Mal eine rechtliche Frage,

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Vor 11 Monaten habe ich einen Golf 6 Vorführwagen 2.0 Diesel 119 g CO² erworben.
Jetzt, nach Ablauf der Steuerbefreinis, stellt sich heraus, dass es die 128g Variante ist.
Nach mehrmaligen Nachfragen an meinem Verkäufer, sagte er; man habe sich damals leider Versehen.
Das Problem, ich wollte unbedingt den 119g Golf
Was kann ich jetzt tun?

Gruß

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119gr:

- 15mm Tieferlegung mittels Sportfahrwerk
- MFA+ mit Schaltempfehlung
- länger übersetztes Getriebe
- Unterbodenverkleidung
- rollwiderstandsreduzierte Reifen

= 0,4 l niedrigerer Verbauch als die 128gr Variante

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Hi, stehe denn im Kauvertrag, dass es ein 119g ist?

Sollte es der Fall sein, hat der Verkäufer ja nicht nach Vertrag geliefert und du solltest Glück haben noch etwas rauszuholen.
Aber zurückgeben kann ich mir nicht vorstellen, weiß es aber nicht.

mfg

Rücktritt vom Kaufvertrag.

Ob das bei einem VW-Händler als "Versehen" durchgeht möchte ich bezweifeln.

Leider kann ich im Kaufvertrag keine Angaben finden.
Habe nur noch das Bild vom Verkaufschild,wo diese 119g ausgeschrieben sind

Da der Händler ja zugibt das der Fehler beim Autohaus lag, ist zumindest die Beweißlage eindeutig!

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Sich gütlich einigen mit nem Deal.

z.B.
dein Händler übernimmt die Kosten für die nächsten zwei Inspektionen
oder
bei nächsten Neuwagen gibt er dir 20% Nachlass

Gleich mit dem Anwalt drohen würd ich nicht. Dann wird er sich womöglich "stur" stellen und seinen Fehler nicht zugeben.

Keine Angaben dazu im Kaufvertrag?! Das ist ja kurios.
Er wird dich über den Tisch gezogen haben.

Aber wenn nix im Vertrag steht, dann wirds wohl schwer werden wegen beweisen...

Auf den Schildern steht unten immer "Irrtümer vorbehalten"

Zitat:

Da der Händler ja zugibt das der Fehler beim Autohaus lag, ist zumindest die Beweißlage eindeutig!

Richtig,das gibt er zu,mit den Satzt:das kostet ja nur 18€ mehr im Jahr an Steuern...

naja,aber ich wolte die 119g V. die 128 Grammer hätte ich günstiger bekommen

kann mich mal jemand aufklären ?

Wo ist der große Unterschied? Nur bei den 9g und der etwas höheren Steuer ?

119gr:

- 15mm Tieferlegung mittels Sportfahrwerk
- MFA+ mit Schaltempfehlung
- länger übersetztes Getriebe
- Unterbodenverkleidung
- rollwiderstandsreduzierte Reifen

= 0,4 l niedrigerer Verbauch als die 128gr Variante

Hier aus BGB:

Zitat:

(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.

zu finden hier:

434 BGB Sachmangel

+

hier: evtll. Chance auf eine

Minderung

441BGB ?!

Auf 323BGB hier klick mich wirst du denke ich keine Chance haben es sei denn es ist vertraglich festgelegt, dass es nicht aufgeführt ist, wundert mich aber auch!

Denke wenn (er hats ja zugegeben) wirst du denke ich eine Minderung auf Kulanz raushandeln können.

Zitat:

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

Also war die Beschaffenheit schonmal falsch ausgelegt, also ein Sachmangel+ die Kaufentscheidung hat es ja auch beeinflusst.

Würde ich sagen, möchte nur betonen das ich darin kein Experte bin! Also alles ohne Gewähr!

Also, falls du nichts mehr schriftliches findest, wird es wohl so eine Einigung zwischen euch geben!

Viel Glück dabei!

VG

Vielen Dank an euch,

mal sehen, was der “Freundliche“ mir anbietet
Gruß

Lass mal von dir hören wenn eine Einigung besteht oder auch nicht…
Gruß Björn

Wenn ich mir die Aufzählung von @uphillking so ansehe, könnte man Dir auch vorwerfen, Du hättes schon längst was monieren können. Du warst aber 11 Monate lang mit dem zufrieden, was Du bekommen hast. Gerade auch die fehlende Höherwertigkeit hätte erkannt werden können. Wie ist denn Dein Dieselverbrauch, läßt sich daran die Variante erkennen?

Zitat:

Original geschrieben von Otto58


Wenn ich mir die Aufzählung von @uphillking so ansehe, könnte man Dir auch vorwerfen, Du hättes schon längst was monieren können. Du warst aber 11 Monate lang mit dem zufrieden, was Du bekommen hast. Gerade auch die fehlende Höherwertigkeit hätte erkannt werden können. Wie ist denn Dein Dieselverbrauch, läßt sich daran die Variante erkennen?

Also wenn man keinen Vergleich hat, würden mir die folgenden Punkte alle nicht auffallen:

- 15mm Tieferlegung mittels Sportfahrwerk
- länger übersetztes Getriebe
- Unterbodenverkleidung
- rollwiderstandsreduzierte Reifen

Das Einzige, was "ins Auge stechen" müsste wäre:

- MFA+ mit Schaltempfehlung

Und ich finde das mit der Steuer ist nachvollziehbar, also dass man es u.U. erst dort merkt.

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