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LPG: Fragen zu Tiefgaragen und Wiederverkauf

Hallo Leute,

vorrab, bevor ich gleich gesteinigt werde, ich hab die Suche benutzt - aber nicht gerade erfolgreich. Ich hab folgende grundsätzliche Fragen:

1) Seit einiger Zeit, ich glaube seit 1998, ist es erlaubt mit Autos mit LPG-Antrieb in Tiefgaragen zu fahren, sofern es der Betreiber nicht ausdrücklich untersagt. Wie sieht das in der Realität aus? Fahrt ihr mit euerm Wagen in Tiefgaragen, Parkhäuser etc, oder ist es i. d. R. untersagt? Denn mir sind ehrlich gesagt weder LPG-Wagen in Parkhäusern oder Tiefgaragen aufgefallen, noch Verbote für solche...

2) Sicherlich werden viele ihre Wagen nicht nur 2 oder 3 Jahre fahren, aber irgendwann trotzdem mal verkaufen - gerade diejenigen hier, die E-Klasse, 5er oder A6 fahren. Wie sieht es mit dem Wiederverkauf aus? Zwar preisen die Autogasumrüster einen Mehrwert an, aber i. d. Realität geht's ja um Angebot und Nachfrage: bekommt man nun weniger oder etwa dsa gleiche für den Wagen? Vielleicht hat hier ja wer Erfahrung gesammelt.

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36 Antworten

Wenn am Eingang kein Schild hängt, ist es im Grunde erlaubt.

Liest man mal genau ist es in Tiefgaragen meistens verboten, in Parkhäusern egal.

Ist ein Belüftungsproblem, da LPG zu Boden sinkt und Erdgas sich verflüchtigt.

Mein Umbau ist deswegen unsichtbar, auch um solche Themen zu umgehen :D

Ich denke mal das keiner sich unter meinem Auto durchzieht um Leitungen zu suchen^^

Wer sich einen Riesenaufkleber aufs Auto klebt, ist selbst Schuld.

Die zweite Frage ist eher Modellabhängig.

Ein Golf wird vermutlich etwas an Wert gewinnen.

Ein ansonsten unverkäuflicher Spritvernichter, wird durch Gasanlage wieder verkäuflich.

Nimmt man einen 540er mit Gasanlage, so ist der vom Spritpreis einem Benziner-Golf ähnlich ;)

Sehr häufig werden ja eben diese Viecher umgerüstet um sie überhaupt bezahlbar zu bekommen.

Wegen der Umwelt rüstet ein S6-Fahrer eher nicht um.

So werden Spritmonster mit Gas nochmal "recycled" für 2-3 Jahre.

Am Flughafen München hängt so ein Gas-Verbots Schild am P10.

Und wen interessierts...

Wenn ich als Flughafenangestellter dienstlich dort mit meinem Privatauto parken muss, dann tu ich das auch.

Sollen die mir doch nen Dienstwagen geben. ;)

am 22. August 2007 um 11:57

"Nach der Mustergaragenverordnung des Bundes in der heute gültigen Fassung von 1993 gibt es keinerlei Nutzungsbeschränkungen für gasbetriebene Fahrzeuge.

 

Bis dahin war das anders; entsprechende Schilder stammen meistens noch aus dieser Zeit und sind oft einfach nicht abgenommen worden.

Die Mustergaragenverordnung ist an sich kein geltendes Recht, aber von allen Ländern mehr oder weniger unverändert in dieses übernommen worden. Berlin, Bremen und das Saarland verbieten das Abstellen von Fahrzeugen mit Gasen schwerer als Luft, wenn nicht sicher ist, dass austretendes Gas gefahrlos entweichen kann; dies trifft auf Propan, aber nicht auf Wasserstoff oder Erdgas zu. Allein Brandenburg verbietet grundsätzlich das Abstellen von Gasfahrzeugen aller Art in unterirdischen Garagen.

