Mängel am "neuen" Gebrauchten, was tun?

Guten Tag zusammen,
Ich brauche einen Rat, es geht um meinen "neuen" Gebrauchten: ich habe vor ca. 4Wochen einen älteren Volvo gekauft. Das Auto hatte 3! Tage vor der Probefahrt TÜV bekommen. Der Vorbesitzer sagte mir im ersten Anlauf wäre es durch den TÜV gefallen. Er habe es dann zur Werkstatt gebracht, diese habe dann alle Mängel beseitigt sowie weitere notwendige Reparaturen durchgeführt unter anderem die Federbeinlager erneuert. Er zeigte mir eine Rechnung über alles. Nun hab ich das Auto zur Inspektion gebracht. Meine Werkstatt meinte das Auto hätte so nie TÜV bekommen dürfen: da die Bremsleitungen stark koordiniert wären und die Federbeinlager! kaputt wären und noch mehr. Habe dann nochmal wegen der Federbeinlager nachgefragt meine Werkstatt mein die wären fehlerhaft eingebaut. So hab ich bei der anderen Werkstatt angerufen: Die meinten, dass könne nicht sein mit dem Auto wäre alles Super sonst hätte es vor vier Wochen ja keinen Mängelfreien TÜV bekommen. Kann ich da irgendwas machen, Rückgabe an Privatperson ist ja schwierig. Oder muss ich in den sauren Apfel beißen und alles auf eigenen Rechung reparieren? Hatte zwar mit Reparaturen gerechnet aber, das wäre jetzt so 1/3 des Kaufpreises 🙁
Danke

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Leider zu spät und wenn ich mich erinnere, schließen sich die Begriffe Defekt und Volvo doch gegenseitig aus - wenn man den üblichen Verdächtigen hier gkauben darf!

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Mei, 2 Werken, 3 Meinungen....

Bissl Rost an den Bremsleitungen ist eigentlich wurscht. Wenn sie den Bremsenprüfstand überlebt haben, können sie so ganz schlecht nicht sein.
Kurz abschleifen, dann kann man das eher beurteilen. Oft sieht das auf den ersten Blick viel schlimmer aus, als es ist.

Federbein...wenn es da kein Spiel gibt und alles funktioniert wie es soll, bemängelt das der TÜV idR auch nicht.
Der kann nicht 1001 verschiedene Achskonstruktionen im Kopf haben und wie welche genau aufgebaut ist.
Ob dann tatsächlich irgendwas nicht ganz richtig eingebaut ist, ist auch wieder was anders.

Kennst du jemand vertauenswürdigen (Freunde, Verwandtschaft usw.) der sich mit Autos auskennt und das mal betrachten kann?
Ist wahrscheinlich die beste Möglichkeit da mal ein halbwegs neutrale Betrachtung zu bekommen.

Sind die Werkstätten usw. alle bei dir halbwegs um die Ecke? - weil manchmal hilft es auch einfach mal mit den Leuten zu reden.

Zitat:

@CaroMtn schrieb am 10. November 2014 um 15:19:50 Uhr:


Kann ich da irgendwas machen, Rückgabe an Privatperson ist ja schwierig. Oder muss ich in den sauren Apfel beißen und alles auf eigenen Rechung reparieren?
Danke

Nee, da kann man nichts machen, zu spät!

Warum zum Teufel wird denn das in Frage kommende Auto nicht VOR einem Kauf der Werkstatt zur Prüfung vorgeführt? Dann hätten die damals schon den ganzen Schlamassel aufgedeckt.

Wieso sind die Leute nur immer NACHHER schlauer?

Selber Schuld.

Es ist doch eine uralte Tatsache, dass ein mängelfreier TüV-Bericht nichts, aber auch gar nichts über die Verkehrstauglichkeit eines Autos aussagt, über den technischen Zustand schon gar nicht, das wurde doch nun schon wiederholt höchstrichterlich festgestellt.

Liegt daran, dass beim TüV auch nur Menschen arbeiten, die Fehler machen können, der eine Prüfer sieht das, der andere nicht, muss gar keine Absicht jeweils dahinterstecken.

Es hat Fälle gegeben, wo noch bei Ausfahrt vom Hof des TüV nach Erteilung einer mängelfreien Plakette das Auto förmlich auseinandergebrochen ist, da war rein gar nichts mehr in Ordnung mit. Dennoch wird der TüV IMMER von jeglicher Verantwortung freigesprochen.

