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Magirus Feuerwehr 170 D11 Überholen

Magirus-Deutz D D

Hallo erstmal,
Ich bin neu hier und ich hab überall nachzulesen versucht wie´s um die alten Magirus bestellt ist.
Ich würde mir gerne eine Feuerwehr zulegen und ein WOMO draus machen um mit der Familie hier und dort hin zu fahren.
Hab einen Angeboten bekommen ---- abgelastet auf 7,49 Tonnen 26000 KM hat bereits H kennzeichen aber keinen Tüv mehr.

Jetz meine Frage! Wo gibts Rep Handbücher oder ähnliches
Wer macht neue Bremsbeläge (die alten hinten sind verglast)
Wo gibts überhaupt Teile (Mechanik)
Gruß Andi

Beste Antwort im Thema

Der Wagen ist schon auf Ziviler Zulassung und hat auch schon ein H Kennzeichen mit allen Ausnahmegenehmigungen zwecks Signalanlage usw.
Ich handel mit Oldtimern und hab schon öfter Transen zum WOMO umgebaut alles kein Thema mit H Kennzeichen es sollte nur die Orginale Aussenansicht erhalten sein oder eben allles was es vor 30 Jahren schon gegeben hat.Um das nachzuweisen mit den 30 Jahren reicht auch ein alter Katalog oder Prospekt.
Nutzen eines Feuerwehr Autos oder THW in Privat ist kein Thema und den §21 musste ich deshalb noch nie machen!!!!
Überladung bis 7,49 Tonnen 10% 30 Euro keine Punkte!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! ab 10% kann es sein das man ausladen muss

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Moin Moin !

Zitat:

Das ist nicht richitg. Es gibt durchaus Feuerwehrfahrzeuge, die schon vor 30 Jahren zum Wohnmobil umgebaut wurden. Wenn son Auto 8 Jahre alt zum Womo umgebaut wurde, 38 Jahre alt in Summe ist, dann hats den Umbau schon vor 30 Jahren so gegeben und du darfst das "nachbauen".

Falsch ! Massgeblich ist hier die Arbeitsanweisung vom AKE , und dort steht drin ,dass es diese Variante vom Hersteller serienmässig gegeben haben muss . Also : Umbau von einem Feuerwehr-VW-Bus in
einen originalgetreuen Westfalia- Camper möglich, Umbau eines Magirus in eine Phantasie- Womo nicht.

Zitat:

Das trifft auf einen Magirus 170d11 im Regelfall nicht zu.

Das Fahrzeug hat gar keine spezielle Betriebserlaubni

Quark , siehe StVZO §19 2a

MfG Volker

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 28. Januar 2018 um 13:19:01 Uhr:



Zitat:

Das trifft auf einen Magirus 170d11 im Regelfall nicht zu.

Das Fahrzeug hat gar keine spezielle Betriebserlaubni

Quark , siehe StVZO §19 2a

MfG Volker

Zitat:

(2a) Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind,

Das ist aber bei den Feuerwehrautos nicht der Fall, weil sie eben grundsätzlich ein ziviles Fahrzeug mit Feuerwehraufbau sind. Bauart ist und bleibt im Vergleich zum Zivilfahrzeug unangetastet.
Ferner ist zur Zulassung einer Feuerwehr in NRW gar keine 21er Abnahme nötig, es reicht eine gültige Hauptuntersuchung und die Zulassungsbescheinigung Teil 2.

Das Straßenverkehrsamt entscheidet dann über die weitere Ausrüstung, also ob z.B. für Blaulicht & Co eine Ausnahmegenehmigung ein zu holen ist, oder Rück zu bauen ist...

Hast du schonmal n Feuerwehrauto in den letzten Jahren angemeldet?

Zitat:

einen originalgetreuen Westfalia- Camper möglich, Umbau eines Magirus in eine Phantasie- Womo nicht.

Ein "Fantasiewohnmobil" nicht, aber ein Wohnmobil wie es das damals schon gegeben hat.
Wenn du also n Magirus 170d11 Wohnmobil nachbaust, wie es das damals gegeben hat, dann ist das kein Problem und es ist unerheblich, ob das Fahrgestell zwischenzeitlich einen Feuerwehraufbau oder ne Güllespritze getragen hat.

Moin Moin !

Zitat:

Ferner ist zur Zulassung einer Feuerwehr in NRW gar keine 21er Abnahme nötig

Das dürfte wohl dann das einzige Bundesland sein , dass sich nicht an die StVZO hält.

Zitat:

Wenn du also n Magirus 170d11 Wohnmobil nachbaust, wie es das damals gegeben hat

dann natürlich ! Nur ist mir nicht bekannt, dass Magirus Womos gefertigt hat. Hast du einen Nachweis von einem 170d11 als werksmässiges Womo?