Ein privater Besitzer oder Betreiber einer Garage kann natürlich Gasfahrzeuge verbieten, wenn er will. Oft will er aber gar nicht, sondern hat die geänderte Rechtslage einfach noch nicht mitbekommen. Ein kleiner Hinweis hilft oft. "

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Foghorn

 

Die zweite Frage ist eher Modellabhängig.

Ein Golf wird vermutlich etwas an Wert gewinnen.

Ein ansonsten unverkäuflicher Spritvernichter, wird durch Gasanlage wieder verkäuflich.

Nimmt man einen 540er mit Gasanlage, so ist der vom Spritpreis einem Benziner-Golf ähnlich ;)

Sehr häufig werden ja eben diese Viecher umgerüstet um sie überhaupt bezahlbar zu bekommen.

Wegen der Umwelt rüstet ein S6-Fahrer eher nicht um.

So werden Spritmonster mit Gas nochmal "recycled" für 2-3 Jahre.

Nun ja, ich hab bei einem Bekannten mitbekommen, dass er sich einen neuen Z4 oder einen TT (oder als Werksdienstwagen) holen will, und um nicht zu sehr unter den benzinpreisen zu leiden, will er den Wagen direkt auf Autogas umstellen. Allerdings gab es bis jetzt immer alle paar jahre Fahrzeugwechsel (sagen wir mal durchschnittlich alle 4 Jahre). Da hab ich mich natürlich gefragt: hat der nicht einen enormen Verlust durch die Autogasanlage?

Der Wiederverkauf wird sich nach Angebot und Nachfrage richten. Wenn ein potentieller Käufer auf den LPG Umbau aufgrund des niedrigeren LPG Preises scharf ist, wird er für den Wagen vielleicht ein paar Euro mehr bezahlen. Dem/Derjenigen, der/dem der Preis egal ist, wird des Wagen wohl eher nicht kaufen.

Und bezüglich der Garagen!? Den Tankanschluß unter der "normalen" Tankklappe, den Umschalter schön versteckt verbaut und es wird nie jemand merken, daß dein Auto auf LPG umgerüstet ist. Wenn mal die ganze Garage ausbrennt *hoffentlichnatürlichnicht*, wird wahrscheinlich dein LPG Tank das Letzte sein, was noch über ist, wo die ganzen Kunststoff Benzintanks schon lange versagt haben... :D

Zitat:

Original geschrieben von a4quattrob5

Der Wiederverkauf wird sich nach Angebot und Nachfrage richten. Wenn ein potentieller Käufer auf den LPG Umbau aufgrund des niedrigeren LPG Preises scharf ist, wird er für den Wagen vielleicht ein paar Euro mehr bezahlen. Dem/Derjenigen, der/dem der Preis egal ist, wird des Wagen wohl eher nicht kaufen.

Und bezüglich der Garagen!? Den Tankanschluß unter der "normalen" Tankklappe, den Umschalter schön versteckt verbaut und es wird nie jemand merken, daß dein Auto auf LPG umgerüstet ist. Wenn mal die ganze Garage ausbrennt *hoffentlichnatürlichnicht*, wird wahrscheinlich dein LPG Tank das Letzte sein, was noch über ist, wo die ganzen Kunststoff Benzintanks schon lange versagt haben... :D

Das Prinzip von Angebot und Nachfrage ist mir schon klar, nur hat vielleicht schon mal jemand Erfahrung gemacht? Hier gibt es doch so einige, v. a. A6 2.4er Fahrer...oder fahren die ihr Auto alle 10-15 Jahre?!?!?

bezüglich wertsteigerung/wiederverkaufswert: modellabhängig, wie gut der einbau ist, welche anlage, wieviel km drauf, usw

bezüglich parkhaus/tiefgarage: WAYNE? :D hey, also darum mache ich mir mal absolut gar keine gedanken... die anlage wurde abgenommen, ist also dicht. falls doch ein bisschen austreten sollte, so wird das ganz sicher nicht relevant sein.... da sind die idioten mit laufenden motoren schlimmer

Ich habe vor einem Jahr ganz speziell nach einem gebrauchten LPG-Fahrzeug gesucht und war bereit, dafür auch einen Aufpreis zu zahlen. Es gibt solche Käufer also.

