Mängelbericht wegen zu tief hängenden Ausspuff

Mercedes W201 190er

hallo, habe ein busgeldbescheid bekommen wegen meinem Auspuff der angeblich zu tief hängt... dabei ist es der Originaltopf, und es wurden nur die endrohre verändert... diese liegen ganz leicht an der stoßstange an, was auch bemängelt wurde.... kann ich nicht dagegen angehen? es ist ja der Originalauspuff... habt ihr da erfahrungen gemacht?

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Nachtrag:

ok - ok, jetzt da im Beitrag nachträglich Bilder angehängt wurden,
möchte ich hinzufügen...

...so, wie dort sichtbar, ist die 201er Abgasanlage ganz sicher nicht unterm Wagen verlegt
und da fällt es halt sofort auf, wenn ein Bastler am Werk war 😉

übrigens, wenn man schon den Stoßfänger zerhackstückelt,
warum dann nicht zumindest son büschen "sauber" (ausmessen/anzeichnen etc.)
statt da einfach, evtl. midde Stichsäge drin rumzueiern.

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🙁 Wie viel sollste denn bezahlen?

Zitat:

Original geschrieben von robi1983


...Ist aber normal so.

Nö, isses nicht. Montier den Auspuff gescheit und gut ist.

Und was jetzt? Mängelkarte? Bußgeldbescheid über wie viel €?

😁 ...die 2 alten Hasen 😉 😁 ...

Alte Hasen oder junge Häschen hin oder her 😁
Dat Dingens hams schief hinhängt,
da es einfach aus Ermangelung ausreichender Kenntnis falsch montiert wurde.
Ich schrieb doch (und zwar schon bevor das Bild nachträglich angehängt wurde)

"ich persönlich meine,
ein Einspruch gegen einen gerechtfertigten Bußgeldbescheid ist immer sone Sache,
vielleicht kommt es besser,
Urzustand wieder herstellen (quasi weg vom Fussel-Tuning)
den Bescheid annehmen und Knister als eine Art Lehrgeld abschreiben."

Das andere Bild zum Vergleich ist wegen der Perspektive nur bedingt brauchbar,
ist aber sekundär, denn Original verbaut oder schief antüdelt sieht man auch so 😉

rein Fiktiv:
Bauer Kalle Wirsing jammert, das sich die Kunden über seine Äppel beschwert haben 🙁
sein Nachbar sagt: "ach wat, die sind doch völlich Original – hier mach guck"

und zieht ein Bild seiner Birnen außer Latzhose 😁

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Naja, irgendwie so richtig zu tief hängt der nicht.
Das scheint bei einigen Fahrzeugen an den Zubehöranlagen zu liegen und auch ein wenig ne Alterserscheinung der Gummis zu sein.

Wenn sich die Anlage aber von selbst setzt, dann kann der Fahrer da nix für.
Das ist ein schleichender Prozess den man nicht undbedingt so sieht und wahrnimmt.

Wenn es ohne Punkte ist, würde ich das schnell zahlen, warum, dazu gleich.
Wenn es mit Punkten ist, dann würde ich nach MB gehen, mir ne Hand voll Gummis kaufen, die Rechnung anheften und Einspruch einlegen, mit der Begründung, dass sich die Gummis halt gelängt haben, du das aber als Fahrer so von außen unmöglich erkennen konntest und somit schlecht die strafrechtliche Verantwortung dafür übernehmen kannst, weil du keine Möglichkeit hattest, das so ohne weiteres zu erkennen da du als technischer Laie auch keine Ahnung hast, wie hoch so ein Auspuff hängen muss und da das Auto nirgendwo hängen geblieben ist, der Auspuff leise und dicht war und kein offensichtlicher Defekt vorlag, du demnach auch nicht wissen konntest das da was kaputt ist.
Die Rechnung anheften, versichern dass es nun auf jeden Fall in Ordnung ist, und um einstellung bitten.

Nebenbei bewegst du dich aber allgemein auf ganz dünnem Eis, denn nicht die Auspuffhöhe ist der Knackpunkt, sondern deine selbst angeschweißten Endrohre. Das ist eine unzulässige Veränderung der Abgasanlage. Das gibt ein Erlöschen der BE, müssten 100€ und 3 Punkte sein sowie Probezeit A Verstoß, wenn das für dich noch zählt.

Bevor du da ohne Ahnung irgendwas zu schreibst, schmeiß die Klamotten einem Rechtsanwalt auf den Tisch, der holt dich da raus.

Da haben sich keine Gummis gelängt, der ist einfach nur krumm zusammengeschraubt.

Mit reinen Auspuffblenden erlischt auch nicht die BE wenn der Endschalldämpfer selber unverändert bleibt. Damit bleibt der Verstoß gegen die Halter- und Fahrerpflicht sich um ein vorschriftsmäßiges Auto zu kümmern. Darunter fallen auch technische Mängel wie der Auspuff.

