Mängel nach Kauf W203

Mercedes C-Klasse W203

Hallo,

habe mir vor 2 Monaten beim Händler (kein MB-Händler) o.g. Auto gekauft, jetzt nach knapp 7.000 km meldet der Service A. Kann ja sein, ist auch Ok sollte ja nur Ölwechsel sein..
Kommt aber raus, dass der sowohl Reifen als auch Bremsbeläge und Scheiben runter hat. Das müsste eigentlich der Händler gewusst haben. Ich soll latzen, da das nicht in der Garantie wäre. Ich überlege, ob ich das Auto mal zu einem Sachverständigen bringen soll, der mal die Mängel aufnimmt. Dann möchte ich eigentlich verlangen, dass der Händler die Mängel (die offensichtlich nicht durch den Gebrauch von 7.000 Kilometern entstanden sind) behebt. Dafür kaufe ich ja ein Auto beim Händler und nicht von privat, wo es ja augenscheinlich günstiger ist und man keine Ansprüche hat. Hat da jemand von Euch Erfahrung mit "Kunde über den Tisch ziehen" und was man in so einem Falle machen kann?

Danke und Gruss

Fränk

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Fränk


sowohl Reifen als auch Bremsbeläge und Scheiben runter hat
... die Mängel (die offensichtlich nicht durch den Gebrauch von 7.000 Kilometern entstanden sind)

Du schreibst von Mängel und meinst Verschleißteile, natürlich greift da keine Garantie oder Gewährleistung. Wenn du im Kaufvertrag nicht neue Teile etc. vereinbart hast oder ein besserer Zustand vertraglich festgehalten wurde, ist davon auszugehen, dass diese Teile bereits einen gewissen Verschleiß besessen haben und du den Zustand vor Kauf hättest prüfen können.

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hm,

das ist schwer zu beurteilen.
Schliesslich hast du das Auto gekauft wie gesehen.
Allerdings hat der Händler die Pflicht auf Mängel hinzuweisen.
Hättest du das selber gesehen, dann hättest bestimmt noch verhandeln können.
Aber im Nachhinein ist das immer schwer.

Aber auf die Pflicht auf Mängel hinzuweisen da könntest du vielleicht was erreichen.

gruss Han

Auch wenn Du zu einem Sachverständigen gehst, wird nichts bei rüber kommen.
Du bist 7000km mit dem Wagen gefahren und bei entsprechender Fahrweise kann das jede Menge Reifen- und Bremsenverschleiß bedeuten (was nicht heißen soll, daß Du wirklich so materialmordend gefahren bist).

Meiner Meinung nach hast Du einfach versäumt nach den Reifen und Bremsbelägen zu sehen beim Kauf. Beides kann man ganz einfach kontrollieren, zumindest die Reifen anzuschauen sollte beim Autokauf wohl drin sein.

Ich habe meinen W203 auch nicht bei MB gekauft sondern bei einem Audi-Händler. Als ich im KI gesehen habe, daß in 4000km der Assyst ansteht, war die Erledigung des Assyst vor Übergabe Kaufbedingung......

Grüße
ANBOJA

Zitat:

Original geschrieben von Fränk


sowohl Reifen als auch Bremsbeläge und Scheiben runter hat
... die Mängel (die offensichtlich nicht durch den Gebrauch von 7.000 Kilometern entstanden sind)

Du schreibst von Mängel und meinst Verschleißteile, natürlich greift da keine Garantie oder Gewährleistung. Wenn du im Kaufvertrag nicht neue Teile etc. vereinbart hast oder ein besserer Zustand vertraglich festgehalten wurde, ist davon auszugehen, dass diese Teile bereits einen gewissen Verschleiß besessen haben und du den Zustand vor Kauf hättest prüfen können.

Richtig. Bremsbeläge sowie Scheiben und reifen sind Dinge die man so sieht. Wenn er es dir schriftlich versichert hätte oder er erst vor 2 Monaten den neuen TÜV bekommen hätte wäre da vllt. was zu holen doch alles 3 sind verschleiss teile und somit nicht im Garantieumfang.

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Zitat:

Original geschrieben von Fränk


Hallo,

habe mir vor 2 Monaten beim Händler (kein MB-Händler) o.g. Auto gekauft, jetzt nach knapp 7.000 km meldet der Service A. Kann ja sein, ist auch Ok sollte ja nur Ölwechsel sein..
Kommt aber raus, dass der sowohl Reifen als auch Bremsbeläge und Scheiben runter hat.

