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Mangelhafte Verkehrszeichenerkennung

Volvo V60

Hallo zusammen

Ich weiß, es ist nichts Neues, aber da ich zu dem Thema keine sehr aussagekräftigen Infos gefunden habe, möchte ich nochmal fragen:

Wie kann es sein, dass die Verkehrszeichenerkennung permanent Geschwindigkeitsbeschränkungen anzeigt, die es nicht (oder nicht mehr) gibt? Zumindest unter AAOS ist das offensichtlich so, beim Sensus kann ich es im Nachhinein gar nicht beurteilen, weil ich die Warnungen da dauerhaft ausgeschaltet hatte.
Tatsache ist, dass dieses ganze System und insbesondere auch die Anzeige im HUD sozusagen ad absurdum geführt werden, denn fahrsicherheitstechnisch ist es einfach nur grober Unfug, wenn man wirklich permanent Warnhinweise „ins Auge geworfen bekommt“, die komplett falsch sind. Zumal jetzt unter AAOS die Möglichkeit, die Warnungen einfach auszuknipsen, leider nicht mehr vorhanden ist. Man wird also regelrecht dazu genötigt, alle naselang falsche Warnhinweise zu ertragen.. 🙁

Ich vermute, es gibt eine relativ einfache technische Erklärung für die Generierung der falschen Hinweise? Weiß das jemand?
Und besteht eigentlich das Problem bei anderen Automarken genauso, oder haben andere Hersteller das besser gelöst?

279 Antworten

Bei einem Rechtsstreit sehe ich da wenig Chancen.

Es gibt zu diesem Thema ein Urteil des LG Münster (hier Sachmangel).

Zitat:

"Nach Auffassung des Gerichts diene das Verkehrszeichenerkennungssystem lediglich der Unterstützung des Fahrers. Er werde dadurch nicht von jeglicher eigenen Aufmerksamkeit entbunden. Das Fahrzeug sei verkehrstauglich und ohne Einschränkungen fahrbereit. Der Klägerin sei zuzumuten, das Update abzuwarten."

Das ein Fahrzeug mit fehlerhafter VZE nicht fahrbereit/verkehrstauglich ist, ist nicht gegeben.

Anders sähe es aus, wenn die VZE automatische Abbremsvorgänge einleiten würde.

Zitat:

@Gustaf_Larson schrieb am 1. Februar 2024 um 18:05:42 Uhr:


Bei einem Rechtsstreit sehe ich da wenig Chancen.

Es gibt zu diesem Thema ein Urteil des LG Münster (hier Sachmangel).

Zitat:

"Nach Auffassung des Gerichts diene das Verkehrszeichenerkennungssystem lediglich der Unterstützung des Fahrers. Er werde dadurch nicht von jeglicher eigenen Aufmerksamkeit entbunden. Das Fahrzeug sei verkehrstauglich und ohne Einschränkungen fahrbereit. Der Klägerin sei zuzumuten, das Update abzuwarten."

Das ein Fahrzeug mit fehlerhafter VZE nicht fahrbereit/verkehrstauglich ist, ist nicht gegeben.

Anders sähe es aus, wenn die VZE automatische Abbremsvorgänge einleiten würde.

War das über ein Volvo?

Es ging um ein Fahrzeug eines namhaften deutschen Herstellers.

Ist echt grottenschlecht. Auf der Autobahn Tempo 30 Zone. Gefühlt <50% richtig. Jeder DACIA macht das besser.
Eine Sammelklage wie in den USA wäre klasse..

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Ich habe seit einigen Tagen eine Trefferquote von mindestens 90%.
Keine Ahnung warum plötzlich aber jetzt kann ich weitestgehend auf die Anzeige vertrauen.

Zitat:

@vlk schrieb am 10. Februar 2024 um 18:59:04 Uhr:


Ich habe seit einigen Tagen eine Trefferquote von mindestens 90%.
Keine Ahnung warum plötzlich aber jetzt kann ich weitestgehend auf die Anzeige vertrauen.