Verbotsschilder in (Tief)-Garagen sind nicht mehr gültig: http://www.adac.de/.../default.asp#atcm:8-140406

Nahmd,

also wenn es ein privates Parkhaus ist, kann der Besitzer einzelne Gruppen ausschliessen. Keine Gasautos, keine gelben Passats etc.

Das es keiner mitbekommt, wenn man trotz Verbotsschild in sParkhaus fährt ist klar. Schlimmer wirds, wenn es doch zu nem Leck kommt und dadurch ein Schaden und Kosten entstehen.

In wie fern dann eine KFZ-Haftpflicht greift weiß ich nicht, da man ja vorsätzlich in die Tiefgarage eingefahren ist.

G

simmu

Zitat:

Original geschrieben von Cham

Verbotsschilder in (Tief)-Garagen sind nicht mehr gültig: http://www.adac.de/.../default.asp#atcm:8-140406

Du darfst aber nicht vergessen, dass die Garagenbesitzer auch vom Hausverbot gebrauch machen können. Das mit der generellen Verordnung ist mir klar, nur ist die Frage ob die Eigentümer i. d. R. davon Gebrauch machen, und LPG-Fahrzeuge in ihren Parkhäusern, Tiefgaragen verbieten.

Zitat:

Original geschrieben von afis

Du darfst aber nicht vergessen, dass die Garagenbesitzer auch vom Hausverbot gebrauch machen können. Das mit der generellen Verordnung ist mir klar, nur ist die Frage ob die Eigentümer i. d. R. davon Gebrauch machen, und LPG-Fahrzeuge in ihren Parkhäusern, Tiefgaragen verbieten.

Richtig. Jedoch hängen - wie ja schon mehrfach auch hier im Thread schon geschrieben - die Schilder primär aus anderen Gründen.

Die Sache ist denkbar einfach: In den Bauvorschriften stand auch noch in den späten 90er Jahren, dass ein solches Schild zu hängen hat. Also wird es aufgehängt. Daher hängen auch in Tiefgaragen, welche erst 2002 gebaut wurden, teilweise noch solche Schilder herum.

Die Zusammenfassung auf meiner Website ist jetzt schon um die 3-4 Jahre alt und noch immer für die eine oder andere Antwort gut: http://gaskutsche.de/lpg_tiefgarage.php

Wäre ich ein Tiefgaragenbesitzer könnte ich ja auch allen Dieseln die Einfahrt mit der Begründung verbieten, dass sie so hässliche schwarze Flecken an die Wand machen. Das würde vermutlich mehr Sinn machen als ein Gasfahrzeug-Verbot für LPG (CNG hatte ja sowieso keins, daher waren die Schilder auch nicht spezifiziert genug).

Bei einem Schaden welcher aufgrund eines Defektes und/oder Unfalls mit einem LPG Fahrzeug in einer Tiefgarage ensteht, wird sich so oder so der eine oder andere Gutachter austoben dürfen.

Für mich hat sich das mit dem Parken in Tiefgaragen bei einer Fahrzeughöhe von knapp 2 m so oder so erledigt. ;-)

Grüße, Martin

am 23. August 2007 um 7:17

In den Eurotunnel darf man ja auch nicht rein mit Gasautos

Zitat:

Original geschrieben von Ford_Focus_ST

In den Eurotunnel darf man ja auch nicht rein mit Gasautos

Da durften/dürfen Wohnmobile nicht mal Gasbuddeln geladen haben. Ob das immer noch gilt weiß ich nicht.

Aber: Ich parke selten in einem Tunnel. Könnte daran liegen das ein Tunnel - insbesondere der unter dem Ärmelkanal - keine Tiefgarage ist? ;)

Grüße, Martin

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