LKWs überladen?
Hallo LKW Fahrer
Ich habe mal eine grundsätzliche Frage.
Wie ist das mit der Überladung im Speditionsgewerbe?
Unter den Wohnmobilfahrern herscht anscheinend die Meinung das
alle LKWs überladen durch die Lande ziehen.
Ich bin gegenteiliger Meinung,die Kontrollen sind scharf und die
Strafen sind hoch.
Der Versender scheint auch mitverantwortlich zu sein.
Ich habe vor über 30 Jahre selber mal in diesen Gewerbe gefahren,da wurde schon
relativ oft kontrolliert.
Das es auch ausreißer gibt ist schon klar,aber nicht die Regel.
Oder liege ich da falsch?
Gruss Dieter
Beste Antwort im Thema
Naja ich sag mal es ist ein Unterschied ob man im Baustellenverkehr mit Kipper fährt oder Fernverkehr mit Planensattel!
Auf der Baustelle hat man keine Waage und der Aushub ist nicht immer gleich schwer. Es kann hier schon vorkommen daß man bis zu 3 Tonnen überladen ist. Aber nicht mit Absicht.
Ich sag mal zu 80 % passt das Gewicht schon einigermassen.
122 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von scion
Also warum steht dann auf den Lieferscheinen z.B. bei Blumenerde nichts von Gewicht? Da gibt es so eine Klausel, das das je nach feuchtigkeit schwanken kann und bei Schnittholz stehen auch meist nur die Kubikmeter.Zitat:
Die Rechtslage sieht so aus, dass der Verlader konkrete Angaben über die Ladung, insbesondere auch über das Gewicht machen muss. Hiervon kann sich kein Verlader freisprechen.
Ich war schon vor Gericht und da war vom Verlader überhaupt keine Rede ....im Zweifel ist der Fahrer verpflichtet zu verwiegen
Weswegen warst Du vor Gericht? Ging es darum, dass der Absender das Gewicht falsch eingetragen hat oder hast Du vom Absender nicht verlangt, ein Gewicht einzutragen.
Da liegt nämlich der Stolperstein! HGB und CMR sind da iGuG identisch.
1. Der Frachtführer KANN die Ausstellung eines Frachtbriefes verlangen ... wird ein solcher nicht verlangt, ist der Frachtführer dran schuld!
2. Im Frachtbrief muss das Rohgewicht oder die anders angegebene Menge des Gutes spezifiziert sein. Der Frachtführer hat allerdings das Recht, die Eintragung des Rohgewichts, insbesondere zur Erfüllung der Straßenverkehrsvorschriften zu verlangen. Tut er es nicht, dann ist der Frachtführer selber dran schuld!
3. Die Angaben im Frachtbrief MÜSSEN stimmen, ansonsten haftet der Absender für seine gemachten Angaben.
4. Der Frachtführer hat, unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angemessener Mittel, die Angaben auf dem Frachtbrief zu überprüfen. Eine Waage mitzuführen gehört nicht zu den "angemessenen Mitteln".
5. Wurde das Gewicht in den Frachtbrief eingetragen, darf der Frachtführer vermuten, dass diese Angaben richtig sind - dies wieder vorausgesetzt, der Frachtführer hat die Angabe des Gewichts ggf. ausdrücklich verlangt. Übernimmt man einen Frachtbrief ohne Gewichtsangabe, dann kann der Absender nicht in Regress gezogen werden.
6. Jetzt kommt wieder ein Hinkefuß, der nur dann greift, wenn der Absender freiwillig eine Gewichtsangabe gemacht hat oder diese verlangt wurde: Der Absender kann verlangen, dass der Frachtführer das Gewicht überprüft. Dann muss er aber auch die Aufwendungen für die Überprüfung bezahlen.
7. Hat der Frachtführer einen Vorbehalt bezüglich einer Angabe im Frachtbrief, muss er das im Frachtbrief dokumentieren. Liegt ein solcher in Bezug auf das Gewicht vor, trifft ihn die Verpflichtung, die Angaben auf geeignete Weise - ggf. dem Fahren über eine Waage - zu überprüfen.