MfG Volker

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 28. Januar 2018 um 14:19:51 Uhr:


Das ist aber bei den Feuerwehrautos nicht der Fall, weil sie eben grundsätzlich ein ziviles Fahrzeug mit Feuerwehraufbau sind. Bauart ist und bleibt im Vergleich zum Zivilfahrzeug unangetastet.

Das trifft auf bestimmte Fahrzeuge wie PKW (ggf. noch Kommandowagen), Mannschaftstransporter auf Kleinbusbasis, (Klein-)LKW usw. zu (bei der Bundeswehr würde man die "hü" oder bestenfalls "tmil" nennen), aber das klassische Löschfahrzeug, die Drehleiter usw. sind Spezialaufbauten für Einsatzzwecke der Feuerwehr.

Die entsprechen nicht der Typgenehmigung der zivilen Basis (üblicherweise dürfte hier bestenfalls die erste Stufe einer Mehrstufen-Genehmigung typisiert sein) und brauchen deshalb ein Gutachten nach §21 StVZO bzw. §13 EG-FGV um eine Betriebserlaubnis zu bekommen.

Dabei ist dann §19(2a) StVZO anzuwenden.

Zitat:

Das Straßenverkehrsamt entscheidet dann über die weitere Ausrüstung, also ob z.B. für Blaulicht & Co eine Ausnahmegenehmigung ein zu holen ist, oder Rück zu bauen ist...

Die Vorschriftsmäßigkeit zu prüfen ist nicht Aufgabe der Zulassungsstelle sondern des aaS. Der muss in seinem Gutachten dokumentieren, ob eine Ausnahmegenehmigung benötigt wird oder nicht.

Die Ausnahmegenehmigung zu erteilen ist in NRW Aufgabe der Bezirksregierungen (siehe ZustVO StVZO §2 Satz 1 Nummer 2 i.V.m. §3 Absatz 2 und ggf. Absatz 3). Bezüglich der Ausrüstung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht sollten alle Bezirksregierungen auf der Linie des Verkehrsministeriums wandeln: Ausnahmen nur für 07er Kennzeichen, nicht für H-Kennzeichen (jedenfalls war das vor rund 5 Jahren noch die Vorgabe).

Dass das in der Praxis bisweilen anders gehandhabt wurde und ggf. auch weiter wird ist bekannt, ändert aber nichts an der Rechtslage und schafft für den Betroffenen vor allem auch keine echte Rechtssicherheit.

Zitat:

Ein "Fantasiewohnmobil" nicht, aber ein Wohnmobil wie es das damals schon gegeben hat.
Wenn du also n Magirus 170d11 Wohnmobil nachbaust, wie es das damals gegeben hat, dann ist das kein Problem und es ist unerheblich, ob das Fahrgestell zwischenzeitlich einen Feuerwehraufbau oder ne Güllespritze getragen hat.

Nur weil es einmal ein Einzelstück gegeben hat, ist ein Umbau noch lange nicht zeitgenössisch i.S.d. AKE-Arbeitsanweisung zu §23.

Im Gegenteil wird dort eindeutig erläutert:

• Zeitgenössische Änderungen sind solche Änderungen, die innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung bzw. Herstellungsjahr üblich waren und vermehrt durchgeführt wurden. Dies sind Änderungen durch Original-, Zubehör- oder auch Tuningteile sowie -systeme. Auch originalgetreue Nachbauten dieser Teile und Systeme – ggf. mit aktuellen Prüfzeugnissen – sind zulässig.

• Als zeitgenössisch sind solche Umbauten zu betrachten, die damals häufig waren bzw. ein damaliges Prüfzeugnis vorweisen können oder den Anforderungen unter Punkt 3 dieser Arbeitsanweisung entsprechen. Nicht zeitgenössische Umbauten sind solche, die in Einzelfällen vorgenommen wurden. Daraus lässt sich nicht herleiten, dass ein solcher, in jüngerer Zeit durchgeführter Umbau richtlinienkonform ist.

Weiterhin wird, wie schon erwähnt, festgelegt:

Änderungen der Fahrzeug- oder Aufbauart außerhalb der damaligen Fahrzeugbaureihe / ABE - wie z.B. Umbau Coupé / Cabrio oder PKW / LKW - sind unzulässig; ausgenommen davon sind:
? Umbausätze (z.B. Buggy auf Käferbasis) mit damaligem Prüfzeugnis,
? standardisierte Serienumbauten (z. B. Leichenwagen oder „Baur-Cabrio“)
? vom Hersteller freigegebene Umbauten.

