Magirus Feuerwehr 170 D11 Überholen

Magirus-Deutz D D

Hallo erstmal,
Ich bin neu hier und ich hab überall nachzulesen versucht wie´s um die alten Magirus bestellt ist.
Ich würde mir gerne eine Feuerwehr zulegen und ein WOMO draus machen um mit der Familie hier und dort hin zu fahren.
Hab einen Angeboten bekommen ---- abgelastet auf 7,49 Tonnen 26000 KM hat bereits H kennzeichen aber keinen Tüv mehr.

Jetz meine Frage! Wo gibts Rep Handbücher oder ähnliches
Wer macht neue Bremsbeläge (die alten hinten sind verglast)
Wo gibts überhaupt Teile (Mechanik)
Gruß Andi

Beste Antwort im Thema

Der Wagen ist schon auf Ziviler Zulassung und hat auch schon ein H Kennzeichen mit allen Ausnahmegenehmigungen zwecks Signalanlage usw.
Ich handel mit Oldtimern und hab schon öfter Transen zum WOMO umgebaut alles kein Thema mit H Kennzeichen es sollte nur die Orginale Aussenansicht erhalten sein oder eben allles was es vor 30 Jahren schon gegeben hat.Um das nachzuweisen mit den 30 Jahren reicht auch ein alter Katalog oder Prospekt.
Nutzen eines Feuerwehr Autos oder THW in Privat ist kein Thema und den §21 musste ich deshalb noch nie machen!!!!
Überladung bis 7,49 Tonnen 10% 30 Euro keine Punkte!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! ab 10% kann es sein das man ausladen muss

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Es gab nie einen Werksmässigen HOT ROD auch keinen Werksmässigen E34 PICK UP auch alle KIT CARS und Repliken sind nicht Werksbauten sondern immer Eigenbau --- Auch diese bekommen H Kennzeichen.Solange die äussere Erscheinung dem zeitgenössischen Bild entspricht ist eben doch alles möglich (ich mach seit 15 Jahren mit Autos)
Ich kann in den Foren tausende Einträge lesen die schlaue Menschen aus anderen Foren oder Gesetztestexten rauskopieren und dann als unwiederlegbare Wahrheit darstellen die Realität ist nunmal anders und zuletzt ist alles im ERMESSEN DES PRÜFERS und nicht der Zulassungstelle.
Zu guter letzt------Warum überhaupt sollte man ein H Kennzeichen Fahrzeug zum WoMo umschreiben lassen es bringt keinen Steuerlichen Vorteil also Warum überhaupt diese unsinnige Falsche Diskussion

Die nicht öffentliche Arbeitsanweisung habe ich, nur hat Sie keine Gesetzeskraft.
Die Anweisungen der einzelnen Prüforganisationen unterscheiden sich darüber hinaus auch...

Zitat:

Überladung bis 7,49 Tonnen 10% 30 Euro keine Punkte!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! ab 10% kann es sein das man ausladen muss

Ähm, dann solltest du aber brav in Deutschland bleiben.
Denn woanders zahlst ab 1% und lädst das ab / aus, bis es passt und wenn du den Kühlschrank vor Ort verschenken musst...

Was das Herstellerthema angeht:
Wenn Fritz Müller aus Musterstadt n Magirus zum Wohnmobil umgebaut hat, ist der Aufbauhersteller Fritz Müller aus Musterstadt. Das ist die Firma im Sinne der Firmierung, ein Unternehmen muss da gar nicht hinter stehen.
Wenn du also Papiere und am besten Bilder hast, von Fritz Müllers umgebauter Feuerwehr die über 30 Jahre alt sind, dann kannst du Fritz Müllers Aufbau, den er im Schrebergarten gebaut hat, natürlich wieder nachbauen. Eine "Serie" muss er nicht gebaut haben.
LKW Aufbauten wurden früher genau so wenig in "Serie" gebaut, wie Karosserien von Vorkriegsautos. In den 20ern hast du auch n Fahrgestell bei der DMG gekauft (Daimler Motoren Gesellschaft) und dir beim Karosseriebauer deine Wunschkarosserie bauen lassen.

Was heute auf den Vorkriegsfahrgestellen sitzt, sind alles oft nur Zeitgenössische Aufbauten, weil niemand mehr weis welcher Karosseriebauer mal was drauf gebaut hat, und die Aufbauten sich in 100 Jahren und 2 Weltkriegen auch schonmal ändern...

Genau so ist es bei Nutzfahrzeugen normal, dass dort heute noch Aufbauten ausgetauscht werden...

Zitat:

@oldpartsandcars schrieb am 29. Januar 2018 um 11:56:21 Uhr:


Nutzen eines Feuerwehr Autos oder THW in Privat ist kein Thema und den §21 musste ich deshalb noch nie machen!!!!
Überladung bis 7,49 Tonnen 10% 30 Euro keine Punkte!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! ab 10% kann es sein das man ausladen muss

Alles falsch! Ja, früher war alles besser ....

