Mängelkarte HU verhältnismäßig?

Hallo zusammen,

ich habe nicht schlecht gestaunt, als ich heute eine Mängelkarte in meinem Briefkasten fand, die mich unter Androhung der Stilllegung dazu auffordert, eine HU Bescheinigung innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen.

Meine HU ist allerdings erst im Dezember 2023 abgelaufen.

Nach meiner Recherche kann eine Stilllegung frühestens vier Monate nach Ablauf der HU erfolgen.

Droht mir die Stillegung bereits nächste Woche?

Vielen Dank für euren Rat

113 Antworten

Zitat:

@hlmd schrieb am 10. Januar 2024 um 13:11:56 Uhr:


Ich habe mir die entsprechenden Gesetze sehr wohl durchgelesen und auch die Interpretationen in den diversen Rechtsforen mal zu Gemüte gezogen.

Der von dir genannte § ist ja sowas von schwammig...

Der §5 ist einfach eine Kannbestimmung und dies gibt es in unseren Gesetzestexten sehr häufig. Das ist das Opportunitätsprinzip und ermöglicht den Dienststellen so zu handeln wie hier schon mehrfach beschrieben. Das heißt aber nicht zwangsläufig, dass jeder so handeln muss.

Zitat:

@hlmd schrieb am 10. Januar 2024 um 13:11:56 Uhr:


Da steht einzig was von angemessener Frist.

Es steht jedem frei dies von einem Richter entscheiden zu lassen. Man bedenke dabei aber, dass man keine Hemmung eintritt und die Frist trotzdem weiterläuft.

Zitat:

@hlmd schrieb am 10. Januar 2024 um 13:11:56 Uhr:


Du bist klug alle anderen sind blöd! Oder was soll das?

Wenn du das so verstehen willst, dann kann ich nichts dafür. Ärgerlich ist nur, wenn man verschiedene Dinge miteinander vergleicht und daraus die falschen Rückschlüsse zieht.

Zitat:

@Dominick1992 schrieb am 10. Januar 2024 um 12:23:59 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 7. Januar 2024 um 20:41:47 Uhr:


Ein Prüfer, der neidisch auf Dich ist? Auf was denn?

Öhm keine Ahnung was bei dem Idioten damals ging Vielleicht deswegen:
E32 750il Bj88 Zustand Note 2.. Ich 22, er Ende 40 geschätzt.
Sry die Neider sind überall und ich hab nichtmal den Radsatz getauscht, weshalb auch, original BMW für die Baureihe

Dein Ernst?
Wer ist denn auf einen e38 neidisch? Da ist bei Dir wohl Wunsch Vater des Gedanken.

E32... E38 gab's erst ab 09/94. Aber egal.
Keine Ahnung weshalb, jedenfalls war definitiv Neid ersichtlich. Ich frag doch solche Menschen nicht.Und ja ich merke es fast jeden Tag das einer Neid auskotzt, sobald man mit so einem Fahrzeug irgendwo vorfährt, sind die meisten schon bei: Sie einer an der kann sich das leisten, der kann dies das jenes.
Ist doch schön das es das anscheinend bei euch nicht gibt.
Wenn ich mal bedenke, was passiert ist wo ich mitm i8 vorgefahren bin, weil Auto in Werkstatt und die hatten kein anderen zur Verfügung...

Das ist ja alles ganz toll und wir sind alle furchtbar stolz auf dich, hat aber leider mit dem Thema nicht das Geringste zu tun.

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Zitat:

@nogel schrieb am 10. Januar 2024 um 07:27:11 Uhr:



Zitat:

@Rockville schrieb am 9. Januar 2024 um 22:16:18 Uhr:


Der Mängelbericht bringt doch viel mehr als ein Bußgeld, nämlich dass sichergestellt wird, dass das Fahrzeug nun endlich zur HU vorgeführt wird. Diesen Sinn hat doch der Mängelbericht bereits ab dem ersten Tag der Überziehung.

Ein Verwarnungs- oder Bußgeld hingegen kann man einfach bezahlen - dann ist aber die HU immer noch nicht durchgeführt worden.

Ds hast du was falsch verstanden.

Wie kann ich da was falsch verstanden haben? Ich habe doch nur erklärt, warum ein Mängelbericht im Sinne der Durchführung der HU mehr Sinn ergibt als ein Verwarnungs- oder Bußgeld. Was genau soll denn daran nicht gestimmt haben?

Ich hatte geschrieben:

Zitat:

Die hiesige Polizei handhabt das genauso. Grund: ein Mangelzettel in den ersten zwei Monaten bringt: genau, nichts, außer Schreibarbeit.

