M3 - die Steuer und das Fahrtenbuch ...

BMW M3

Servus Zusammen,

da ich neuererdings die Ehre habe KfZ Kosten steuerlich geltend machen zu können und mir das Fahrtenbuchschreiben tierisch auf die Nüße geht, aber die 1% Regel bei mir mehr als wirtschaftlicher Nonsens ist, bin ich auf der Suche nach Inspiration.

Dabei habe ich folgenden Forumspost entdeckt und wollte hiermit mal in die Runde fragen, ob das tatsächlich klappt oder der Steuerberater von Wiedman mit seiner Meinung solo dasteht. Sprich, rechnet hier noch jemand sein Fahrzeug erfolgreich auf nachfolgend aufgeführte Weise bei seinem Finanzamt des Vertrauens ab?

Zitat:

@dwiedman schrieb am 25. Oktober 2013 um 18:37:53 Uhr:


Für die Freiberufler und Selbständigen unter euch ist diese Info vielleicht interessant:

Mein Steuerberater gibt mein Fahrzeug nur zu 50% als Geschäftswgen in die Steuer.
Damit sind zwar auch nur alle Kosten und MwSt zur Hälfte absetzbar, man erspart sich aber die 1% Regelung und braucht kein Fahrtenbuch.
Vor allem wenn man sich einen Mittel-/Oberklassewagen gebraucht kauft wäre die 1% Regelung ja immer ein KO Kriterium.

Manche Finanzbeamte fragen dann verweundert nach warum das so angegeben wird, aber ein suveräner Steuerberater räumt die Zweifel schnell aus und verweist auf die entsprechenden Gesetze.

Außerdem muss die Entnahme des Fahrzeugs aus der Buchhaltung dann nicht versteuert werden.
(Außer die MwSt wenn ich das noch richtig weiß, hab den Fall erst im neuen Jahr.)

LG

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Das ist dann gewillkürtes Betriebsvermögen. Soweit ich weiß, muss der geschäftliche Anteil der Fahrten trotzdem nachgewiesen werden, allerdings wohl nicht zwingend mit einem Fahrtenbuch.

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Das ist dann gewillkürtes Betriebsvermögen. Soweit ich weiß, muss der geschäftliche Anteil der Fahrten trotzdem nachgewiesen werden, allerdings wohl nicht zwingend mit einem Fahrtenbuch.

Absolute Klarheit schafft hier eine Vor-Anfrage beim zuständigen FA durch den StB.
Was sich genauso einfach anhört wie es ist, wird trotzdem von den wenigsten gemacht. Viel mehr wird spekuliert, vermutet, gelesen etc., ob dieses oder jenes funktioniert.

Liebes FA, wir bitten um Bestätigung folgender Vorgehensweise .....

Das schützt dich auch vor späteren Überraschungen

Ganz so einfach ist das mit den Anfragen beim FA leider nicht. Wenn sich die Umstände klar genug aus dem Gesetz ergeben, dann werden solche Anfragen oft nur mit dem einfachen Hinweis beantwortet, dass es sich aus dem Gesetz ergibt 😁

Oft bleiben Auslegungsspielräume und die kann und wird nur der Steuerberater erklären. Unter 50 % ist ein Fahrtenbuch z. B. nicht vorgeschrieben, mit jeder einfacheren Form bleibt aber ein mehr oder weniger großes Risiko, dass es als nicht ausreichend beurteilt wird. Dann dürfte aber trotzdem nicht alles gestrichen werden, sondern das FA wird den Anteil schätzen und nimmt evtl. Abschläge vor. Wenn das FA übertreibt, kann und sollte man sich gerichtlich wehren.

Viele FA-Beamte verweisen auf das Steuerberatergesetz, was ihnen eine Beratung verbietet und geben letztlich keine Auskunft, ob sie mit vorgeschlagenen Verfahren einverstanden wären.

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Zitat:

@Inspector schrieb am 4. März 2016 um 08:43:42 Uhr:


Oft bleiben Auslegungsspielräume und die kann und wird nur der Steuerberater erklären. Unter 50 % ist ein Fahrtenbuch z. B. nicht vorgeschrieben, mit jeder einfacheren Form bleibt aber ein mehr oder weniger großes Risiko, dass es als nicht ausreichend beurteilt wird. Dann dürfte aber trotzdem nicht alles gestrichen werden, sondern das FA wird den Anteil schätzen und nimmt evtl. Abschläge vor. Wenn das FA übertreibt, kann und sollte man sich gerichtlich wehren.

Natürlich brauchst man unter 50% betrieblicher Nutzung kein Fahrtenbuch zu führen, wenn man die 1% (Vereinfachungs-)Regelung nicht will ... schlicht und einfach weil ohne den Nachweis einer mindestens 50%igen betrieblichen Nutzung (durch Fahrtenbuch!) das Fahrzeug kein betriebliches Fahrzeug (notwendiges Betriebsvermögen!) ist, sondern ins Privatvermögen gehört! -> gilt für 1% Regelung, bei zwingendem Nachweis durch Fahrtenbuch reichen auch 10-50% (gewillkürtes Betriebsvermögen!) um das Fahrzeug betrieblich abzusetzen.

