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MB C180 Kompressor Avangard Alufelgen

Mercedes C-Klasse W203
Themenstarteram 20. Oktober 2014 um 18:26

Hallo Gemeinde,

diesen Sommer habe ich meinen Peugeot abgestoßen und mir den MB C180Kompressor gekauft.

Nun beschäftige ich mich seit einigen Wochen mit dem Thema Alufelgen. Auf dem Fahrzeug sind die 16 Zoll Felgen drauf aber ich finde diese ein wenig zu klein für das Fahrzeug.

Daher dachte ich mir, ich schaue mal 17 oder 18 Zoll Felgen und nutze die 16 Zoll im Winter.

Habe mich ein wenig hier versucht durchzulesen und bin somit auf auf die Angaben von Mercedes Benz gestoßen. Klar spricht nichts gegen MB Original Felgen, doch bei dem Gebrauchtmarkt muss ich sehr schnell feststellen, dass die meisten Felgen alle Schrammen haben.

Somit wollte ich in der Bucht nach ein paar Schicken Felgen schauen. Hier und da habe ich auch einige gefunden aber wenn ich meine Schlüsselnummer angebe ( 0999 / AIF000133), bekomme ich leider nie direkt angezeigt, dass diese Passen. Also habe ich mit die ABE bzw das Gutachten angesehen und muss ehrlich gestehen, mit diesem Kürzel und hin und her komme ich gar nicht klar!

Die Einpresstiefe bei Original MB Felgen ist ja 36 bzw. 37. Andere Felgenhersteller sind meist 35, diese scheine aber zu passen und Arbeiten mit irgendwelchen Zentrierringen (was auch immer das ist, habe Tante Google noch nicht gefragt).

Um nicht falsche Felgen zu bestellen und nach der Winter Saison festzustellen, dass die Felgen gar nicht passen, die Frage an euch:

Muss ich bei der Avangard Ausführung irgendwas besonderes beachten?

Als Beispiel habe ich in der Bucht diese Felgen hier gefunden, doch aus dem ABE/Gutachten werde ich wie gesagt nicht schlau:

http://www.ebay.de/.../301337923168?...

(hoffe die Admins schimpfen nicht zwecks Link)

Dies würde auch im PReisrahmen liegen, wollte mich aber nicht mit Eintragung oder sonstigen rumzuschlagen.

DANKE

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12 Antworten

Wenn Du keine Felgen von MB kaufst musst Du grundsätzlich die anderen Felgen eintragen lassen. Es gibt hier im Forum eine Liste mit freigegebenen Rad- und Reifenkombinationen, diese können zwar als Anhalt dienen, Felgen die nicht in dieser Liste stehen müssen aber immer eingetragen werden

Themenstarteram 21. Oktober 2014 um 10:13

ok danke dir

Nur zum Verständnis, also alle Felgen, welche nicht offiziell vom mb freigegeben sind (speziell z.b. 7j 16h2 et38), jedoch ein abe Gutachten haben, müssen trotzdem beim TÜV eingetragen werden?

. . . schon mal hier im Marktplatz umgeschaut ?

:-)

 

Freddy

Werde ich machen! :)

Hallo sariesma,

ich habe mir die Auflagen für den Typ 203 im Radgutachten der DBV Australia angesehen. Das ist alles harmlos.

DB8 betrifft den Durchmesser der Bremsscheiben. Die an Deinem Fahrzeug sind wohl kleiner als 345 mm, da Du ja derzeit Raddurchmesser 16 hast. Dürfte also kein Problem sein.

A12 bedeutet, dass keine Schneeketten möglich sind, was bei Sommerrädern sicherlich keine Rolle spielt.

Noch eine gute Nachricht: Das Radgutachten ist eine Anlage zu einer ABE. Da für Dein Fahrzeug die Auflage A01 nicht vorhanden ist, sind Änderungsabnahme und Berichtigung der Fahrzeugpapiere nicht erforderlich, also "Plug & Play": Montieren, ABE und Anlage ins Handschuhfach legen, losfahren, sich freuen... :)

Übrigens sind die Räder im Webshop des Anbieters günstiger als bei eBay.

Zu den Rädern empfehle ich Reifen mit der Seriengröße 225/45 R 17.

 

Gruß

Alpha Lyrae

Zentrierring

die Felgen in deinem Link haben einen Mittenlochdurchmesser (Nabenbohrung) von 74,1 mm

jetzt gibt es Autos die eine Nabe von 65mm haben die brauchen dann einen Zentrierring das ist dann meist ein Plastikring der in die Nabe der Felge geklipst wird.

Ansonsten würde die Felge evtl unrund laufen da nicht sauber Mittig zentriert auf der Nabe.

Zitat:

forquato schrieb am 21. Oktober 2014 um 13:13:37 Uhr:

Nur zum Verständnis, also alle Felgen, welche nicht offiziell vom mb freigegeben sind (speziell z.b. 7j 16h2 et38), jedoch ein abe Gutachten haben, müssen trotzdem beim TÜV eingetragen werden?

Es gibt verschiedene Fälle.

