LKW-Zulassung= Unsinn????
Hallo!
Das Finanzamt hatte behauptet, dass PKWs (also z.B. die alten Postautos) mit LKW-Zulassung trotzdem als PKW versteuert werden...
Stimmt das? Gruß, Julian
33 Antworten
Ich weiß jetzt nicht ob es erst kommt, oder schon Gesetzt ist!
Ein neues Steuergesetz soll regeln, das Fahrzeuge die nicht aussschließlich Nutzfahrzeuge sind, nach Hubraum besteuert werden und nicht mehr nach Gewicht!
Dies betrifft die Fahrer von Tuareg und Co. die ihre Fahrzeuge als LKW zugelassen haben um Steuern zu sparen!
Warscheinlich zählt dein Wagen dort zu!
MfG
Das mit dem Wegfall der Gewichtsbestuerung von Kombinationskraftfahrzeugen (tolles Wort) mit mehr als 2,8t hat mit den LKW-Zulassungen nichts zu tun. Das man SUVs und Vans nicht mehr auflasten kann oder nur noch bis 31.3.2005 ist ein Gesetz.
Das LKWs nicht mehr als LKWs anerkannt werden liegt im Ermessen jedes Finanzamtes und da die Kassen leer sind, wollen die natürlich jeden Euro auspressen. Ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen und evtl. einen Anwalt dazu fragen.
Zitat:
Original geschrieben von Jebo76
Ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen und evtl. einen Anwalt dazu fragen.
Ja.
Das sollte man in solchen Fällen grundsätzlich machen.
Erscheinungsbild
Vor vielen Jahren hatte mal eine Kollege so einen ehemalgien Postgolf, der war als LKW angemeldet wurde aber als PKW versteuert, weil eben das Finanzamt da nach dem Erscheinungbild entscheidet. Ist das PkW mäßig, so werden es dann auch die Steuern sein.
Was sich daran nun ändert, weiß ich aber nicht.
Wird es eigentlich künftig noch für Landwirt- Förster und Gärtner möglich sein, steuerermäßig Geländewagen zu fahren (mit Gewichtssteuer)?
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Hi
Ist schon merkwürdig dass da so unterschiedlich gehandelt wird.
Ich hatte gestern 'nen Brief eines ehemaligen Post Polos in der Hand.
Hab' ich mir extra wegen den Thread hier zeigen lassen :-)
Das Teil ist als LKW (Kastenwagen geschlossen - 2 Sitzer)
angemeldet und das obwohl hinten Fenster drin sind.
Er hat den Wagen 2002 auf seinen Namen zugelassen ohne irgendwelcher Probleme weder
beim Finanzamt noch bei der Zulassungsstelle.
Hinten sind keine Sitze .... er musste nur den Beifahrerstiz nachrüsten.
Grüße
Bei alten Postautos scheint es wirklich leichter zu sein. Aber allgemein wird von Finanzamt bei der Überprüfung eine feste, hohe Trennwand, keine hinteren Sitze und Fenster verlangt. Irgendwie sind das aber keine festen Regel und hängen sehr vom Eindruck des kontrollierenden Beamten ab.
LKW Steuer
Habe gerade meinen Steuerbescheid für meinen Post Golf bekommen den ich mir aus Kostengründen gekauft habe nix LKW Steuer 600euro wollen die haben-für ne alte POstkutsche.
Habe mit dem Mann vom Finanzamt telefoniert und Ihm geschildert das der Wagen noch nicht mal Fenster hat und auch keine Sitze aber eine hohe Trennwand.
Er meinte es gäbe seit 95 diese Steuer nicht mehr und wenn mir das nicht passen würde sollte ich einspruch einlegen. Wieso bekommen denn noch so viele Ihre Telekom und Post Autos zu den alten Kursen versteuert? Liegt das nur an meinem Sch... Finanzamt?
Gruß Christian
So ist es! Die Besteuerung als LKW oder PKW liegt im ermessen des jew. Beamten. (Große) Firmen wie Post und Telekom haben dabei die besseren Karten. Das mit 1995 kann nicht stimmen, ich habe von 1998 noch einen selbst umgebauten Escort gehabt, der auch als LKW versteuert wurde.
Jow .....
ich denke mal die handeln wie es ihnen beliebt.
(Sie wissen es nicht besser oder haben einfach generell keine Ahnung!)
Der Typ von dem ich die Papiere hatte meinte er
kenne einen der musste die Seitenscheiben hinten
entfernen und zuschweißen. Sonst hätte er die LKW
Zulassung nicht bekommen. :-/
Dass in Behördenstuben die blanke Willkür herrscht
ist sicher allen klar die mal was mit den Nasen
zu tun hatten.
Grüße
Re: LKW Steuer
Zitat:
Original geschrieben von bullydoc
...und wenn mir das nicht passen würde sollte ich einspruch einlegen....
...was du sicherlich auch getan hast....?!
Hallo,
gibt es bezüglich der Lkw-Zulassung nun aber eine Neuregelung ab 2005 oder nicht? Hab heut spaßeshalber mal bei unserem zuständigen Finanzamt angerufen (die sollten sowas ja zuerst wissen...), aber das sollte sich als Irrtum rausstellen. Die meinten zwar, es wär was im Busch aber man weiß noch nix genaues. Tolle Sache.
Hab mir extra einen Express zugelegt (ist als Hundfänger logischerweise als "Lkw geschlossen" eingetragen), um ein günstiges Nutztier zu haben, hab das Teil in mühevoller Arbeit wieder hergerichtet und am Ende zahl ich da dann jetzt den vollen Steuersatz oder wie?? Das wär sicher ni so lustig, 1.8er Diesel ohne Kat, auweia...
Kann da jemand mit Informationen zwecks einer evtl. Neuregelung dienen?
Danke und viele Grüße
Kastenwagen wie der Courier, Express, Caddy oder wie sie alle heißen, bleiben wohl immer "LKW geschlossen". Was ab nächsten Jahr nich mehr geht ist das Auflasten von Kombinantionskraftwagen auf über 2,8 Tonnen.
Mhm, danke erstmal für die Info.
Was mir aber immer noch suspekt ist, ist die zu ziehende Grenze zwischen Zulassungsvorschriften und Steuergesetzen. So wie ich das verstanden habe, gibt es wohl ab März im steuerrechtlichen Sinne keine Lkws mehr unter 2,8t, d.h. für mich, das selbst Fahrzeuge, die unter 2,8t zul. Gg. liegen und als Lkw zugelassen sind, steuerlich dann als Pkw gelten und nicht mehr nach Zuladung, sondern Antriebsart besteuert werden. Aber diese Frage konnte mir halt wie gesagt nichtmal das Finanzamt abschließend beantworten.
Vielleicht weiß von euch jemand, ob ich mir nu einen Kopf machen muß oder ni??
Grüße
Grundsätzlich finde ich es richtig, das Autos die nun mal keine LKWs sind auch nicht so behandelt werden.
Warum soll jemand der sich für viel Geld einen Tuareg kauft, sich besser stehen als ein armer Familienvater der einen kleinen Fiesta fährt?
Ein LKW ist ein reines Nutzfahrzeug und nichts anderes.