Mazda 626 - Was muss ich beachten ?
Hallo Leude !
Ich habe vor mit einen Mazda 626 Model wie dieses hier nazuschaffen :
http://mobile.de/.../da.pl?...
Da ich absoluter neuling bin in Sachen japanische Autos,wollte ich hier mal ganz pauschal fragen,was es so zu beachten gibt,speziell bei diesem Modell im Link.Es sind ein paar Dinge die er in jeden Fall haben muss :
Meine Preisschmerzgrenze liegt bei 4000 Euro,mehr kann ich im Moment nicht aufbringen,Euro2/D3,also billige kfz-steuer,
Klima,ZV,2 Airbags,nach Möglichkeit FunkFB,ein Verbrauch von nicht mehr als 8 Liter/100km bei normaler Fahrweise,4 Türen,vielleicht SD,wenig KM und er sollte als zuverlässiges Fzg gelten,wie japanische Autos eben sind,den meine Nerven und mein Geldbeutel wurden lange genug strapaziert duch meinen Audi 80 B4,denn ich jetzt endgültig verkaufe.
ALso,gibt mir ein paar Tips,was zu beachten ist,was anfällig ist an diesem Mazda und eure evtl. Erfahrungen mit diesem Fzg - Ich werde auf jeden Fall auf einen Test bei der Dekra bestehen,die sollen das Auto komplett checken auf Schäden/Unfälle/Lackierungen/komplette Mechanik/Motortest/Getriebe/Auspuff usw. - kostet mich zwar 80 Euro aber egal - habe keinen Bock mehr verarscht zu werden.
Also her mit den Tips 🙂
Gruss ALMIR
52 Antworten
Hi zusammen !
habe noch im Keller einen fast neuen Satz Sommereifen von Continental - Als ich gestern meinen Audi 80 verkauft habe,wollte ich sie nicht mit verschenken,seh ich nicht ein.
Deswegen würde ich diese Reifen jetzt gerne als Sommereifen für meinen Mazda 626 verwenden,jedoch sind die Contis die ich habe 15" : 195/65 R15
Im Mazda eingetragen sind zur Zeit : 195/65 R14
Jetzt bräuchte ich für die Contis Stahl oder Alu-Felgen in 15" Größe halt.Da ich mich noch nicht mit Japanern auskenne und Felgen für diese etwas schwieriger zu bekommen sind,frage ich deshalb hier nach,es müssen keine neuen Felgen sein,gebrauchte,gut erhaltene tuns auch.Ich werde diese dann auc eintragen müssen - wieviel kostet denn eine Eiintragung mittlerweile ? Hab das das letze mal vor etwa 12 Jahren auf einem D-Kadett gemacht,damals ca. 60-70 DM - Die gute alte Mark !!! Jetzt wird es wohl über 60 Euro kosten !
Mfg ALMIR
Mooooment!!! Du kannst nicht einfach munter so andere Reifenformate drauf ziehen!
Erst mal: wenn Du ein nicht eingetragenes Reifenformat montieren möchtest, musst Du es eintragen lassen. Was Du da vor hast, läuft auf jeden Fall mal auf eine Einzelabnahme nach §19.2 hinaus. Ansonsten verliert Dein Auto nämlich die Betriebsgenehmigung (mit allen Konsequenzen, bis hin zur Mängelkarte und TÜV-Nachprüfung bei einer Verkehrskontrolle, inkl. ggf. Punkte in Flensburg) und Du fährst automatisch ohne Versicherungsschutz!
Was Du da vor hast, wird Dir aber auch kein Prüfer eintragen. Denn der Abrollumfang der Räder darf niemals mehr als 2% von der Serienbereifung abweichen. Ansonsten ist eine Tachoangleichung notwendig. Wenn Du von 195/65R14 auf 195/65R15 wechselst, hast Du aber eine Abweichung von satten 4,17%! Das wirkt sich dann natürlich auch auf die Beschleunigung, Endgeschwindigkeit und Verbrauch ist - und sicherlich nicht positiv....
Das geht also nicht.
Gruß,
Christian
Ich habe auch nie behauptet daß ich es nicht eintragen werde,natürlich würde ich zum TÜV vorfahren und die Reifen+Felgen gesondert abnehmen und eintragen lassen.Deswegen hab ich doch extra gefragt ob jemand weiß was das in etwa kostet.Du musst schon richtig lesen was ich schreibe Wirthensohn.Ich würde niemals mit nicht eingetragenem Zeugs rumfahren,egal welches Anbauteil oder Tuningteil dies auch immer ist.
Ich habe damals auf meinem D-Kadett umgesattelt von 13" auf 16" - von Standard-Reifenbretite 135 auf 225 Hinten 205 Vorne - gut das war damals extrem-tuning und die radläufe mussten auch umgeburdelt werden,wie gesagt alles ein bißchen extrem früher.Aber ich glaube nicht daß ich keine 15" Zoll Räder eingetragen bekommen kann,denn schließlich werden auch welche verkauft die auf Mazda 626 GE drauf passen gebraucht und neu.Das mit dieser Abweichung-Geschichte weiß ich nicht so genau,muß ich mal den TÜV vor Ort genau nachfragen,aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen wieso ich mit keine 15" Räder nicht eingetragn bekommen könnte.Was anderes wäre es wenn ich 18" Räder wollte mir einer Breite 275 oder sowas.
Nehmen wir mla nur als Beispiel diese hier :
http://cgi.ebay.de/...tegoryZ9888QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem
Wieso sollte man die nicht eingetragen bekommen ??
