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Maximale Reparaturdauer in Garantiezeit ?

BMW 3er F34 GT
Themenstarteram 20. Juli 2015 um 10:23

Hallo :)

ganz kurz zur Ausgangssituation:

am 22.06. wurde bei meinem Wagen (F34) ein Fehler während der Fahrt festgestellt. Der Fehler machte sich bemerkbar indem der Wagen sehr stark bei 55km/h zu ruckeln begann. Direkt am selben Tag wurde der Wagen noch zu BMW gebracht und die erste Schritte zur Reparatur eingeleitet ...

3 Tage später wurde mir versichert das der Wagen jetzt keine Probleme mehr habe und ich ihn abholen könnte ...

Gesagt, getan. Doch der Fehler war weiterhin vorhanden und so ging es am 29.06 erneut zur BMW Werkstatt .... Seit diesem Zeitpunkt bis heute steht der Wagen jetzt bereits bei der BMW und es wurden diverse Reparaturen durchgeführt ... Zuerst wurde die Software des Wagens aktualisiert, dann das Getriebedifferenzial und das Verteilergetriebe. Im Anschluss ging es an die Kardanwelle und deren Mittellager, was jedoch auch ohne Erfolg blieb.

Jetzt wurde BMW München durch meinen BMW Händler informiert und ein Termin mit einem Ingenieur für Mitte August vereinbart. Der Ingenieur soll jetzt den Fehler finden, welcher durch meine BMW Werkstatt nicht gefunden werden konnte ...

 

Doch jetzt zu meinen eigentlichen Fragen :

Gibt es hier irgendwelche maximale Fristen ?

Hat jemand die selben Erfahrungen gemacht und konnte diese Wartezeit irgendwie verkürzen ?

Gibt es ähnliche Berichte im Netz, bei denen man aus den Erfahrungen anderer schöpfen kann ?

Mir persönlich kommt es doch extrem lange vor und auch nicht im Interesse des Kunden eine Wartezeit von fast 2 Monaten zu veranlassen. Ich stelle meine Frage extra zuerst hier, da ich bis dato noch keine schlechten Erfahrungen mit dieser Niederlassung gemacht habe.

Versorgt werde ich natürlich dank Garantie mit einem Leihwagen.

Bin um jede Antwort dankbar :)

Gruß

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13 Antworten

Mein erster tipp, geniesse den leihwagen und fahre km drauf. :)

Mein zweiter, dokumentiere das und lass dir alles schriftlich geben. BMW macht bei garantie oft keine angaben was der fehler war und was gemacht wurde. Daher kann man spaeter schlecht argumentieren das nun erneutes nachbessern nicht zu erfolg gefuehrt hat und du den wagen zurueck gibst. Spaetestens wenn sie damit konfrontiert werden geben sie sich muehe, ganz sicher. Aufpassen das die garantie nicht ablaeuft. Ich hatte schon fehler, da hatte schon den fall da habe ich mich rechtzeitig (in der garantie) gemeldet, dann haben wir den termin aber relativ locke spaet vereinbart. (was auch an mir lag, wegen meiner termine) Dann hiess es ploetzlich die garantie ist um, mal sehen was wir machen koennen. Da war ich richtig sauer damals.

w

Themenstarteram 20. Juli 2015 um 10:44

Danke zuerst mal für die schnelle Antwort "3L-auto-ja"

Zu deinem ersten Tipp:

Das habe ich mir natürlich auch schon gedacht, aber da mein Wagen erst 9 Monate alt ist und ich bei einem so neuen Wagen doch schon viel Geld investiert habe würde ich natürlich lieber darin sitzen wie in einem Leihwagen :)

Zu deinem zweiten Tipp:

Privat habe ich genau dokumentiert wann welche Aktion durchgeführt wurde. Eine Dokumentation seitens BMW wurde bereits von mir angefordert.

