LKW-Führerschein privat machen und gewerblich fahren

Hallo,

ich habe mich eben hier angemeldet weil ich Hilfe zu dem LKW-Führerschein benötige. Und zwar beginne ich morgen meine Ausbildung in einer Spedition zum Speditionskaufmann. Ich kann in dieser Firma auch fahren, wenn ich möchte. Generell möchte ich den LKW-Führerschein machen. Ich gehe mal davon aus, dass ich, wenn ich Sattelzug fahren möchte die Führerscheine C1, C1E, C und CE machen muss? Wie sieht das mit dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz aus? Darf ich überhaupt gewerblich fahren, wenn ich nicht Berufskraftfahrer gelernt habe? Gibt es da eine Möglichkeit? Was muss ich dafür machen?

Und was kann man für die vier oben genannten Klassen an Geld rechnen so ungefähr?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hagen0208


Ich gehe mal davon aus, dass ich, wenn ich Sattelzug fahren möchte die Führerscheine C1, C1E, C und CE machen muss?

du musst lediglich die klassen c/ce machen (c1/c1e ist darin bereits enhalten)......

Zitat:

Darf ich überhaupt gewerblich fahren, wenn ich nicht Berufskraftfahrer gelernt habe?

ja, wenn du die berufskraftfahrerqulifikation erlangt hast!

Zitat:

Und was kann man für die vier oben genannten Klassen an Geld rechnen so ungefähr?

das ist regional sehr unterschiedlich.....

für c/ce kannst du aber ab 2000€ aufwärts einplanen....da hilft nur selbst mal in den fahrschulen rumfragen....da ist von 2000-4500€ alles möglich.....zzgl. den kosten für die berufskraftfahrerqualifikation die ebenfalls so ab ca. 3500€ aufwärts liegen......

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hättest du mal alles gelesen dann wüsstest du, dass das schon so im Thema steht mit der Grundausbildung unter 21 Jahre

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher


hättest du mal alles gelesen dann wüsstest du, dass das schon so im Thema steht mit der Grundausbildung unter 21 Jahre

Sorry... hab ich weiter vorne überlesen...

So, war eben in der Fahrschule. Habe nur alles geklärt und mich angemeldet soweit. Nun eine Frage: Die Grundqualifikation über 140 Stunden müsste ich morgens machen. Kann ich im Moment nicht. Das geht höchstens stückweise im Urlaub / Brückentag / Samstag oder so. Würde das erstmal gehen?

Weiß aber nicht ob ich das machen soll. Kann ich den Führerschein auch normal machen? Also quasi "für mich" und nicht für das Gewerbe. Egal jetzt ob ab 21 fahren oder nicht, hauptsache gemacht. Das gewerbliche kann man sicherlich nach der Ausbildung und evtl. mit finanzieller Hilfe vom Chef nachholen, oder?

Zitat:

Original geschrieben von Hagen0208


Kann ich den Führerschein auch normal machen?

natürlich kannst du den fs normal machen....und auch damit privat fahren was du willst...allerdings nicht gewerblich!

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Gut, dann mach ich das und nerv meinen Chef jetzt nicht direkt mit Urlaub. Das Gewerbliche regel ich dann wenns soweit ist.

Danke an alle nochmals!

willst du nicht lieber erstmal dein geld "beisammenhalten" bis du deine probezeit rum hast?!

due 140 Stunden sind aber nur die beschleunigte Grundqualifikation
um unter 21 Jahre gewerblich fahren zu dürfen brauchst du die reguläre Grundqualifikation - die dauert länger
aber du schienst das ja vernünftiger Weise jetzt ja erst mal ein wenig weg.

wofür willst du überhaupt den Schein machen wenn du eh nur privat damit rumkutschen darfst?

