LKW rechts Abbiegen Schrittgeschwindigkeit
Hallo ,
Wie soll das Rechtsabiegen mit Schrittgeschwindigkeit nun in der Zukunft aussehen ?
Wie lang ist die Schrittgeschwindigkeit einzuhalten ?
Nur bis FHS ums Eck ist oder der gesammte Zug wieder gerade läuft ?
Was ist mit Kreuzung die rechts Geländer haben, wo kommen da Fußgänger und Radfahrer unter die Räder ?
Warum dürfen sich Radfahrer an einer roten Ampel rechts vorbei schleichen bis neben das Vorderrad eines 40t LKW ?
Beste Antwort im Thema
Bei uns pinseln sie seit ca 1 Jahr auf jede Straße die breit genug ist diese netten Fahrrad-Schutzstreifen... Was dazu führt (laut Regelung darf dieser befahren werden wenn kein Radfahrer unterwegs ist), das viele Unwissende konsequent nicht darauf fahren obwohl es möglich und erlaubt ist und so voll im Gegenverkehr hängen, inklusive fast Frontalcrash, wildem Ausweichen der Entgegenkommenden usw.
Für die verkackten Radfahrer wird alles getan damit sie es schön bequem haben, das kotzt mich richtig an...!
Dauert auch nicht mehr lange bis ich einen dieser Tour de France Helden in den Graben schicke, weil auf dem neuen Radweg neben der Landstraße will er ja warum immer nicht fahren... Nen LKW von 70 auf 25 runter zu bremsen gibt diesen Affen scheinbar den besonderen Kick...
So, genug gemeckert, btt 😉
Gruß
Andre
133 Antworten
Genau auch da habe ich am meisten Bedenken. Bei Abbiegungen die extra gemacht sind, um schnell abzubiegen. Dort gilt das ja sicherlich auch.
An einer engen Kreuzung wo man im rechten Winkel abbiegen muss, sehe ich jetzt weniger das Problem, da man dort eh nicht bedeutend schneller fahren kann mit dem LKW.
Ich will jetzt keine Erbsen spalten oder Haare zählen, aber:
Es geht doch darum, dass keine Radfahrer überfahren werden, also eher an Ampelkreuzungen, wo man eng abbiegen muss.
Bei einer Spur, die ich mit 40 km/h nehmen kann, ist das ja schon eher wie eine Auffahrt zur BAB gestaltet. Außerdem nimmt man die Kurve bei dem Tempo aus dem fließenden Verkehr und hat nicht die Thematik, dass sich während der Wartezeit an der Ampel jemand in den toten Winkel schleicht. Im fließenden Verkehr ist das wohl eher unwahrscheinlich, weil man beim Anfahren an die Kurve schon lange die Rad-/Fußgängerspur beobachtet.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 25. April 2020 um 11:52:41 Uhr:
Ich will jetzt keine Erbsen spalten oder Haare zählen, aber:
Es geht doch darum, dass keine Radfahrer überfahren werden, also eher an Ampelkreuzungen, wo man eng abbiegen muss.
Das ist wohl der Plan, aber, es heißt eben, "an jeder Kreuzung innerorts, wo es zu Begenungen mit Fahrradfahrern kommen kann", da ist egal wie die Abbiegung gestaltet ist.
die Gesetzesänderung ist doch nicht nur für einen Truck gedacht,
da werden auch KOM oder WOMO,s gemeint sein,alles über 3,5 t zGM
§ 9 Absatz 6 StVO
„(6) Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt, muss beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren,
wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder
im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist.“
Begründung: Die derzeitige Regelung zur generellen Anordnung von Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen innerorts erfasst auch Situationen,
in denen die Geltung von Schrittgeschwindigkeit untunlich wäre.
Diesbezüglich lassen sich folgende Fallgruppen ausmachen: Rad- und Fußverkehr sind nicht vorhanden (Autobahnen, Kraftfahrstraßen, Verkehrsverbote) oder
der rechtsabbiegende Verkehr wird durch eigene Lichtzeichen geregelt (Grüner Pfeil).
Die Regelung sollte daher entsprechend differenziert werden.
Im Übrigen erfolgt die Formulierung des Gebots zum Fahren mit Schritt-geschwindigkeit im Gleichklang mit parallelen Bestimmungen der StVO, zum Beispiel zu Zeichen 325.1 (Verkehrsberuhigter Bereich).
bis jetzt-
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__9.html
mfg
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Was für eine dämliche Regelung. Wenn ich im LKW sitzte, sehe ich den Radfahrer eher schwer. Wenn ich auf dem Fahrrad sitze hab ich aber eine Hervorragende Rundumsicht.
Warum hat man den Spieß nicht mal umgedreht und die Radfahrer zum Warten aufgefordert, wenn sie ein Großfahrzeug abbiegen sehen? Zeitgeist?
@Daimler201
Das geht nicht. Man kann nicht dem Radfahrer sagen, pass auf, dass Du nicht vom stärkeren Fahrzeug überfahren wirst.
Das wäre ja dann das Recht des Stärkeren. Wir haben 2020 😁
Zitat:
@mobiles schrieb am 25. April 2020 um 16:43:11 Uhr:
@Daimler201
Das geht nicht. Man kann nicht dem Radfahrer sagen, pass auf, dass Du nicht vom stärkeren Fahrzeug überfahren wirst.
Das wäre ja dann das Recht des Stärkeren. Wir haben 2020 😁
Ja, das Argument mit dem "Recht des Stärkeren" lese ich immer wieder, wenn ich sowas schreibe.
Ich sehe das aber Anders: Warum soll man dem Benachteiligten Verkehrsteilnehmer mit der schlechteren Übersicht (hier: LKW) den schwarzen Peter zuschieben?
