LKWs überladen?
Hallo LKW Fahrer
Ich habe mal eine grundsätzliche Frage.
Wie ist das mit der Überladung im Speditionsgewerbe?
Unter den Wohnmobilfahrern herscht anscheinend die Meinung das
alle LKWs überladen durch die Lande ziehen.
Ich bin gegenteiliger Meinung,die Kontrollen sind scharf und die
Strafen sind hoch.
Der Versender scheint auch mitverantwortlich zu sein.
Ich habe vor über 30 Jahre selber mal in diesen Gewerbe gefahren,da wurde schon
relativ oft kontrolliert.
Das es auch ausreißer gibt ist schon klar,aber nicht die Regel.
Oder liege ich da falsch?
Gruss Dieter
Beste Antwort im Thema
Naja ich sag mal es ist ein Unterschied ob man im Baustellenverkehr mit Kipper fährt oder Fernverkehr mit Planensattel!
Auf der Baustelle hat man keine Waage und der Aushub ist nicht immer gleich schwer. Es kann hier schon vorkommen daß man bis zu 3 Tonnen überladen ist. Aber nicht mit Absicht.
Ich sag mal zu 80 % passt das Gewicht schon einigermassen.
122 Antworten
Bei euch hat das Ladegut ein anderes spezif. Gewicht. Bei uns hat es manchmal 1,5 und mehr... und ich kann mehr laden wie ein Betonmischer 😉
Hier mal ein kurzer Einblick, was auch heute noch möglich ist:
Überladungen finden in meiner Praxis meist bei den Verladern von Holz und Blumenerde/Torf statt.
1. Beispiel: Ein Erdenwerk in Ramsloh/Saterland
2006 komme ich da hin und lade 26 Pal. Erde und bekomme einen Lieferschein ohne Gewichtsangabe. Da der LKW sich schon biegt und die Reifen fast platt sind, erkundige ich mich bei der örtl. polizei nach der nächsten Waage. Dort angekommen, meint der Mitarbeiter einer Raiffeisen, seine Waage geht nur bis 50 to. und zeigt nix mehr an, ich solle mal mit der Vorderachse runterfahren, danach waren es immer noch 44 to.
Zurück zum Verlader, der mich blöde angemacht: Ich würde dann die ganze Tour nicht bekommen, teilentladen is nicht..... Ich hab gesagt OK runter das Zeug und Tschüss
2007 gleicher Laden, ich schon vorher leer gewogen 16300 kg Die verladen 24 Pal. Schein natürlich ohne Angabe des Gewichts, danach Vollverwiegung 44600 kg .... Ich wieder hin und diesmal mit 20 Pal vom Hof
2009 wieder der selbe Laden, ich soll 52 DD laden für REWE
Ich sage gleich, das ich verwiegen werde....... die laden auf, ich zur Waage 44800 kg und ich fahre wieder hin und sage Teilentladung..... kommt der Chef an und meint, es sei im Sch...egal, ob ich Punkte bekomme, ich könne gleich ganz entladen und wegfahren. Am Ende haben sie doch mehrer Pal entladen.
Danach dachte ich mir, so kann das doch nicht sein, wo ist die Verantwortung und Sorgfalt des Verladers? Also ans Telefon BAG angerufen.... Antwort: Wir haben hier nur Mautkontrolleure, das macht Hannover
Gewerbeaufsicht angerufen, 3 Leuten den Fall geschildert.... Antwort: Naja, eigentlich sind wir da nicht zuständig
dann örtliche Polizei... Antwort: Naja wenns mal wieder ist, solle ich von der Waage aus anrufen und vielleicht unternehmen sie mal was
2. Beispiel: Ein Holzverlader in Bremerhaven im Hafen
Ich muß 18 Pakete Holz laden und der Typ im Büro, hält mir einen Lieferschein hin, auf dem was von 22 to. steht und sagt: Unterschreib das mal, Papiere bekommst du keine.
Da wurde ich dann auch misstrauisch, ab zur Waage und siehe da: 44 to gesamt.
Danach wieder 3 Pakete runter und der Staplerfahrer sagt, wir wissen das 15 Pakete genug sind, müssen aber 18 verladen!!
Ein Anruf bei der Polizei ergab auch nichts zufriedenstellendes, der Beamte meinte, er kenne die Firma und könne sich nicht vorstellen, das die sowas machen!!
Nun frage ich mich, wer schützt uns Fahrer vor solch kriminellen Verladern?
Ist es wirklich nur darauf angelegt, den Fahrer auf "frischer Tat" zu erwischen?
So nach dem Motto: Schlachte nicht die Kuh, die du noch melken kannst.
Ich kann nur allen raten, im Zweifel zur Waage zu fahren, kostet das auch 10 Euro oder mehr..... ist immer noch billiger, als Punkte zu bekommen
Hallo,
Wir fahren sehr viel Blumenenerde und Torf, meist lose zwischen 30 und 50Kubik ist alles drin, wenn das zeug Trocken ist wird geladen bis es links und rechts über die Mulde läuft. Ist das Zeug feucht, ist bei der halbvollen Mulde schon schluss. Dank Achslastemessanzeige stimmt das gewicht dann + - 2t, Fahrer die sich damit auskennen bekommen es sogar bis auf ca 500kg genau hin.