Also die Garantiezeit überschreiten sie hoffentlich nicht :)

bei mir war der Termin mit einem Aussendienst- ING die Einleitung zur Rückabwicklung.

das war schon noch einmal ein anderes Kaliber in der Analyse als die Kollegen der NL

Lösungsvorschlag war dann der Einbau eines Datenschreibers, den ich bitte aktivieren soll, wenn der Wagen wieder das Fehlerbild aufzeigt.

Das habe ich dankend abgelehnt.

Themenstarteram 20. Juli 2015 um 10:56

Hallo softwarefriedl,

danke zuerst einmal für deine Antwort.

Interessante Informationen.

Wie lange dauerte es denn bei dir bis der Aussendienst- ING bei der NL einen Termin finden konnte ?

Zitat:

@aayycaramba schrieb am 20. Juli 2015 um 12:56:51 Uhr:

Hallo softwarefriedl,

danke zuerst einmal für deine Antwort.

Interessante Informationen.

Wie lange dauerte es denn bei dir bis der Aussendienst- ING bei der NL einen Termin finden konnte ?

soweit ich mich erinnere, ging es binnen 14 Tagen - war aber zu Audi- Zeiten.

bzgl. der Fristsetzung: hier würde ich Rechtsberatung in Anspruch nehmen, aber imho spricht nichts gegen eine angemessene Frist. Angemessen wäre doch aus heutiger Sicht bspw. der 31.08.

Du musst Dir halt überlegen, was nach Ablauf der Frist passieren soll.

Themenstarteram 20. Juli 2015 um 11:06

Zitat:

soweit ich mich erinnere, ging es binnen 14 Tagen - war aber zu Audi- Zeiten.

bzgl. der Fristsetzung: hier würde ich Rechtsberatung in Anspruch nehmen, aber imho spricht nichts gegen eine angemessene Frist.

Du musst Dir halt überlegen, was nach Ablauf der Frist passieren soll.

Es ist ja in diesem Sinne keine Frist, sondern nur ein neuer Termin mit einem Aussendienst- ING, welcher direkt zur NL kommt und sich dem Problem annimmt.

Sollte dieser ING den Fehler nicht finden, kommt der Wagen laut BMW NL nach München zur Kontrolle.

Ich habe generell kein Problem mit dem Ablauf, sonder eher mit der Dauer des Ganzen...

Ich sehe einfach einen Widerspruch im ständig präsenten Werbeslogan "Freude am Fahren" und eines Werkstattaufenthaltes meines Wagens von knapp 2 Monaten.

Im Grunde ist es rechtlich so, ist der gleiche Fehler auch nach dem zweiten Reparaturversuch innerhalb der Gewährleistungsfrist (was gemacht wurde, ist erst einmal unerheblich) immer noch vorhanden, hat man das Recht auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrages. Sicher nicht für Komfortmängel wie eine leicht quietschende Fensterdichtung aber wenn es ein immer wiederkehrendes technisches Problem gibt, sollte man das einmal ansprechen. Wenn man sich gar nicht einig wird, dann jemand hinzu ziehen, der sich damit auskennt.

Themenstarteram 20. Juli 2015 um 11:10

Zitat:

@Macintosh schrieb am 20. Juli 2015 um 13:07:04 Uhr:

Im Grunde ist es rechtlich so, ist der gleiche Fehler auch nach dem zweiten Reparaturversuch innerhalb der Gewährleistungsfrist (was gemacht wurde, ist erst einmal unerheblich) immer noch vorhanden, hat man das Recht auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrages. Sicher nicht für Komfortmängel wie eine leicht quietschende Fensterdichtung aber wenn es ein immer wiederkehrendes technisches Problem gibt, sollte man das in Auge fassen.

Klingt sehr zeitintensiv, aber sollte man auch ins Auge fassen... Gerade wenn der ganze Prozess sich über einen solchen Zeitraum ausdehnt...

