Mängelkarte wegen zu lautem Auspuff, trotz originaler AGA
Hallo zusammen,
seit knapp 2 Wochen darf ich mich stolzer Besitzer eines Audi RS3 Sportbacks vor Facelift nennen.
Leider ist aller Anfang oft schwer, so war es auch bei mir.
Mir wurde vom Verkäufer zugesichert, dass sich das Fahrzeug im originalen Zustand befindet. Letzte Woche am Donnerstag hatte ich dann direkt das Vergnügen mit der Rennleitung. Voller Überzeugung, dass ich gleich weiterfahren darf unterhielt ich mich mit dem Polizisten.
Er wollte nur schnell eine DB Messung machen. FAZIT: ZU LAUT.
Also musste ich hinterher fahren um beim Tüv ein weiteren Test zu machen.
Dort wurde folgende Mängel aufgewiesen:
6.1.9a Motor Motorsteuerung unzulässig verändert
8.1. Standgeräusch Vergleichswert überschritten
D8.1. Schalldämpferanlage hinten Geräuschentwicklung auffällig
DF6.1.8 Motor Schubabschaltung auscodiert.
DF8.1. Standgeräusch Messung Spitze 111 dB (A)
DF8.2.1. Katalysator (otto) Nachkat klingt hohl.
Das Standgeräusch lag eigentlich bei 99 dB bei im Fahrzeugschein erlaubten 90 dB.
Also gleich am nächsten Tag zu Audi gefahren, wo jegliche Arbeit an diesem Fahrzeug in der Vergangenheit durchgeführt wurde. Auch hier wurde mir mündlich bestätigt, dass es sich um ein unverbasteltes Fahrzeug im Originalzustand handelt.
Letztendlich fordert mich der Tüv auf, dass Fahrzeug wieder original zu machen und nochmals beim TÜV vorzuführen.
Ich komme hier leider nicht mehr weiter.
Aktuell sitze ich auch Kosten der Polizei von 90€ zuzüglich Verwaltungskosten, 110 € TÜV Gebühren, sowie der heutigen Bescheinigung von Audi, dass es sich bei der AGA um die originale AGA handelt, welche nochmals 60 € gekostet hat
Dies wird beim TÜV aber nicht anerkannt.
Habt ihr Tipps für mich oder vielleicht schon ähnliche Erfahrungen gehabt?
Letztendlich will ich natürlich nicht auf den Kosten sitzen bleiben und ein Fahrzeug welches legal ist und keine Probleme bei einer Kontrolle verursacht. Auf den super Sound, welcher ja original so ist möchte ich aber eigentlich auch nicht verzichten.
Vielen Dank für eure Unterstützung
Gruß
Timo Hermann
Beste Antwort im Thema
Also, ich melde mich nun doch nochmals mit dem Ergebnis meines Problems.
Zum Einen möchte ich es gerne den Personen mitteilen, die mir dabei helfen wollten und die es auch interessiert, zum Anderen möchte ich zu den ganzen teilweise unverschämten Unterstellungen nun Stellung nehmen.
Letztendlich ist es so, dass die Polizei sowie der Tüv bei der ersten Kontrolle falsch gemessen.
Bei der Kontrolle wurde im Dynamik Modus mit offenen Klappen gemessen, da ist er zum einen lauter und zum anderen knallt er von Werk aus. Dies hat mir Audi auch bestätigt, genauso wie dass die Auspuffanlage sich im originalen Zustand befindet.
Daher bin ich heute nochmals zum Tüv zur Nachkontrolle (ohne ein einziges Detail am Fahrzeug geändert zu haben) und siehe da, 89,8 dB wurden gemessen, bei erlaubten 90 dB.
Bei meinem heutigen Termin wurde auch das Steuergerät überprüft und wurde bestätigt, dass auch hier nichts programmiert wurde.
Bei meinem ersten Besuch beim TÜV waren wie bereits erwähnt alle Mängel reine Vermuten.
Das Ende vom Lied ist, ich habe meine Mängelkarte gestempelt bekommen, bin überglücklich und konnte allen vorlauten Mitgliedern hier im Forum zeigen, dass man nicht zu voreilig urteilen sollte.
Und tschüss
261 Antworten
Oh jeh. Bei so viel Unwissenheit weiß ich gar nicht wo ich anfangen soll.