2 Jahre TüV heißt nur: 2 Jahre TüV, weiter rein gar nichts.

Grüße
Udo

Schau in deinen Kaufvertrag: Steht da drin, dass Garantie und/oder Gewährleistung ausgeschlossen werden, stehst du nunmehr vor einem Problem. Steht jedoch nichts davon drin, muss der Verkäufer (auch wenn er eine Privatperson ist) haften. Allerdings müssen die Mängel offentsichtlich nachgewiesen werden!
P.S. TÜV ist nicht gleich TÜV - leider.
Es gibt zum einen die Abnahme in der Prüfstelle von Dekra, TÜV und GÜS und dann gibt es zum anderen die Abnahme vor Ort (z.Bsp. in der Werkstatt). Bei letzterer können durchaus auch Mängel übersehen werden - allerdings keine schwerwiegenden.

Leider zu spät und wenn ich mich erinnere, schließen sich die Begriffe Defekt und Volvo doch gegenseitig aus - wenn man den üblichen Verdächtigen hier gkauben darf!

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Moin,

Es gibt ja jetzt zwei denkbare Möglichkeiten, gelle?

Beim TÜV wurde etwas übersehen ... das wäre Pech ... dafür ist nur sehr schwer jemand in Haftung zu bekommen.

oder die zweite Werkstatt versucht dir etwas zu verkaufen obwohl das nicht notwendig ist.

Naja - ist schwer spontan zu entscheiden wer da nun Recht haben könnte.
.
Wenn an der Bremsleitung etwas Korrosion da ist - liegt das beim TÜV bis zu einem gewissen Grad im Ermessensspielraum der Prüfers. Kann also durchaus in Ordnung sein - dürfte dich dann beim nächsten TÜV ärgern.

Du kannst dich gegenversichern - kostet dich aber nochmal Geld - überall gibt es vereidigte Gutachter, die auch HUs machen dürfen. Fahr dort hin und stell deine Fragen und lass dir von einem unbeteiligten eine unabhängige Meinung geben.

Ansonsten wirst du dem Verkäufer nur dann was können, wenn er einen blöden Vertrag geschlossen hat - was aber wohl vermutlich unwahrscheinlich ist.

MFG Kester

Verstehe auch nicht so ganz warum du den Wagen nach dem Kauf bei deiner Werkstatt vorführst. Wenn du doch jetzt 2 Jahre fahren kannst, macht es find e ich keinen Sinn für einen evtl. Schaden (vielleicht ist dem aber auch nicht so und deine Werkstatt will nur etwas verdienen) einen Rechtsstreit im ungewissem Ausgang anzustreben. Der Verkäufer hat Rechnungen vorgelegt, das Auto hat TÜV bekommen, - gegen wen willst du da zu Feld ziehen? Zur Rückabwicklung oder Entschädigung bräuchte es ein Gutachten das anerkannt wird, sprich dem TÜV Mitarbeiter Schlamperei nachweist...
So einfach wird das alles nicht. Vor allem steht das in keinem Verhältnis zum Fahrzeugwert.

Zitat:

@wolfgear schrieb am 10. November 2014 um 20:18:41 Uhr:


Leider zu spät und wenn ich mich erinnere, schließen sich die Begriffe Defekt und Volvo doch gegenseitig aus - wenn man den üblichen Verdächtigen hier gkauben darf!

Ja ich wunder mich auch immer. Nicht mal der Volvo Nerd der Mod ist und immer gegen VW wettert kreuzt dann auf. Man möchte sich wohl nicht beschmutzen 😁

@TE ich würde das Auto erneut einer TÜV Überprüfung unterziehen und hinsichtlich der Federbeine eine 3. Meinung einholen. Das Ergebnis dann mit dem Verkäufer erörtern sofern es was zu erörtern gibt.

