Mazda 626 Bj95 G-Kat alte Generation ?
Ich hab mal eine Frage, ich dachte eigentlich das mein Auto die Euro 2 hat
Jedenfalls steht in meiner zulassung S-Arm E2, G:92/97/EWG
Laut Wikipedia ist das nur Euro 1 aber warum ?
Ich hab die neue zulassung in der alten stand eigentlich immer was von G-Kat Aber das finde ich bei der neuen nicht mehr.
Bei einem Auto mit Baujahr 95 bin ich eigentlich davon ausgegangen das der die Euro 2 hat.
33 Antworten
Leider spielt bei unserem Baujahr die Motornummer eine erhebliche Rolle....
Hast Du jetzt schon den Umbau und die Eintragung dazu in der Tasche?
Gruß, Olli
Der Einbau wird morgen durchgeführt vor der AU.
Der Mazda Mechaniker hats anhand der Schlüsselnummern aus der Zulassung und dem Rohrdurchmesser bestellt.
Hier steht nichts von einer Motornummer
http://www.hotcarparts.de/section/euro2-vw-audi-seat-renault-ford.html
Mini-Kat eingebaut und morgen gehts zur Zulassungsstelle.
Auf dem AU Beleg steht die Steuernummer 26 und Euro 2.
Also sollte das auch bei dir keine Probleme geben.
Suche Minikat für Mazda 626 GD Automatik
Ich suche seit längerem einen Minikat für Mazda 626 GD
66KW, 2 Liter, Baujahr November 1987. Fürs Schaltgetriebe finde ich
zugelassene Minikats nur nicht fürs Automatikgetriebe.
Vielleicht hat jemand eine Idee.
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Ich sage es Dir ja nur ungerne, aber Du wirst nichts dergleichen finden. Wie Du schon festgestellt hast, gibt es die Mini-Kats für den GD 2.0i 8-Ventiler, aber eben nur für die handgeschalteten Modellen. Genau so sieht es auch bei den Kaltlaufreglern aus: für den 2.0i 8-Ventiler ja, aber nur mit Schaltgetriebe.
Das heißt ja nicht, dass der Mini-Kat oder der Kaltlaufregler nicht auch beim Automatikmodell einbaubar wären. Sie würden dort auch genau so gut funktionieren. Nur leider wurden die entsprechenden Teile nicht in Verbindung mit einem Automatik-GD geprüft und folglich nicht zugelassen. Da dort in den ABEs explizit der Schalt-GD genannt ist, kriegst Du den Mini-Kat / Kaltlaufregler beim Automatik-GD nicht eingetragen und folglich gibt es keine Umschlüsselung.
Mit dem Automatikgetriebe hast Du in diesem Fall schlicht Pech gehabt. Das gilt aber nicht nur für den GD - auch bei vielen anderen Fahrzeugen gibt es genau das gleiche Problem.
Gruß,
Christian
Vielen Dank für die Antwort auch wenn sie nicht erfreulich ist.
Es müßte eine pauschale Zulassung von MiniKats geben und bei der AU
müßten sie ihre Wirksamkeit zeigen. Wenn die AU Ergebnisse schlecht sind, würde man die MiniKats den Herstellern zurückschicken. Auf ihren Internetseiten könnten die Hersteller berichten, bei welchen Wagentypen die MiniKats unproblematisch arbeiten, und Kundenbewertungen wie bei Amazon oder Ebay würden das belegen
Wenn die MiniKat Hersteller für jeden Wagentyp eine Genehmigung
einholen müssen, so ist das sehr aufwendig und ich bezahle
als Eigner eines Wagentyps, der nicht mehr weit verbreitet ist,
die finanzielle Zeche in Form hoher KFZ Steuern. Vielleicht schreibe
ich einen Beschwerdebrief ans Umweltministerium in Berlin. Der Text
von Christian und mir ist ja schon die halbe Vorlage für den Brief.
