Loch in GAP Deckung?
Nach einem selbstverschuldetem Unfall mit Totalschaden quälte mich eine Frage.
Habe ich ein Loch in meiner Versicherung?
GAP Deckung war zwar beantragt aber greift die wirklich????
OK, ein paar Zahlen:
Wiederbeschaffungswert: 19.000€
Reparaturkosten: 15.000€
Restwert: 5.000€
Das waren die zahlen, die mir der Gutachter Pi mal Daumen durchgegeben hatte. Noch nicht genau, die genauen Zahlen bekomme ich mit dem Gutachten.
Ab 60% des Wiederbeschaffungswertes lässt die Leasing das Auto nicht mehr reparieren. Die Versicherung (ADAC Versicherung) zahlt aber nur die GAP Deckung, wenn es ein Totalschaden ist!
Für die Versicherung ist es erst ein Totalschaden, wenn Wiederbeschaffungswert-Restwert<Reparaturkosten.
Bei mir haben die Zahlen zum Glück so weit gepasst.
Nur was, wenn es so gewesen wäre:
Wiederbeschaffungswert: 19.000€
Reparaturkosten: 14.000€
Restwert: 5.500€
14.000€ liegen über 60% des Wiederbeschaffungswertes, die Leasinggesellschaft lässt das Auto also nicht reparieren. 19.000-5.500=14.500>14.000, also für die Versicherung kein wirtschaftlicher Totalschaden und damit auch kein Grund zusätzliche Deckung zu geben?????
Ich bin zum Glück nicht in das Loch gefallen aber es scheint da zu sein oder denke ich hier irgendwie falsch oder habe einen Rechenfehler?
Oder gibt es das nur bei der ADAC Versicherung?
Gruß
BlackGuest
33 Antworten
Ja, meiner Meinung nach gibt es da ein Problemfeld.
Die Leasing sagt bei 60 % wir reparieren nicht mehr, die Versicherung sagt erst ab 75 % liegt ein Totalschaden vor. Zwischendrin ist es ein finanzielles Problem.
@stoppelfreund
Kann man das irgendwie stopfen?
@all
Es scheint auch generell ein Problem mit der Definition von Totalschaden zu geben.
Wie schon oben geschrieben war die Aussage des Gutachters "Nein, kein Totalschaden. Totalschaden erst, wenn Rep.Kosten > WBW". Von der Versicherung erst das Gleiche. Bis mir der am Telefon dann doch gesagt hat ich habe Recht. WBW - Restwert < Rep. Kosten --> wirtschaftlicher Totalschaden.
Nun bin ich gerade auf der Suche nach einem neuen Versicherer. Hier die Definition der HUK24
Zitat:
Was versteht man unter Totalschaden, Wiederbeschaffungswert,
Restwert und Neupreis?
e Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten der Reparatur
des Fahrzeugs dessen Wiederbeschaffungswert übersteigen.
Wenn dann im Schadensfall wirklich diese Definition gilt, dann gute Nacht!
Nun verstehe ich gar nix mehr und gehe erst mal ins Bett.
...
Gruß
BlackGuest
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Moin,ich bin jetzt kein Gutachter, aber willst Du ein KFZ weiterfahren, welches einen reparierten Unfallschaden von 14 000,- hatte ? Das KFZ wäre im Folgenden unverkäuflich.
Wenn ein Restwert im GA angegeben wurde, ist von einem Totalschaden aus zu gehen, auch wenn der Repa Wert unter WBW liegt.
Der Wagen ist nach der Reparatur besser als ein gebrauchter selben Alters, er besteht fast nur aus Neuteilen.
Mein D-Kadett, hatte fast genau 15000DM gekostet und wurde nach einem schuldlosen Unfall, nach 15 Monaten für fast 12000DM repariert, da ein gleiches Modell war weder gebraucht, noch neu zu bekommen war.
Nach 8 Jahren wurde der Kadett, mit über 400000km auf dem Tacho zum Kauf eines Clios für 2500DM in Zahlung gegeben und wieder verkauft. Anfang der 90er Jahre sah ich in Balingen und Ebingen wieder, er hatte das alte Kennzeichen behalten.
Die meisten Blechteile waren neuer als das Auto und von daher in besserem Zustand als in einem unfallfreien Fahrzeugs selben alters.
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Ich seh das hier nicht als Versicherungsproblem sondern als Leasingproblem.
Wenn eine Reparatur wirtschaftlich ist, gibt's halt die Reparatur. Ansonsten bei Totalschaden entsprechende Abrechnung ggf mit GAP Deckung. Die genauen Details wurden ja schon x mal durchgeackert.
Dass nun eine Leasing sagt, bei 60% wird nicht mehr repariert mag ok sein. Die nächste sagt dann vielleicht 40% und bei der Übernächsten werden nur Schäden bis 30% repariert da sonst die supergünstigen Konditionen nicht gehalten werden können, da man beim Verkauf draufzahlt.
Na und? Der Leasingkunde unterschreibt als mündiger Mensch einen Vertrag. Und es gibt nun mal in Deutschland kein Verbot auch mal ein "schlechtes" Geschäft abzuschließen.
