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Wie weit geht die Deckung vom Anwalt?

Themenstarteram 16. Januar 2022 um 23:20

Wenn ich einen unverschuldeten Schaden habe, dann steht mir ja ein Rechtsanwalt zu.

Was passiert aber, wenn sich nach der Reparatur um eine Position in der Rechnung gestritten wird.

Das Ganz dann auch noch vor Gericht landet und diese Position vom Gericht dann gestrichen wird.

Dann wollte ich ja pratisch Schadensersatz für etwas haben, was das Gericht nicht als erstattenswert ansieht.

Kann es denn passieren, dass ich dann für diesen Streitfall meine Rechtsanwaltskosten und die Gerichtskosten auch selber bezahlen muss?

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32 Antworten

Zitat:

@KaulKalkhoffe schrieb am 17. Januar 2022 um 00:20:35 Uhr:

Wenn ich einen unverschuldeten Schaden habe, dann steht mir ja ein Rechtsanwalt zu.

Was passiert aber, wenn sich nach der Reparatur um eine Position in der Rechnung gestritten wird.

Das Ganz dann auch noch vor Gericht landet und diese Position vom Gericht dann gestrichen wird.

Dann wollte ich ja pratisch Schadensersatz für etwas haben, was das Gericht nicht als erstattenswert ansieht.

Kann es denn passieren, dass ich dann für diesen Streitfall meine Rechtsanwaltskosten und die Gerichtskosten auch selber bezahlen muss?

Du hast ein Recht auf eigenen Gutachter und einer fachgerechten Reparatur. Anwalt ist mir neu.

am 17. Januar 2022 um 9:27

Zitat:

@It is Naoanto schrieb am 17. Januar 2022 um 09:02:46 Uhr:

. Anwalt ist mir neu.

Dann hast du ja schon wieder was gelernt.

Der Anwalt holt sich i. d. R. eine Deckungszusage von der Rechtsschutzversicherung.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 17. Januar 2022 um 11:00:26 Uhr:

Der Anwalt holt sich i. d. R. eine Deckungszusage von der Rechtsschutzversicherung.

Herbert, woher weißt du denn, dass eine Rechtschutzversicherung besteht?

Viele Grüße von Klaus

Hallo Klaus,

da hast du natürlich recht, keine Ahnung wie ich darauf gekommen bin :eek:

Liebe Grüße

Herbert

Also jetzt mal ohne Rechtsschutzversicherung :)

Wie bei jeder Klage, werden die Kosten entsprechend dem Obsiegen aufgeteilt.

Daher sollte man nur das einklagen, was einem auch zusteht.

am 17. Januar 2022 um 11:23

Zitat:

@Oetteken schrieb am 17. Januar 2022 um 12:18:38 Uhr:

 

Daher sollte man nur das einklagen, was einem auch zusteht.

Und weil das nicht immer unstrittig ist (weshalb sonst klagen?), bleibt halt eventuell was am Kläger hängen.

Das etwas zwischen zwei Parteien nicht unstrittig ist, sagt gar nichts über die Erfolgsaussichten vor Gericht aus.

Das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist eine gute Grundlage, berechtigte Forderungen auch vor Gericht durchzusetzen.

Zitat:

@situ schrieb am 17. Januar 2022 um 12:23:14 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 17. Januar 2022 um 12:18:38 Uhr:

 

Daher sollte man nur das einklagen, was einem auch zusteht.

Und weil das nicht immer unstrittig ist (weshalb sonst klagen?), bleibt halt eventuell was am Kläger hängen.

und wenn das dann so ist, wird der Verfahrenswert auf den Streitwert angepasst, d.h. nur das Strittige ist für die Kostennote entscheidend.

Den unstrittigen Teil übernimmt ja eh komplett die Haftpflicht des Unfallgegners.

am 17. Januar 2022 um 12:10

So ist es wohl.

Wenn etwas strittig ist, gibt es "Aussichten", die ein Anwalt mal richtig und mal falsch einschätzt. Das gleiche gilt für den Gegenanwalt. Wer verliert, zahlt.

Das sollte genauso oft wie "ab zum Anwalt" geschrieben werden.

Ich hatte mal vor vielen Jahren einen guten, ehrlichen. Der konnte die gegnerische Versicherung von 0 auf 75% steigern (es gab keine Gegenforderung gegen mich, weil der Unfallgegner eine ehrliche Haut war).

Aussichtseinschätzung des Anwalts: "Klage kann 100% bringen, aber vielleicht auch nur 50% oder was ganz anderes". Da haben wir es bei 75% belassen.

Zitat:

@situ schrieb am 17. Januar 2022 um 10:27:41 Uhr:

Zitat:

@It is Naoanto schrieb am 17. Januar 2022 um 09:02:46 Uhr:

. Anwalt ist mir neu.

Dann hast du ja schon wieder was gelernt.

Man möge mich erleuchten.

am 17. Januar 2022 um 14:58

Nee - mach dich mal selbst schlau. Google hilft, z. B. mit "Unfall Anwalt" zum Anfang.

Zitat:

@It is Naoanto schrieb am 17. Januar 2022 um 14:54:42 Uhr:

 

Man möge mich erleuchten.

https://www.adac.de/.../

"Rechtsanwaltskosten geltend machen

Nutzen Sie Ihr Recht, einen Rechtsanwalt einzuschalten, möglichst zeitnah. Sind die Forderungen an die gegnerische Versicherung berechtigt, trägt sie bei unverschuldetem Unfall auch die Kosten."

am 17. Januar 2022 um 18:00

Ganz wichtig: "SIND IHRE FORDERUNGEN BERECHTIGT". Wenn man das vorher immer so genau wüsste.

Da geht es immer um 2 Fragen.

Haftet der Unfallgegner wirklich unbestritten zu 100%?

Sind meine Forderungen (Kosten etc.) zu 100% durchsetzbar?

Ohne RSV würde ich mich nicht ins Auto setzen.

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