Du hattest daruf geschrieben:

Zitat:

Der Mängelbericht bringt doch viel mehr als ein Bußgeld, nämlich dass sichergestellt wird, dass das Fahrzeug nun endlich zur HU vorgeführt wird. Diesen Sinn hat doch der Mängelbericht bereits ab dem ersten Tag der Überziehung.

Ein Verwarnungs- oder Bußgeld hingegen kann man einfach bezahlen - dann ist aber die HU immer noch nicht durchgeführt worden.

Du hast es insofern wohl falsch verstanden, daß die Polizei nach 2 Monaten NUR ein Bußgeld verteilt, was natürlich nicht unbedingt dazu führen würde, daß die HU erledigt wird.

Deshalb schrieb ich dann auch:

Zitat:

In den ersten zwei Monaten macht die Polizei gar nichts, und ab dem zweiten Monat gibt es einen Mängelzettel verbunden mit einem Bußgeld

also sowohl Bußgeld als auch Mängelzettel.

Ich bezog mich (auch) auf den Fall "HU noch nicht mehr als 2 Monate überschritten". Und da hat ein Mängelbericht bereits einen erkennbaren Sinn, während du geschrieben hattest, er "bringt: genau, nichts, außer Schreibarbeit."

Gut, das war natürlich aus Sicht des Polizisten zu sehen.

Denn die müssen ja ihrem Vorgesetzten auch nachweisen, was sie den lieben langen Tag so machen. Und da zählen eben (zum Beispiel) Bußgelder.

Ich hatte gedacht, man kann die Ironie und diesen Zusammenhang aus meinem Post herauslesen. Anscheinend nicht....

Im übrigen glaube ich kaum, daß ein Fahrzeug ausgerechnet im ersten/zweiten Monat eklatante Sicherheitsmängel "entwickelt", so daß aus Gründen der Verkehrssicherhheit dringend ganz schnell eine Untersuchung geboten wäre.

Zitat:

@nogel schrieb am 11. Januar 2024 um 14:03:11 Uhr:


Im übrigen glaube ich kaum, daß ein Fahrzeug ausgerechnet im ersten/zweiten Monat eklatante Sicherheitsmängel "entwickelt", so daß aus Gründen der Verkehrssicherhheit dringend ganz schnell eine Untersuchung geboten wäre.

War das jetzt wieder Ironie? Ich frag mal, nicht das man es jetzt missversteht.

Inwiefern hat die regelmäßige Vorführung zur HU was mit Sicherheitsmängeln zutun und woher nimmst du die Erkenntnis, dass Sicherheitsmängel erst nach 2 Monaten Überziehung auftreten?
In der FZV steht nicht drin:
Kommen sie innerhalb der nächsten 2 Monate nach Ablauf der HU.

Zitat:

@ktown schrieb am 11. Januar 2024 um 15:14:44 Uhr:


Inwiefern hat die regelmäßige Vorführung zur HU was mit Sicherheitsmängeln zutun?

Du beharrst darauf, daß man keinen einzigen Tag Überziehung dulden sollte.

Zitat:

nämlich dass sichergestellt wird, dass das Fahrzeug nun endlich zur HU vorgeführt wird. Diesen Sinn hat doch der Mängelbericht bereits ab dem ersten Tag der Überziehung.

Also wenn es nicht die Sicherheitsmängel sind, warum denn dann? 😕😕😕

Übrigens:

Zitat:

@ktown schrieb am 11. Januar 2024 um 15:14:44 Uhr:


In der FZV steht nicht drin:
Kommen sie innerhalb der nächsten 2 Monate nach Ablauf der HU.

Nein, das ist geregelt in der StVZO, Par 29 🙂

Zitat:

@nogel schrieb am 11. Januar 2024 um 15:45:15 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 11. Januar 2024 um 15:14:44 Uhr:


Inwiefern hat die regelmäßige Vorführung zur HU was mit Sicherheitsmängeln zutun?

Du beharrst darauf, daß man keinen einzigen Tag Überziehung dulden sollte.

Es geht nicht darum was ich will. Es geht darum was im Gesetz steht und da steht nun einmal nicht: Kommen sie innerhalb der nächsten 2 Monate.

Das gab es früher mal und wurde abgeschafft.

Zitat:

@nogel schrieb am 11. Januar 2024 um 15:45:15 Uhr:



Zitat:

nämlich dass sichergestellt wird, dass das Fahrzeug nun endlich zur HU vorgeführt wird. Diesen Sinn hat doch der Mängelbericht bereits ab dem ersten Tag der Überziehung.

Also wenn es nicht die Sicherheitsmängel sind, warum denn dann? 😕😕😕

Übrigens:

Na schauen wir doch mal in §29 nach:

Zitat:

Durch die nach durchgeführter Hauptuntersuchung zugeteilte und angebrachte Prüfplakette wird bescheinigt, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt dieser Untersuchung vorschriftsmäßig nach Nummer 1.2 der Anlage VIII ist.