Leider wissen wir nicht, wie viel dein Benz auf der Uhr hat, aber es gibt Fahrer, die brauchen alle 30TKM neue Scheiben und Klötze. 😰

90T km 3xBremsscheiben und -klötze NEU

Zitat:

Original geschrieben von Fränk


Das müsste eigentlich der Händler gewusst haben. Ich soll latzen, da das nicht in der Garantie wäre. Ich überlege, ob ich das Auto mal zu einem Sachverständigen bringen soll, der mal die Mängel aufnimmt. Dann möchte ich eigentlich verlangen, dass der Händler die Mängel (die offensichtlich nicht durch den Gebrauch von 7.000 Kilometern entstanden sind) behebt. Dafür kaufe ich ja ein Auto beim Händler und nicht von privat, wo es ja augenscheinlich günstiger ist und man keine Ansprüche hat. Hat da jemand von Euch Erfahrung mit "Kunde über den Tisch ziehen" und was man in so einem Falle machen kann?

Nichts! Das ist Verschleiss und kein Mangel. (Diese Aussage wurde in der Annahme gemacht, dass der W203 kein Jahreswagen mit 10TKM war.)

Zitat:

ADAC-Liste: Mangel oder Verschleiß?


Einer der häufigsten Streitpunkte beim Autokauf sind Mängel, die nach der Übergabe des Fahrzeugs auftreten. Während der Käufer eines "neuen" Gebrauchten davon überzeugt ist, dass der Defekt an seinem Fahrzeug bei dieser Laufleistung noch nicht hätte auftreten dürfen, beruft sich der Autohändler in solchen Fällen häufig auf den sogenannten "natürlichen Verschleiß". Liegt ein solcher Verschleiß vor, d.h. ein Defekt, der dem Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs entspricht, so haftet der Verkäufer nicht - er muss also nicht kostenlos reparieren. In der Regel kann nur ein Kfz-Sachverständiger abschließend beurteilen, welcher Defekt ein "echter" Sachmangel ist, der vom Händler kostenlos behoben werden muss. Der ADAC hat eine "Liste zur Abgrenzung Mangel ./.Verschleiß" erstellt. Diese Urteilssammlung ermöglicht eine schnelle Einschätzung, ob im Fall des vorliegenden Defekts Sachmängelrechte überhaupt erfolgversprechend geltend gemacht werden können.

cu termi0815

BTW ein Tipp für den nächsten Autokauf: Nimm zur Besichtigung und Verhandlung jemanden mit, der von Autos Ahnung hat! 🙄 Oder bringe das Auto zum ADAC und lass einen Gebrauchtwagencheck machen. Solche einfachen Sachen erkennt man leicht und kann diese zum Thema bei den Verhandlungen machen.

Hallo,

also ich hab einen 203 beim Händler gebraucht gekauft. Mit einer entsprechenden Gebrauchtwagengarantie- Versicherung (die extra abgescxhlossen wurde) sollen z. B. auch Verschleißteile wie Bremsen innerhalb von einem Jahr oder 10.000 km Laufleistung ab Kauf übernommen werden. Bin gespannt, ob diese dann auch einspringt.

Steve

Hi,

sorry aber ich verstehe dich net. Hast du dir den Wagen denn nicht angeguckt?

Reifen und Bremsen sind doch die typischen sachen die man sich genau ansieht und einen entsprechenden Preisnachlaß raushandelt.

Du hast dir schließlich einen Gebrauchtwagen gekauft,das da einige Verschleißteile bereits Austauschreif sind ist doch völlig normal.

Es wird wohl keinen Händler geben der vorsorglich alle Teile austauscht nur weil sie in den nächsten 5-10tkm fällig sind.

Den austausch dieser Teile vereinbart man beim kauf oder handelt den Preis entsprechend runter.

Daher würde ich eher sagen ihr habt den Fehler gemacht, der Händler hat sich ganz normal verhalten schließlich ist er Kaufmann und will Geld verdienen.

Gruß Tobias

GEBRAUCHTWAGEN = ein gebrauchter wagen ...

hast den blind gekauft? sorry, dann bist selber schuld ...