Und wenn dann noch Unwissenheit mit fraglichen Meinungen kombiniert daher kommt vergeht mir gänzlich die lust.
Lest euch doch bitte mal ein, wie ein Klappenauspuff mit verschiedenen Modi funktioniert und wann und wie bei der Prüfung der Zulassungsfähigkeit zwecks Fahregeräuschen gemessen wird. Selbst Wikipedia sollte da schon Klarheit bringen.
Zitat:
@Goify schrieb am 15. April 2019 um 18:04:30 Uhr:
Der laute Modus ist ja schon illegal, wie ich 5 Seiten weiter vorne schon schrieb.
Dann erklär es mir nochmal. Warum ist so ein lauter Modus illegal?
Zitat:
@WingZ schrieb am 15. April 2019 um 18:30:52 Uhr:
Zitat:
@Goify schrieb am 15. April 2019 um 18:04:30 Uhr:
Der laute Modus ist ja schon illegal, wie ich 5 Seiten weiter vorne schon schrieb.
Dann erklär es mir nochmal. Warum ist so ein lauter Modus illegal?
Ganz einfach!
Du hast ein Geräuschmessung!
Egal in Welchem Modus muss der Wert eingehalten werden....
Ws das KBA gesagt hat und wsa irgendwann gemessen wurde spielt keine Rolle.
Dafür gibt es den Toleranzbereich.
Wird der Wert aber um 9 Db(a) überschritten, das entspricht rund den 3 fachen des erlaubten,
ist es unerheblich ob di eAnlage "original" so laut ist!
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Fakt ist doch nunmal eins: Der Audi vom TE ist, wie sich herausstellte, ORIGINAL und mit Absegnung des KBA.
Fakt ist auch: In DE gilt die STVO und da gibts den §30:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__30.html
ZUM §30 gibts auch noch eine umfangreichere Verwaltungsvorschrift, die es ehrlich gesagt "leider" ziemlich in sich hat und vor garnicht allzu langer Zeit im Hinblick u.a. auf §30 extrem verschärft wurde:
http://...svorschriften-im-internet.de/...und_26012001_S3236420014.htm
So. DEMNACH, wie ich und manche anderen hier auch schon schrieben, kann man auch mit Klappenanlage sich so im Straßenverkehr verhalten, gerade in 'ner Stadt, dass niemand MEHR ALS NÖTIG vom "Lärm" genervt wird.
Gleichzeitig kann ich auch mitm Corsa B 1.2 16V in Originalzustand mit orig. leisem Aufpuff (wo das Hydroklappern bald lauter ist) so dumm-asozial fahren, z.B. im 2. Gang 50km/h oder gar im 1. Gang am Begrenzer, dass ich damit mit 100%iger Warscheinlichkeit Anwohner usw. nerve.
Und so ist auch klar, dass die POL schon in 99% aller Fälle "die Richtigen" ausm Verkehr, gerade in Innenstädten, zieht. AUCH WENN alles original ist.
Und wenn man DANN an so 'ne "SoKo Tuner oder Raser" oder wie auch immer die sich nennen, kommt, ist halt doof. DIE sind natürlich "heiß" drauf, was zu finden, was nicht dem Originalzustand entspricht bzw. nicht eingetargen ist o.ä. - was einem "normalen" Prüfer z.B. bei einer HU noch nicht so jucken mag.
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 15. April 2019 um 18:42:31 Uhr:
Zitat:
@WingZ schrieb am 15. April 2019 um 18:30:52 Uhr:
Dann erklär es mir nochmal. Warum ist so ein lauter Modus illegal?Ganz einfach!
Du hast ein Geräuschmessung!
Egal in Welchem Modus muss der Wert eingehalten werden....
Ws das KBA gesagt hat und wsa irgendwann gemessen wurde spielt keine Rolle.
Dafür gibt es den Toleranzbereich.
Wird der Wert aber um 9 Db(a) überschritten, das entspricht rund den 3 fachen des erlaubten,
ist es unerheblich ob di eAnlage "original" so laut ist!
Es ist weit komplexer,
im Normalfall öffnen die Klappen knapp über der beim Soundtest vorgegebenen Drehzahl.
Ist nicht das erste und wird nicht das letzte Mal das sich das KBA verarschen hat lassen bzw. lassen wird.
Gerade bei Klappenanlagen tut sich gerade was, vieles was jetzt nachträglich noch möglich ist, wird bald nicht mehr gehen. Aber für alles was diesen Monat noch abgenommen wird gilt Bestandschutz. Auch wenn das den Irrsinn noch weiter verkompliziert.
