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Loch in GAP Deckung?

Themenstarteram 30. November 2013 um 22:42

Nach einem selbstverschuldetem Unfall mit Totalschaden quälte mich eine Frage.

Habe ich ein Loch in meiner Versicherung?

GAP Deckung war zwar beantragt aber greift die wirklich????

OK, ein paar Zahlen:

Wiederbeschaffungswert: 19.000€

Reparaturkosten: 15.000€

Restwert: 5.000€

Das waren die zahlen, die mir der Gutachter Pi mal Daumen durchgegeben hatte. Noch nicht genau, die genauen Zahlen bekomme ich mit dem Gutachten.

Ab 60% des Wiederbeschaffungswertes lässt die Leasing das Auto nicht mehr reparieren. Die Versicherung (ADAC Versicherung) zahlt aber nur die GAP Deckung, wenn es ein Totalschaden ist!

Für die Versicherung ist es erst ein Totalschaden, wenn Wiederbeschaffungswert-Restwert<Reparaturkosten.

Bei mir haben die Zahlen zum Glück so weit gepasst.

Nur was, wenn es so gewesen wäre:

Wiederbeschaffungswert: 19.000€

Reparaturkosten: 14.000€

Restwert: 5.500€

14.000€ liegen über 60% des Wiederbeschaffungswertes, die Leasinggesellschaft lässt das Auto also nicht reparieren. 19.000-5.500=14.500>14.000, also für die Versicherung kein wirtschaftlicher Totalschaden und damit auch kein Grund zusätzliche Deckung zu geben?????

Ich bin zum Glück nicht in das Loch gefallen aber es scheint da zu sein oder denke ich hier irgendwie falsch oder habe einen Rechenfehler?

Oder gibt es das nur bei der ADAC Versicherung?

Gruß

BlackGuest

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33 Antworten

Moin,

 

ich bin jetzt kein Gutachter, aber willst Du ein KFZ weiterfahren, welches einen reparierten Unfallschaden von 14 000,- hatte ? Das KFZ wäre im Folgenden unverkäuflich.

 

Wenn ein Restwert im GA angegeben wurde, ist von einem Totalschaden aus zu gehen, auch wenn der Repa Wert unter WBW liegt.

 

 

 

Themenstarteram 1. Dezember 2013 um 13:21

Es geht mir nicht ums weiterfahren, sondern darum, ob die GAP Deckung ein Loch hat.

Die schliesse ich ab, um vollständig abgesichert zu sein. Bin ich aber anscheinend nicht.

Wenn es für die Versicherung kein Totalschaden ist, wird nur der Wiederbeschaffungswert - Restwert gezahlt. Auf allen anderen Kosten bleibe ich sitzen. Jetzt klar was ich meine?

Gruß

BlackGuest

Meiner Kenntnis nach, gibt es GAP nur bei einem Totalschaden.

 

So wie ich die Sache sehe, ist Dein KFZ Totalschaden oder sagt das GA etwas anderes aus ?

 

Die Reparaturkosten sind ja nicht die einzige Sache.

Reparatur heißt ja nur das Fahrzeug wieder fahrbereit und sicher zu machen.

Wenn der Gutachter attestiert, dass das Fahrzeug nicht mehr wirtschaftlich zu reparieren und zu betreiben sei ist es ein Totalschaden.

Themenstarteram 1. Dezember 2013 um 17:34

OK, noch mal.

Mein Fahrzeug ist Totalschaden aber was, wenn es keiner gewesen wäre, die Leasing das Fahrzeug aber nicht reparieren lassen hätte?

Dann hätte mir die GAP Deckung gar nichts genützt oder?

Gruß

BlackGuest

Nein, dann nicht, dann hätte die VK die Repa bezahlt und so wäre dann auch keine GAP Deckung in dem Fall notwendig.

 

Themenstarteram 1. Dezember 2013 um 17:58

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Nein, dann nicht, dann hätte die VK die Repa bezahlt und so wäre dann auch keine GAP Deckung in dem Fall notwendig.

Ja, hätte sie, aber die Leasinggesellschaft hätte das Fahrzeug nicht reparieren lassen. Ab Schäden von 60% vom Wiederbeschaffungswert wird keine Reparautr durchgeführt, egal ob Totalschaden oder nicht.

Die Versicherung hätte die Reparaturkosten bezahlt und auf der Differenz von dem was die Versicherung gezahlt hätte plus Verkaufserlös minus dem, was die Leasinggesellschaft zu bekommen hat, wäre ich sitzen geblieben.

Da liegt das Problem.

Gruß

BlackGuest

Die Versicherer regulieren zu 99,9% nach Gutachten und der Gutachter kommt in allen Kasko - Fällen im Auftrag des Versicherers.

 

Wenn das KFZ älter gewesen wäre, dann hättest Du ja auch schon ein Großteil der Forderung des Finanzieres gezahlt und so wäre die Forderung gegenüber des Versicherers auch weniger gewesen.

