Mängel im Gebrauchtwagenbericht beim Kauf von Händler

BMW 1er E87 (Fünftürer)

Guten Tag an alle,

ihr werdet euch bestimmt noch über mich aufregen, aber leider bin ich nicht sehr affin was Autos angeht und vorallem nicht mit dem Kaufprozess.

Ich habe mir jetzt mein erstes Auto gekauft, ein gebrauchter BMW 1-er. Es schien alles schön und gut und dann kam es zum Kaufvertrag, wo ich bemerkte, dass der Wagen nicht unfallfrei sei, auch Rückfrage soll es im Heckbereich etwas gewesen sein, was aber nur nachlackiert werden musste (steht genau so auch im Kaufvertrag). Hab ich dann so hingenommen (in meiner eigenen Dummheit). Mit der Abwicklung erhielt ich auch einen Gebrauchtwagenbericht, wo mir der Händler auch die Lackwerte aufzeigte, die an der Stelle natürlich auch erhöhte Werte anzeigten.

Nun sitze ich zu Hause und schaue mir den Bericht etwas genauer an und sehe einiges an Mängel, die zum Teil vielleicht auch nur Gebrauchsspuren sind. Als Bemerkung sind aufgeführt: Reifen seien innen einseitig abgefahren, die Abgasanlage sei leicht verbogen und das Getriebe sei ölfeucht. Zudem erwähnenswert ist, dass der Stoßdämpfer ölfeucht ist.

Leichte Anstoßschäden an der Karosserie wurden zudem festgestellt. Bezüglich des Unfallschadens hinten wurde der Stoßfänger gewechselt (mit Rechnung). Wie sieht es denn aus, wenn ich diese Mängel beseitigen muss in naher Zukunft, kann ich den Händler dann dafür aufkommen lassen? Ich habe ja an sich von den Mängeln ,,gewusst", reicht es denn wenn er mir diesen Bericht in die Hand drückt und dort Mängel aufgewiesen sind, ohne sie im Vertrag aufzunehmen, um seine Haftung auszuschließen.

Ich bin als Laie leider nicht wirklich in der Lage zu deuten, wie gravierend diese Punkte sind und bitte daher um Rat. Ich muss erwähnen, dass der Wagen 2008 zugelassen wurde, weswegen natürlich nicht einen tadellosen Neuwagen erwarte. Der Wagen wird von mir noch abgeholt, weswegen ich den Händler noch auf einige Aspekte ansprechen könnte. Vielen Dank bis hierhin!

Beste Antwort im Thema

Auf keinen Fall ist das ohne Weiteres so einfach, wie @Jaden2000 schreibt.

Wenn der Gebrauchtwagenbericht @Berlin1990 vor der Unterzeichnung ausgehändigt wurde, hat ihn der Händler "bösgläubig" bzgl der darin genannten Mängel gemacht. Für bei Vertragsschluss bekannte Mängel ist nämlich die Sachmängelhaftung ausgeschlossen (§ 442 BGB). Das dürfte auch genau das Ziel des Händlers gewesen sein. Unklar ist halt noch, was genau der TE mit "Aushändigung bei Abwicklung" meint und ob sich der zeitliche Ablauf in die eine oder andere Richtung beweisen lässt, zB durch Erwähnung im Vertrag. .

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Zitat:

@X6fahrer schrieb am 4. März 2019 um 11:32:51 Uhr:


Getriebeservice mit Ölwechsel und abdichten 450€, hier in Bayern.
Halt voher in die Selbsthilfewerkstatt auf die Bühne, mit bremsenreiniger säubern und prüfen, ob es überhaupt die Simmerringe sind, die undicht sind.
Oder nur die Dichtung.

Ist es ratsam direkt zu ZF zu gehen dafür?

Jap, würde ich machen, die wissen wenigstens was sie tun. Anders als normale Werkstätten.
Viel Werkstätten sind ZF Partner, da kannst du auch hingehen.

Ich war bei einem getriebespezialisten.
Zwar nicht ZF, aber der Guru, was Getriebe angeht.

Das ist ja auch okay, allerdings sollte man nicht in jede Freie Werkstatt damit gehen.

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