Die Cops können also fleissig Tickets für unnötigen Lärm verteilen,
aber den Wagen nicht die BE entziehen.
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 15. April 2019 um 18:42:31 Uhr:
Ganz einfach!
Du hast ein Geräuschmessung!
Egal in Welchem Modus muss der Wert eingehalten werden....
Und jetzt sage ich das wird er durch die Klappe während der Geräuschmessung.
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 15. April 2019 um 18:42:31 Uhr:
Wird der Wert aber um 9 Db(a) überschritten, das entspricht rund den 3 fachen des erlaubten,
dB ist nicht gleich dB
Dezibel ist für sich nur ein logarithmischer Faktor.
Bei der gehörten Lautstärke sind wir bei +10dB um doppelt so laut zu sein.
Und nun noch meine persönliche Meinung zum Thema....
Ich finds super, daß die Cops da ein Auge drauf haben. Letztens hab ich einen "Sportwagenfahrer" vor mir gehabt, dessen Auspuff Knallgeräusche produziert hat, daß ich dachte, mir hätte es irgendwas am Motor zerrissen (aus 100m Entfernung, mein Fenster war leicht geöffnet). Er befand sich gerade im Schiebebetrieb oder am Runterschalten bei der Zufahrt zur A94. Es ist teilweise echt nicht normal, mit was manche Möchtegerns unterwegs sind.
Ich fahr auch Motorrad und es geht mir brutal auf den Seier, wenn manche Kollegen mit leergeräumten Endtöpfen dermaßen übertrieben laut durch die Gegend ballern, daß dir die Zähne rausfallen. Egoismus in Reinform. Ein paar schwarze Schafe reichen dann um den allgemeinen Ruf aller anderen in den Dreck zu ziehen.
Für mich sind das verzweifelte Versuche, irgendwelche Dinge, die von Natur aus zu kurz oder zu klein geraten sind, zu kompensieren.
Zitat:
@Sentenced7 schrieb am 15. April 2019 um 19:08:21 Uhr:
Egoismus in Reinform. Ein paar schwarze Schafe reichen dann um den allgemeinen Ruf aller anderen in den Dreck zu ziehen.
Das gleiche gilt bei den Fahrern von Fahrzeugen mit den gaaaanz bösen Klappenauspuffen.
@v8.lover ist deine Shift-Taste defekt?
Das Hervorheben einzelner Worte in Versalschrift ist ein legitimes Stilmittel der deutschen Sprache.
Nein ist es nicht. Oder hast du bei Schularbeiten auch jedes 2. Wort groß geschrieben?
Der Text ist ja inhaltlich korrekt, aber man muss nicht die Shift-Taste vergewaltigen um sich Gehör zu verschaffen.
Das ist ja so ähnlich wie das Thema hier... 🙂
Ansonsten mal eine Verständnisfrage. Also der TÜV und die Polizei haben "falsch" gemessen, weil diese nicht den Normal-Modus eingeschaltet haben, sondern im kA Performance-Mode. Soweit so okay, auch wenn ich das nicht wirklich verstehe, weil: kommt jetzt.
Das Geräusch, welches aus dem Fahrzeug kam, war doch aber trotzdem viel, viel zu hoch. 90:99 dB(a). Sowas kann doch aber nicht zulassungsfähig sein, oder? Ich meine, das Geräusch war ja um einiges lauter und erklärbar durch den anderen Modus.
Und dann kommt jeder damit durch? (Hersteller, Halter,...)
Das wird wahrscheinlich so nicht sein!
Aber der TE wird sich wahrscheinlich dazu nicht äußern wollen!
Auch wie sich die 300Euro zusammenstellen hat er nicht geantwortet
Ebenso wenig ob er 2 mal beim selben Tüv war oder bei verschiedenen Stellen
oder einmal Tüv und einmal????
Schade!
Ja, weil es eine Grauzone ist.
Siehe hier: Klick ab 10:13
Bei dem sogenannten Fahrerlebnisschalter passiert zwischen Normal (Klappe zu) und Sport/Dynamic Mode (Klappe offen) nichts anderes.
Somit kann "legal" genervt werden. Ob man das unbedingt innerhalb geschlossener Ortschaften tun muss lässt sich drüber streiten.