Mängelkarte wegen zu lautem Auspuff, trotz originaler AGA
Hallo zusammen,
seit knapp 2 Wochen darf ich mich stolzer Besitzer eines Audi RS3 Sportbacks vor Facelift nennen.
Leider ist aller Anfang oft schwer, so war es auch bei mir.
Mir wurde vom Verkäufer zugesichert, dass sich das Fahrzeug im originalen Zustand befindet. Letzte Woche am Donnerstag hatte ich dann direkt das Vergnügen mit der Rennleitung. Voller Überzeugung, dass ich gleich weiterfahren darf unterhielt ich mich mit dem Polizisten.
Er wollte nur schnell eine DB Messung machen. FAZIT: ZU LAUT.
Also musste ich hinterher fahren um beim Tüv ein weiteren Test zu machen.
Dort wurde folgende Mängel aufgewiesen:
6.1.9a Motor Motorsteuerung unzulässig verändert
8.1. Standgeräusch Vergleichswert überschritten
D8.1. Schalldämpferanlage hinten Geräuschentwicklung auffällig
DF6.1.8 Motor Schubabschaltung auscodiert.
DF8.1. Standgeräusch Messung Spitze 111 dB (A)
DF8.2.1. Katalysator (otto) Nachkat klingt hohl.
Das Standgeräusch lag eigentlich bei 99 dB bei im Fahrzeugschein erlaubten 90 dB.
Also gleich am nächsten Tag zu Audi gefahren, wo jegliche Arbeit an diesem Fahrzeug in der Vergangenheit durchgeführt wurde. Auch hier wurde mir mündlich bestätigt, dass es sich um ein unverbasteltes Fahrzeug im Originalzustand handelt.
Letztendlich fordert mich der Tüv auf, dass Fahrzeug wieder original zu machen und nochmals beim TÜV vorzuführen.
Ich komme hier leider nicht mehr weiter.
Aktuell sitze ich auch Kosten der Polizei von 90€ zuzüglich Verwaltungskosten, 110 € TÜV Gebühren, sowie der heutigen Bescheinigung von Audi, dass es sich bei der AGA um die originale AGA handelt, welche nochmals 60 € gekostet hat
Dies wird beim TÜV aber nicht anerkannt.
Habt ihr Tipps für mich oder vielleicht schon ähnliche Erfahrungen gehabt?
Letztendlich will ich natürlich nicht auf den Kosten sitzen bleiben und ein Fahrzeug welches legal ist und keine Probleme bei einer Kontrolle verursacht. Auf den super Sound, welcher ja original so ist möchte ich aber eigentlich auch nicht verzichten.
Vielen Dank für eure Unterstützung
Gruß
Timo Hermann
Beste Antwort im Thema
Also, ich melde mich nun doch nochmals mit dem Ergebnis meines Problems.
Zum Einen möchte ich es gerne den Personen mitteilen, die mir dabei helfen wollten und die es auch interessiert, zum Anderen möchte ich zu den ganzen teilweise unverschämten Unterstellungen nun Stellung nehmen.
Letztendlich ist es so, dass die Polizei sowie der Tüv bei der ersten Kontrolle falsch gemessen.
Bei der Kontrolle wurde im Dynamik Modus mit offenen Klappen gemessen, da ist er zum einen lauter und zum anderen knallt er von Werk aus. Dies hat mir Audi auch bestätigt, genauso wie dass die Auspuffanlage sich im originalen Zustand befindet.
Daher bin ich heute nochmals zum Tüv zur Nachkontrolle (ohne ein einziges Detail am Fahrzeug geändert zu haben) und siehe da, 89,8 dB wurden gemessen, bei erlaubten 90 dB.
Bei meinem heutigen Termin wurde auch das Steuergerät überprüft und wurde bestätigt, dass auch hier nichts programmiert wurde.
Bei meinem ersten Besuch beim TÜV waren wie bereits erwähnt alle Mängel reine Vermuten.
Das Ende vom Lied ist, ich habe meine Mängelkarte gestempelt bekommen, bin überglücklich und konnte allen vorlauten Mitgliedern hier im Forum zeigen, dass man nicht zu voreilig urteilen sollte.
Und tschüss
261 Antworten
Stand jetzt habe ich für dir ganze Geschichte 330 Euro bezahlt, ca. 20 Stunden Zeitaufwand gehabt sowie ca. 200 gefahren Kilometer.
Diese werde ich nun natürlich einklagen.
Danke für die Rückmeldung.
Na dann Daumendrücken, dass die Ausgaben wieder reinkommen.
Wenn der Prüfer nachweislich falsch gemessen hat(ist auch nur ein Mensch,obwohl sie das gerne mal vergessen), dann muss eigentlich die PrüfOrganisation dafür aufkommen. Der Rennleiter ist ja kein Sachverständiger und muss sich für die AnzeigeAufnahme natürlich auf einen Sachverständigen verlassen.
Die 300 Euro sind bei der PrüfOrganisation aufgelaufen?