Zusammenfassend:
Wenn der Absender eine Gewichtsangabe - entweder freiwillig oder auf Anforderung - vornimmt, muss diese den Wahrheit entsprechen, ansonsten haftet der Absender dafür! Gibt es keine Angabe, haftet der Frachtführer dafür.
In Bezug auf das Straßenverkehrsrecht ist zunächst einmal der Fahrer verantwortlich für die Einhaltung der zulässigen Gewichte und dann kommt der Halter. Der Absender ist in dieser Hinsicht nicht im Boot.
Wird bei einer Verkehrsüberwachungsmaßnahme ein unzulässiges Gewicht ermittelt, muss überprüft werden - allerdings nicht von Seiten der Kontrollbehörden - ob dies durch eine falsche Angabe im Frachtbrief verursacht wurde. Wenn ja, muss der Auftraggeber in Regress gezogen werden. Leidlich an dem Thema ist nur, dass man dann meistens bei dem Absender nicht mehr zu laden braucht.
In solchen Dingen entscheidet sich, ob der Frachtführer bzw. sein Fahrer kompetent für den Job ist oder nicht!
Für mich ist klar: Ohne eine konkrete Angabe über das Gewicht der Ladung verlasse ich die Ladestelle nicht! Wer es anders macht, muss mit den Folgen leben.
Zitat:
Original geschrieben von scion
Das ist doch wohl sch...egal, ob das wem gefällt oder nicht. Es kann dich niemand zwingen, gegen die Bestimmungen zu verstoßen und mehr Geld bekommt man für die Tour, bei Überladung, auch ncht. Auf alle Fälle wieder zurück und abladen lassen. Wenn sie dich unterwegs erwischen, wirds erstens teuer und zweitens muß man vor Ort entladen!Zitat:
Klar muss der Fahrer erkennen, wenn er wesentlich mehr geladen hat, als normal. Das merkt sich am Verhalten des Fahrzeuges. Er kann dann nur auf die nächste Waage und ggf. abladen lassen. Das wird allerdings keinem Beteiligten wirklich gefallen.
K.... ist bestimmt Klenk und R.... Rettenmeier - für mich 2 Firmen, bei denen für mich, eine Verwiegung nach Beladung ein Muss ist.
Es war nur ein Hinweis drauf, dass es auch noch in der heutigen Zeit nur den wenigsten gefällt, wenn ein Fahrer bewusst seinen Job macht.
Zitat:
Original geschrieben von ScaniaChris
Bisweilen irritiert mich, warum die Unternehmer nicht vermehrt die Fahrzeuge mit Achslastanzeiger bestellen? Gerade bei Fahrzeugen mit Luftfederung ist der Mehraufwand vernachlässigbar gering.
Es gibt auch Firmen, die Dir diese Achslast- , oder Fahrzeuggewichtermittlung nachrüsten. Man muß damit aber auch umgehen können. Steht das Fahrzeug z.B. gebremst am Verladepunkt, dann wird das Ergebnis verfälscht. Die Bremsen übernehmen einen Teil der Gewichtskraft, die beim Einfedern eigentlich auf den Luftbälgen lassten sollte. Dann ist eine gleichmäßige Verladung nötig, da in den meisten Fällen die Vorderachse konventionell Blattgefedert ist. Da kann nur schwer eine Lastermittlung durchgeführt werden. Die Last wird aus der Belastung der übrigen Achsen errechnet. Dabei geht es nur um ein paar Prozent, aber die sind meistens entscheident zwischen Verwarnung oder Bußgeld und Punkten.
Als Hinweis: diese Gewichtsermittlung ist keine eichbare Fahrzeugwaage. Es ist von vornherein zu viel Toleranz kalkuliert. Als Grundlage für einen Lieferschein können die so ermittelten Werte nicht dienen. Mitgeführte, eichbare Fahrzeugwaagen zur Ermittlung der Zuladung sind kompliziert und wartungsintensiv. Somit sind sie ein teures Vergnügen. Jährlich ist eine Eichung notwendig.
