Mängelbericht wegen zu tief hängenden Ausspuff

Mercedes W201 190er

hallo, habe ein busgeldbescheid bekommen wegen meinem Auspuff der angeblich zu tief hängt... dabei ist es der Originaltopf, und es wurden nur die endrohre verändert... diese liegen ganz leicht an der stoßstange an, was auch bemängelt wurde.... kann ich nicht dagegen angehen? es ist ja der Originalauspuff... habt ihr da erfahrungen gemacht?

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Nachtrag:

ok - ok, jetzt da im Beitrag nachträglich Bilder angehängt wurden,
möchte ich hinzufügen...

...so, wie dort sichtbar, ist die 201er Abgasanlage ganz sicher nicht unterm Wagen verlegt
und da fällt es halt sofort auf, wenn ein Bastler am Werk war 😉

übrigens, wenn man schon den Stoßfänger zerhackstückelt,
warum dann nicht zumindest son büschen "sauber" (ausmessen/anzeichnen etc.)
statt da einfach, evtl. midde Stichsäge drin rumzueiern.

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da waren dann aber Resonazrohre drin.

Bei einigen Autos fault auch mal das Endrohr ab, dann klingt der Wagen auch nicht anders.

Zitat:

Bei einer reinen Blende wird es schwer eine Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens nachzuweisen. 😉

Da hast du zu viel in den Gesetzbüchern geschnüffelt.

Wenn der Richter spitz bekommt, du hast da ohne Eintragung und Abnahme dran herum geschweißt, dann geht der da einfach von aus und fertig.

Den Gegenbeweis kannst du nicht antreten, da a) es sicher nicht reicht, mal n bisschen mitm Messgerät hinter her zu laufen, sondern dann das ganz große Zenova abgezogen wird, was nen Kostenumfang von 3 gut erhaltenen 190ern hat und b) dabei niemals der Werkston rauskommen wird. Das würde er zwar ohne die "Veränderung" auch nicht, aber, das kannst du ja nem Richter dann versuchen zu erklären.

Viel Spass.
Ich schätze, du bekommst dafür 4 Minuten.

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86


Ich schätze, du bekommst dafür 4 Minuten.

Na, ein bisschen mehr bekomme ich schon für eine Abgas- und Geräuschmessung 😉

Also grundsätzlich würde ich für meinen Teil den Bußgeldbescheid nicht einfach so hinnehmen, sondern erst einmal Widerspruch einlegen, vorausgesetzt, das Teil ist so, wie es beanstandet wurde, original. Im Zweifelsfall würde ich einfach mal ganz unverbindlich in einer Werkstatt den Vorfall schildern, ich denke, die wissen auch in der rechtlichen Grundlage ganz gut Bescheid.

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Zitat:

Original geschrieben von carmen36


sondern erst einmal Widerspruch einlegen, vorausgesetzt,

Geht nicht. 😉

Und ob original oder nicht, der Auspuff ist einfach sch... montiert 😉

P.S. bisschen klugscheissen: Gegen einen Bußgeldbescheid kann man höchstens Einspruch einlegen.

Die Frist dürfte langsam abgelaufen sein, der TE hält uns ja eh nicht auf dem Laufenden. 🙁

Zitat:

Original geschrieben von mercedes schrauber


...ich denke busgeld bezahlen und gut....

So weit muß es ja garnicht kommen. Ein Fahrverbot stand ja noch nicht zur Diskussion.

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