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LKW überholt LKW

Themenstarteram 12. Februar 2008 um 13:29

Ich möchte mit dieser Frage keinen LKW-Fahrer angreifen, dies nur kurz vorneweg.;)

Aber wieso gibt es so gut wie keinen LKW-Fahrer, der wenn er überholt wird und der Überholende nicht zügig vorbeikommt mal eben kurz eine Sekunden vom Gas geht und den vorbei lässt? OK, ich verstehe dass man nicht vom Gas geht wenn es bergauf geht, aber gerade bei leichtem Gefälle sollte das doch in Ordnung sein, oder? Gerade da ziehen sich die Überholvorgänge teilweise ins unendliche, noch dazu wenn zwischen den LKWs nicht mal Platz für einen zum einscheren ist und der dann mehrere auf einmal überholen muss.

Und wenn einer von hinten ankommt und überholen will, dann ist er ja auch in Summe schneller unterwegs also würde die Ausrede daß dann jeder überholen würde weil der andere ja vom Gas gehen muss auch nicht gelten.

Also nochmal das soll kein Angriff sein, mich würde einfach mal interessieren ob es hierfür Gründe gibt oder ob es an Bequemlichkeit o.ä. liegt?

Danke für ne Antwort.

Beste Antwort im Thema
am 14. Februar 2008 um 18:11

Manche Trucker haben doch eh keinen Plan vom fahren,die überholen einen wenn sie 2kmh

schneller sind.Wow das sind ganze 2km mehr in der Stunde,zeitlich gesehen 1Minute,und wenns dumm

läuft steht er irgendwo im Stau und er hat gar nichts gewonnen.Er hat höchstens mehr Sprit rausgeblasen,also

Wirtschaftlich nicht sehr Sinnvoll

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am 22. August 2008 um 14:23

wo ist da eine nötigung???

außer das ich meinen sicherheitsabstand verkürze und ich mir dadurch selber ein ei leg ist da gar nichts dabei

matze worti hat aber echt als LKW fahrer musst du auf der autobahn mindestens 50m abstand haben um einen überholenden wieder einscheren zu lassen

In dem Moment wo du deinen Sicherheitsabstand verkürzt und dem Kollegen das einscheren nicht ermöglichst ist das Nötigung.Denn du nötigst Ihn weiter zu überholen. Außerdem darfst du ja auch deinen Abstand nicht einfach verkürzen das kostet dich dann evtl auch noch mal 50€ und 3 Punkte.

soweit ich weis darf man beim überholtwerden auch nicht beschleunigen, hält sich aber eh keiner dran...

Edith sagt: StVO §5 Abs 6 Link

Das sind zwei Sachen:

1. Du musst mind. einen Sicherheitsabstand von 50 m einhalten. Die Betonung liegt übrigens auf mindestens.

2. Während Du überholt wirst, darfst Du nicht beschleunigen.

Beides wären Vergehen und können geahndet werden.

Nirgendwo steht, dass Du jemanden einscheren lassen musst. Es steht aber geschrieben, dass der Überholende wesentlich schneller sein muss, damit er überhaupt überholen darf. Lt. geltender Rechtsmeinung wäre das mindestens ein Unterschied von 10 km/h. Wenn du aber selbst schon 85 km/h fährst, kann eigentlich kein anderer LKW überholen!

chris wir beide wissen aber das dich manche bei 85 überholen als würdest du stehen

Selbstverständlich musst du einscheren lassen wenn nicht könnte es dadurch ja zum Unfall kommen.Wo kommen wir denn hin wenn ein anderer darüber bestimmen kann ob einer weiter überholt oder nicht das grenzt ja dann schon an "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr" nur dafür könnte man in den Bau gehen.Was allerdings auch schon vorgekommen ist nicht auf der Autobahn sondern auf der Landstraße da hat es bei uns mal zwei Tote gegeben weil einer der überholt wurde Gas gegeben hat und der andere dadurch einen Frontalzusammenstoß verursachte Der der Gas gegeben hat ist ermittelt worden und hat 1,5 Jahre auf Bewährung bekommen.Wie gesagt bei dem Unfall hatte es dann leider auch 2 tote gegeben.

worti32 es gibt in Deutschland kein Recht, womit die Ideologie "Frechheit siegt" unterstützt wird.