Zitat:
Original geschrieben von ongelbaegger
Als Hinweis: diese Gewichtsermittlung ist keine eichbare Fahrzeugwaage. Es ist von vornherein zu viel Toleranz kalkuliert. Als Grundlage für einen Lieferschein können die so ermittelten Werte nicht dienen. Mitgeführte, eichbare Fahrzeugwaagen zur Ermittlung der Zuladung sind kompliziert und wartungsintensiv. Somit sind sie ein teures Vergnügen. Jährlich ist eine Eichung notwendig.
Der Waagschein ist verbindlich weil es ein off. Dokument/Beförderungspapier ist/sein kann. Nur, wie erwähnt wurde, wenn der Fahrer ein offensichtlichen Missstand bemerkt/anmeldet muss er dem nachgehen....
Abgesehen davon ist eine Wiegung nicht ganz so einfach. Da müssen dann noch viele vorgängige Kontrollen durchgefüht werden, bis man mit wiegen beginnen darf. Ich habe hier ein Schreiben für die Schweiz. Wenn die Polizei diese Vorschriften alle einhält machen die nicht viele LKW's pro Tag.
Da muss erst Zeugs geprüft werden und gegenkontrolliert werden, da hören die vorher freiwillig auf. Ich hab hier so ein Schreiben das amtlich ist. Wenn einer es will nur zu, GILT ABER FÜR DIE SCHWEIZ!!!!
Es ging ja um Blumenerde und nicht konventionelle Güter. Blumenerde wird ja auch in Liter und nicht in kg angeben, weil der Feuchtigkeitsgrad stark schwanken kann. Daher bekommt man beim Verlader keine Gewichtsangabe und er sichert sich sogar mit einem Text auf dem Lieferschein ab.
Also gibt es Richtwerte z.B. bei Floragard kann ich zwischen 24 - 26 Pal. laden, um noch im Limit zu bleiben. Manchmal haben die Stapler eine Waage dran und wissen dann in etwa, wieviel geht.
Mein Fall war 2004, Kontrolle durch Polizei mit Fahrt zur Waage ....die zeigte dann 45to geamt. Also Anzeige.... 60 Euro + 1 Punkt und ich musste 4 Pal. entladen.
Dann vor Gericht keine Chance, vom Verlader war garkeine Rede, der Richter meinte sogar, ich solle einen Sack aufschneiden und reingreifen, um zu sehen, ob die Erde nass ist!!
Jedenfalls fahre ich nun im Zweifelsfall, also bei Blumenerde und Schnittholz IMMER zur Waage, wie andere das handhaben ist mir egal.
Zum einen, ist die Bereitschaft der Verlader, die LKW zu überladen um Frachtraum einzusparen und zum zweiten, haben viele Fahrer Angst vorm Disponenten, keine Zeit, kein Geld, keine Lust uws. und fahren dann überladen los.
Passiert dann ein Unfall..... das möchte ich jetzt garnicht weiterführen
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@ongelbaegger
Deine Einwendungen sind nicht verkehrt. Bei der Achslastanzeige geht es nicht darum, eine genaue Angabe zu bekommen, sondern vielmehr der Pflicht zur Überprüfung von Angaben, wie dem Gewicht, nachkommen zu können.
Eine gewisse Ungenauigkeit ist gegeben und die kann durch Bedienungsfehler noch gesteigert werden. Das lässt sich nicht abreden. Man kann allerdings herleiten, ob man im Maß ist oder nicht.
Zitat:
Original geschrieben von scion
Es ging ja um Blumenerde und nicht konventionelle Güter. Blumenerde wird ja auch in Liter und nicht in kg angeben, weil der Feuchtigkeitsgrad stark schwanken kann. Daher bekommt man beim Verlader keine Gewichtsangabe und er sichert sich sogar mit einem Text auf dem Lieferschein ab.
Also gibt es Richtwerte z.B. bei Floragard kann ich zwischen 24 - 26 Pal. laden, um noch im Limit zu bleiben. Manchmal haben die Stapler eine Waage dran und wissen dann in etwa, wieviel geht.Mein Fall war 2004, Kontrolle durch Polizei mit Fahrt zur Waage ....die zeigte dann 45to geamt. Also Anzeige.... 60 Euro + 1 Punkt und ich musste 4 Pal. entladen.
