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Neupreisentschädigung nach selbsverschuldetem Unfall "Vario Finanzierung"

Themenstarteram 29. November 2013 um 10:26

Hallo zusammen,

folgendes Problem:

Ich hatte einen selbstverschuldeten Unfall mit Totalschaden des PKW. Zum Glück nur Blech- und kein Personenschaden.

Erster Gedanke nach dem ich mich von dem Schrecken erholt hatte "Zum Glück habe ich ja die etwas teuere Versicherungsvariante der ADAC-Versicherung mit Neupreisentschädigung gewählt.".

Tja, anscheinend weitgehend gefehlt.

Das Fahrzeug wurde über eine "Vario Finanzierung" finanziert, wie sie von mehreren Banken angebtoten wird. Also Anzahlung, monatliche Raten und Kaufoption mit festem Preis zum Ende der laufzeit (Sixt Vario Finanzierung).

In den Versicherungsbedingungen ist folgende Klausel zur Neupreisentschädigung für Neufahrzeuge zu finden:

"Das Fahrzeug muss sich bei Eintritt des Schadenereignisses im Eigentum dessen

befinden, der es als Neufahrzeug unmittelbar vom Kraftfahrzeughändler oder

-hersteller erworben hat (erste Eintragung im Kfz-Brief bzw. in der Zulassungsbescheinigung

Teil II). Dies gilt auch, wenn das Neufahrzeug mit einer Händlertageszulassung

mit einer Dauer bis zu drei Werktagen zugelassen war.

Neupreis ist der von Ihnen aufgewandte Kaufpreis bei Anschaffung des Fahrzeugs

in der versicherten Ausführung unter Berücksichtigung von Rabatten."

Die Klauseln zur Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge enthalten keinen Passung zum Eigentum.

Nun beruft sich die Versicherung auf das Wort Eigentum und verneint den Anschpruch auf Neuzpreisentschädigung.

Das Fahrzeug befindet sich im Eigentum der SixtLeasing AG. So weit richtig. In der Zulassungsbescheinigung Teil 2 stehe ich allerdings als Halter an erster Stelle.

Wenn man diesen Passus richtig wertet würde bei jeder Finanzierung, egal ob klassisch, Baloon, drei Wege oder Leasing keine Neupreisentschädigung fällig werden, da unabhängig von der Finanzierungsform, fast ausnahmslos eine Sicherungsübereignung stattfindet. Rechtlicher Eigentümer des Fahrzeugs ist dann die Bank, bis alle Raten bezahlt sind. Das beträfe ca. 70% aller Fahrzeuge in D (ADAC Statistik).

Am Telefon sagte man mir allerdings, nur bei Leasingfahrzeugen greift diese Klausel, bei anderen Finanzierungsformen nicht.

.... verstehe ich nicht so ganz ....

Hätte ich ein 4 Tage auf einen Händler zugelassenes Fahrzeug geleast, wäre das kein Neufahrzeug sondern ein Gebrauchtfahrzeug und ich würde in den Genuss der vollen Kaufpreiserstattung kommen. Jedenfalls findet sich in den AGB --> http://www.adac.de/_mmm/pdf/AV_Bed_151013_89515.pdf kein Passus, der dagegen spricht.

Von daher kann eigentlich der Passus in den Bedingungen zur Neupreisentschädigung nur die Definition sein, was ein Neuwagen ist. Von daher ja auch die Erläterung in Klammern (erste Eintragung im Kfz-Brief bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil II), wo mein Name zu finden ist.

Die nächste Frage ist, ob diese Art der Finanzierung Leasing ist oder nicht. Außer Sixt wird diese Finanzierungsform auch von anderen Anbietern als Finanzierung und nicht als Leasingvariante angeboten.

Kann mir jemand was zu dem Thema sagen?

Nebenbedingung ist auch noch, dass ein neues Fahrzeug angeschafft wird. Das wird es auch.

Die Versicherung ist im Moment wenig hilfreich. Meine Anfragen scheinen ignoriert zu werden.

Gruß

BlackGuest

Beste Antwort im Thema

Dieses heikle (und sehr interessante!) Thema wird wohl einen Gang zu einem guten Rechtsanwalt notwendig machen.