Werkseitig zugelassene Rad-/Reifenkombinationen

Sie sind Bestandteil der Typgenehmigung des Fahrzeugs. Dazu gehören auch die Teilenummern der Räder. Man kann sie ohne Änderungsabnahme und Berichtigung der Fahrzeugpapiere fahren, sofern eventuell bestehende Auflagen zum Fahrzeugmodell erfüllt werden.

 

Sonderräder mit ABE und Radgutachten als Anlage

Sofern darin keine Auflage zur Änderungsabnahme für die Rad-/Reifenkombination enthalten und alle weiteren Auflagen erfüllt werden, ist es nur erforderlich, den Haupttext der ABE und die zum Fahrzeug passende Anlage bei der Fahrt mitzuführen. Wenn das nicht der Fall ist, siehe den nächsten Punkt. Solche Räder tragen eine Kennzeichnung KBA 4xxxx.

 

Sonderräder mit Teilegutachten

Hier ist immer eine Änderungsabnahme nach § 19(3) StVZO erforderlich. Ebenso die Berichtigung der Fahrzeugpapiere, die aber üblicherweise bis zur nächsten Befassung der Zulassungsstelle mit den Fahrzeugpapieren aus anderem Grund (Halterwechsel, Kennzeichenänderung, usw.) zurückgestellt wird.

 

Serienräder von anderen MB-Fahrzeugtypen oder anderen Fahrzeugherstellern

Sonderräder mit Radgutachten für andere Fahrzeugtypen

Das ist der schwere Weg, bei dem eine Änderungsabnahme nach §§ 21 + 19(2) durch einen KFZ-Sachverständigen und anschließend die sofortige Berichtigung der Fahrzeugpapiere fällig wird. Die Eignung einer Rad-/Reifenkombination muss dabei nachgewiesen werden können.

 

Wenn es um Sonderräder mit Radgutachten geht, sei es als Teilegutachten oder ABE-Anlage, sollte man vor einem Kauf die Auflagen zu Rädern und Reifen sorgfältig lesen. Sollten sie aufgrund ungewohnter Formulierungen nicht leicht verständlich sein, kann man hier in Motor-Talk fragen. Dazu empfehle ich das übergreifende Forum für Reifen & Felgen, in dem es einige Nutzer gibt, die sich damit gut auskennen, mehr als in Foren zu Fahrzeugtypen.

 

Gruß

Alpha Lyrae

Themenstarteram 21. Oktober 2014 um 18:44

Zitat:

@Alpha Lyrae schrieb am 21. Oktober 2014 um 13:59:51 Uhr:

Hallo sariesma,

ich habe mir die Auflagen für den Typ 203 im Radgutachten der DBV Australia angesehen. Das ist alles harmlos.

DB8 betrifft den Durchmesser der Bremsscheiben. Die an Deinem Fahrzeug sind wohl kleiner als 345 mm, da Du ja derzeit Raddurchmesser 16 hast. Dürfte also kein Problem sein.

A12 bedeutet, dass keine Schneeketten möglich sind, was bei Sommerrädern sicherlich keine Rolle spielt.

Noch eine gute Nachricht: Das Radgutachten ist eine Anlage zu einer ABE. Da für Dein Fahrzeug die Auflage A01 nicht vorhanden ist, sind Änderungsabnahme und Berichtigung der Fahrzeugpapiere nicht erforderlich, also "Plug & Play": Montieren, ABE und Anlage ins Handschuhfach legen, losfahren, sich freuen... :)

Übrigens sind die Räder im Webshop des Anbieters günstiger als bei eBay.

Zu den Rädern empfehle ich Reifen mit der Seriengröße 225/45 R 17.

 

Gruß

Alpha Lyrae

na das sind ja wirklich gute Nachrichten, danke dir für die Erläuterung! Preis ist noch Verhandelbar ;)

Vielen Dank für die sehr ausführlichen Tipps Alpha Lyrae! Nun um auf meine konkrete Fragestellung zu kommen, ich habe mir Felgen mit den Folgenden Eckdaten gekauft: 7Jx16H2 Et38 KBA: 47738

Die dazugehörigen Reifen sind im Fahrzeugschein eingetragen (205/55R16).

Das Gutachten wird mitgeliefert.

7Jx16H2 Et38 ist nicht ofiziell von MB freigegeben. Im "GUTACHTEN zur ABE Nr. 47738 nach §22 StVZO" ist mein Fahrzeug mit aufgeführt. (siehe Screenshot).

Soweit ich das jetzt verstanden habe, muss ich nicht zum TÜV und diese Felgen/Reifen-Kombination eintragen lassen!

Wenn ich falsche liege, bin ich für eine Richtigstellung dankbar.

 

Viele Grüße

W203

wenn du die Auflagen in der letzten Spalte erfüllst und da keine Abnahme gefordert wird dann musst Du nicht zum Tüv

Hallo forquato,

vorsichtshalber habe ich mir das ganze Gutachten zu den Rial DH 706 angesehen, da die Kürzel für Auflagen manchmal unterschiedliche Bedeutungen haben.

In Deinem Fall kannst Du die Räder mit der Reifengröße 205/55 R 16 ohne Änderungsabnahme und Berichtigung der Fahrzeugpapiere fahren.

 

Gruß

Alpha Lyrae

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