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Zitat:

Es ist also kein Problem, das Fahrzeug wieder zugelassen zu bekommen. Nur kann es sein, dass das Fahrzeug für einen Zivilzweck umtypisiert werden muss,

Das ist in den Fällen analog "hü" und "tmil" in der Regel unkritisch, die Fahrzeuge entsprachen vor dem Umbau zum "sonstigen Kfz Feuerwehr" einem genehmigten Typ und können i.d.R. leicht wieder in diesen Zustand gebracht werden (Ausbau der Sondersignalanlage).

Auch ein kompletter Umbau des Fahrzeugs (hier also den Feuerwehr-Aufbau runternehmen und einen Wohnmobil-Aufbau draufsetzen) macht aus dem ehemaligen Feuerwehr-Fahrzeug (was für Zivilpersonen nicht zugelassen werden darf) ein Wohnmobil, für das jedem eine BE erteilt werden kann.

Zitat:

Hier in NRW kann man als Privatperson auch ein So KFZ Feuerlöschfahrzeug Hersteller Magirus, Typ 170d11, Aufbau Ziegler Nr.XXX" zulassen.

Das widerspricht dem Bundesrecht.

(und ist auch definitiv nicht in ganz NRW so!)

Zitat:

• Zeitgenössische Änderungen sind solche Änderungen, die innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung bzw. Herstellungsjahr üblich waren und vermehrt durchgeführt wurden. Dies sind Änderungen durch Original-, Zubehör- oder auch Tuningteile sowie -systeme. Auch originalgetreue Nachbauten dieser Teile und Systeme – ggf. mit aktuellen Prüfzeugnissen – sind zulässig.

 

• Als zeitgenössisch sind solche Umbauten zu betrachten, die damals häufig waren bzw. ein damaliges Prüfzeugnis vorweisen können oder den Anforderungen unter Punkt 3 dieser Arbeitsanweisung entsprechen. Nicht zeitgenössische Umbauten sind solche, die in Einzelfällen vorgenommen wurden. Daraus lässt sich nicht herleiten, dass ein solcher, in jüngerer Zeit durchgeführter Umbau richtlinienkonform ist.

Das lässt viel Ermessensspielraum...

Zitat:

dann natürlich ! Nur ist mir nicht bekannt, dass Magirus Womos gefertigt hat. Hast du einen Nachweis von einem 170d11 als werksmässiges Womo?

Nein, natürlich nicht, weil Magirus weder Wohnmobile, noch Feuerwehrautos gebaut hat. Die haben LKWs gebaut (Fahrgestelle).

Wie gesagt, bei NFZ ist das anders zu betrachten, weil NFZ früher idr. grundsätzlich als Fahrgestelle ausgeliefert wurden. Die Aufbauten egal ob Pritsche, Wohnmobil oder sonstwas wurden immer nach Auslieferung und oft sogar nach Zulassung erst beim Aufbauhersteller gemacht.
So wird dann aus einem Mercedes 911b der als Mercedes 911b Fahrgestell von Mercedes ausgeliefert wurde, bei z.B. den Fahrzeugwerken Lueg AG ein Mercedes 911b Pritschen LKW.
Genau so ist mein ehemaliger -heute Oldtimer- Fiat Ducato von Fiat in Italien an Eura-Mobil ausgeliefert worden und bekommt dann dort seinen Wohnmobilaufbau. Es bleibt aber ein Fiat Ducato mit Aufbau Eura Mobil Typ XYZ.

So hat z.B. mein Kollege vorletztes Jahr noch in Wörth einen Mercedes Atego abgeholt, der in Wörth als Atego ausgeliefert wurde und sogar schon zugelassen war. Auslieferung Fahrgestell DB Atego mit Rückleuchtenhalter und Überführungskotflügel.
Der hat dann bei Lueg in Bochum seine Pritsche bekommen und wurde dann per Änderungsabnahme ein Pritschen LKW.

Oder meinst du, wenn du n Tanklastwagen bestelllst, baut Iveco oder sonstwer dir den Tank gleich drauf? Das kannst mal vergessen, die bauen LKWs, aber wenig Aufbauten (mal vom heutigen Standardprogramm abgesehen).

Wenn ich also n Feuerwehrauto kaufe und reiße den Aufbau runter, dann habe ich wieder genau das was der Herr Magirus ausgeliefert hat und was so auch erstmalig in den Verkehr gekommen ist, nämlich n Magirus 170d11 Fahrgestell.
Wenn ich da nun ne Pritsche draufschraube, wie man das früher gemacht hat wenn man nen Pritschen LKW haben wollte, was ist daran nicht zeitgenössisch???

