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Was brauche ich zum LKW Fahren alles?

Themenstarteram 29. April 2022 um 16:34

Hallo zusammen,

Ich könnte unter Umständen eine Stelle als Kraftfahrer bekommen, für Tagestouren. Da gibt es feste Arbeitszeiten am Tage, und ich möchte Von meinem jetzigen Job weg, da ich die Schichtarbeit nicht mehr packe.

Ich habe seit 2009 meinen Klasse C Führerschein der für diese Stelle reicht, da solo Fahrzeug mit Kran. Ich müsste diese bkf Module machen, das weiss ich auch und eine Fahrerkarte beantragen. Reicht das schon aus um da anfangen zu können oder gibt es irgendwas was ich übersehen habe? Ich lese immer das Kraftfahrer ein 3 jähriger Lehrberuf ist, ich habe den C Schein damals wegen Feuerwehr gemacht und ausser die Module, die die potentielle neue Firma bezahlt, keine weitere Ausbildung im Bereich LKW. Gibt es für den Ladekran auch extra eine Schulung?

Danke euch schonmal für die Antworten

Sonnige Grüsse

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19 Antworten

Gibt es für den Ladekran auch extra eine Schulung?

Ja bei der Dekra.

hier die Nächsten Termine für eine Unterweisung für den Ladekran

https://www.dekra-akademie.de/search-result?search=ladekran&lat=&lng=

und die Module gibt es auch gleich bei der Dekra

https://www.dekra-akademie.de/search-result?search=95&lat=&lng=

Für den Ladekran reicht allerdings auch eine Einweisung. Auch wenn Dekra und Co gerne etwas anderes behaupten und Ihre Schulungen verkaufen.

Themenstarteram 30. April 2022 um 15:28

Und die 5 Module reichen dann auch? Oder muss man ausbildubgstechnsich noch was haben zum fahren?

Die Schulungen sind die "Auffrischungen". Das geht also nur wenn du eine Grundqualifikation hast. Wenn du vorher nur Führerschein Klasse B hattest und zb keine alte Klasse 3, dann musst du leider zuerst die Grundqualifikation nach BkrfqG bei der IHK machen.

 

Grüße

Steini

Themenstarteram 30. April 2022 um 19:31

Zitat:

@steini111 schrieb am 30. April 2022 um 21:16:02 Uhr:

Die Schulungen sind die "Auffrischungen". Das geht also nur wenn du eine Grundqualifikation hast. Wenn du vorher nur Führerschein Klasse B hattest und zb keine alte Klasse 3, dann musst du leider zuerst die Grundqualifikation nach BkrfqG bei der IHK machen.

Grüße

Steini

Hallo Steini,

Ich habe 2009 meinen Klasse C gemacht, aber keine Qualifikation oder Schulungen, da ich das alles nicht brauchte. Habe den Schein damals gemacht weil ich freiwillig in der Feuerwehr bin und die "grossen" Sachen gerne fahren möchte.

Glaube 2009 gab es diese bkf Qualifikation oder Module noch nicht. Ich bin nun echt unsicher ob ich denn so eine Stelle als Fahrer annehmen kann, die Module würde man mir ja bezahlen. Aber wenn da noch die Grundqualifikation fehlen würde weiss ich das nicht. Wie umfangreich wäre diese denn und brauche ich diese wenn die fahrerlaubnis C von 2009 ist?

Meine der 10.9.2009 war Stichtag. Wenn Führerschein vorher erworben wurde, braucht man nur die Module. War bei mir jedenfalls so. Hab nie ne Grundqualifikation gemacht, immer nur Module

Stimmt, ich war bei 2008, das war aber für die Klasse D (Bus)

 

Also kommt es genau auf das Datum der Prüfung an.

 

Grüße

Steini

Zitat:

@worti32 schrieb am 30. April 2022 um 16:23:37 Uhr:

Für den Ladekran reicht allerdings auch eine Einweisung. Auch wenn Dekra und Co gerne etwas anderes behaupten und Ihre Schulungen verkaufen.

Leider ist das eine Falsche aussage und geht solang gut bis was Passiert....

https://www.bghm.de/.../ausbildung-von-lkw-ladekranfuehrern

Zitat:

@blackhawk168 schrieb am 30. April 2022 um 17:28:22 Uhr:

Und die 5 Module reichen dann auch? Oder muss man ausbildubgstechnsich noch was haben zum fahren?

wenn du deinen C-Schein vor dem 10.09.2009 bekommen hast brauchst nur die Module um Gewerblich fahren zu können...

mehr Info´s hier

https://www.bag.bund.de/.../...aftfahrerqualifikationsgesetz_node.html

https://www.eu-bkf.de/de/home/bkrfqg/grundqualifikation.htm

https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/1424

und hier nochmal zum Kranschein alle Info´s

https://www.bghm.de/.../ausbildung-von-lkw-ladekranfuehrern

Themenstarteram 30. April 2022 um 21:37

Hallo, ich hatte am 5.8.2009 meine Prüfung. Also brauche ich wohl "nur" die 5 Module. Die würde mir von potentiellen Arbeitgeber bezahlt werden.