OK. Ihr habt in folgenden Punkten recht: Das Auto hatte 70.000 km gelaufen, war (zumindest augenscheinlcih) sehr gepflegt, ich hatte keine Zeit, das andere Auto war verunfallt, ich hatte daher genug andere Probleme, habe deshalb das Auto recht schnell und mit viel Vertrauen (und für viel Geld!) gekauft. Klar- hätte ich nicht tun sollen, weiss ich jetzt auch. Kann aber doch nicht sein, dass man zum Kauf einen "Sachverständigen" mitnehmen muss. Das bedeutet ja im Umkehrschluss, dass man ansonsten über den Tisch gezogen wird und der Pferdehändler einen Freibrief hat. Nun gut die gesamte Branche hat den schlechtesten Ruf - anscheinend zurecht. Wenn ich meine Waren so verkaufen würde hätte ich (zurecht) eine Klage nach der anderen am Hals.

Ich werde mir das jedenfalls nicht bieten lassen und versuchen, mein Recht zu erhalten. Es muss einen Unterschied zwischen Privatkauf und Kauf beim Händler geben. Dieser Unterschied kann nicht der Preis sein. Meiner Meinung ist das die Grenze zum Betrug. Wenn der Schrott im Prinzip nach ein paar Tausend Kilometer definitiv nicht mehr verkehrssicher ist ist das ein Witz schlechthin. Sachverständiger beim Kauf hin oder her.

Gruss

Moin,

nach 70.000 km sind verschlissene Reifen und Bremsen leider normal. Insofern vermute ich, dass Du nicht viel erreichen wirst, da der Zustand des Wagens der Laufleistung entspricht. Ein Unterschied zum Privatkauf ist, dass Reparaturen wie zum Beispiel ein defektes Getriebe oder ein dekter Motor von der Garantie gedeckt sind - eben nur keine Verschleißteile.

Ich wünsche Dir aber viel Glück und dass Du doch noch glücklich wirst mit Deinem Wagen.

Grüße!

Du kannst zum RA gehen oder nicht.
Du hast Dein Recht bereits.

Du hast ganz einfach unrecht. Ende.

Der Unterschied zwischen einem Privatkauf und einem beim Händler ist die Gewährleistung.
Der Private muß keine übernehmen.
Unter die Gewährleitung fällt die Sachmängelhaftung.
Beispiel: kaufst Du von privat ein Fahrzeug mit 70.000km und stellst im nachhinen fest der hat 500000 gelaufen: Pech.
Warum? Weil ein km Stand auf dem Tacho kein Nachweis für die Laufleistung ist.
Manipulation am Tacho ist eine Straftat. Ein manipuliertes Fahrzeug zu verkaufen nicht.
Du kommst nur an den Verkäufer ran wenn Du nachweisen kannst, daß er den Tacho manipuliert hat.
Oder wenn Du nachweisen kannst, daß er davon gewußt und geschwiegen hat. Schwierig...

Das wird jedoch bei einem Kauf aus 2. Hand schon nahezu unmöglich.
Passiert Dir das beim Händler: Betrug.
Nächstes Beispiel: Du kaufst beim Händler ein Fahrzeug und es kommt in Folge heraus, daß da ein Getriebeschaden vorliegt: Händler haftet.

Verschleißteile: Räder, Bremsen, Lager, Turbolader, etcpp. sind nicht in der Gewährleitung.
Außer mann hat dies ausdrücklich so vereinbart.
Auch eine Garantieversicherung kann einen Teil davon abdecken.
Jedoch bestimmt keine Bremsscheiben und Beläge.

Sollte jedoch zum Beispiel eine Bremsleitung plötzlich brechen dann besteht eine gute Chance, daß der Händler haftet.

Auch wenn Du sauer bist und klagen willst: hier bist Du im Unrecht.
Es gibt gewisse Spielregelnim Leben. Und hier hat der Händler recht.
Er hat Dich auch keinesfalls über den Tisch gezogen.
Wenn Du solche Verschleißteile abgedeckt haben willst mußt Du sie vor dem Kauf kontollieren.
Und wenn was gewechselt werden soll verhandele darüber.
Entweder sagt Dir dann der Händler: a) machen ich, b) nur gegen Aufpreis, c) mach ich nicht.

Ist nicht schwierig.

Gruß,

Joshy

Hi,

unterscheiden muss man meines Erachtens auch zwischen der gesetzlich festgelegten Gewährleistung und einer im Zweifelsfall eingeräumten Garantie. Man muss in jedem Fall prüfen, was in der Garantie eingeschlossen ist. Zum Beispiel beim Turbolader wäre ich mir recht sicher, dass das kein Verschleißteil ist und dieser auch durch die gesetzliche Gewährleistung eingeschlossen ist.