Aktuell gilt aber:
Lkw (zeige mir den 7,49to mit Pkw Zulassung!?) >5% überladen: 80€ + 1 Punkt für den Fahrer, 140€ und 1 Punkt für den Halter!

Und ein ehemaliges nach §19 STVZO zugelassenes Feuerwehrfahrzeug kannst Du gemäß Bundesrecht nur über ein Einzelbetriebserlaubnis nach §21 STVZO privat in Verkehr bringen! Musste ich erst vor gut einem Jahr machen ...

Meine Güte---
bis 7,49 Tonnen gilt was anderes Bußgeldkatalog 2018Kfz bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht oder Anhänger mit zul. Gesamtgewicht bis 2 t
für Fahrzeugführer und Fahrzeughalter
Überladung Strafe (€) Punkte
über 5 Prozent 10

über 10 Prozent
30
über 15 Prozent 35
über 20 Prozent 95 1
über 25 Prozent 140 1
über 30 Prozent 235 1
Kfz. über 7,5 t zul. Gesamtgewicht oder Anhänger mit zul.
Das was du Klugscheisst ist ab 7,49 Tonnen genausowenig hab ich Sonntagsfahrverbot oder muss nen Fahrtenschreiber nehmen Privat genutzter Klein Lkw------------------

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Bring mir jede Feuerwehr und ich lass dir den zu ohne §21

Zitat:

@oldpartsandcars schrieb am 30. Januar 2018 um 12:05:59 Uhr:


Bring mir jede Feuerwehr und ich lass dir den zu ohne §21

Klar, Du bist ja auch der Held hier!🙄

Genau man man

Genau, um den z.B. zu was anderem zu machen brauchste nur ne Änderungsabnahme ...
Vorausgesetzt der steht nicht schon ewig ohne Zulassung rum, dann brauchste natürlich irgendwann ne 21er...

Wie gesagt haben wir schon mehrere Polizei Scorpio und Feuerwehr Transit ohne 21 er als zivil zugelassen.
Und ewig rumstehen ist doch sehr dehnbar,wir haben einen volvo 760 abgemeldet 99 ganz normal nach einer hauptuntersuchung angemeldet.
21 er brauchte ich nur bei importen oder verlorenen Papieren.

Moin Moin !

Zitat:

Die Anweisungen der einzelnen Prüforganisationen unterscheiden sich darüber hinaus auch

ist nicht möglich , da es nur die einzige Arbeitsanweisung gibt

Zitat:

Die nicht öffentliche Arbeitsanweisung habe ich, nur hat Sie keine Gesetzeskraft

Sondern ?

mfG Volker

Na Volker ist ja der Überhaupt Vollprofi hier!! Weiß alles kann alles und vorallem weis er alles besser.
Hmm Praxiserfahrung 0 und nix ich werd ein Schwätzer Forum eröffnen da meldest dich dann ganz schnell alös Wortführer an

Ich möchte an dieser Stelle doch mal kurz auf die Einhaltung der Netiquette hinweisen.

mfg

Ich war ja nun nicht unnett

Zitat:

@oldpartsandcars schrieb am 30. Januar 2018 um 14:05:48 Uhr:


Wie gesagt haben wir schon mehrere Polizei Scorpio und Feuerwehr Transit ohne 21 er als zivil zugelassen.

Das sind die Fahrzeuge mit serienmäßiger ABE, die man leicht wieder in den Serienzustand versetzen kann, klar. Das ist eine völlig andere Baustelle als ein Fahrzeug mit Sonderaufbau.

(auch da gibt es übrigens die Meinung "was mit 19(2) von der Serie abweichend gemacht wurde, kann auch nur mit 19(2) wieder zurück in den Serienstand"; allerdings ist das IMNSHO so nicht zwingend zu begründen)

Spielt aber ohnehin keine Rolle, wenn wie hier diskutiert die Fahrzeugart geändert wird. Dann geht es nur mit §19(2).

Zitat:

@oldpartsandcars schrieb am 30. Januar 2018 um 09:24:11 Uhr:


Auch diese bekommen H Kennzeichen.Solange die äussere Erscheinung dem zeitgenössischen Bild entspricht ist eben doch alles möglich

Natürlich gibt es viele Fahrzeuge mit H-Kennzeichen, die nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen.

Es gibt (wie hier schon mehrfach angedeutet) eben einen Unterschied zwischen "möglich" und "rechtmäßig", und dazu noch eine gewisse Grauzone dazwischen, die man ggf. mit "Ermessen" beschreiben mag.

Zitat:

Zu guter letzt------Warum überhaupt sollte man ein H Kennzeichen Fahrzeug zum WoMo umschreiben lassen es bringt keinen Steuerlichen Vorteil

Möglicherweise, damit man es als Privatperson überhaupt zulassen kann, weil das mit einem SoKfz. Feuerwehr nach §19(2a) eigentlich nicht möglich sein dürfte (die eine oder andere Zulassungsstelle hat ja inzwischen mitbekommen, dass da vor ungefähr 25 Jahren mal die Regeln geändert wurden...)

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