Das scheint mal wieder eine Versicherungsfalle zu sein, da das Sixt-Vario-Leasing ja zigtausendmal in Anspruch genommen wurde und der Aufpreis der Neuwertentschädigung ja für diesen häufigen Fall gelten sollte.

Wäre schön wenn Du uns auf dem laufenden hältst.

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Dieses heikle (und sehr interessante!) Thema wird wohl einen Gang zu einem guten Rechtsanwalt notwendig machen.

Das scheint mal wieder eine Versicherungsfalle zu sein, da das Sixt-Vario-Leasing ja zigtausendmal in Anspruch genommen wurde und der Aufpreis der Neuwertentschädigung ja für diesen häufigen Fall gelten sollte.

Wäre schön wenn Du uns auf dem laufenden hältst.

Themenstarteram 29. November 2013 um 10:49

Ja, das befürchte ich auch.

Ich habe als letzte Deadline der Versicherung den 03.12.2013 gesetzt. Dann werde ich das Ganze dem Anwalt übergeben.

Halte euch natürlich auf dem Laufenden.

Gruß

BlackGuest

PS: Habe gerade gemerkt, dass das Thema wohl besser unter "Versicherungen" aufgehoben wäre.

Könnte ein Admin das Thema verschieben?

Danke für den Hinweis, da werde ich für den Nächsten (Sixt-Leasing ab März) gleich mal sicherheitshalber die HUK fragen, wie das da mit der Kasko plus ist!

Würde mich aber wundern, weil im HUK-Formular ganz klar nach der Beschaffung gefragt wurde. Wenn ich da Leasing ankreuze, bietet er mir trotzdem am Schluss die Kasko plus - Option ohne Fussnote an.

Und wenn die dann nicht zahlen, wäre das wohl fast schon arglistige Täuschung!

Nach den hier vorliegenden Informationen ist dies eine ziemliche Frechheit vom ADAC. Allein die Tatsache, dass du damit überhaupt zu einem Anwalt musst, wäre für mich ein Grund damit ans Fernsehen zu gehen. Da sind doch bestimmt Tausende drauf reingefallen und sollten darauf mal öffentlich hingewiesen werden. Wende dich doch gleich an RTL oder so. Vielleicht können die das kurzfristig regeln und du sparst dir den Anwalt.

Sag jetzt einfach "Oh ja, das mache ich sobald die gesetzte Frist verstrichen ist." Was meinst du, wie schnell der ADAC dir das Geld überweist. :D

Themenstarteram 29. November 2013 um 12:50

@Bim Bam Boris

Ist eine Überlegung wert.

Habe der ADAC Schadensabteilung erst mal den Link hier geschickt.

@civic0307

Bei meinen Recherchen zu dem Thema bin ich auf die AGB der HUK gestoßen. Bin mir jetzt nicht sicher, welcher Tarif und von wann genau aber dort stand explizit drin, dass sich alle Leistungen auf den Versicherten und auf den Eigentümer beziehen. Hat sich jedenfalls so gelesen, als ob in jedem Fall gezahlt werden würde. Egal wer Eigentümer ist.

Gruß

BlackGuest

aber gibt es für Leasingverträge - und die Sixt Vario Finanzierung ist ja Kilometer Leasing mit Kaufoption, darum ja auch keine Angabe eines effektiven Jahreszins etc - nicht die sog. GAP Deckung um halt im Falle des Falles auf der sicheren Seite zu sein?

Hä? Wovon sprichst du?

einfach mal copy paste:

GAP-Deckung

Wenn in der Kaskoversicherung eines Leasingfahrzeugs keine GAP-Deckung (von engl. gap = Lücke) inkludiert ist, übernimmt die Versicherung bei Totalschaden oder Diebstahl nur den Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs. Dieser ist in der Regel niedriger als die noch offenen Leasingraten. Der Versicherungsnehmer müsste den Differenzbetrag dann selbst übernehmen.

In manchen Kaskoversicherungen für Leasingfahrzeuge ist die GAP-Deckung bereits enthalten. Andernfalls empfiehlt es sich, vor allem bei Wagen ab der gehobenen Mittelklasse, sie zusätzlich abzuschließen. Denn die noch offenen Leasingraten können vor allem bei teuren Autos wesentlich höher sein als der Wiederbeschaffungswert.