Vielen Dank für deine Antwort :)

Zitat:

@aayycaramba schrieb am 20. Juli 2015 um 13:10:02 Uhr:

Zitat:

@Macintosh schrieb am 20. Juli 2015 um 13:07:04 Uhr:

Im Grunde ist es rechtlich so, ist der gleiche Fehler auch nach dem zweiten Reparaturversuch innerhalb der Gewährleistungsfrist (was gemacht wurde, ist erst einmal unerheblich) immer noch vorhanden, hat man das Recht auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrages. Sicher nicht für Komfortmängel wie eine leicht quietschende Fensterdichtung aber wenn es ein immer wiederkehrendes technisches Problem gibt, sollte man das in Auge fassen.

Klingt sehr zeitintensiv, aber sollte man auch ins Auge fassen... Gerade wenn der ganze Prozess sich über einen solchen Zeitraum ausdehnt...

Vielen Dank für deine Antwort :)

Das kann dauern (wie bei mir, war komplizierter) oder auch schnell gehen. Man muss ja auch bedenken, wenn man es schlören lässt und das Auto nach der Gewährleistungszeit mit dem Mangel verkaufen will, holt einen das Problem wieder ein und dann gibt es von BMW nichts mehr.

eine Rückabwicklung ist nicht zeitintensiv

wenn BMW einen ING vorbeikommen lässt, ist der Mangel implizit schon anerkannt.

wenn dieser dann nicht abgestellt werden kann, sind doch alle Fakten für eine Rückabwicklung bekannt.

bei Leasing (in meinem Fall) diskutiert man dann noch über eine Nutzungsentschädigung (bspw. 0,5% pro 1000 km) und dann geht alles recht schnell.

aber: nach Einigung ist der Wagen dann auch unmittelbar abzugeben. es sei denn, der nächste ist wieder ein BMW und man findet ein Agreement

Was gibt es denn für einen Leihwagen? Sixt?

Themenstarteram 22. Juli 2015 um 6:55

Zitat:

@F30328i schrieb am 20. Juli 2015 um 20:49:35 Uhr:

Was gibt es denn für einen Leihwagen? Sixt?

Als Leihwagen gibt es ein Modell höher :) Ist auch eine Autovermietung aber nicht Sixt.

Zitat:

@softwarefriedl schrieb am 20. Juli 2015 um 13:14:16 Uhr:

eine Rückabwicklung ist nicht zeitintensiv

wenn BMW einen ING vorbeikommen lässt, ist der Mangel implizit schon anerkannt.

wenn dieser dann nicht abgestellt werden kann, sind doch alle Fakten für eine Rückabwicklung bekannt.

bei Leasing (in meinem Fall) diskutiert man dann noch über eine Nutzungsentschädigung (bspw. 0,5% pro 1000 km) und dann geht alles recht schnell.

aber: nach Einigung ist der Wagen dann auch unmittelbar abzugeben. es sei denn, der nächste ist wieder ein BMW und man findet ein Agreement

Und genau die letztgenannten Sachen können sich schon hinziehen. In Bezug auf die Nutzungsentschädigung stellt sich ja nicht nur die Frage, des prozentualen Anteils, sondern die Abrechnungsstelle bei BMW war in meinem Falle auch der Meinung, dass diese vom mit 19% versteuerten Listenpreis zu berechnen und dann nochmal zu versteuern wäre. Was scheinbar auch gesetzl. nicht verboten ist. Das Problem ist, dass die NL oder der Händler ja auch nicht einfach machen können, was sie wollen, sondern es sind im Prinzip drei Parteien: der Fahrzeughalter, der Händler und BMW.

Und i.d.R. will man ja nicht (ob bei BMW oder woanders) erstmal ohne Fahrzeug dastehen, d.h. man muss das alles schon so koordinieren, dass es zeitlich passt. Jetzt empfindet natürlich jeder unterschiedliche Dinge als aufwändig - für mich sind sie aufwändig, solange sie ungeklärt in meinem Kopf sind und das ist bei einer Wandlung definitiv eine zeitlang der Fall.

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