 

Themenstarteram 1. Dezember 2013 um 18:35

Danke für deine Hartnäckigkeit aber ich glaube Du hast das Problem nicht ganz verstanden.

Ja, die Versicherung reguliert nach Gutachten.

Die Leasinggesellschaft verkauft aber das Fahrzeug, wenn der Schaden über 60% WBW liegt.

Nehmen wir mein obiges (fiktives) Beispiel:

Zitat:

Wiederbeschaffungswert: 19.000€

Reparaturkosten: 14.000€

Restwert: 5.500€

Mist, wer rechnen kann ist klar im Vorteil. Das wäre ja auch ein Totalschaden. Sorry. Dann kann man mich ja nicht verstehen. Die erste 5 beim Restwert sollte eine 4 sein. Blöde Tablettastatur.

Also nehmen wir mal folgende Zahlen:

Wiederbeschaffungswert: 19.000€

Reparaturkosten: 14.000€

Restwert: 4.500€

Für die Versicherung kein Totalschaden. Also zahlt die Versicherung die 14.000€ abzüglich SB an den Leasinggeber. Dieser veräusert das Fahrzeug für die 4.500,-€. Bleiben schon mal zum Wiederbeschaffungswert 500,-€. Nehmen wir mal an, der Leasinggeber erstellt seine Schlussrechnung und er bekommt insgesamt 21.000,-€. Damit bleibe ich auf 2.500,-€ sitzen, für die ich ja eigentlich die GAP Deckung abgeschlossen hatte. Die zahlt aber nicht da kein Totalschaden.

Sorry nochmal für das falsche Zahlenbeispiel.

Ich hoffe jetzt wird klar, um was es mir geht.

Gruß

BlackGuest

Zitat:

Für die Versicherung kein Totalschaden.

Nochmal, der Gutachter bestimmt mit seinem GA, ob ein Totalschaden oder nicht vorliegt und der Versicherer reguliert entsprechend.

 

Ich weiß, dass damit Deine Frage nicht beantwortet ist, aber Deine Frage ist auch weit her geholt.

 

Ich glaube fast, dass Du Dir über eine Sache Gedanken machst, die so nie eintreten wird.

Außerdem haben die meisten Versicherer heute Tarife im Angebot, die bei Totalschaden den Neupreis bzw Kaufpreis bis zu 2 Jahren abdecken, da dürfte dann GAP überflüssig sein.

 

Themenstarteram 1. Dezember 2013 um 18:56

Nein, die Frage ist nicht weit her geholt.

Ich wäre fast in das Loch gefallen.

Der Restwert wird ja durch das höchste Gebot in der Online Börse bestimmt. Es ging bei mir um nicht einmal 1.000,-€ ob Totalschaden oder nicht. Das das Auto verkauft wird stand allerdings fest.

Zitat:

Außerdem haben die meisten Versicherer heute Tarife im Angebot, die bei Totalschaden den Neupreis bzw Kaufpreis bis zu 2 Jahren abdecken, da dürfte dann GAP überflüssig sein.

Dachte ich auch erst. Der Neupreis wird aber nur gezahlt, wenn das Auto mein Eigentum ist.

Siehe http://www.motor-talk.de/.../...nfall-vario-finanzierung-t4765845.html

Die angebliche "Neupreisentschädigung für Fahrzeuge in Erstbesitz" (Angaben der ADAC Versicherung auf der Homepage unter Tarifmerkmalen) hätte in dem Fall auch nichts genützt, da diese nicht zahlt bzw. nicht zahlen will.

Gruß

BlackGuest

Nun gut, gebe mal die mir bekannten Kasko Bedingungen wieder:

 

"War der beschädigte PKW von Ihnen geleast oder fremdfinanziert, müssen Sie zusätzlich nachweisen, dass Ihnen der reparierte PKW oder das Ersatzfahrzeug wieder zur Verfügung steht".

 

Das stand unter der Neupreisentschädigung.

 

Aber das muß natürlich nicht für die ADAC Versicherung gelten, da heute jeder Versicherer sein eigenes Süppchen kocht.

 

Themenstarteram 1. Dezember 2013 um 19:38

Ja, da kocht jeder sein eigenes Süppchen. Leider.

Als "dummer" Autofahrer kann man da gar nicht durchblicken.

Von daher auch mein extremer Schreck, als mir der Gutachter sagte es ist kein Totalschaden....

Dann mein Anruf bei der Versicherung erste Aussage "Nein, das ist kein Totalschaden".

Zum Glück war es doch einer.

Aber noch mal zurück zum eigentlichen Problem. Meinst Du wirklich es ist so unwahrscheinlich, dass ein Schaden, der über 60% vom WBW liegt kein Totalschaden ist?

Bei mir hätten die Reparaturkosten 500,-€ niedriger sein können und der Restwert ebenfalls. 1.000,-€ hin und her sind bei einem recht neuen Fahrzeug kein Problem.

Gruß

BlackGuest

Frage mal User "Dellenzähler", der ist Gutachter, der kann Dir dazu genaueres schreiben.

 

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