Bei einem Auto, das zum Beispiel eine Leasingablöse von 14.000 Euro, aber nur einen Wiederbeschaffungswert von 11.000 Euro hat, würde die GAP-Deckung 3.000 Euro übernehmen. Bei einer GAP-Deckung mit vereinbarter Selbstbeteiligung müsste der Versicherungsnehmer je nach Versicherungsvertrag z.B. 150 oder 300 Euro selbst übernehmen.

Einige Kfz-Versicherungstarife beinhalten eine Neuwertentschädigung von bis zu 24 Monaten. Dieses Tarifdetail schließt die Versicherungslücke bei Leasingfahrzeugen zumindest für zwei Jahre, allerdings nicht für die Zeit danach.

Themenstarteram 30. November 2013 um 22:07

Die GAP Deckung ist für diesen Fall uninteressant.

Ich hatte mehr wie Glück. Die normale Vollkasko deckt den Schaden.

Eine "Leasing Differenz Deckung" (GAP) hatte ich zwar beantragt, jedenfalls ist dort ein Kreuz in den Formularen, die ich von der ADAC Versicherung zurückbekommen habe aber im Vertrag fehlt sie. Man scheint dort sehr gründlich zu arbeiten.......

Als Zusatz zu dem postaldude87 kopierten, es kann auch durchaus sein, dass die Leasinggesellschaft mehr haben will wie der Wagen neu gekostet hat. Vor allem wenn man das Auto mit 0% Anzahlung finanziert/least. Die GAP Deckung zahlt, auch wenn eine Neupreisentschädigung nicht alle Kosten decken würde!

OK, wird etwas OT.

Gruß

BlackGuest

Zitat:

Original geschrieben von BlackGuest

Ich hatte mehr wie Glück. Die normale Vollkasko deckt den Schaden.

Und woher rührt der plötzliche Sinneswandel des Clubs? ;)

Themenstarteram 30. November 2013 um 23:19

Zitat:

Original geschrieben von Bim Bam Boris

Zitat:

Original geschrieben von BlackGuest

Ich hatte mehr wie Glück. Die normale Vollkasko deckt den Schaden.

Und woher rührt der plötzliche Sinneswandel des Clubs? ;)

Welcher Sinneswandel?

Es geht nach wie vor um die Neupreisentschädigung. Die will die "normale" Vollkasko in dem Fall nicht zahlen.

Gruß

BlackGuest

Zitat:

Original geschrieben von BlackGuest

In den Versicherungsbedingungen ist folgende Klausel zur Neupreisentschädigung für Neufahrzeuge zu finden:

"Das Fahrzeug muss sich bei Eintritt des Schadenereignisses im Eigentum dessen

befinden, der es als Neufahrzeug unmittelbar vom Kraftfahrzeughändler oder

-hersteller erworben hat (erste Eintragung im Kfz-Brief bzw. in der Zulassungsbescheinigung

Teil II). Dies gilt auch, wenn das Neufahrzeug mit einer Händlertageszulassung

mit einer Dauer bis zu drei Werktagen zugelassen war.

Neupreis ist der von Ihnen aufgewandte Kaufpreis bei Anschaffung des Fahrzeugs

in der versicherten Ausführung unter Berücksichtigung von Rabatten."

Nun beruft sich die Versicherung auf das Wort Eigentum und verneint den Anschpruch auf Neuzpreisentschädigung.

Das Fahrzeug befindet sich im Eigentum der SixtLeasing AG. So weit richtig. In der Zulassungsbescheinigung Teil 2 stehe ich allerdings als Halter an erster Stelle.

Können die ihre eigenen Verträge nicht lesen. Da steht doch schwarz auf weiß, dass Eigentümer im Sinne der Neupreisentschädigung = Erste Eintragung im KfZ-Brief = Du ist. Das der Breif bei Sixt liegt, als Sicherungspfand, dafür dass du die Raten an Sixt zahlst betrifft nur das Vertragsverhältniss zwischen dir und Sixt. Die Versicherung hat da gar nichts rein zu reden. Man möge mich berichtigen, wenn ich falsch liege, aber ich würde der Versicherung ein Brie mit Zitaten aus den Versicherungsbedingungen und Kopie des Briefes/Scheines mit Fristsetzung per Einschreiben schicken und erst danach zum Anwalt.