Viele Grüße
P. J.
Du unterliegst dem gleichen Denkfehler, dem leider sehr viele Leute unterliegen, die mit diesem Problem konfrontiert werden.
Eine AU genügt mitnichten, um die Wirksamkeit eines Mini-Kat oder Kaltlaufreglers nachzuweisen. Ganz im Gegenteil.
Beim Kaltlaufregler geht es darum, mittels Anfettung des Gemischs beim Kaltstart und der dadurch erreichten höheren Abgastemperatur den Katalysator schneller auf Temperatur zu bekommen - denn erst bei Erreichen seiner Betriebstemperatur kann er überhaupt arbeiten. Der Mini-Kat dagegen soll wegen seiner geringer Größe schon dann die Abgase filtern, bevor der eigentliche Kat auf Betriebstemperatur ist.
Die AU (Abgasuntersuchung) wird jedoch bei betriebswarmem Motor und Katalysator durchgeführt. Also genau dann, wenn Mini-Kat und Kaltlaufregler ohnehin nicht mehr benötigt werden.
Die Wirksamkeit von Mini-Kats und Kaltlaufreglern kann nur mit einem Abgasgutachten nachgewiesen werden, welches auch den Kaltlauf mit einbezieht. Dies wird auf einem Prüfstand in einem vorgegeben Fahrzyklus ermittelt, während die Abgase aufgefangen werden. Die aufgefangenen Abgase werden anschließend analysiert.
Ein solches Abgasgutachten mitsamt Prüfstandsmiete, TÜV-Gebühren, Honorare für die Prüf-Ingenieure und und und.... schlägt mit zig tausenden von Euro zu Buche.
Für Hersteller von Mini-Kats und Kaltlaufregler kommen dann noch die durchaus üppigen Gebühren für die Zulassung des Mini-Kat/Kaltlaufregler und die Ausstellung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) durch das Kraftfahrbundesamt hinzu.
Der Hersteller muss für jedes einzelne Automodell die Wirksamkeit nachweisen und ein ABE beantragen. Das kostet richtig viel Geld und da diese Investion auch wieder reinkommen soll, überlegen sich die Hersteller schon genau, für welche Modelle sich die Investion lohnt.
Fakt ist, dass es vom 626 GD nicht mehr gar soooo viele Exemplare "in freier Wildbahn" gibt. Und von den existierenden Exemplaren sind die Exemplare mit Automatikgetriebe wahrlich in vernachlässigbarer, kaum noch nennenswerter, Anzahl vorhanden. Das lässt sich kaum bestreiten.
Daran kann auch das Umweltministerium nichts ändern. Die Mühe eines Beschwerdebriefes kannst Du Dir getrost sparen.
Gruß,
Christian
Also ich hab jetzt die Euro 2 und hab das Thema hier noch etwas mitverfolgt.
Ich bin kein Auto Ass was Technische Dinge angeht, ich bin eher auf der PC Schiene^^
Nun das ist jetzt eine Auto Technik Noob Frage
Was ist der Unterschied (vom Schadstoffausstoß aus gesehen) zwischen einer Manuellen Schaltung und einer Automatik ?
Die Abgaswerte müssten doch eigentlich Identisch sein bis auf einen gaaannnzzz kleinen Messwert.
Es gibt praktisch keinen Unterschied zwischen den Abgaswerten eines Schalters und denen des exakt identischen Fahrzeugs mit dem identischen Motor, aber mit Automatikgetriebe.
Aber wie ich oben schon deutlich geschildert habe, geht es auch nicht um die Abgase, sondern um die Zulassung. Wenn ein KLR oder ein Mini-Kat für ein handgeschaltetes Modell und für das gleiche Modell mit Automatik zugelassen werden soll, muss der Hersteller für beide Varianten je ein Exemplar zum Testen zur Verfügung haben und halt für beide Varianten das Zulassungsverfahren durchführen. Und wenn dann weit und breit kein Automatikmodell auffindbar ist oder sich die Mehrkosten nicht lohnen, haben halt die Automatikfahrer Pech gehabt.
