem R dazu, dass eine 8x19er mit ET42 und 235/35 vorne im Radhaus frei einfederte und eine 8,5x19 mit ET45 und 235/35 mit der Reifenflanke an den Schrauben oben mittig im Kontakt hatte. Konnte man hören und an der Flanke udn den Schraubenköpfen sehen.
Es besteht bzgl. der Notwendigkeit einer Abnahme eines Reifentyps auf einer Zubehörfelge (da gehe ich jetzt bei einer 8,5r Breite einfach mal von aus, weil es die ab Werk im Golf nicht gibt) keinerlei Zusammenhang zw. dem was in der CoC steht und was auf der Zubehörfelge gefahren werden darf, ohne es erneut abnehmen zu lassen (ess seie denn, es ist eine ABE ohne Auflagen für diesen Reifentyp für die Zubehörfelge vorhanden, aber dann ist die Diskussion bzgl. der CoC eh hinfällig).
Es mag sein, dass ein Mitarbeiter einer technischen Prüfstelle aufgrund seiner Erfahrunsgwerte die CoC heran zieht, aber verpflichtet ist er dazu nicht und es wird deswegen auch kaum einer machen.
Zitat:
@rg1072 schrieb am 30. April 2019 um 01:06:15 Uhr:
Geh mal davon aus das es eine Anspielung auf meine Aussage war und dann mal hier nichts vermischen..
Habe keine Bilder abgeschätzt und die COC im Zusammenhang mit den Felgen zitiert...da ging es um den Reifen! Der kommt nicht weiter raus bloß weil die Felge breiter wird..und den Reifen muss man auch nicht extra abnehmen lassen! Ansonsten müsste man auch zum Prüfer wenn man ihn auf einer original Felge fahren würde, was aber nicht der Fall ist wenn es in der COC bereits drin steht. Und das ist nun mal Tatsache ob ihr das wahrhaben wollt oder nicht.
TATSACHE ist, dass hier auf Grund eines nicht in den Kram passenden Gutachtens mit der in der COC aufgeführten Reifenbreite argumentiert wird, ohne den Zusammenhang zwischen Felgenbreite und Einpresstiefe zu beachten. Auf dieser Felge dürfte beim G7 laut Gutachten theoretisch sogar ein 215‘er Reifen gefahren werden und trotzdem wären sämtliche Auflagen zu erfüllen. Ich weiß, der 215‘er Reifen steht nicht in der COC und ist im Gutachten auch nicht für den FL GTI P vorgesehen, aber es ging mir hier um die ständige Argumentation bezüglich der Reifenbreite; selbst schmalere und auf der Felge noch mehr „gezogene“ Reifen müssten die Auflagen des Gutachtens erfüllen.
Letztendlich liegt hier in dem Fall ohne Abnahme ein klassisches Erlöschen der BE vor.
Die Umsetzung der bereits angekündigten Tieferlegung wird der Sache dann die Krone aufsetzen...😛
Ähnliche Themen
Zitat:
@i need nos schrieb am 30. April 2019 um 09:17:13 Uhr:
Natürlich kommt ein Reifen "weiter rasu"
"weiter raus"
Zitat:
@Fingerkrümmer schrieb am 30. April 2019 um 10:57:03 Uhr:
Zitat:
@rg1072 schrieb am 30. April 2019 um 01:06:15 Uhr:
Geh mal davon aus das es eine Anspielung auf meine Aussage war und dann mal hier nichts vermischen..
Habe keine Bilder abgeschätzt und die COC im Zusammenhang mit den Felgen zitiert...da ging es um den Reifen! Der kommt nicht weiter raus bloß weil die Felge breiter wird..und den Reifen muss man auch nicht extra abnehmen lassen! Ansonsten müsste man auch zum Prüfer wenn man ihn auf einer original Felge fahren würde, was aber nicht der Fall ist wenn es in der COC bereits drin steht. Und das ist nun mal Tatsache ob ihr das wahrhaben wollt oder nicht.TATSACHE ist, dass hier auf Grund eines nicht in den Kram passenden Gutachtens mit der in der COC aufgeführten Reifenbreite argumentiert wird, ohne den Zusammenhang zwischen Felgenbreite und Einpresstiefe zu beachten. Auf dieser Felge dürfte beim G7 laut Gutachten theoretisch sogar ein 215‘er Reifen gefahren werden und trotzdem wären sämtliche Auflagen zu erfüllen. Ich weiß, der 215‘er Reifen steht nicht in der COC und ist im Gutachten auch nicht für den FL GTI P vorgesehen, aber es ging mir hier um die ständige Argumentation bezüglich der Reifenbreite; selbst schmalere und auf der Felge noch mehr „gezogene“ Reifen müssten die Auflagen des Gutachtens erfüllen.