Dann vor Gericht keine Chance, vom Verlader war garkeine Rede, der Richter meinte sogar, ich solle einen Sack aufschneiden und reingreifen, um zu sehen, ob die Erde nass ist!!
Jedenfalls fahre ich nun im Zweifelsfall, also bei Blumenerde und Schnittholz IMMER zur Waage, wie andere das handhaben ist mir egal.
Zum einen, ist die Bereitschaft der Verlader, die LKW zu überladen um Frachtraum einzusparen und zum zweiten, haben viele Fahrer Angst vorm Disponenten, keine Zeit, kein Geld, keine Lust uws. und fahren dann überladen los.
Passiert dann ein Unfall..... das möchte ich jetzt garnicht weiterführen
Ein Richter ist kein Gott, auch wenn er es manchmal sein will. Bei so einem Urteil wäre ich in Berufung gegangen.
Es ist nicht Aufgabe des Fahrers und auch keine Forderung, dass er jedes Gut in jedem Aggregatszustand beurteilen kann. Das kann nicht vom Fahrer verlangt werden. Es gibt Urteile, die dieses so bestätigen.
Der Richter lag sehr wohl richtig mit der Beurteilung in straßenverkehrsrechtlicher Hinsicht. Es ist die Aufgabe von Fahrer und Halter, die zulässigen Lasten einzuhalten. Dagegen wurde verstoßen. Das hat erst dann etwas mit dem Verlader zu tun, wenn dieser falsche Angaben im Frachtbrief gemacht hat. Da er kein Gewicht angegeben hat, kann er nicht in Regress gezogen werden. Davon abgesehen wäre das eine zivilrechtliche Forderung.
Die Fahrt über die Waage ist in einem solchen Fall eine gesunde Sache. Hier kann man sich nicht auf ungefähre Angaben verlassen. Man muss es genau wissen.
Hallo motorina,
Bei R-------- wurde noch nie verwogen bei uns, man bekommt wenn man im Werk steht 2-3 zettel dort stehen die entladestellen und der platz wo das holz steht drauf, wenn man lange genug gewartet hat kann man rannfahren zum laden, dann sieht man 2-3-4-5 stapel mit holz (schnittholz, baumarktholz) und dann wird gebastelt vom staplerfahrer bis die 50cbm holz auf dem lkw sind, bei baumarktholz hat man meistens keine probleme mit dem gewicht, aber sobald dachlatten und so zeug dazukommen geht der mist los da diese meistens impregniert sind und noch nass dazu, da tropft wenn man den gurt leicht anzieht läuft schon das wasser raus wie ein bach. so nun endlich geladen kannst dir die papiere holen ein stapel mit ca 5cm höhe, so nun sucht man das gewicht gibt kein gesamtgewicht der ladung sondern man muss jeden posten auf jedem lieferschein einzeln zusammenrechnen und natürlich rausfahren ..... man kann aber ganz ganz ganz ganz ganz hinten im werk über die waage fahren und dann etwa wieder 1-2km zurücklaufen um auf die anzeige der waage schauen zu können ...
gruß
Das grösste Problem, wenn wir doch mal ehrlich sind ist folgendes:
Jeder versucht seine Kosten runter zu drücken. Macht doch jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten.
Wenn der Steinbruch oder was es ist pro Jahr viele Fuhren einspart gibt es das schon als Reingewinn. So nach dem Motto: Fragen kostet nix, oder er wird sich dann schon melden wenn was ist". Er wird es aber nicht tun weil er den Kunden nicht verärgern will. Der Kunde weiss das und kostet es aus. Wenn der Jedes mal nur 50t lädt, hat er 40 mehr aufgeladen. Nach zehn Fuhren hat er bereits vier gespart....
(Normal 25t Nl., Steinbruch 35t. = 40%; 10xfahren= 250t oder 350t, Diff.=100t=4normale o. 3 Steinbruchfuhren).