Bei der Tachomanipulation ist das nicht so einfach. Den Tacho manipulieren ist nicht strafbar, solange man im Veräußerungsfall den tatsächlichen KM-Stand angibt. Diese Gesetzeslücke ich meines Wissens noch nicht geschlossen.

Allerdings darf man als Privatkäufer eine gewisse Kenntnis beim Händler als Fachmann voraussetzen. Wenn ein Fahrzeug mit einer Laufleistung jenseits von Gut und Böse mit einem sehr geringen Kilometerstand verkauft wird, kommt der Händler nicht immer um die Haftung herum. In diesem Fäll wäre - ggf. durch ein Gericht/Sachverständigen - zu prüfen, ob aufgrund des Zustands dem Händler die falsche KM-Angabe hätte auffallen müssen.

Im Leben und mit dem Gesetz ist das immer nicht so einfach und oftmals eine Einzelfallsache. Letztendlich kann nur ein Sachverständiger oder Anwalt helfen. Keinesfalls das Forum!

Grüße!

Zitat:

Original geschrieben von Fränk


Ich werde mir das jedenfalls nicht bieten lassen und versuchen, mein Recht zu erhalten.

Konfuzius sagt:

Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu handeln:

Erstens durch nachdenken, das ist der edelste,

zweitens durch nachahmen, das ist der leichteste, und

drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste.

Ich stelle mir die Frage, wie lange du den dritten Weg gehen willst und wie viel Geld du währenddessen ausgibst, bis du wieder auf den ersten beiden Wegen wandelst.

cu termi0815

Hallo nochmal.

Ich denke auch, ohne hier jemanden zu Nahe treten zu wollen, ich werde mir "professionelle" Hilfe suchen. Ich möchte damit niemandem abqualifizieren, ich verstehe Eure Argumente gegen mein Vorhaben, aber es gibt in Deutschland auch etwas wie Verbraucherschutz. Und ich glaube eben nicht, dass man als Fachmann (und das sollte der Automobilverkäufer ja nun sein) ein Fahrzeug in Umlauf bringen darf, dass nach kurzer Zeit nicht mehr verkehrstüchtig ist (OK mal von der optischen Einschätzung der Reifen abgesehen). Ich bin doch auch nicht verpflichtet einen Service machen zu lassen. Ich kann doch auch die Service-Anzeige ignorieren und weiterfahren (Ok- ich würde Garantieansprüche verlieren...). Und ich glaube nicht, dass ich in einem gewissen Zeitraum grob fahrlässig handel. Es gibt Menschen, die sich darauf verlassen müssen, wenn man nach dem technischen Zustand des Fahrzeuges fragt und man bekommt ein "Checkheft-gepflegt" als Antwort, das dem auch so ist und man eben nicht nach kürzester Zeit nochmal einen Betrag "XXX,--" nachschiessen muss. Das ist mit Sicherheit ein Mangel, der unter Umständen nicht für jeden Kunden, der nicht den Sachverstand vieler Foren-User hat, sofort ersichtlich ist und den Kaufpreis in die Höhe treibt (Stichwort Übervorteilung - man kann zwar nicht 1:1 Gebrauchtwagen miteinander vergleichen, aber man findet ähnliche Angebote...). Aus Gründen der Markttransparenz und dem genannten Verbraucherschutz glaube ich, dass der Verkäufer mit Sachverstand auf solche "versteckte Kosten" hinweisen muss. Schliesslich verkauft er das Fahrzeug in technisch einwandfreiem Zustand. Und das hat meiner Meinung nichts mit Garantie zu tun. Garantie bedeutet meiner Meinung nach, dass jemand (Garantiegeber) für einen Mangel aufkommt der dem Garantienehmer während der Garantiezeit auffällt. Dieses gilt logischerweise nicht für Verschleissteile. Aber ich glaube eben nicht, dass dieser Auslieferungszustand für ein relativ neues und auch dementsprechend teures Fahrzeug haltbar ist. Ich bin jedoch mit dem Fahrzeug an sich sehr zufriden. habe noch nie ein vergleichbar gutes Fahrzeug besessen. Bin mir aber nach wie vor nicht sicher wie sich die Rechtslage verhält, halte aber das Forum auf dem Laufenden. Und bitte nicht falsch verstehen, ich bin kein Nörgler oder versuche im Nachhinein einen Preisvorteil zu erlangen.

Gruss

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