Zitat:

Original geschrieben von diman3

Zitat:

Original geschrieben von BlackGuest

In den Versicherungsbedingungen ist folgende Klausel zur Neupreisentschädigung für Neufahrzeuge zu finden:

"Das Fahrzeug muss sich bei Eintritt des Schadenereignisses im Eigentum dessen

befinden, der es als Neufahrzeug unmittelbar vom Kraftfahrzeughändler oder

-hersteller erworben hat (erste Eintragung im Kfz-Brief bzw. in der Zulassungsbescheinigung

Teil II). Dies gilt auch, wenn das Neufahrzeug mit einer Händlertageszulassung

mit einer Dauer bis zu drei Werktagen zugelassen war.

Neupreis ist der von Ihnen aufgewandte Kaufpreis bei Anschaffung des Fahrzeugs

in der versicherten Ausführung unter Berücksichtigung von Rabatten."

Nun beruft sich die Versicherung auf das Wort Eigentum und verneint den Anschpruch auf Neuzpreisentschädigung.

Das Fahrzeug befindet sich im Eigentum der SixtLeasing AG. So weit richtig. In der Zulassungsbescheinigung Teil 2 stehe ich allerdings als Halter an erster Stelle.

Können die ihre eigenen Verträge nicht lesen. Da steht doch schwarz auf weiß, dass Eigentümer im Sinne der Neupreisentschädigung = Erste Eintragung im KfZ-Brief = Du ist. Das der Breif bei Sixt liegt, als Sicherungspfand, dafür dass du die Raten an Sixt zahlst betrifft nur das Vertragsverhältniss zwischen dir und Sixt. Die Versicherung hat da gar nichts rein zu reden. Man möge mich berichtigen, wenn ich falsch liege, aber ich würde der Versicherung ein Brie mit Zitaten aus den Versicherungsbedingungen und Kopie des Briefes/Scheines mit Fristsetzung per Einschreiben schicken und erst danach zum Anwalt.

Sorry, aber du liest auch nicht ganz genau. Dort steht " ... der es als Neufahrzeug unmittelbar vom Kraftfahrzeughändler oder -hersteller erworben hat ...", und genau das hats du als Leasingnehmer eben nicht getan. Käufer/Erwerber des Fahrzeugs ist die Leasinggesellschaft.

Gruß Christof

mhm, mag bei Sixt vlt. so sein. Ich habe eine Rechnung auf meinen Namen für das Auto, also ich Erstkäufer und Eigentümer. Zusätzlich habe ich einen Leasingvertrag - dieser regelt letztlich die Finanzierung des Kaufvertrages. Das sind zwei völlig voneinander getrennte Rechtsgeschäfte.

zum Versicherungsproblem:

Auszug aus den AKB der Huk:

A.2.4 Wer ist versichert?

Der Schutz der Kaskoversicherung gilt für Sie und, wenn der Vertrag auch

im Interesse einer weiteren Person abgeschlossen ist, z. B. des Leasinggebers

als Eigentümer des Fahrzeugs, auch für diese Person.

Wann zahlen wir den Neupreis?

b Bei Pkw zahlen wir anstelle des Wiederbeschaffungswerts den Neupreis

des Fahrzeugs, wenn innerhalb von 18 Monaten nach dessen

Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt.

Wir erstatten den Neupreis auch, wenn bei einer Beschädigung

innerhalb von 18 Monaten nach der Erstzulassung die erforderlichen

Kosten der Reparatur mindestens 80 % des Neupreises betragen.

Voraussetzung ist, dass sich das Fahrzeug bei Eintritt des Schadenereignisses

im Eigentum dessen befindet, der es als Neufahrzeug vom

Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat. Ein vorhandener Restwert

des Fahrzeugs wird abgezogen.

Differenzkasko bei geleastem Pkw

d Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines geleasten Pkw erhöht

sich in der Vollkasko die nach A.2.6.1 und A.2.6.5 bis A.2.6.8 berechnete

Leistung auf den Ablösewert des Fahrzeugs, der sich aus der

Abrechnung des Leasinggebers ergibt (Differenzkasko). Für die Be -

rechnung maßgeblich ist der Tag des Schadens. Etwaige Ersatzleistungen

eines gegnerischen Haftpflichtversicherers werden angerechnet.

Heisst auf Hochdeutsch:

keine Neupreiserstattung bei geleastem Fahrzeug

GAP (Differenzkasko) ist zwingend erforderlich.

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