Wir kennen das auch. Dann kriegste Anfragen von Preisen und dann heisst es derjenige macht es für den Preis. Wenn Du runtergehst hast Du die Arbeit. Dann sagen wir nein und siehe da plötzlich können wir es trotzdem machen. Es gab gar keinen anderen Preis, man hat es einfach versucht..... Oder man jammert das ganze Jahr die Ohren voll dabei hat das alles System. Er will die anderen nur drücken um zu sparen. Werkstattbetriebe sind da keine Ausnahme, nicht alle aber viele sind permanent am jammern.
Eigentlich sollte jeder Fuhrparkunternehmer peinlichst aufs Gewicht achten, das gibt mehr Fuhren bzw. Umsatz.
Viele Leute trauen sich nicht hinzustellen und zu sagen, nein es reicht. So gehts nichts. Wenn das jeder machen würde, würden die zuviel Ladereien schnell aufhören. Oder die Spedis sollen sich gegenseitig kontr. oder den Polypen anrufen 😉. Verursach mal nen kleinen Schaden LKW/PKW bei der Ausfahrt zu machen und zieh die Polizei hinzu. Er hätte zum Bremsen lange gebraucht o.ä.. Dann gehts zum Wiegen und finito.
Hallo @Kipptransporteur,
dann waren wir vermutlich in verschiedenen Werken von R....
Bei meinen (zwei) Be-/Entladestellen sind an der Werkseinfahrt jedes Mal eine Waage, über die du sowohl bei der Ein- wie auch bei der Ausfahrt verwogen wirst ...
Musst aber selbst auf den Wiegeschein schauen, ob "dein" Gewicht passt - du wirst nicht auf Überladung hingewiesen.
Grüsse, motorina.
Zitat:
Original geschrieben von schmonses
Kann das mit den K------s und R------s mal bitte für die Allgemeinheit verständlich gemacht werden, ohne Namen zu nennen?!?
Ich wollte die Namen der Firmen nicht nennen, die Anfangsbuchstaben reichen da vollkommen aus 😁
Bei K----- am Hauptwerk ist öfters mal eine Mobile Waage aufgebaut, eine fest eingebaute mit Mauthäuschen hätte sich aber sicher schon bezahlt gemacht.
Uberrladen -heavy load-
Wir haben in einigen States KEINE Gewichtsbeschrankung fur Landwirtschaftliche Guter die direct vom Feld oder aus einem Silo auf der Farm kommen.
Das heisst, das wir so schwer fahren, wie reingeht, oder der Semi technisch ausgelegt ist. Auf den Turnpikes in PA fahren wir zwischen 62 - 65 Tons metric. Das Fahrverhalten andert sich, weil die Ladung bis Oberkannte Kipper geladen ist, Getreide, Mais.
Der Bucket schwankt in Kurven, und du musst immer noch genugend "Saft" im Motor Getriebe haben, um unter Beschleunigungsleistung den Zug zu Stabilisieren. Bei Kalk, nass oder trocken hohren wir freiwillig bei 45 Tons metric auf zu Laden, gross ~50 -52 Tons metric, wir das Zeug auch wieder Kippen mussen. Unser Semis sind fur diese Gewichte gebaut, vom Motor, Getriebe, Rahmen, Achsen und Bremsen. die Bereifung ist SHD und wir achten peniebel auf den Reifendruck. Auf den Turnpikes wird auch im back haul schwer gefahren, weil wir die Strassen gebuhren Gewichtsmassig bezahlen. Das heisst 2X 25 / 28 Tons Steel coils nach Pittsburgh, PA, oder Cleveland, Ohio. Unser Motoren sind alle "Aufgewarmt" meistens Cats weil diese dadurch keine Lebenserwartung einbussen. Die besten Motoren fur dies Actionen sind die Singel Turbo Cats 15L, 16L oder 18L.
Um schwer zu Fahren, muss nur das richtige "Geschirr" vorhanden sein, und die Erlaubnis diese Gewichte zu Fahren.
Bei uns ist der VERLADER Verantwortlich fur das Gewicht, und die Strafen sind richtig Hoch. Der Fahrer bekommt keine Punkte oder Strafen.
Rudiger
Hallo Zusammen.
Ich habe seit 2 Wochen einen neuen LKW mit Achslastüberwachung und ich muss euch sagen: einfach nur klasse.