Der Überholende muss vorher wissen, ob er überholen kann, d. h. er muss wesentlich schneller sein und das über eine Strecke von mind. 50 m zu seinem Vordermann, knapp 20 m des Vordermanns und wiederum 50 m, damit der Überholte seinen Sicherheitsabstand einhalten kann. Das wäre im Stand schon eine Strecke von 120 m, rechne das hoch auf eine Geschwindigkeit von 90 km/h!

Wenn Du überholst, nutzt Du ein Privileg. Viel zu viele erlauben sich, dieses Privileg zu nutzen ohne überhaupt privilegiert zu sein!

Der Einscherende muss sich überzeugen, ob er einscheren kann, vorher hat er seinen Überholvorgang noch nicht abgeschlossen. Du, als Überholter bist nicht verantwortlich für die Vergehen, welche der Überholende durch seine Aktion eingeht.

Definitiv geklärt hatten wir ja schon, dass der Überholte nicht beschleunigen darf, während er überholt wird. Keineswegs musst Du aber verzögern, damit jemand anderes seinen Überholvorgang beenden kann!

Chris da wir in D ein Gesetz bezüglich des Mindestabstands haben erübrigt sich ein extra Gesetz wegen dem einscheren lassen denn in 50 meter passt nun mal jeder normale LKW 2 mal rein.Und wie gesagt es sind auch schon Urteile gefällt worden (war ein Kollege in meiner Ex Fa.)der einen wegen Nötigung rein bekommen hat weil er den Kollegen nicht einscheren lassen hat.Die Begründung des Richters war die gleiche wie beim Reißverschluss bei einer Baustelle Du bist verpflichtet einen vorne an der Baustelle reinzulassen machst du es nicht und der zeigt dich an hast du schon wieder was wegen Nötigung am Arsch.

Zitat:

Keineswegs musst Du aber verzögern, damit jemand anderes seinen Überholvorgang beenden kann!

verlangt ja auch keiner denn wie gesagt in den Sicherheitsabstand passe ich immer rein.

Was kapierst Du jetzt nicht?

Als Überholter darfst Du nicht beschleunigen, aber mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren; abgesehen von einer Gefahrensituation. Natürlich musst Du Deinen Sicherheitsabstand behalten. Aber der Überholte darf auch nicht in den Sicherheitsraum vor den Überholten einscheren. Das wäre dann Nötigung, da Du in die gesetzeskonforme Handlungsweise des Überholten eingreifst und gefährlich noch dazu. Wenn Du mehr als 50 m am überholten Fahrzeug vorbei bist, darfst Du einscheren. Kein Meter vorher.

So lautet das Gesetz. Schau' in die Straßenverkehrsordnung. Die bekommst Du unter http://www.gesetze-im-internet.de

Offensichtlich hast Du noch nicht verstanden, was ein Privileg ist. Damit ist nicht die Eigenmarke eines Versandhauses gemeint! Ein Privileg ergibt sich aus Bedingungen, die Du erfüllen musst, um in den Genuss desselben zu kommen. Beim Überholen gibt es viele Bedingungen und der Großteil wird nicht beachtet. Zuallererst muss die Verkehrssituation ein Überholen überhaupt zulassen. Du musst also die Strecke überblicken können und zwar über die gesamt Überholstrecke. Dann musst Du wesentlich schneller sein. Du musst Deinen Sicherheitsabstand einhalten und Du musst dem überholten Fahrzeug den Sicherheitsabstand gewähren. Um einen LKW zu überholen musst Du es quasi schaffen, 120 m mit wesentlich höherer Geschwindigkeit und ohne den Verkehr zu gefährden zu überwinden.

Ich bin mir sicher, dass die meisten Überholvorgänge nicht die Anforderungen an einen Überholvorgang erfüllen!

In einer Gefahrensituation musst Du auch als Überholter mitwirken, das steht ohne Zweifel.

Bei Deinem ehem. Kollegen gehe ich einfach davon aus, dass der beschleunigt hat. Das ist verboten.

Chris wir meinen beide das gleiche drücken uns nur unterschiedlich aus.:D:D:D

am 4. Juli 2009 um 22:36

*hochschieb* ;)

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