Ob ZU tief kann man einfach nachmessen. Mindestbodenfreiheit 8cm, 7cm zu nachgiebigen Verkleidungsteilen.

Son Quark.

Auspuffblenden sind Dinge die hinten an den Auspuff geschraubt werden, ohne diesen zu verändern.

Sobald geschweißt wird, ist es eine Eintragungspflichtige Veränderung.
Du brauchst nun auch nicht über sinn und unsinn zu diskutieren. Das kannst du mit dem zuständigen Richter machen.

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86


Sobald geschweißt wird, ist es eine Eintragungspflichtige Veränderung.

Stimmt, zum Teil gilt das auch schon für geschraubte wenn die nur ein Teilegutachten haben.

Trotzdem erlischt dadurch nicht gleich die BE 😉

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86


Wenn sich die Anlage aber von selbst setzt, dann kann der Fahrer da nix für.

der fahrer ist aber einzigst und alleine für den zustand seines fahrzeuges verantwortlich!

Zitat:

Das gibt ein Erlöschen der BE, müssten 100€ und 3 Punkte sein sowie Probezeit A Verstoß, wenn das für dich noch zählt.

nö...wenn hier ein "erlöschen der be" vorgeworfen wird, sinds nur 90€ zzgl. rd. 25€ verwaltungsgebühren...trotz der 3punkte, stellt dies aber lediglich einen b-verstoß dar!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


der fahrer ist aber einzigst und alleine für den zustand seines fahrzeuges verantwortlich!

Nö, der Halter ist ebenso mitverantwortlich 😉

Maximal

330000 und somit 25 Euro Verwarngeld

Danke für die genauere Ausarbeitung.

Mit 25€ ist nicht.
Bei geschweißten Änderungen wird meistens automatisch angenommen, dass das Abgas/Geräuschverhalten sich geändert hat. Das Gegenteil ist unmöglich zu beweisen.

Für das setzen der Auspuffanlage ist der Fahrer & Halter nur so weit verantwortlich, wie er den Mangel erkennen konnte.

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86


Bei geschweißten Änderungen wird meistens automatisch angenommen, dass das Abgas/Geräuschverhalten sich geändert hat. Das Gegenteil ist unmöglich zu beweisen.

Bei einer reinen Blende wird es schwer eine Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens nachzuweisen. 😉

Den Nachweis zu Erbringen ist kein Thema, einfach Geräusch- und Abgasmessung durchführen. Ist bei jeder Prüfstelle in 15min erledigt. Dazu kommt die Frage was in ABE und/oder Teilegutachten der Blende steht und ob ein solches Prüfzeugnis vorlag. Lässt sich also so ohne weitere Angaben nicht beurteilen wie die Sachlage da ist.

Halter und Fahrer sind unabhängig davon ob sie die Mängel erkennen konnten oder nicht für das Fahrzeug verantwortlich. Können sie es nicht selber müssen sie halt in eine Werkstatt, rausreden ist da nicht. Die Konsequenzen sind allerdings deutlich unterschiedlich ob der Halter es erkennen musste oder nicht oder ob gar eine Änderung vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Niemals, die Veränderung des Endrohres verändert nicht das Geräuschverhalten, wofür brauchte man sonst noch Sportendschalldämpfer / Komplettanlagen??

Das Abgasverhalten erst recht nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Lupo16v


Niemals, die Veränderung des Endrohres verändert nicht das Geräuschverhalten, wofür brauchte man sonst noch Sportendschalldämpfer / Komplettanlagen??

na na –wenn das man stimmt 😁

würde ja bedeuten,
wir haben vor fast 40 Jahren völlig umsonst die Tüten vonne Herkules, Kreidler oder Zündapp abgeschraubt 🙁

aber wenn man dem Gemecker der damaligen Nachbarn Glauben schenken durfte,
dann waren die Zwiebacksägen schon nenn Tucken lauter 😁
(allerdings nicht schneller/eher noch langsamer 😰)

Zum Rest des Satzes, der dann als Frage endet,
wenn wir ehrlich sind, braucht man sie eigentlich gar nicht 😉

oder anders gesagt, alles was beim Hersteller mit einer Abgasanlage vom Band hoppelt,
kommt auch so durchs Leben 😉

Es gibt sicher Leistungssteigernde Anlagen...

...diese Stülpdinger ob nun geschraubt/geschweißt oder was auch immer,
gehören ganz sicher nicht dazu und nach der Montage
sollte man eine Abgasanlage, damit alles Optisch son büschen Sinn macht,
zumindest sauber/fachgerecht zusammen stecken und schrauben können.

In diesem Fall ist es leider weder noch,
denn die Anlage wurde ab MSD einfach schief angeschraubt
(und das hat nix mit gelängten oder schwupp und wech Gummis zu tun)
und resultierend daraus ist der ESD zu hoch und die Stülps haben zu wenig Platz im Stoßfänger der,
um diesem Fussel-Tuning die Krone aufzusetzen,
asymmetrisch ausgesägt wurde.

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