Letztendlich liegt hier in dem Fall ohne Abnahme ein klassisches Erlöschen der BE vor.
Die Umsetzung der bereits angekündigten Tieferlegung wird der Sache dann die Krone aufsetzen...😛
so sieht´s aus😉
Allerdings wäre für die zusätzliche Tieferlegung dann eh eine Einzelabnahme notwendig die auch durchaus realistisch bzgl. Abnahmeerfolg ist. Ich würde auch, wenn die Tieferlegung in naher Ferne liegt, erstmal so fahren und dann alles zusammen abnehmen lassen. Ob man sich das dann bis dahin über CoC, Fotos und vermeintliche ABE´s schön redet oder eben einfach mit dem Bewusstsein der temporären Nicht-Konformität fährt ist ja dann letztenendes egal. nur langfristig sollte man so nicht fahren, vor allem nicht erwarten, dass man damit durch die HU kommt😉
......mit etwas "Glück" kommt man aber sogar durch die HU. Bsp.: ich hatte mir 1996 einen neuen Corolla SI gekauft, der vom Händler "passend zum sportlichen Anspruch" 15" Borbet Felgen mit 195/50er Reifen bekam. Ich habe den Wagen so 7 Jahre/180.000 km gefahren um am Ende festzustellen, dass die Räder hätten eingetragen werden müssen😁 Sogar beim Einbau des Weitech Sportfahrwerkes hat das keiner bemerkt (zur Abnahme des Fahrwerkes waren die Räder verbaut). Ich selber war mir keiner Schuld bewusst weil der Händler mit das Fahrzeug so verkauft hat und ich damals von sowas keinerlei Ahnung hatte...
Zitat:
@i need nos schrieb am 30. April 2019 um 13:08:47 Uhr:
Zitat:
@Fingerkrümmer schrieb am 30. April 2019 um 10:57:03 Uhr:
TATSACHE ist, dass hier auf Grund eines nicht in den Kram passenden Gutachtens mit der in der COC aufgeführten Reifenbreite argumentiert wird, ohne den Zusammenhang zwischen Felgenbreite und Einpresstiefe zu beachten. Auf dieser Felge dürfte beim G7 laut Gutachten theoretisch sogar ein 215‘er Reifen gefahren werden und trotzdem wären sämtliche Auflagen zu erfüllen. Ich weiß, der 215‘er Reifen steht nicht in der COC und ist im Gutachten auch nicht für den FL GTI P vorgesehen, aber es ging mir hier um die ständige Argumentation bezüglich der Reifenbreite; selbst schmalere und auf der Felge noch mehr „gezogene“ Reifen müssten die Auflagen des Gutachtens erfüllen.
Letztendlich liegt hier in dem Fall ohne Abnahme ein klassisches Erlöschen der BE vor.
Die Umsetzung der bereits angekündigten Tieferlegung wird der Sache dann die Krone aufsetzen...😛so sieht´s aus😉
Allerdings wäre für die zusätzliche Tieferlegung dann eh eine Einzelabnahme notwendig die auch durchaus realistisch bzgl. Abnahmeerfolg ist. Ich würde auch, wenn die Tieferlegung in naher Ferne liegt, erstmal so fahren und dann alles zusammen abnehmen lassen. Ob man sich das dann bis dahin über CoC, Fotos und vermeintliche ABE´s schön redet oder eben einfach mit dem Bewusstsein der temporären Nicht-Konformität fährt ist ja dann letztenendes egal. nur langfristig sollte man so nicht fahren, vor allem nicht erwarten, dass man damit durch die HU kommt😉
......mit etwas "Glück" kommt man aber sogar durch die HU. Bsp.: ich hatte mir 1996 einen neuen Corolla SI gekauft, der vom Händler "passend zum sportlichen Anspruch" 15" Borbet Felgen mit 195/50er Reifen bekam. Ich habe den Wagen so 7 Jahre/180.000 km gefahren um am Ende festzustellen, dass die Räder hätten eingetragen werden müssen😁 Sogar beim Einbau des Weitech Sportfahrwerkes hat das keiner bemerkt (zur Abnahme des Fahrwerkes waren die Räder verbaut). Ich selber war mir keiner Schuld bewusst weil der Händler mit das Fahrzeug so verkauft hat und ich damals von sowas keinerlei Ahnung hatte...