Wenn man die vertraglichen Regelungen nicht über eine Versicherung gedeckt bekommt ist das aus meiner Sicht ein Problem des Leasingvertrags und nicht der Versicherung.
Ich will mit dieser Aussage jetzt niemanden vor den Kopf stoßen und habe mich auch noch nie großartig mit Leasingverträgen beschäftigt was da so Marktstandart in den Bedingungen ist... Aber es wird ja keiner zu einem Leasingvertrag gezwungen, und dann muss man halt überlegen welches Risiko man persönlich eingehen möchte...
PS: ich hatte auch mal ein repariertes Totalschadenauto. Ich habe mich darin nicht mehr wohl gefühlt. Irgendwie war es "anders". Ob Einbildung oder real.... keine Ahnung...
Wobei ich dann mal sagen würde: Pech der Leasingfirma!
Wenn die nicht reparieren wollen ist das deren Entscheidung. Dann bekommen die die Schrottkarre von mir plus Schadenersatz durch die VK und fertig.
Es geht nicht darum wessen Problem das ist. Es geht einzig darum, dass ich eine Versicherung abschließe um auf der sicheren Seite zu sein und dann aber evtl. feststellen muss, dass die Versicherung mir eigentlich gar nichts nutzt.
Wenn der Fall wirklich eintreten kann.?
Gruß
BlackGuest
Zitat:
Original geschrieben von BlackGuest
Es geht nicht darum wessen Problem das ist. Es geht einzig darum, dass ich eine Versicherung abschließe um auf der sicheren Seite zu sein und dann aber evtl. feststellen muss, dass die Versicherung mir eigentlich gar nichts nutzt.Wenn der Fall wirklich eintreten kann.?
Gruß
BlackGuest
Also ich möchte dir nicht zu nahe treten, aber nur weil du eine Versicherung abgeschlossen hast, bist du nicht vor allen Risiken befreit und kannst vertragliche Haftungen eingehen wie du willst und dafür Versicherungsschutz erwarten!
Die Versicherung nutzt dir etwas wenn du einen richtigen Totalschaden hast. Hast du keinen richtigen Totalschaden nützt sie dir nichts.
Hast du dann vertraglich etwas mit der Leasing geregelt, dass du mehr wie die Reparaturkosten zahlen musst, dann ist das dein Problem und kein böser Wille oder schlechter Tarif bzw. miese Bedingungen der Versicherung.
Auch kann ich von keiner Versicherung erwarten alle Besonderheiten in Leasingverträgen zu kennen und in den eigenen Tarifen zu berücksichtigen.
@ tomtom1980
Ich schliese eine Versicherung mit GAP Deckung ab, weil ich erwarte, dass sie für alle Risiken eintritt. Das macht jeder, der ein Fahrzeug least oder finanziert. Ich gehe davon aus, dass ich 100%-ig abgesichert bin! Das versprechen ja auch die Werbungen der Versicherungen.
Die 60% Regelung ist bei Leasingegesellschaften üblich und durch die Rechtssprechung abgesichert.
Verstehe mich bitte nicht falsch aber die Frage habe ich hier nur gestellt, um festzustellen, was ich beim nächsten Mal besser machen kann und um evtl. andere auf dieses Loch aufmerksam zu machen, das anscheinend da sein könnte.
Erwarten tue ich nicht mehr und nicht weniger.
Ich bin nicht rein gefallen. Ich habe eigentlich auch vor wieder mindestens die nächsten 21 Jahre unfallfrei zu fahren aber es geht soooo schnelll ..... Rumps ......
Gruß
BlackGuest
@TE
Schaut man sich entsprechende Leasingverträge an, ist ein Leasingnehmer verpflichtet, die schadenbedingt notwendigen Reparaturarbeiten unverzüglich in eigenem Namen durchführen zu lassen, es sei denn, es ist ein schwerer Schaden der 60% des Wiederbeschaffungswertes übersteigt oder ein Totalschaden entstanden.
Bei schadenbedingten Reparaturkosten über 60% des Wiederbeschaffungswertes kann der Leasingnehmer kündigen. Macht der Leasingnehmer von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, hat er das Fahrzeug reparieren zu lassen.
Die einzige Lücke, die sich ergibt, ist die schadenbedingt angefallene Wertminderung, die hier der ADAC nicht mitversichert sondern ausdrücklich ausgeschlossen hat (bei einigen anderen Gesellschaften ist eine Wertminderung in Premiumtarifen durchaus enthalten).
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
@TE
Schaut man sich entsprechende Leasingverträge an, ist ein Leasingnehmer verpflichtet, die schadenbedingt notwendigen Reparaturarbeiten unverzüglich in eigenem Namen durchführen zu lassen, es sei denn, es ist ein schwerer Schaden der 60% des Wiederbeschaffungswertes übersteigt oder ein Totalschaden entstanden.
OK.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Bei schadenbedingten Reparaturkosten über 60% des Wiederbeschaffungswertes kann der Leasingnehmer kündigen. Macht der Leasingnehmer von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, hat er das Fahrzeug reparieren zu lassen.
