Jahreswagen Leasing GAP oder Kaufpreisentschädigung
Hallo,
Eigentlich müsste doch für 12 Bzw 24 Monate eine Kaufpreisentschädigung einer GAP Abdeckung Im nichts nachstehen, bei Privatleasing oder?
Viele Versicherer bieten nun aber in ihren Tarifen eine Neupreisentschädigung an. Wenn man aber einen Jahreswagen leasen möchte hat man ja kein Neufahrzeug also auch keinen Neupreis.
Ich steige hier nicht durch, und der Leasingvertrag fordert wohl GAP Deckung, beißt sich aber mit der Neupreis/Kaufpreisentschädigung in meinen Augen.
Was machen? Denke hier kann man sicher den ein oder anderen Euro sparen! -> Überversichert zumindest für den Zeitraum der Kaufpreisentschädigung.
Oder will der Leasinggeber von Tag1 eine GAP sehen weil man nach 12/24 Monten den Tarifwechsel bzw. das zubuchen der GAP nach Ablauf der Kaufpreisentschädigung vergessen könnte?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@beachi schrieb am 12. Oktober 2019 um 09:37:26 Uhr:
du solltest nich so viel wert auf die meinungen anderer legen, sondern eher auf die bedingungen der jeweiligen versicherung. das ist das, was zählt. meinungen gehen auseinander, bedingungen sind fix.
Das ist leider nur in der Theorie so.
Was nützen die besten Bedingungen, wenn die Versicherung sich nicht daran hält und vertragliche Leistungen nicht vollständig erbringt?
Gerade die angesprochene Gesellschaft macht häufig Gebrauch davon!
Deshalb sind die Erfahrungsberichte Betroffener dieser Machenschaften wichtig und durchaus aussagekräftig.
20 Antworten
das thema gab es hier erst vor kurzem..
für leasingfahrzeuge ist die gap-deckung wesentlich wichtiger, denn der ablösewert des fahrzeuges beim leasinggeber kann von dem vom sachverständigen ermittelten wiederbeschaffungswert am schadentag durchaus abweichen. und die gap-deckung schließt diese lücke zumindest in teilen.
manchmal ist die gap-deckung schon im leasingvertrag inkludiert. in der vollkaskoversicherung sollte sie aber zwingend inbegriffen sein. bei den meisten tarifen ist das inzwischen so (kontrolle ist aber besser).
neupreisentschädigung greift bei einem jahreswagen nicht, da eben nicht neu. für kaufpreis- und neupreisentschädigung kann es sein, dass diese nicht bei leasingfahrzeugen greifen. hier musst du die bedingungen prüfen.
In welchen Tarifen soll das der Fall sein? Hast du Beispiele? Ich sehe das bei vielen als Extra Option und teilweise nur per „Berater“ zubuchbar.
HUK24 in der Kasko zum Bleistift (Differenzkasko). Und bei check24 kannst du nach GAP filtern lassen bzw. wählt der Vergleich das bei einem geleasten Fahrzeug selbstständig aus.
Was ist von der HUK24 zu halten? Die Meinungen fallen auf trustpilot usw nicht sonderlich gut aus.
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du solltest nich so viel wert auf die meinungen anderer legen, sondern eher auf die bedingungen der jeweiligen versicherung. das ist das, was zählt. meinungen gehen auseinander, bedingungen sind fix.
Habe das ganze jetzt mal soweit durchgelesen.
Problematisch bei HUK ist wohl die Werkstattbindung im Schadenfall, auch im Classic(+Plus) Tarif.
Kann da jemand was zu sagen zum Thema HUK+VAG leasing.
Die Werkstattbindung bei der HUK(24) entfällt bei geleasten Fahrzeugen.
Zitat:
@beachi schrieb am 12. Oktober 2019 um 09:37:26 Uhr:
du solltest nich so viel wert auf die meinungen anderer legen, sondern eher auf die bedingungen der jeweiligen versicherung. das ist das, was zählt. meinungen gehen auseinander, bedingungen sind fix.
Das ist leider nur in der Theorie so.
Was nützen die besten Bedingungen, wenn die Versicherung sich nicht daran hält und vertragliche Leistungen nicht vollständig erbringt?
Gerade die angesprochene Gesellschaft macht häufig Gebrauch davon!
Deshalb sind die Erfahrungsberichte Betroffener dieser Machenschaften wichtig und durchaus aussagekräftig.
Für Leasingfahrzeugen ist Werkstattbindung bei der HUK nicht rechenbar
Zitat:
@celica1992 schrieb am 12. Oktober 2019 um 17:14:52 Uhr:
Für Leasingfahrzeugen ist Werkstattbindung bei der HUK nicht rechenbar
?! Was ist für leasingfahrzeuge bei der HUK nicht? Laut Bedingungen hat man in jedem Tarif eine Bindung an die „Partnerwerkstätten“.
Die Werkstattbindung heißt bei der HUK „Kasko select“ und ist ein eigener Baustein. Ich persönlich kenn es von der HUK24, da kann man den Baustein für Leasingfahrzeuge gar nicht auswählen/buchen. Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass das bei der HUK viel anders ist.
Zitat:
@a6prob schrieb am 12. Oktober 2019 um 22:48:18 Uhr:
Zitat:
@celica1992 schrieb am 12. Oktober 2019 um 17:14:52 Uhr:
Für Leasingfahrzeugen ist Werkstattbindung bei der HUK nicht rechenbar?! Was ist für leasingfahrzeuge bei der HUK nicht? Laut Bedingungen hat man in jedem Tarif eine Bindung an die „Partnerwerkstätten“.
Versuch doch einfach einen Beitrag für ein Leasingauto zu berechnen
Zitat:
@celica1992 schrieb am 13. Oktober 2019 um 10:16:23 Uhr:
Zitat:
@a6prob schrieb am 12. Oktober 2019 um 22:48:18 Uhr:
?! Was ist für leasingfahrzeuge bei der HUK nicht? Laut Bedingungen hat man in jedem Tarif eine Bindung an die „Partnerwerkstätten“.
Versuch doch einfach einen Beitrag für ein Leasingauto zu berechnen
Lies doch die versicherungsbedingungen. Im Classic / BASIC Tarif hast du auch Werkstattbindung.
Unter welchem Punkt hast du das genau gefunden?
Ich finden unter 2.6.3 einen passenden Satz: "Sie überlassen uns die Auswahl einer geeigneten Werkstatt im Reparaturfall".
Der Abschnitt beschreibt Kasko SELECT, welcher allerdings ein zusätzlicher Baustein ist und nicht obligatorisch. Das gleiche unter E3.2.
Selbst wenn man Kasko SELECT hätte, könnte man immer noch in einer selbstausgesuchten Werkstatt reparieren lassen. Müsste dann wohl allerding mit 15% Abzügen leben (E.7.7). In wie weit das rechtlich gesehen wird, hab ich allerdings keine Ahnung.