Hallo nochmal,

Führerschein geht vorran, hatte heute die 9. Theoriestunde. Nun würde ich gerne wissen was ich mit dem Führerschein in der Firma mit 18/19 ohne BKF machen kann. Was ist gewerblich genau? Darf ich eine solo Zugmaschine in die Werkstatt bringen z. B. oder leere Auflieger umsatteln fahren? Gewerblich heißt nur mit Ladung oder auch ohne?

suchfunktion stichworte "fahren unter 21" "Führerschein mit 18" "ce gewerblich" "was darf ich fahren" usw usw usw

aber ums mal kurz zu umranden
leerfahrten zu einem Kunden oder zwischen Kunden sind gewerblich
Fahrten zur Werkstatt und Überführungsfahrten sind nicht gewerblich
Umsatteln dürfte ebenalls unter Gewerblich laufen

ich empfehle dir mal das Gesetz durch zu lesen also das BKrFQG da geht dir dann schon einiges auf was du darfst und was nicht, denn wenn du unter dieses Gesetz fällst ists nunmal gewerblich

Naja, heute musste z. B. wieder eine Zugmaschine in die Werkstatt gefahren werden. Auf dem Weg wurde noch ein leerer Auflieger von der Mietfirma mitgenommen. Dürfte ich solche Fahrten fahren? Auflieger werden bei uns nur leer getauscht. Könnte das nicht auch noch unter privat fallen?

gewöhn dir mal das "Privat" ab, das gibt es über 7,5 Tonnen nicht da gibt es nur Aufzeichnen und "OUT" schalten

Hallo Hagen0208
Den EU Berufskraftfahrer braucht man nur, wenn man gewerbliche Transporte fährt, das bedeutet, wenn man für andere etwas transportiert. Also darfst du mit dem Führerschein CE solche Fahrten wie grad beschrieben machen. Der Gerüstbauer darf auch ohne BKF seinen LKW zur Baustelle fahren, weil er dann nicht gewerblich, sondern gelegentlich fährt. Sein Gewerbe besteht im Aufbauen von Gerüsten.
Die beschleunigte Grundquaki ist doch aber auch ganz schön teuer für mal so nebenbei, oder??
Du wärst am besten gekommen, du hättest den Führerschein noch vor dem Stichtag gemacht. Dann müsstest du jetzt nur die Weiterbildungen mitmachen.
@der schrittmacher:
Das mit dem "privat" ist auch so eine Sache. Im Prinzip gibt es das im Sinne der Lenkzeit nicht, im Sinne des BKFQuG aber schon, nämlich wenn ich nicht hauptbefulich Transporte durchführe.

Gruß

Hallo,

ich melde mich nochmal. Und zwar hab ich mittlerweile die Theorie schon in der Tasche, die praktische C Prüfung kommt in Kürze. Laut BAG muss ich für die Firma mit der beschleunigten Grundqualifikation 21 sein um zu fahren, mit der normalen Grundqualifikation 18. Daher meine Frage: Wo/Wie mache ich die normale und worin bestehen die Unterschiede? Preislich wäre auch gut zu wissen!

Gruß

Die beschleunigte grundqualifikation ist mehr oder weniger halb so aufwendig wie normale grundqualifikation.

Grundqualifikation:
280 stunden vollzeit
Kosten ca. 7000 - 8000 euro
theoretische und praktische prüfung
mindestalter 18

Beschleunigte grundqualifikation:
140 stunden vollzeit
kosten ca. 3500 - 4000 euro
nur theoretische prüfung
mindestalter 21

Wenn ich falsch liege bitte berichtigen, das ist mir jetzt spontan zu der sache so eingefallen.

Gruss
Maik

Der Unterschied liegt in diversen Wochen Unterricht, dem Volumen der Inhalte und natürlich dem Preis

§ 4 Erwerb der Grundqualifikation
(1) Die Grundqualifikation wird erworben durch
1.
erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer nach Maßgabe einer Rechtsverordnung auf Grund des § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder
2.
Abschluss einer Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen "Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

(2) Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch Teilnahme am Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte und die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer nach Maßgabe einer Rechtsverordnung auf Grund des § 8 Abs. 1 Nr. 1.

Ausbildung und Prüfung
Berufskraftfahrer erhalten die Grundqualifikation durch die Abschlussprüfung nach der Lehrzeit.

Wer eine Grundqualifikation nach §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG erwerben möchte, muss bei der zuständigen IHK eine theoretische und praktische Prüfung ablegen (Dauer 240 Min. Theorie und 210 Min. Praxis)
Die Ausbildungsart dafür ist nicht direkt vorgeschrieben, jedoch ist eine ausführliche Ausbildung unumgänglich und zeitaufwändig um die geforderten Kenntnisse zu erwerben

Wer eine Beschleunigte Grundqualifikation nach §4 Abs. 2 BKrFQG erwerben möchte, muss einen Lehrgang von 140 Stunden durchlaufen und eine theoretische Prüfung (Dauer 90 Min.) bei der zuständigen IHK ablegen.

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