Dennoch soll ja der geschäftlichen Anteil abgesetzt werden und deshalb muss dieser Anteil mit geeigneten Mitteln nachgewiesen werden. Was genau unter "geeignet" zu verstehen ist, wird soweit mir bekannt nicht näher spezifiziert. Möglichst wasserdicht wäre hier ein Fahrtenbuch, aber vorgeschrieben ist es nicht. Je löchriger der Nachweis, umso größer die Gefahr dass das FA andere Werte ansetzt.

Ein Fahrtenbuch z. B. über einen representativen Zeitraum zu führen, könnte ein möglicher Kompromiss sein. Sämtliche Kundentermine mit gefahrenen Kilometern zu notieren ist auch eine Möglichkeit. Da sollte aber wie gesagt jeder mit seinem Steuerberater die genauen Details und Risiken klären. Manchmal gibt es auch bereits einschlägige Urteile zu bestimmten Vorgehensweisen.

In meinen Augen würde es auch reichen einfach 1-2 Autos Privat anzumelden.
Die Versicherung und Steuern für das Auto belaufen sich in der Regel auf einen Bruchteil von dem was sonst versteuert werden muss. M3 in der Firma und Privat einen kleinen Wagen anmelden.

Zitat:

@Inspector schrieb am 4. März 2016 um 14:33:23 Uhr:


Dennoch soll ja der geschäftlichen Anteil abgesetzt werden und deshalb muss dieser Anteil mit geeigneten Mitteln nachgewiesen werden. Was genau unter "geeignet" zu verstehen ist, wird soweit mir bekannt nicht näher spezifiziert. Möglichst wasserdicht wäre hier ein Fahrtenbuch, aber vorgeschrieben ist es nicht. Je löchriger der Nachweis, umso größer die Gefahr dass das FA andere Werte ansetzt.

Ein Fahrtenbuch z. B. über einen representativen Zeitraum zu führen, könnte ein möglicher Kompromiss sein. Sämtliche Kundentermine mit gefahrenen Kilometern zu notieren ist auch eine Möglichkeit. Da sollte aber wie gesagt jeder mit seinem Steuerberater die genauen Details und Risiken klären. Manchmal gibt es auch bereits einschlägige Urteile zu bestimmten Vorgehensweisen.

Aus meiner Erfahrung wird es ohne Fahrtenbuch nichts mit dem Ansatz als Betriebsfahrzeug werden ... und die Anforderung werden zukünftig eher höher werden, d.h. ein elektronisches Fahrtenbuch wird zur Anerkennung erforderlich werden! Das mit dem Fahrtenbuch über einen repräsentativen Zeitraum gilt nur für den Nachweis einer mindestens 50% Nutzung!

Natürlich kommt es auch immer auf die Art des Fahrzeuges an, sollte es diesbezüglich Ermessensspielräume geben!

Zitat:

@manni512 schrieb am 4. März 2016 um 14:39:36 Uhr:


In meinen Augen würde es auch reichen einfach 1-2 Autos Privat anzumelden.
Die Versicherung und Steuern für das Auto belaufen sich in der Regel auf einen Bruchteil von dem was sonst versteuert werden muss. M3 in der Firma und Privat einen kleinen Wagen anmelden.

Lol ... schön wärs, gilt aber nur wenn der M3 als reines Betriebsfahrzeug abends nachweislich vor der Firma stehen bleibt!

Wo ist das Problem ? Wer soll das kontrollieren ? Der Wagen kann auf dem Hof stehen der nicht einsehbar ist. Bei der Betriebsprüfung allerdings Pflicht...

Denke auch, dass es wesentlich entspannter läuft, wenn man zusätzlich ein Privatfahrzeug hat.

Grüße!

Zitat:

@manni512 schrieb am 4. März 2016 um 14:52:37 Uhr:


Wo ist das Problem ? Wer soll das kontrollieren ? Der Wagen kann auf dem Hof stehen der nicht einsehbar ist. Bei der Betriebsprüfung allerdings Pflicht...

Na da kennst Du aber unsere Steuerbeamten schlecht ... gerade in dem von Dir geschilderten Fall glaubt Dir das keiner, umgekehrt wäre es sicher kein Problem.

UND eigentlich weiß ich auch nicht, warum man sich so wegen der 1%-Regelung anpisst ... sie ist immer günstiger als wenn man das Fahrzeug privat betreibt(!) - einzige Ausnahme ein billig geschossenes (altes) Luxusfahrzeug mit hohem Listenpreis.

Ich rede ja davon ein 2.tes Auto Privat anzumelden und nicht den eigentlichen Firmenwagen Privat anzumelden. Und glaube mir ich kenne die Steuerbeamten recht gut. Als Nachweis genügte bisher immer die Angabe von den Kennzeichen.

Zitat:

@manni512 schrieb am 4. März 2016 um 15:19:16 Uhr:


Ich rede ja davon ein 2.tes Auto Privat anzumelden und nicht den eigentlichen Firmenwagen Privat anzumelden. Und glaube mir ich kenne die Steuerbeamten recht gut. Als Nachweis genügte bisher immer die Angabe von den Kennzeichen.

War mir schon klar, wie Du das meinst ... trotzdem wirst Du mit einem als Firmenwagen angemeldeten M3 und einem privat angemeldeten Up ein Glaubwürdigkeitsproblem bekommen!

Für die 1% Lösung habe ich 3 Monate ein Fahrtenbuch führen müssen und mehr wie 50%ige geschäftliche Nutzung nachweisen zu können.

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