Bei Palettenware ist es auch immer super, 28Europaletten Blumenerde sauber durchgeladen von vorne bis hinten alles Gegurtet super toll. Anschließend gibts Papiere mit 21498kg. Ich dachte super nich ganz voll da kann man Fahren wie ein henker. Ja mei, von keiner Ampel kommste mehr weg, jede Steigung mit 20-30km/h hochgekrochen, beim Entlader musst ich über die Waagefahren da es eine Firma war und siehe da Waage ging bis 50t und -ERROR-, dann mit einer Achs vom Hänger runter (3achs drehscheemel) immernoch -error- mit der 2ten doppelachse vom Hänger runter, 45t...... Aber dort ist auch das Problem mit der Nässe der Blumenerde man weis nie wie Nass das zeug innen drin ist.
Fazit: Die laden immer auf wie sau.
Letzte woche hatte ich das auch mit Holz, große Sägerrei im Süden von Deutschland, Dachlatten Impregniert, auf dem ladeschein standen 26t, da ich mit diesem fahrzeug nur 24t laden darf wurde 1 kompletter kunde gestrichen da keine einzelpackete mit holz geladen werden dürfen, so der kunde bekam 6t!!!!!! also hätte ich nur noch 20t bekommen also passt, so wird geladen geht alles drauf mit bisschen basteln gurten, so nun bin ich auf die waage gefahren und siehe da 41800kg. das heißt es wurden von den 26t die 6t gestrichen und hatte immernoch 1,8t zu viel!!!!!!!!!!!!
da macht sich keiner einen kopf, da wird geladen das es kracht. in manchen fabriken wird aber bis zu 50cbm geladen gewichtsmäßig unter aller sau....
Gruß
Waagschein verlangen.
Der ist gültig, darauf kannst Du Dich im Zweifelsfalle verlassen. Jede Waage die in Betrieb ist muss geeicht sein. Und da Du ein Waagschein hast wo alles draufsteht kannst Du Dich so absichern.
Ohne Waagschein würde ich auch wäägen gehen. Aber ich muss gar nicht wäägen gehen ich kenne das Ergebnis schon vorher...
Ähnliche Themen
Hallo,
Man bekommt keinen Wiegeschein, man hat ja mit Blumenerde offizielle Papiere mit 20-22t ...
Gruß
Ein Lieferschein mit 22to. ist kein Freifahrtschein, wenn man 30to geladen hat!!
Denn das muß man als erfahrener Kraftfahrer merken..... wird spätestens der Richter sagen
ich glaub ich kenn das Sägewerk, war doch sicher bei K---- ich glaub da fährt keiner unter 40 Tonnen rein oder raus. Ob es bei R--------- genauso aussieht weis ich nicht, das wär das 2te große
Wenn Du ein Waagschein hast wo drauf steht welches Fahrzeug wann wie schwer und was geladen hat, kannst Du Dich darauf verlassen. Nur wenn Du abfährst und offentsichtlich was mit den Papieren nicht stimmt ist logisch. Aber wenn der 45t hat und auf dem Waagschein steht 39,780 dann bekommt der Wääger oder Verlader ein Problem. Weil Du kannst ja nicht Schuld sein, dein Leergewicht schwankt nicht um 5t, selbst wenn Du am Vorabend gehörg Nachtgegessen hast.... ^^
Zitat:
Original geschrieben von scion
Ein Lieferschein mit 22to. ist kein Freifahrtschein, wenn man 30to geladen hat!!
Denn das muß man als erfahrener Kraftfahrer merken..... wird spätestens der Richter sagen
Die Rechtslage sieht so aus, dass der Verlader konkrete Angaben über die Ladung, insbesondere auch über das Gewicht machen muss. Hiervon kann sich kein Verlader freisprechen.
Stellen wir uns mal Schüttgüter vor, welche durch Feuchtigkeitseinwirkung das Gewicht verändern. Der Fahrer ist der Profi für das Transportieren. Der Verlader der Profi über die Güter, unter anderem auch deren Eigenschaften. Keiner kann von dem Fahrer verlangen, vom geschätzten Volumen die Masse unter Berücksichtigung eines geschätzten Feuchtigkeitsgrades zu ermitteln. Das ist Aufgabe der Verlader. Wenn der das nicht berechnen kann, muss er wiegen.
Klar muss der Fahrer erkennen, wenn er wesentlich mehr geladen hat, als normal. Das merkt sich am Verhalten des Fahrzeuges. Er kann dann nur auf die nächste Waage und ggf. abladen lassen. Das wird allerdings keinem Beteiligten wirklich gefallen.
