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Geblitzt trotz Tempomat

Themenstarteram 1. Juni 2013 um 10:28

Hallo,

wurde neulich geblitzt, obwohl ich definitiv Tempomat auf 50 eingestellt hatte. Geschossen wurde ich mit 58. Kann es sein, dass die anlage von einem anderen Verkehrsteilnehmer ausgelöst wurde? Speziell im Verdacht habe ich ein Auto, das mich rechts überholt hat. Kennzeichen konnte ich mir aber nicht aufschreiben. Bringt es was, Einspruch einzulegen?

Beste Antwort im Thema
am 1. Juni 2013 um 15:17

Zitat:

Original geschrieben von brazzident

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

 

Das ist nicht scheiße sondern dumm, die zulässige HG innerhalb geschlossener Ortsschaften beträgt nicht 53 km/h sondern 50 km/h und wer seinen Tempomaten auf 58 km/h einstellt macht das vorsätzlich. Wenn man dann noch geblitzt wird doppelt dumm.

Wieder so ein Hilfspolizist?? Keiner fährt exakt 50 das braucht mir niemand sagen. Selbst die Polizei fährt n ticken schneller. Doppelt dumm wenn man geblitzt wird obwohl man 50 fährt? Naja....

 

War das ein mobiler Blitzer oder fest verbaut?

Was soll denn der quatsch mit Hilfspolizist, jeder der eine Fahrerlaubnis hat weiß das man eben nur 50 fahren darf, so fährt man auch in der Fahrschule und die Regeln sind klar für jeden Depp ersichtlich, fährt man schneller zahlt man, so einfach sind die Regeln eben.

 

P.S. ich fahre auch nicht glatt 50 und wenn ich geblitzt werde ist das eben meine Schuld und nicht die des Blitzers, der Gemeinde, der Stadt oder eines sonstigen dritten.

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Zitat:

Original geschrieben von Golf-VII

Hallo,

wurde neulich geblitzt, obwohl ich definitiv Tempomat auf 50 eingestellt hatte. Geschossen wurde ich mit 58. Kann es sein, dass die anlage von einem anderen Verkehrsteilnehmer ausgelöst wurde? Speziell im Verdacht habe ich ein Auto, das mich rechts überholt hat. Kennzeichen konnte ich mir aber nicht aufschreiben. Bringt es was, Einspruch einzulegen?

Das Bild sollte den erforderlichen Beweis liefern. Stell es doch mal hier ein ;)

Themenstarteram 1. Juni 2013 um 10:34

Auf dem Bild bin ja ich drauf... Und es ist ein Ausschnitt, man sieht keine anderen Fahrzeuge da. Es geht um den Blitzer Wiesbaden Mainzer Str. stadteinwärts.

Ich kenne den Blitzer genau und mache da deshalb immer Tempomat ein. Umso geschockter war ich, dass ich trotzdem geblitzt wurde.

Zitat:

Original geschrieben von Golf-VII

Auf dem Bild bin ja ich drauf... Und es ist ein Ausschnitt, man sieht keine anderen Fahrzeuge da.

Nun, wenn kein weiteres fahrzeug auf dem Bild zu erkennen ist, handelt es sich um Dein Fahrzeug, welches zu schnell war.

Man kann sich sicherlich gegen alles wehren, ob es sich lohnt oder etwas bringt ist die Frage.

Lächeln und zahlen !;)

Von unserer Kreisbußgeldstelle habe ich neulich erst nur einen Foto Ausschnitt zugeschickt bekommen,. Wenn das bei dir auch so ist, kannst du dort das ganze Foto anfordern und so evtl. den anderen Wagen oder zumindest ein Stück davon sehen. Damit bestehen begründete Zweifel an einer ordnungsgemäßen Messung.

Zitat:

Original geschrieben von Golf-VII

Bringt es was, Einspruch einzulegen?

lass mich mal zusammenfassen:

- ist dein tacho geeicht?

- ist dein tempomat geeicht?

- sind deine reifen geeicht?

- kannst du mittels eines geeichten und zulässigen logbuch nachweisen das du 50 gefahren bist?

wen du nur eine frage mit nein beantworten musst dann sind deine aussichten ganz miess mit der ausrede "ich bin 50 gefahren".

Geeichte Reifen? Nee, es gibt wenn überhaupt ein geeichtes Gesamtsystem Fahrzeuggeschwindigkeitsmeßanlage. Heute würde als Nachweis auch anerkanntes GPS-Trackingsystem reichen. Ist aber nicht zwingend notwendig, wenn auf dem Beweis Foto noch ein anderes Fahrzeug zu sehen ist.

Zitat:

Original geschrieben von STan.X

Geeichte Reifen? Nee, es gibt wenn überhaupt ein geeichtes Gesamtsystem Fahrzeuggeschwindigkeitsmeßanlage. Heute würde als Nachweis auch anerkanntes GPS-Trackingsystem reichen. Ist aber nicht zwingend notwendig, wenn auf dem Beweis Foto noch ein anderes Fahrzeug zu sehen ist.

a) welche gps tacking strecke ist vor gericht in solch einer sache zulässig? urteil?

b) ja wen der wagen durch den messbereich fährt.

c) sorry falsch formuliert....eine komplette eichung setzt gewisse reifen vorraus die nicht geändert werden. ebenso wie jedes andere einzelteil des gesamten ;)

Welcher Anbieter weiß ich nicht. Ich meine die von den Finanzämtern anerkannten Logbuchsysteme, die mit GPS-Trackern auch die Route speichern.

als digitales "fahrtenbuch"? finanzamt und busgeldstelle sind aber 2 paar stiefel ;)

Anwalt nehmen und Gutachter beauftragen, um zu prüfen:

Wo und wie genau wird die Geschwindigkeit gemessen?