Dachte ich auch noch vor 2 Wochen.
Jetzt ist es wieder grottig.

Wenn ich das hier so lese bekomme ich das Gefühl, dass sich die Verkehrszeichenerkennung bei den aktuellen Modelljahren im Vergleich zum Jahr 2916 eher verschlechtert hat?

Zitat:

@Hermann123 schrieb am 11. Februar 2024 um 07:08:28 Uhr:


Wenn ich das hier so lese bekomme ich das Gefühl, dass sich die Verkehrszeichenerkennung bei den aktuellen Modelljahren im Vergleich zum Jahr 2916 eher verschlechtert hat?

Du schaust ja weit in die Zukunft.

Im Vergleich zu meinem ehemaligen V60 mit Sensus ist die Verschlechterung exorbitant.
Ich ignoriere die aktuelle VZ-Anzeige.

Bin 3 Jahre Touareg gefahren und nun zurück zu Volvo. Vorher bei Volvo (Sensus) und auch dann bei VW habe ich die VZE nie als perfekt empfunden. Auch jetzt mit AAOS merke ich Fehler, aber ich kann jetzt nicht sagen, dass es deutlich schlimmer ist als vorher. Aussagen wie „50% Trefferquote“ oder ähnliches kann ich nicht nachvollziehen.

Zitat:

@Tony_G007 schrieb am 11. Februar 2024 um 18:44:47 Uhr:


Auch jetzt mit AAOS merke ich Fehler, aber ich kann jetzt nicht sagen, dass es deutlich schlimmer ist als vorher. Aussagen wie „50% Trefferquote“ oder ähnliches kann ich nicht nachvollziehen.

Geht mir ähnlich. Die VZE ist sicher ein gutes Stück davon entfernt, fehlerfrei zu sein, aber größtenteils passt es bei mir. Schwer, die Trefferquote in Prozent einzuschätzen, aber wenn ich müsste, würde ich sagen 80-85%.

Kurze Frage zum aktuellen Stand der VZE. Ich bekomme hoffentlich bald meinen XC60 T6 Black Edition. Gestern hatte ich die Gelegenheit einen EX30 Probe zu fahren. Gefühlt war die VZE wie würfeln. Auf der BAB setzt er die Anzeige nach gut dünken, mal 80 mal 100. Aufhebungszeichen ignoriert er komplett. Kennt das System das Verkehrszeichen überhaupt? Mein BMW Bj. 2016 ist da nahezu fehlerfrei. Wie sieht’s da aktuell beim XC60 aus?

Habe seit kurzem die Black Edition und komme ebenfalls von einem BMW (2021). In den 3 Jahren BMW wurden lediglich eine Hand voll VZ nicht korrekt gelesen. Das ist bei Volvo deutlich schlechter, manchmal zeigt er Schilder an, die sehr abenteuerlich sind. Habe 3.1.9 drauf, evtl. tut sich ja was mit den zukünftigen Updates.

Ich bin gerade die erste lange Fahrt in den Urlaub gefahren. Es ist leider wirklich so, dass die VZE schlichtweg nichts taugt. Selbst, wenn mal das richtige angezeigt wird, fragt man sich immer, ob das auch stimmt. Ich habe gerade kurz vorher noch ein Update OTA bekommen. Bei meinem Audi passte es zu 98%, bei Volvo vielleicht 60% ??? In Frankreich zum Beispiel zeigt er 30 km lang 70 an, obwohl wir an deutlichen und klar erkennbaren 130 Schildern vorbeikommen. Gerade in Verbindung mit der nicht dauerhaft abwählbaren Tempowarnung ist das schon sehr unangenehm. Da muss Volvo deutlich nachlegen.

Ja, ist schon echt übel unter AAOS.
Hatte in UK kürzlich einen neuen T8 und der zeigte mir minutenlang 30 Meilen/h auf dem Motorway an, obwohl mehrere 70er Schilder zu sehen waren.

Unter Sensus kann ich derzeit eigentlich nicht klagen.

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