Mehr nicht.

Es wäre schön, wenn man nur zum TÜV müsste, wenn offensichtliche Sicherheitsmängel vorhanden wären. Da hätte man sicherlich bei vielen Fahrzeugen jahrelang Ruhe.

Zitat:

@nogel schrieb am 11. Januar 2024 um 15:45:15 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 11. Januar 2024 um 15:14:44 Uhr:


In der FZV steht nicht drin:
Kommen sie innerhalb der nächsten 2 Monate nach Ablauf der HU.

Nein, das ist geregelt in der StVZO, Par 29 🙂

Stimmt, da habe ich jetzt die beiden vertauscht. Hier steht sogar explizit:

Zitat:

Der Halter hat den Monat, in dem das Fahrzeug spätestens zur

1.
Hauptuntersuchung vorgeführt werden muss, durch eine Prüfplakette nach Anlage IX auf dem Kennzeichen nachzuweisen

Daß die Gültigkeit der HU mit dem angegebenen Monat endet, wußte ich als TÜV-Prüfer schon . 😁😁😁

Aber vielleicht beantwortest du endlich mal die Frage, warum du es für soooo dringend geboten hältst, daß man eine Überziehung bis zwei Monate sofort per Mängelkarte unterbinden sollte (die Verkehrssicherheit ist es ja nicht, wie du bereits erwähntest)?

Zitat:

@nogel schrieb am 11. Januar 2024 um 15:45:15 Uhr:



Zitat:

nämlich dass sichergestellt wird, dass das Fahrzeug nun endlich zur HU vorgeführt wird. Diesen Sinn hat doch der Mängelbericht bereits ab dem ersten Tag der Überziehung.

Also wenn es nicht die Sicherheitsmängel sind, warum denn dann? 😕😕😕

Wer sagt das ich das will?
Ich sage nur, dass der Gesetzgeber dies so vorsieht.

Zitat:

@nogel schrieb am 11. Januar 2024 um 16:06:02 Uhr:


Aber vielleicht beantwortest du endlich mal die Frage, warum du es für soooo dringend geboten hältst, daß man eine Überziehung bis zwei Monate sofort per Mängelkarte unterbinden sollte (die Verkehrssicherheit ist es ja nicht, wie du bereits erwähntest)?

Weil der Vetrauensvorschuss, dass der Halter den Wagen rechtzeitig vorführt, schlagartig verschwunden ist. Wer um einen Monat überzieht, der wird es mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auch um einen weiteren und um einen dritten Monat tun. Das muss ja nicht mal Vorsatz sein, manche vergessen es auch einfach. Der Wagen entspricht dann eben ab dem ersten Tag nicht mehr den Vorschriften, dazu muss man nicht unbedingt die Argumentation mit der direkt betroffenen Verkehrssicherheit anführen.

Genau dafür ist doch die Mängelkarte gedacht. Dass der Gesetzgeber erst bei mehr als 2 Monaten Überziehung ein Verwarnungsgeld vorsieht, ändert doch daran nichts.

Zitat:

@Rockville schrieb am 11. Januar 2024 um 16:58:36 Uhr:


Genau dafür ist doch die Mängelkarte gedacht. Dass der Gesetzgeber erst bei mehr als 2 Monaten Überziehung ein Verwarnungsgeld vorsieht, ändert doch daran nichts.

Nur weil es keinen Regelsatz gibt für Überziehung heißt es nicht dass es nicht auch geahndet werden dürfte. 😉

Letztlich ist das Bußgeld so niedrig weil der gewünschte Effekt nicht durch das Bußgeld sondern durch die Fristsetzung der Mängelkarte erfolgt. Und dass nogel in einer seltsamen Gegend wohnt hatten wir schon. Ich sehe durchaus Mängelkarten bei 1 oder 2 Monaten drüber und mir fällt auch auf dass die deutlich überzogenen Fahrzeuge überwiegend auch mit schlechterem Wartungszustand auffallen. 😛

Und was soll das ganze beschweren, wenn das Auto mängelfrei ist ist die Vorführfrist für den Halter kein Problem. Es ist dann ein Problem wenn wissentliche Mängel zum Nichtbestehen führen, und genau in solchen Fällen ist es IMHO genau richtig dass die Fahrzeuge die Mängelkarte bekommen und nicht noch länger mit Mängeln rumfahren. Die meisten Kunden mit Mängelkarte rufen an "Mist, hab ich vergessen, wann habt ihr nächsten Termin frei", bei denen die am Telefon schon einen Terz machen weißt du schon genau was dich beim Auto erwartet.

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