(Foto- und Messeinrichtung müssen nicht identisch platziert sein)

Somit kann geklärt werden, ob ein Wagen rechts von dir als Auslöser in Frage kommt.

Dann wäre interessant, ob dieser auch auf einem Foto ist.

Lohnen wird sich das vermutlich nicht wegen der 15 €, wenn ich mich nicht täusche, aber einen Versuch ist es natürlich immer wert, auch um weiteren Fehlmessungen vorzubeugen.

Tipp für die Zukunft:

Wenn du außerorts fährst, dann halte dich rechts. :)

So sehe ich nur eine Chance, wenn der rechts von dir als Auslöser in Frage kommt, also genau durch den Messpunkt fuhr. Falls dies nicht nachgewiesen werden kann, die Messeinrichtung richtig konfiguriert ist und du ebenfalls im Messpunkt warst (oder sehr nah dran), kannst laut Foto auch du der "Raser" sein.

@onkel-howdy:

Eine Aussage von einem Beschuldigten ist immer "mies".

Hier sind die Fakten, der Messpunkt und die Messeinrichtung, selbst zu prüfen.

Einfaches Indiz dafür ist die Position des Fahrzeuges auf dem Foto.

Ist der Wagen ein paar m weiter vorne oder hinten als die Messstelle, kommt er als Auslöser nicht in Frage. Theoretisch.

Zu prüfen ist dies natürlich durch einen Anwalt in Verbindung mit einem Gutachter und ist die Abweichung vom Messpunkt gering oder nicht nachweisbar und die Messung in Ordnung, Pech gehabt.

Themenstarteram 1. Juni 2013 um 11:33

Naja ich hab jetzt mal ne Aussage gemacht. Wenns hilft, hilfts, sonst zahl ich :(Habe denen geschrieben, sie sollen doch mal schauen, ob da auf dem Foto noch ein anderes Auto drauf ist.

Danke für eure Hilfe.

Zitat:

Original geschrieben von nurleser

 

@onkel-howdy:

Eine Aussage von einem Beschuldigten ist immer "mies".

Hier sind die Fakten, der Messpunkt und die Messeinrichtung, selbst zu prüfen.

Einfaches Indiz dafür ist die Position des Fahrzeuges auf dem Foto.

Ist der Wagen ein paar m weiter vorne oder hinten als die Messstelle, kommt er als Auslöser nicht in Frage. Theoretisch.

Zu prüfen ist dies natürlich durch einen Anwalt in Verbindung mit einem Gutachter und ist die Abweichung vom Messpunkt gering oder nicht nachweisbar und die Messung in Ordnung, Pech gehabt.

nene..."mies" ist die tempomat ausrede ;)

und lt aussage des te´s ist auf dem foto kein 2. auto zu erkennen. also war da wohl auch keins.

Themenstarteram 1. Juni 2013 um 11:42

Nochmal: Das Foto ist ein Ausschnit! Es ist nichtmla mein Nummernschild drauf, nur meine Fresse und mein Lenkrad. :) Stichwort Photoshop :D Das andere Auto wurde mutwillig abgeschnitten.

Das machen die Bußgeldstellen absichtlich, damit brav alle zahlen. Man gibt den Leuten möglichst wenig Beweismittel. Das passiert nämlich durchaus oft, dass einer überholt und dann der falsche auf dem Foto ist. Bei mir ist es das zweite mal, beim ersten Mal bekam ich allerdings auch keinen Brief. Aber was, wenn die Stadt sich darauf verlegt hat, beide Fahrer zu ermitteln? :eek: Das wäre ja die Lizenz zum Gelddrucken.

Zitat:

Original geschrieben von Golf-VII

Nochmal: Das Foto ist ein Ausschnit! Es ist nichtmla mein Nummernschild drauf, nur meine Fresse und mein Lenkrad. :) Stichwort Photoshop :D Das andere Auto wurde mutwillig abgeschnitten.

wie? du hast ein ticket bekommen wo nichtmal dein nummernschild drauf ist?

Zitat:

Das machen die Bußgeldstellen absichtlich, damit brav alle zahlen. Man gibt den Leuten möglichst wenig Beweismittel. Das passiert nämlich durchaus oft, dass einer überholt und dann der falsche auf dem Foto ist. Bei mir ist es das zweite mal, beim ersten Mal bekam ich allerdings auch keinen Brief. Aber was, wenn die Stadt sich darauf verlegt hat, beide Fahrer zu ermitteln? :eek: Das wäre ja die Lizenz zum Gelddrucken.

die frage ist ob recht bekommen und 200€ ausgeben besser ist als unrecht haben und 15€ ausgeben.

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