Zitat:

@Golliath schrieb am 11. November 2014 um 04:26:23 Uhr:



Zitat:

@wolfgear schrieb am 10. November 2014 um 20:18:41 Uhr:


Leider zu spät und wenn ich mich erinnere, schließen sich die Begriffe Defekt und Volvo doch gegenseitig aus - wenn man den üblichen Verdächtigen hier gkauben darf!
Ja ich wunder mich auch immer. Nicht mal der Volvo Nerd der Mod ist und immer gegen VW wettert kreuzt dann auf. Man möchte sich wohl nicht beschmutzen 😁
@TE ich würde das Auto erneut einer TÜV Überprüfung unterziehen und hinsichtlich der Federbeine eine 3. Meinung einholen. Das Ergebnis dann mit dem Verkäufer erörtern sofern es was zu erörtern gibt.

Der Verkäufer ist mMn erst mal aus dem Schneider. Denn der hat ja für das TÜV-Gutachten Reparaturen am Fahrzeug durchführen lassen und sie dem Käufer auch vorgelegt.

Erst wenn bewiesen wäre dass das Fahrzeug nicht verkehrstauglich zum Kaufzeitpunkt war, könnte man über eine Entschädigung nachdenken. Wie viel dann zu Lasten des TÜV und wie viel die Werkstatt zu tragen hat (hängt sehr vom Ergebnis ab) bliebe abzuwarten. Dem Verkäufer würde übrigens auch ein Schaden entstehen, wenn er das Fahrzeug, so wie hier z.T. gefordert, zurücknehmen müsste. Denn der hat ja alles richtig gemacht.

Würde mich da auf einen eher steinigen Weg einstellen, wobei auch zu bedenken ist, das du bevor es das Gutachten nicht in trockenen Tüchern ist, auch nicht großartig mit dem Fahrzeug fahren darfst.

Aber ein zweiter TÜV ist sicher erst mal ein richtiger Schritt...

Das hilft aber alles nichts. Es geht ja nicht darum, ob die Kiste Mängel hatte/hat oder nicht. Es geht darum, dem Verkäufer zweifelsfrei nachzuweisen, dass er von den Mängeln wusste und sie bewusst verwiegen/unterschlagen/verschleiert hat und das Fahrzeug wissentlich mit falschen Angeben verkauft hat.
Und wie schon gesagt ist das fast unmöglich. Hierfür noch Geld zum Fenster raus zu werfen, ist wenig sinnvoll. Dann lieber die Kohle in das Fahrzeug stecken.

Hi,
um "sicherheit" zu haben, würde ich emfpehlen, lasse einen Gebrauchtwagencheck
bei TÜV/DEKRA/ADAC, etc. durchführen.
Die ~ 80€ wären hier insofern gut investiert, da Du dann wahrscheinlich
Gewißheit hast, was "defekt" ist und was nicht.

Dennoch, "gekauft wie gesehen" daher "Pech" gehabt, denn der VK hat
alles richtig gemacht, am Wagen die Mängel durch Werkstatt beseitigen
lassen, "TÜV" bestanden, feddisch.
Was könnte er denn sonst tun ?

Und Merke :
wie Kester schreibt, TÜV ist kein "Freifahrtschein" für defektloses, Rostloses,
Unfallfreies Fahrzeug, sondern mehr eine "Augenblick" Zustandsbewertung.
Manchmal auch, "Gefälligkeit"..

Grüße

Ich glaube nicht dass es primär hier darum geht zu klären ob der Verkäufer alles richtig gemacht hat oder nicht. Ich sehe vielmehr ein Fehlverhalten der Werkstatt die die Federbeine montiert hat. Und ob das der Verkäufer wusste müsste man dann erörtern. Grundsätzlich ist jeder Halter verpflichtet sich über den Technischen Zustand seines Fahrzeugs zu vergewissern.

Also ich glaube nichtmals, dass die Federbeinlager unbedingt falsch eingebaut wurden. Die Werkstätten haben ja anscheinend oft selber keine Ahnung wie es muss und Aussagen wie "Der hätte so niemals durch den TÜV kommen dürfen" würde ich auch nicht überbewerten. Da muss man schon mehr Fakten liefern, als "Korrosion an den Leitungen" etc...

Der Mock, den die wenigen Werkstätten in denen ich war abgeliefert haben spricht Bände. Selber machen war bisher immer besser, und das ist nicht nur meine Erfahrung. Von daher genau Anschauen was wirklich ist, bevor hier Anschuldigungen ausgesprochen werden. Eine fähige Werkstatt muss man unter Umständen sehr lange suchen. Ich hatte darauf keine Lust.

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