Beim Beladen muss man nur darauf achten, dass man die Bremse vom Auflieger löst. Es reicht die Kontrollstellung am Hebel im Motorwagen. Ich habe eine Abweichung von <100kg. Natürlich ist es keine geeicht Sache, aber ein großes Hilfsmittel.
Zitat:
Original geschrieben von ongelbaegger
Es gibt auch Firmen, die Dir diese Achslast- , oder Fahrzeuggewichtermittlung nachrüsten. Man muß damit aber auch umgehen können. Steht das Fahrzeug z.B. gebremst am Verladepunkt, dann wird das Ergebnis verfälscht. Die Bremsen übernehmen einen Teil der Gewichtskraft, die beim Einfedern eigentlich auf den Luftbälgen lassten sollte. Dann ist eine gleichmäßige Verladung nötig, da in den meisten Fällen die Vorderachse konventionell Blattgefedert ist. Da kann nur schwer eine Lastermittlung durchgeführt werden. Die Last wird aus der Belastung der übrigen Achsen errechnet. Dabei geht es nur um ein paar Prozent, aber die sind meistens entscheident zwischen Verwarnung oder Bußgeld und Punkten.Zitat:
Original geschrieben von ScaniaChris
Bisweilen irritiert mich, warum die Unternehmer nicht vermehrt die Fahrzeuge mit Achslastanzeiger bestellen? Gerade bei Fahrzeugen mit Luftfederung ist der Mehraufwand vernachlässigbar gering.Als Hinweis: diese Gewichtsermittlung ist keine eichbare Fahrzeugwaage. Es ist von vornherein zu viel Toleranz kalkuliert. Als Grundlage für einen Lieferschein können die so ermittelten Werte nicht dienen. Mitgeführte, eichbare Fahrzeugwaagen zur Ermittlung der Zuladung sind kompliziert und wartungsintensiv. Somit sind sie ein teures Vergnügen. Jährlich ist eine Eichung notwendig.
Hallo benny63,
Um was für ein System handelt es sich??? ein System ab Werk vom Hersteller wie bei Daimler, Scania, etc????
Gruß
Hallo Kipptransporteur,
ich fahre einen neuen SCANIA mit Achslastüberwachung,d.h. die Antriebsachse ist überwacht. Das ganze wurde von Werk ab eingebaut. Mein SCANIA hat das neue Farb Plus Display. Dort kann ich die Daten abrufen. Mein WorkigFloor-Auflieger von Knapen hat EBS-E. Durch den ABS-Stecker erkennt die Software den Auflieger selbstständig und zeigt mir die Daten auch im Display an. Abgebildet ist ein Sattelzug. Angezeigt wird die Belastung der Achsen in Tonnen. Die drei Achsen des Aufliegers wird als eine angezeigt. Die Einzelwerte der Achsen kann ich im SmartBoard am Auflieger ablesen. Über dem Sattelzug wird mir der Beladungswert in Tonnen angezeigt. Ok, es ist nicht ganz einfach die Sache einzustellen. Mir hat ein holländischer Kollege geholfen, der dieses System schon über ein Jahr hat.
Eingestellt werden kann die Antriebsachse über die Software im Farbdisplay Plus. Natürlich ist die ganze Sache nicht geeicht, aber ich habe eine Abweichung von <100kg. Und man muss ja nicht immer bis an die Grenze gehen. Ich habe mir die Sache einbauen lassen, um Fahrzeit mit einem digitalen Tacho zu sparen. Ich glaube jeder der so ein Teil hat, weiss wie viele Minuten draufgehen beim zwischenwiegen. Dann vieleicht nachladen, wieder wiegen, eventuell wieder abladen. Das ganze System spart mir also auch viel Zeit und Nerven. Ich hoffe dir mit meiner Antwort geholfen zu haben, wenn nicht schreib mich nochmal an.
Gruss benny63
Zitat:
Original geschrieben von Kipptransporteur
Hallo benny63,Um was für ein System handelt es sich??? ein System ab Werk vom Hersteller wie bei Daimler, Scania, etc????
Gruß
Hallo,
Ich habe die Achslastmessung von Mercedes, da geht es +- 1-2t kommt drauf an wie man lädt.
Gruß