Long Life Intervall-Inspektion fällig wirdspäter beauftragt-wann ann der nächste Service fällig?
Hallo,
an meinen sieben Jahre alten Golf V ist Long-Life Service hinterlegt und die Inspektion fällig.
Nehmen wir an die Inspektion wird erstmalig angezeigt zum 01.05. und man führt die Inspektion erst zum 01.08. durch.
Gilt der Intervall für die nächste Anzeige der Inspektion dann zum 01.08. plus neuen Intervall, oder wird die nächst fällige Inspektion dann vom Intervall rückwirkend aber der ersten Fälligkeit abgezogen, sprich ab 01.05. berechnet?
Vielen Dank
JD
21 Antworten
Da hat vielleicht der pruefer einen fehler gemacht kommt ja auch vor.
Wenn dein vater jetzt hin faehrt sollte es richtig werden ab pruefung 2jahre gueltigkeit.Bis zwei monate kann man ueberziehen ab den 3ten wird die pruefung dann teurer.
Genau: Wg. erhöhtem Nachprüfungsaufwand - nach 3 Monaten... 😁
Nun weiß zwar auch kein Prüfer (hinter vorgehaltener Hand), was da an erhöhtem Aufwand entsteht (nach 24+3 Monaten, huch!) bzw. dass da überhaupt mehr und gründlicher geprüft wird, als wenn das Fahrzeug fristgerecht vorgestellt worden wäre, aber macht ja nichts:
Die starke Prüf-Org-Lobby, allen voran der TÜV, hat diesen Floh unseren Politikern ins Ohr gesetzt und die sind, wie immer, dem Vorschlag der Lobby gern gefolgt oder haben gar, wie sehr oft, deren bereits vorformulierte Gesetzestexte gern 1:1 übernommen, da muss man sich selbst keinen Kopf machen...
Leider OT, aber dieses Oligopol der dt. Prüf-Orgs nimmt für mich immer mehr Züge der OK an, um es mal sehr deutlich zu sagen.
Scheint aber niemanden zu stören, noch nicht mal die Autofahrer selbst und den ADAC (als selbsternannte Interessenvertretung der dt. Autofahrer) auch nicht.
Zitat:
@GolfCR schrieb am 11. Mai 2015 um 16:28:25 Uhr:
Zitat:
@vw tsi schrieb am 11. Mai 2015 um 15:16:53 Uhr:
🙂🙂??
Im ADAC Artikel steht: KÖNNTE! Nicht IST!Zitat:
@GolfCR schrieb am 11. Mai 2015 um 16:28:25 Uhr:
Golfschlosser hat mir das von ADAC geschickt wo steht aufgehoben 2012!
Siehe da: Aus diesem Grund fordert nicht nur der ADAC seit langem die Rücknahme dieser Regelung. Dies könnte zum 1. April 2012 der Fall sein, da der Gesetzgeber plant, die Rückdatierung bundesweit entfallen zu lassen.
Aktuell kam das dann später....
Zitat:
Die Inspektion um 3 Monate überziehen, bedeutet auch den Verlust irgendwelcher Kulanzleistungen. Wenn keine Kulanz mehr zu erwarten ist, dann ist das alles nicht mehr so eng zu sehen. Die nächste Inspektion wäre dann August 2017.
Ja sagt mal - hält sich jemand mit einer sieben Jahre " alten Karre " - ich habe auch so eine - an LL-Service und die Vorschriften ?
Mir wurde " freundlich " gesagt daß ich keine Kulanz mehr erwarten zu hätte weil eben " altes Auto".
Mach Deinen Ölwechsel nach eigenem Gutdünken im Rahmen der Empfehlung - 1 x im Jahr mit gutem günstigem Öl und laß den nervigen Computer auf Jahresintervalle umstellen. Die kann man dann selbst löschen wenn die Anzeige nervt. Wenn ich richtig liege.
Ich mache das mit VCDS. Hat sich schon lange gelohnt - das Ding.
Der Motor weiß nichts davon, merkt auch nichts sondern ist nur an gutem Öl interessiert.
Gleich wie ein Pferd welches jedes Wasser säuft egal aus welchem Wasserwerk oder Brunnen.
Seitdem sie mir signalisiert haben daß ich aus dem Rennen bin mache ich was ich will.
Ich wechsle Öl jeder Art wann und wie ich will und fühle mich gut dabei.
Denn ich bin frei von jedem ( teuren ) Zwang ... 😁
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Zitat:
@Dofel schrieb am 12. Mai 2015 um 10:47:16 Uhr:
Anstatt mich zu zitieren mit irgendwelche fett geschriebenen Wörter, wäre es besser gewesen lieber die richtige Antwort zuschreiben....Zitat:
@GolfCR schrieb am 11. Mai 2015 um 16:28:25 Uhr:
Im ADAC Artikel steht: KÖNNTE! Nicht IST!
Siehe da: Aus diesem Grund fordert nicht nur der ADAC seit langem die Rücknahme dieser Regelung. Dies könnte zum 1. April 2012 der Fall sein, da der Gesetzgeber plant, die Rückdatierung bundesweit entfallen zu lassen.
Aktuell kam das dann später....Das hier hab ich mir dann selber aus dem Netz gezogen:
AW: Aufhebung der TÜV-Rückdatierung in NRW!?
Die Gesetzesvorlage ist letzte Woche durch den Bundesrat gegangen. Die neue Regelung soll zum 1. Juli kommen.
Dann gibt es keine Rückdatierung mehr. Allerdings soll die Prüfgebühr bei mehr als zwei Monaten Überschreitung um 20% höher werden.Dann haben wir uns halt um drei Monate vertan!
Und jetzt genug zum Tüv und bitte wieder zurück zum Thema..
Zitat:
@GolfCR schrieb am 12. Mai 2015 um 12:04:04 Uhr:
Ich bitte um Entschuldigung, ich habe das scheinbar missverständlich ausgedrückt.Zitat:
@Dofel schrieb am 12. Mai 2015 um 10:47:16 Uhr:
Anstatt mich zu zitieren mit irgendwelche fett geschriebenen Wörter, wäre es besser gewesen lieber die richtige Antwort zuschreiben....
Das hier hab ich mir dann selber aus dem Netz gezogen:
AW: Aufhebung der TÜV-Rückdatierung in NRW!?
Die Gesetzesvorlage ist letzte Woche durch den Bundesrat gegangen. Die neue Regelung soll zum 1. Juli kommen.
Dann gibt es keine Rückdatierung mehr. Allerdings soll die Prüfgebühr bei mehr als zwei Monaten Überschreitung um 20% höher werden.Dann haben wir uns halt um drei Monate vertan!
Und jetzt genug zum Tüv und bitte wieder zurück zum Thema..
Mein Text sollte nur darauf hinweisen, dass die Aussage:
> Golfschlosser hat mir das von ADAC geschickt wo steht aufgehoben 2012! <
so nicht gültig ist, denn es steht in dem Artikel NICHT, dass es aufgehoben ist, sondern nur, das es aufgehoben werden soll.
Es muss also kein Widerspruch sein, auch wenn der Vater noch nach dem Jahr 2012 rückdatiert wurde, denn die Einführung der Änderung scheint ja von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gewesen zu sein.
Es ging nicht um die 3 Monate und die Fettschrift sollte nur die Unterschiede hervorheben.
Ich wollte niemandem auf die Füße treten und auch nicht klugscheißen. Okay?
Okay dann hab ich das auch falsch aufgenommen Sorry in diesem sinne.
Aber das Thema mit dem Tüv ist ja so interessant, kann man fast einen neuen Thread starten 😉