Genau so wird es auch gemacht! Verstehe überhaupt nicht wieso manche annehmen, dass ich die Federn/Fahrwerk (bzw. die Tieferlegung in Kombination mit den Felgen) nicht von TÜV/Dekra abnehmen lasse. Alles entspannt 🙂 die Geschichte mit A01 hab ich einfach übersehen! Wieso man dann einem sofort vorwirft alles zu ignorieren verstehe ich nicht ganz????
weil es so anmutete udn nichts anderes aus den vorhergehenden Posts abzuleiten war😉
aber dann ist ja jetzt alles gut😉
Zitat:
@MoMo20 schrieb am 30. April 2019 um 13:44:56 Uhr:
Verstehe überhaupt nicht wieso manche annehmen, dass ich die Federn/Fahrwerk (bzw. die Tieferlegung in Kombination mit den Felgen) nicht von TÜV/Dekra abnehmen lasse. Alles entspannt 🙂 die Geschichte mit A01 hab ich einfach übersehen! Wieso man dann einem sofort vorwirft alles zu ignorieren verstehe ich nicht ganz????
Ich glaube zu wissen, warum das Manche hier annehmen: Weil Du auch schon die Auflage "A01" im Radgutachten nicht ernst nimmst und schön ohne Betriebserlaubnis rumfährst nur um keine Schweineohren vom TÜV verordnet zu bekommen. Den Zirkus an Ihr Geld zu kommen, wenn nach einem von Dir verschuldeten Unfall Deine Versicherung wegen der erloschenen Betriebserlaubnis Deines Fahrzeugs nicht zahlt, haben ja die Unfallopfer. So sieht´s aus.
Gruß
RSLiner
Zitat:
wenn nach einem von Dir verschuldeten Unfall Deine Versicherung wegen der erloschenen Betriebserlaubnis Deines Fahrzeugs nicht zahlt, haben ja die Unfallopfer.
Die Unfallopfer haben kein Problem, die Versicherung zahlt auf jeden Fall.
Allerdings kann sie 5000 € Regress fordern und die (Voll)-Kasko enfällt.
Zitat:
@RSLiner schrieb am 2. Mai 2019 um 14:44:40 Uhr:
Zitat:
@MoMo20 schrieb am 30. April 2019 um 13:44:56 Uhr:
Verstehe überhaupt nicht wieso manche annehmen, dass ich die Federn/Fahrwerk (bzw. die Tieferlegung in Kombination mit den Felgen) nicht von TÜV/Dekra abnehmen lasse. Alles entspannt 🙂 die Geschichte mit A01 hab ich einfach übersehen! Wieso man dann einem sofort vorwirft alles zu ignorieren verstehe ich nicht ganz????Ich glaube zu wissen, warum das Manche hier annehmen: Weil Du auch schon die Auflage "A01" im Radgutachten nicht ernst nimmst und schön ohne Betriebserlaubnis rumfährst nur um keine Schweineohren vom TÜV verordnet zu bekommen. Den Zirkus an Ihr Geld zu kommen, wenn nach einem von Dir verschuldeten Unfall Deine Versicherung wegen der erloschenen Betriebserlaubnis Deines Fahrzeugs nicht zahlt, haben ja die Unfallopfer. So sieht´s aus.
Gruß
RSLiner
Aua! Dein Kommentar ergibt so wenig sinn, wie deine Aussage, dass die Versicherung nicht zahlen würde! Tut mir leid, aber wo!?!?! habe ich je behauptet, dass ich die Auflage A01 nicht ernst nehmen?
Würde mich freuen wenn du mir die Frage beantworten könntest 🙂
@MoMo20: Jetzt tu doch nicht auch noch so unschuldig...du hattest von Anfang nicht die Absicht, sämtliche Auflagen des Gutachtens zu erfüllen und wolltest dir dafür hier die Absolution einholen. Dann kam dir Gegenwind entgegen und trotz „Fanboy“ (der ebenso falsch lag wie du) musstest du einsehen, dass du mit deiner Meinung hier im Forum nicht die gewünschte Zustimmung erreichen konntest. Nun bellt der getroffene Hund...;-)
Zitat:
habe ich je behauptet, dass ich die Auflage A01 nicht ernst nehmen?
Da du anscheinend mit den Rädern fährst, brauchst du nix behaupten … 🙄
Um das ganze hier abzuschließen (voll verpeilt früher zu schreiben 😁) und für Leute die auch Interesse an mbdesign Kv1 haben. Habe die Felgen, wie hier schon erwähnt abnehmen lassen, nachdem der Eimer tiefer gesetzt wurde 😉 Die Abnahme verlief ohne Probleme und wurde mit folgenden Veränderungen am Fahrzeug durchgewunken:
Mbdesign Kv1 8,5x19 ET45
H&R Tieferlegungsfedern 35/35
H&R Spurplatten 24mm HA
Alles wurde auch im Fahrzeugschein eingetragen 🙂
Kann bei Gelegenheit paar Bilder vom Gesamtergebnis hochladen.
Lg