Gruß M
Zitat:
@Tymo215 schrieb am 15. April 2019 um 15:40:30 Uhr:
Letztendlich ist es so, dass die Polizei sowie der Tüv bei der ersten Kontrolle falsch gemessen.
Bei der Kontrolle wurde im Dynamik Modus mit offenen Klappen gemessen, da ist er zum einen lauter und zum anderen knallt er von Werk aus. Dies hat mir Audi auch bestätigt, genauso wie dass die Auspuffanlage sich im originalen Zustand befindet.
Daher bin ich heute nochmals zum Tüv zur Nachkontrolle (ohne ein einziges Detail am Fahrzeug geändert zu haben) und siehe da, 89,8 dB wurden gemessen, bei erlaubten 90 dB.
Verstehe ich es richtig, dass man einstellen kann, dass der Wagen zu laut ist? Gibt es für diese Einstellung irgendwelche Auflagen, dass man sie z.B. nicht in Wohngebieten betreiben darf?
Zitat:
@Tymo215 schrieb am 11. April 2019 um 10:23:16 Uhr:
nur weil ich gerne eine Sportwagen fahre der lauter ist als ein Diesel ist in meinen Augen auch nicht fair und muss ich mir nicht geben.
Ich höre auch gerne laute Musik, aber meine Nachbarn nicht. Wenn nachts die Polizei kommt, bin ich die schuldige... Genau so ist es mit der Lautstärke eines Fahrzeuges. Der Wagen hat nun mal keine Uhr, die die Lautstärke nachts runterregelt.
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Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 15. April 2019 um 16:18:28 Uhr:
Wenn man selbst die Lautstärke einstellen kann ist das nicht erlaubt und Manipulation.
Mich würde nicht wundern, wenn Audi eine Gesetzeslücke gefunden hat. 😉
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 15. April 2019 um 16:18:28 Uhr:
Wenn man selbst die Lautstärke einstellen kann ist das nicht erlaubt und Manipulation.
Klappenauspuffe kennst du? Danke für die Rückmeldung @TE
Ansonsten hat man als Fahrzeugführer unnötige Emissionen jeglicher Art, also auch Geräusche, so niedrig wie möglich zu halten. Trotzdem gibts diesen Modus bei vielen Autos. MMn Grauzone. Innerhalb von Ortschaften muss das nicht sein finde ich.
Edit:
@Tymo215Hat die Polizei oder Tüv das Auto auf Dynamic gestellt oder hattest du es an? (ohne dich dafür zu verurteilen). Wäre interessant ob die einfach messen oder noch vorher nach dem lautesten Modus suchen.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 15. April 2019 um 16:18:28 Uhr:
Wenn man selbst die Lautstärke einstellen kann ist das nicht erlaubt und Manipulation.
Kann man nicht,
man kann den Fahrmodus ändern, was diverse Einstellungen im Auto verändert.
Alles mit Segen des KBA im Zuge der Betriebserlaubnis für Neufahrzeuge.
Was natürlich einen Fahrer nicht vor einem Ticket für unnötigen Lärm etc. schützt.
Dann waren die 300 € also doch gerechtfertigt. Man hätte ja auch leise im Comfort-Modus fahren können, wie es der Gesetzgeber vorgibt. Fährt man nun im lauten Modus (egal wie das konkret gemacht wird), wird man zur Kasse gebeten.
Wozu überhaupt dieser sogenannte Dynamic-Modus ? Totaler Schwachsinn, dass man allen anderen akustisch die Leistung seines PKW mitteilen muss.
Ich finde es viel faszinierender, wenn ein Auto eher geräuscharm beschleunigt.
Zitat:
@Goify schrieb am 15. April 2019 um 17:47:28 Uhr:
Dann waren die 300 € also doch gerechtfertigt. Man hätte ja auch leise im Comfort-Modus fahren können, wie es der Gesetzgeber vorgibt. Fährt man nun im lauten Modus (egal wie das konkret gemacht wird), wird man zur Kasse gebeten.
Nur dass die Strafe für Lärmverursachung ein wenig geringer ist als 300€ 😉 Also ist das nicht gerechtfertigt. Und woher willst du wissen ob die nicht selbst umgestellt haben? Könnte ja auch sein, nur nicht in deiner Welt. Daher erstmal abwarten was der TE dazu sagt.
Wo gibt der Gesetzgeber denn irgendwas vor?
Wenn so ein Krawallmodus tatsächlich die behördliche Absegnung vom KBA bekommen hat, ist es mit dem Gesetzgeber nicht weit her.
Wir sind in Bezug auf die Autolobby offenbar wirklich eine Bananenrebublik Deutschland. BRD
Nur weil das KBA etwas abgesegnet hat, heißt das noch lange nicht, dass man dies auch so nutzen kann. Gibt ja noch diverse Gerichte und Kontrollinstanzen, die dann das KBA wieder auf Normalmaß stutzen, wenn es über die Stränge schlägt.