Damit ich aus der Problematik raus bin, habe ich immer Leerfrachtbriefe dabei. Sollte ich keine Papiere bekommen, fülle ich das direkt beim Versender aus. Dort frage ich die einzelnen Angaben ab und so bin ich aus dieser Rechtsfalle draußen.
Bisweilen hatte ich aber mehr das Problem, den Leuten klar zu machen, dass ich auch für eine Transportstrecke im Inland ein CMR-Papier brauche. Viele sind dieser Anforderung nicht bewusst. Wenn eine Fracht von einem Land in ein anderes Land transportiert wird, muss diese Fracht nach CMR gefahren werden. Da geht kein Weg dran vorbei. Die CMR schreiben einen Frachtbrief zwingend vor. Dies gilt auch für die Strecke vom Versender zur Spedition oder umgekehrt.
Im Kipperverkehr ists gelegentlich heikel. Fahrt man Schüttgüter von beispielsweise Steinbrüchen weg, lässt sich das Gewicht ohne allzu großen mehr Aufwand einhalten. Man fährt ohnehin nach dem laden grundsätzlich über eine geeichte Waage und erhält entsprechend einen Wiegeschein. Etwas zuviel (über 2%) und man kippt etwas ab, je nach Chef wird es von der Firma bis 42t übernommen. Fährt man hingegen Boden sieht es schon wieder ganz anders aus. Besitz das Fahrzeug keine Achslastwage hat man nahe zu keinen sicheren Anhalt auf das tatsächliche Gewicht. So ist es auch schon vorgekommen, dass bei Stichproben seitens der verlade Firma 55t und mehr gewogen worden sind.
In meinen Augen völlig unverständlich, denn auch der Verlader bekommt Punkte in Flensburg im Falle des Falles.
Bisweilen irritiert mich, warum die Unternehmer nicht vermehrt die Fahrzeuge mit Achslastanzeiger bestellen? Gerade bei Fahrzeugen mit Luftfederung ist der Mehraufwand vernachlässigbar gering.
Zitat:
Original geschrieben von Zoker
ich glaub ich kenn das Sägewerk, war doch sicher bei K---- ich glaub da fährt keiner unter 40 Tonnen rein oder raus. Ob es bei R--------- genauso aussieht weis ich nicht, das wär das 2te große
Hallo,
Bei K---- nicht, nur bei R---------, bei K---- sind nur die die rein fahren gut geladen wie man sieht 😁.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von ScaniaChris
Gerade bei Fahrzeugen mit Luftfederung ist der Mehraufwand vernachlässigbar gering.
In meinem Umfeld trifft das nur noch auf Fahrzeuge zu, die dieses Jahr eigentlich gegen Neufahrzeuge aus dem Fuhrpark verschwunden worden wären, wäre da nicht außerplanmäßig die Weltwirtschaft am allerwertesten gewesen.
Ich kenne allerdings auch eine Firma, die noch mindestens 15 SKs im Kipperverkehr hat. Aber da ist nicht nur Überladung, Geschwindigkeitsbegrenzung oder etwa Feinstaub Nebensache.
/edit:
Kann das mit den K------s und R------s mal bitte für die Allgemeinheit verständlich gemacht werden, ohne Namen zu nennen?!?
Zitat:
Die Rechtslage sieht so aus, dass der Verlader konkrete Angaben über die Ladung, insbesondere auch über das Gewicht machen muss. Hiervon kann sich kein Verlader freisprechen.
Also warum steht dann auf den Lieferscheinen z.B. bei Blumenerde nichts von Gewicht? Da gibt es so eine Klausel, das das je nach feuchtigkeit schwanken kann und bei Schnittholz stehen auch meist nur die Kubikmeter.
Ich war schon vor Gericht und da war vom Verlader überhaupt keine Rede ....im Zweifel ist der Fahrer verpflichtet zu verwiegen
Zitat:
Klar muss der Fahrer erkennen, wenn er wesentlich mehr geladen hat, als normal. Das merkt sich am Verhalten des Fahrzeuges. Er kann dann nur auf die nächste Waage und ggf. abladen lassen. Das wird allerdings keinem Beteiligten wirklich gefallen.
Das ist doch wohl sch...egal, ob das wem gefällt oder nicht. Es kann dich niemand zwingen, gegen die Bestimmungen zu verstoßen und mehr Geld bekommt man für die Tour, bei Überladung, auch ncht. Auf alle Fälle wieder zurück und abladen lassen. Wenn sie dich unterwegs erwischen, wirds erstens teuer und zweitens muß man vor Ort entladen!
K.... ist bestimmt Klenk und R.... Rettenmeier - für mich 2 Firmen, bei denen für mich, eine Verwiegung nach Beladung ein Muss ist.
Hmmm, bei R..... wird doch immer gewogen.
Bisher war alles immer im grünen Bereich, egal ob Plane (allerdings sehr knapp!!) oder Container - habe allerdings meistens angeliefert (dort geladen nur 2 oder 3x).
Grüsse, motoirna.