Der Radfahrer tut sich in dieser Verkehrssituation einfach erheblich leichter als der Lastwagenfahrer, ist also hier eigentlich der "Stärkere".
MFG Sven
Zitat:
@rosi03677 schrieb am 25. April 2020 um 16:00:30 Uhr:
Rad- und Fußverkehr sind nicht vorhanden (Autobahnen, Kraftfahrstraßen, Verkehrsverbote) oder
der rechtsabbiegende Verkehr wird durch eigene Lichtzeichen geregelt (Grüner Pfeil).
Das ist aber in den wenigsten Situationen der Fall.
Ich frage mich sowieso, wie man das feststellen will, den Blitzen kann man nicht in der Kurve, soweit ich weiß und schätzen ist nicht erlaubt.
...der gleiche Schwachsinn, wie die Schrittgeschwindigkeit an Bushaltestellen, weil man Fußgängern nicht beibringen kann die Straße erst zu überqueren wenn der Bus abgefahren und damit die Sicht wieder frei ist.
Man kommt aus dem Kopfschütteln nicht mehr raus.
DB-NG ,
Dann gibt es Kamera,s und Überwachung
wie in klein England!
Die Zeit ist günstig im Moment,
so etwas Durchzusetzen !
Jetzt haben alle Menschen leider andere Sorgen und
Ablenkungen.
@Daimler201
Ich bin völlig Deiner Meinung, allerdings ist das heutzutage nicht mehrheitsfähig.
Es wäre auch sicherer, den Fussgängervortritt abzuschaffen, aber damit würde man ja den motorisierten Verkehr stärken. Geht doch nicht.
Zitat:
@Daimler201 schrieb am 25. Apr. 2020 um 16:32:34 Uhr:
Warum hat man den Spieß nicht mal umgedreht und die Radfahrer zum Warten aufgefordert, wenn sie ein Großfahrzeug abbiegen sehen? Zeitgeist?
Das kann man den Herrschaften doch nicht zumuten! Und wenn man sieht, was die Eltern ihren Kids für lebensgefährliche Verhaltensweisen beibringen, wundere ich mich das nicht pro Tag min. 10 tote Radfahrer zu beklagen sind.
Da wird der Radweg oder Streifen innerorts in die falsche Richtung benutzt, im Kamikaze Mode auf den Zebrastreifen gebrettert, Handzeichen geben? Was ist das denn?, und wenn man einen wirklich nett darauf anspricht, gibt's ne blöde Antwort oder meistens Unverständnis, ich habe doch nichts falsch gemacht.
Uns stecken sie immer mehr Assistenzsysteme in den Bock (wovon ich 90% als wirklich nützlich erachte), aber was helfen Abbiegeassistent und Co wenn Dir während des Abbiegens noch einer mit nem großen Schlenker um die Hütte fährt obwohl er schon rot hat... Schuld wäre dann natürlich auch der böse LKW Fahrer gewesen. Wie eigentlich immer...
In diesem Sinne gute Fahrt, bleibt gesund und achtet auf eure toten Winkel 😉
Gruß
Andre
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 25. April 2020 um 17:38:50 Uhr:
Zitat:
@rosi03677 schrieb am 25. April 2020 um 16:00:30 Uhr:
Rad- und Fußverkehr sind nicht vorhanden (Autobahnen, Kraftfahrstraßen, Verkehrsverbote) oder
der rechtsabbiegende Verkehr wird durch eigene Lichtzeichen geregelt (Grüner Pfeil).Das ist aber in den wenigsten Situationen der Fall.
Ich frage mich sowieso, wie man das feststellen will, den Blitzen kann man nicht in der Kurve, soweit ich weiß und schätzen ist nicht erlaubt.
. Ganz einfach durch auslesen des Massenspeichers da sind die letzten 24 Std lenkzeit die Geschwindigkeiten sekundengenau gespeichert..
Zitat:
@worti32 schrieb am 26. April 2020 um 14:54:49 Uhr:
...
Ganz einfach durch auslesen des Massenspeichers da sind die letzten 24 Std lenkzeit die Geschwindigkeiten sekundengenau gespeichert..
...falsch, nicht nur die letzten 24 Stunden... da ist viel mehr gespeichert, wie ich schon festgestellt hab.
Ein LKW hatte da einen kleinen Unfall... der LKW war auf der Vorfahrtsstraße, ein PKW kam aus einer Seitenstraße... es gab eine leichte Berührung, der LKW hatte ein paar Kratzer und einen kleinen Riß in der rechten Trittstufe... also nix wildes bei nem Baustellenkipper.
Da der PKW-Fahrer meinte der LKW wäre zu schnell gewesen und das stur behauptete kam es zu einer Gerichtsverhandlung in deren Zuge eine junge Polizistin bei mir angerufen hat, weil sie im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Tachographendaten sicherstellen sollte - ich hab ihr ausm Arhcivierungsprogramm ne Exportdatei des betreffenden Tages geschickt.
Für mich bzw. auch den Fahrer hab ich mal geguckt, was man da so sehen kann... auch über Wochen zurück hat man sämtliche Geschwindigkeitsdaten sekundengenau inkl. Angabe der gefahrenen Strecke in Meter vorliegen - in diesem Fall wars zum Vorteil des LKW-Fahrers, der damit beweisen konnte dass er mit max. den zul. 60km/h unterwegs war.
Siehe angehängtes Bild... persönliche Daten, FIN, Kennzeichen, etc. hab ich anonymisiert...
Der Massenspeicher ist ein sogenannter Ringspeicher mit FIFO-Prinzip. Wenn er voll ist, werden die ältesten Daten überschrieben.
Dann kommt es auf das Gerät und das Fahrprofil an. Im Fernverkehr kommen nicht soviel Daten zusammen wie im Verteilerverkehr.