Mfg ALMIR
Nochmal: die maximal erlaubte Abweichung des Abrollumfangs von der Serienbereifung darf max. 2% betragen, sonst ist eine kostspielige Tachoangleichung erforderlich. Die Reifen, die Du montieren möchtest, haben aber einen um satte 4,17% größeren Abrollumfang, also mehr als doppelt so viel, wie erlaubt.
Übrigens gibt es beim 626 GE, wie auch beim Xedos 6 und beim MX-6 unterschiedliche Reifen- und Felgengrößen. Die Vierzylinder haben bei allen drei Modellen generell kleinere Räder als die Sechszylinder.
Hättest Du den 2.5i V6, könnte das sogar gehen, beim Vierzylinder definitiv nicht!
Gruß,
Christian
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195/65 R15 hat einen zugrossen reifendurchmesser und damit einen falschen abrollumfang... daher passts nicht...
die 15" felge ist nicht das problem... aber dann bitte mit 195/55 R15 oder besser 205/55 R15
Hi Jasperbones !
Genauso werd ich s machen 195/55 R15 und wenn ich die Kombination nicht finde,nehm ich eben doch nur 14" und gut ist.
Hab ja gesagt ich schreib mal hier rein wenn ich das AUto dass ich gekauft habe in Hannover,wenn es untersucht ist.War gestern beim ADAC und hab n Gebrauchtwagentest machen lassen.Alles in allem ist das Fzg in einem ordentlichen Zustand.Folgende Dinge wurde bemängelt :
1.Bremsschläuche vorne leicht porös-rissig
2.Keilriemen leicht porös-rissig (wieviele hat denn der 2.0 davon drin ?)
3.Schelle von Achsmanschette nicht mehr richtig fest,dadurch wird das Fett verspritzt und klebt auf der Lichtmaschine und die Achsmanschetten werden wohl in den nächten 12 Monaten auch fällig sein.
3.Bremsflüsigkeit Siedepunkt zu niedrig (152°)
4.Tragbild hinten Rostansatz (bei fast 10 Jahren eigentlich normal bei Japanern,wäree aber nicht tragisch,der würde noch locker 3 mal durch den TÜV kommen,also weitere 6 Jahre,Aussage vom ADAC-Tester)
5.Frontscheibe kleiner Steinschlag,kaum sichtbar
Ansonsten hat der Wagen neuen fast neuen Endtopf und neuen Mitteltopf,Zahnriemen wurde 2005 gewechslet.
Ansonsten hat auch der Prüfer gesagt,das AUto sei für den preis im Top-Zustand,die aufgezählten Mängel,werden frpher oder später bei jedem fällig sein.Das Fzg ist an 3 Stellen lackiert worden,hatte jedoh keinen Crash,wir habe zu dritt besonders genau nachgeschaut.Der Prüfer konnte mir das zar nicht unterschreiben,aber er hat sehr grünldich geschaut und er hatte wirklich Ahnung von dem was er redet.
Jetzt werde ich noch drauf bestehen,daß die Kupplung neu gemacht wird,da ich aus dem fünften Gang nicht in 4 herunter schalten kann,da die Kupplung nicht richtig trennt.Mal gehts es mal wieder nicht.Der Verkäufer möchte dass die Kupplung in hannover gemacht wird und ich bestehe darauf daß sie hier in Mannheim bei Mazda gemacht wird.Stellt er sich weiter quer,lasse ich sie auf meine Kosten reparieren und jage ihn dann vor Gericht.Denn die Kupplung bei mir ist nicht nur verschlissen,sondern sie verrichttet ihre Arbeit nicht mehr richtig und deswegen kann ich nicht herunterschlaten und das stellt einen Defekt dar,für den die Gewährleistung greift.Denn im momentanen Zustand ist das Fzg. also nicht im 100% funktionsfähigen Zustand.
Mfg ALMIR
Frag doch erst mal einen Anwalt oder den Verbraucherschutz, wie es im Detail mit Garantieleistungen aussieht. Fakt ist ja mal, dass der Händler Dir Gewährleistung geben muss. Darunter dürfte wahrscheinlich auch die Kupplung fallen.
Es könnte aber sein, dass der Händler das Recht hat, die Reparaturen selbst durchzuführen. Dann würdest Du nach Hannover fahren müssen, um die Gewährleistungsansprüche nicht zu verlieren.
Aber lieber erst mal 'nen Juristen fragen, bevor man mit der Keule drauf haut.
Gruß,
Christian
Ja ich werde mich auf jeden Fall nochmal mit meinem Anwalt hinsetzen und die Sache besprechen.Fakt ist jedoch eins,daß der Händler mich nicht darüber aufgeklärt hat,daß das Fahrzeug/Kupplung/Getriebe nicht einwandfrei funktioniert und hat es mir so verkauft.Ob er nun davon wusste oder nicht,sei jetzt mal in den Raum gestellt.Mit einer verschlissenen und trotzdem noch einigermaßen gut funktionierenden Kupplung hätte ich persönlich kein großes Problem gehabt.Der Punkt ist aber der,daß ich nicht schalten kann,und das muß ich können,ansonsten ist das Fzg defekt und unterliegt somit der gesetzlichen Gewährleistung.Da dies aber nicht duch mein Verschulden entstanden ist,sondern mir noch im Gegenteil gesagt wurde,die Kupplung wäre ok,somit werde ich dem Verkäufer,falls ich tatsächlich nach Hannover fahren muß,jeden Cent in Rechnung stellen und mich dafür entschädigen lassen,denn ich fühle mich getäuscht vom Verkäufer.Sei es nun arglistig oder nicht.Aber als Händler muß man halt auch Sorgfalt haben und auch dafür gerade stehen,was man da verkauft.