Gruß,
Christian
Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
Postfach 12 06 29
53048 Bonn
Erteilung Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) für Minikats
Sehr geehrte Damen und Herren,
können sie die Gültigkeit einer ABE für Minikats, die für Schaltgetriebe eines Fahrzeugtyps erteilt wurde, auf Automatikgetriebe erweitern?
Begründung:
1. Die Abgaswerte zwischen einem Automatik- und einem Schaltgetriebe sollen fast identisch sein.
2. Die Zulassungszahlen älterer Automatikfahrzeuge sind so gering, so dass es sich für den Hersteller eines Minikats finanziell oft nicht lohnt, eine ABE für das Automatikfahrzeug zu beantragen.
Aus Gründen der Steuerersparnis würde sich für Halter eines Autos mit Automatikgetriebe ein Minikat lohnen, aber er wird für viele Autos mit Automatikgetriebe nicht angeboten. Das heißt, unter Umweltgesichtspunkten wäre eine Erweiterung der ABE, die für Schaltgetriebe erteilt wurden, auf Automatikgetriebe sinnvoll.
Als genauere Begründung verweise ich auf einen Beitrag aus einem Internetforum:
„Die Wirksamkeit von Mini-Kats und Kaltlaufreglern kann nur mit einem Abgasgutachten nachgewiesen werden, welches auch den Kaltlauf mit einbezieht. Dies wird auf einem Prüfstand in einem vorgegeben Fahrzyklus ermittelt, während die Abgase aufgefangen werden. Die aufgefangenen Abgase werden anschließend analysiert.
Ein solches Abgasgutachten mitsamt Prüfstandsmiete, TÜV-Gebühren, Honorare für die Prüf-Ingenieure schlägt mit zig tausenden von Euro zu Buche.
Für Hersteller von Mini-Kats und Kaltlaufregler kommen dann noch die durchaus üppigen Gebühren für die Zulassung des Mini-Kat/Kaltlaufregler und die Ausstellung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) durch das Kraftfahrtbundesamt hinzu.
Der Hersteller muss für jedes einzelne Automodell die Wirksamkeit nachweisen und ein ABE beantragen. Das kostet viel Geld und da diese Investition auch wieder reinkommen soll, überlegen sich die Hersteller schon genau, für welche Modelle sich die Investition lohnt.“
Mit freundlichen Grüßen
Hi,
habe das gleiche Problem.
Mazda 626, 2,0 L, Automatik, Bj. 93
Hast Du vom Ministerium eine Antwort bekommen?
Liebe Grüsse,
Petra
Hallo,
ich habe keine Antwort gekriegt.
Du könntest den Brief unter deinem
Namen den Mitgliedern des Verkehrsaus-
schusses zusenden.
Ich schreibe momentan in anderer Sache
Behörden an und bin von der Katalysator-
angelegenheit weggekommen.
Viele Grüße
P.J.
Betr.: Mazda 626, 2.0, Automatik, Bj.93, Kaltlaufregler bzw. Umrüstung auf Euro 2
Hi,
habe alles geregelt bekommen.
Kaltlaufrgler ist eingebaut, abgenommen, abgestempelt und eingetragen.
War kein grosses Problem, nur gewusst: wie und von wem!
Grüsse,
als.scharfi
Zitat:
Original geschrieben von als.scharfi
War kein grosses Problem, nur gewusst: wie und von wem!
Wenn du uns jetzt noch bitte das wie und wer mitteilst, wäre vielleicht auch einigen geholfen ;-)
Hallo habe mal eine frage ich habe einen Mazda 626 bekommen mit Baujahr 1987 uns 2l maschiene ist ein kombi mit handschaltung! er hat allerdings kein G-Kat kann ich da ein nachrüsten lassen? und weiß einer was das ungefähr kostet?
mfg david