Die Auskunft von Sixt war und so interpretiere ich auch die AGBs, der Leasinggeber kündigt den Vertrag. Ich hätte keine Change gehabt das Auto reparieren zu lassen.
Zitat:
Bei Verlust oder Untergang des Fahrzeuges, wenn wegen der Schwere
oder wegen des Umfangs des Schadens wirtschaftlicher oder technischer
Totalschaden vorliegt, oder bei schadenbedingten Reparaturkosten von
mehr als 60% des Netto-Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges, kann
der Einzelleasingvertrag von jeder Vertragspartei innerhalb von 3 Wochen
nach Kenntnis des Kündigenden vom Vorliegen dieser Voraussetzungen
zum Ende eines Vertragsmonats gekündigt werden.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Die einzige Lücke, die sich ergibt, ist die schadenbedingt angefallene Wertminderung, die hier der ADAC nicht mitversichert sondern ausdrücklich ausgeschlossen hat (bei einigen anderen Gesellschaften ist eine Wertminderung in Premiumtarifen durchaus enthalten).
Ja, das ist mir klar. Ich hätte pauschal erst einmal 10% der Reparatursumme als Wertminderung gezahlt. Das wäre nicht von der Versicherung gedeckt gewesen. Da ich das Fahrzeug allerdings nach der Laufzeit übernehmen wollte wäre diese Zahlung dann bei der Schlussrate angerechnet worden. Von daher wäre das kein Problem gewesen, wenn das Fahrzeug repariert worden wäre.
Ich sehe aber immer noch ein Loch, wenn die Leasing Gesellschaft das Fahrzeug nicht reparieren lässt aber versicherungstechnisch kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Oder muss mir die Leasinggesellschaft dann trotzdem das Recht zur Reparatur einräumen? Das würde alles in einem anderem Licht darstellen.
Gruß
BlackGuest
Hallo BlackGuest,
die Frage ist wo solls herkommen?
Die Versicherungen die du hier genannt hast sind durch die Bank sehr preiswert, das kann bei einem Leasing-PKW schon einmal in die Hose gehen.
Es gibt am Markt mindestens so viele GAP-Deckungen wie KFZ-Versicherungen, darunter gibt es auch welche die die von dir angesprochenen Schäden zu 100% abdecken. Es gibt darüber hinaus auch noch die Möglichkeit sogenante Vertragsnebenkosten ( Gebühren des Leasinggebers ) die bei Hochpreisigen PKW´s durchaus nicht zu vernachlässigen sind mit abzusichern.
Für einen persöhnlichen Ratschlag fehlen allerdings noch ein paar Daten, wenn gewünscht kannst du mir eine PN schicken.
Zu meinen Favoriten würden aber auf jeden Fall die Adcuri die HDI und die Kravag zählen, alles Versicherungen mit langjähriger Erfahrung im Bereich Leasing.
Grüße
Guckt mal auf gap24.de. Da gibt es eine gap-Deckung, die ist isoliert von der Kfz-Versicherung. In den Bedingungen heißt es:
Eine Totalbeschädigung liegt vor, wenn die Reparaturkosten mindestens 60 % des Wiederbeschaffungswerts vor Ein
tritt des Schadens betragen. Unreparierte Vorschäden bleiben bei der Berechnung des Wiederbeschaffungswerts außer Betracht.
Das ist eindeutig.
Die Kfz-Versicherung geht sonst nämlich von 70 % aus. Das kann dann tatsächlich ein Problem im Schadenfall geben.
Und die Selbstbeteiligung übernehmen die auch noch. Besser gehts nicht.
Interessant wäre zu wissen ob diese beworbene gap24 überhaupt eine Zulassung hat um so ein Geschäft zu betreiben.
Na los 66routes, Du scheinst ja der Betreiber der Seite zu sein, soviel Werbung wie Du hier machst. Sag uns doch mal ob Du eine Zulassung für dieses Geschäft hast.
Ok, kurz zu den Prozenten.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn WBW - RW < Rep. Kosten. Dann nähmlich zahlt die Versicherung nur WBW - RW. Genau dann sollte auch spätestens die Gap Deckung greifen. Sonst ist es ein unseriöses Angebot. Der Grad der Beschädigung in % vom WBW sollte für die Gap Deckung völlig irrelevant sein. Anders sieht es bei anderen Leistungen wie zB. einer Neupreisentschädigung aus. Um die geht es hier aber nicht.
Zurück zum Thema.
Ich glaube ich habe mir da doch zu viele Gedanken gemacht.
Rein theoretisch hätte ich bei 51% Rep. Kosten einen wirtschaftlichen Totalschaden, wenn ich vorrausetze, dass der Restwert 49% beträgt. Der Restwert wird real am Markt ermittlt, der WBW ebenfalls, allerdings auf etwas andere Art und Weisse. Von daher ist die Grenze unscharf. Es ist aber exrem unwahrscheinlich, dass bei 60% Schaden kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt
Danke für die angeregte Diskussion.
Gruß
BlackGuest