Der Wagen ist schon auf Ziviler Zulassung und hat auch schon ein H Kennzeichen mit allen Ausnahmegenehmigungen zwecks Signalanlage usw.
Ich handel mit Oldtimern und hab schon öfter Transen zum WOMO umgebaut alles kein Thema mit H Kennzeichen es sollte nur die Orginale Aussenansicht erhalten sein oder eben allles was es vor 30 Jahren schon gegeben hat.Um das nachzuweisen mit den 30 Jahren reicht auch ein alter Katalog oder Prospekt.
Nutzen eines Feuerwehr Autos oder THW in Privat ist kein Thema und den §21 musste ich deshalb noch nie machen!!!!
Überladung bis 7,49 Tonnen 10% 30 Euro keine Punkte!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! ab 10% kann es sein das man ausladen muss

Ach ja noch was an VOLKER.....
Man kann einen Top Chop auch als H anmelden ebenso wie Pick Up umbauten es juckt keinen Prüfer ob es den Umbau "ab Werk" gab es zählt einzig und allein die Tatsache das solche Umbauten schon vor 30 Jahren gemacht wurden deshalb ist so gut wie alles möglich

Zeitgenössig, ich hab aber noch sehr wenige mit Zulassung als reines Fahrgestell gesehen.

Was hat das mit Fahrgestell zu tun.?????????????????

Dann würde ich doch andersrum anfangen. Wer hat damals Fahrzeugaufbauten gefertigt, möglichst WoMo und existiert idealerweise immer noch? Haben die damals Magirus umgebaut? Kennen die eine Firma?

Ich würde den vor dem Umbau erstmal Zulassen, mit dem Mindestanforderungen als Sonder KFZ Wohnmobil.
Dann ist die erstmal da und dann weitermachen.

Für was brauch man diese Auskunft??
Eigentlich wollte ich mal was anderes wissen aber das interessiert niemand mehr

Sorry, hatte ich gar nicht gelesen. Für Teile würde ich die Iveco-Werkstätten abklappern, vornehmlich die ganz alten, Literatur dito.
Bremsbeläge gibt es als Meterware zum kleben, musst mal in der Last und Kraft in den Anzeigen schauen, wer sowas macht.

mfg

Moin Moin !

Zitat:

Ach ja noch was an VOLKER.....

Man kann einen Top Chop auch als H anmelden ebenso wie Pick Up umbauten es juckt keinen Prüfer ob es den Umbau "ab Werk" gab es zählt einzig und allein die Tatsache das solche Umbauten schon vor 30 Jahren gemacht wurden deshalb ist so gut wie alles möglic

Die Umschreibung zum Womo ist davon ausdrücklich ausgenommen.

Zitat:

Zitat:

dann natürlich ! Nur ist mir nicht bekannt, dass Magirus Womos gefertigt hat. Hast du einen Nachweis von einem 170d11 als werksmässiges Womo?

Nein, natürlich nicht, weil Magirus weder Wohnmobile, noch Feuerwehrautos gebaut hat. Die haben LKWs gebaut (Fahrgestelle).

Zitat:

Genau so ist mein ehemaliger -heute Oldtimer- Fiat Ducato von Fiat in Italien an Eura-Mobil ausgeliefert worden und bekommt dann dort seinen Wohnmobilaufbau. Es bleibt aber ein Fiat Ducato mit Aufbau Eura Mobil Typ XYZ.

Merkst du den Unterschied? Ob Eura-Mobil, Westfalia , Dehler oder wie sie alle heissen: Alles serienmässig hergestellte Fzge , die ganz normal zu kaufen waren.

Wenn es also eine Fa. gibt oder gab , die auf Basis des Magirus serienmässig ein Womo gebaut hat , und du dieses Fzg originalgetreu nachbaust , dann kannst du eine H-Zul. in Verbindung mit der Womo Umschreibung bekommen. Ansonsten heisst es 30 jahre warten oder an einen ahnungslosen Prüfer zu kommen und an eine ahnungslose Zul.stelle.

Zitat:

Wenn ich da nun ne Pritsche draufschraube, wie man das früher gemacht hat wenn man nen Pritschen LKW haben wollte, was ist daran nicht zeitgenössisch???

Kannst du doch problemlos machen !

Nochmal: es geht ausschliesslich um die Umschreibung zum Womo ! Andere Fzg-Arten sind kein Thema !

Da gibt es für die mögliche Umschreibung zum Womo bei H-KZ besondere Regeln , die nicht in dem Anforderungskatalog stehen, sondern nur in der nicht öffentlichen Arbeitsanweisung. (die man aber trotzdem im Netz findet)

MfG Volker

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