Ich danke euch allen vielmals für die Hilfe, das hat mich echt ein stück weiter gebracht. Jetzt muss ich nur noch nächste Woche zum Vorstellungsgespräch und dann entscheiden was ich mache....

Zitat:

@gabberman schrieb am 30. April 2022 um 23:16:09 Uhr:

 

Wenn du deinen C-Schein vor dem 10.09.2009 bekommen hast brauchst nur die Module um Gewerblich fahren zu können...

.

Gewerblich fahren ist hier sicher der falsche Ausdruck. Denn das Fahren einer Betonpumpe, Mobilkran, Feuerwehrfahrzeuge, (selbstfahrende Arbeitsmaschinen) ist meistens auch gewerblich. Dennoch werden hier keine Module benötigt.

Module braucht man für den gewerblichen Güterverkehr.

 

Zitat:

@gabberman schrieb am 30. April 2022 um 23:01:13 Uhr:

Zitat:

@worti32 schrieb am 30. April 2022 um 16:23:37 Uhr:

Für den Ladekran reicht allerdings auch eine Einweisung. Auch wenn Dekra und Co gerne etwas anderes behaupten und Ihre Schulungen verkaufen.

Leider ist das eine Falsche aussage und geht solang gut bis was Passiert....

Die Frage ist dann aber, wer in der Folge zur Verantwortung gezogen wird. Das kann meiner Ansicht nach, nur derjenige sein, der beauftragt hat. Also der Fuhrparkleiter o. ähnliche Funktion.

Die ganzen Ausbildungscheine wie Stapler, Kran, .... führen erst dazu, dass der Bediener auch die Verantwortung tragen kann.

am 1. Mai 2022 um 7:29

...bzgl. Grundqualifikation - nach den obigen ungenauen Spekulationen hier nochmal ganz exakt:

"BE erworben vor dem 09.09.2009 = Grundqualifikation"

(Quelle: https://www.flvbw.de/.../...ifikation-klasse-be-79-06-zum-zweiten.html )

Wer also vor dem 09.09.2009 mindestens einen BE-Führerschein oder im Besitz einer "größeren" Fahrerlaubnisklasse (alte Klasse 3, Klasse 2, C1/C1E, C/CE, D/DE, usw.) war ist automatisch grundqualifiziert und benötigt daher nur die 5 Module um die "95" für den gewerblichen Güterverkehr eingetragen zu bekommen.

Und für einen Kran / Ladekran steht in §29 DGUV Vorschrift 52 genau drin was benötigt wird...

§ 29 Kranführer, Instandhaltungspersonal

(1) Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Führen (Kranführer) oder Instandhal-

ten eines Kranes nur Versicherte beschäftigen:

1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben

2. die körperlich und geistig geeignet sind

3. die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind und ihre Befä-

higung hierzu ihm nachgewiesen haben und

4. von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuver-

lässig erfüllen

...eine Befähigung muß man sich als Unternehmer nicht unbedingt durch einen Kranschein nachweisen lassen... auch wenn das von Vertretern der Berufsgenossenschaften und entsprechenden Ausbildungsorganisationen gerne behauptet wird. Als Unternehmer (oder einer von mir Bevollmächtigter) kann ich mich von den Fähigkeiten auch persönlich überzeugen... es laufen da draußen genügend charakterlich ungeeignete Pfeifen mit Kranschein rum.

Viele Unfälle mit Kranen werden nur dadurch verhindert, weil die Krane über eine immer bessere / umfangreichere rechnergestützte Sensorik inkl. Plausibilitätsprüfung verfügen und dadurch schon fast idiotensicher sind... so lange keine Abstützungen nachgeben, weil z.B. keine ausreichenden Unterlagehölzer / Bodenplatten verwendet wurden oder die Überlastbegrenzung durch Schrägzug "ausgetrickst" wird und die zu hohe Last anschließend z.B. in die Baugrube rutscht, ins Hubseil fällt und dabei den Kran (auch Ladekran) umreißt / umschmeißt oder verbotenerweise die Last nicht vom Kran selbst angehoben wird, sondern an den ausgefahrenen Kran angebracht wird z.B. wenn der am Kran hängende Schuttcontainer befüllt wird oder wenn die am Kran außen vor dem Gerüst hoch gehaltene Palette beladen wird.

PS: ...sinnvoll, egal ob nun Kranschein oder wie / was auch immer ist es jedenfalls für jeden der einen Kran bedient sich die Vorschriften z.B. die DGUV 52 aufmerksam durchzulesen und sich v.a. allem die Dinge, die da als verboten drin stehen

einmal von der Physik, von der Funktion eines Kranes durch zu denken um zu kapieren warum das gefährlich wird und solche Situationen in der Praxis zu erkennen... zu unterlassen.

Und auch so (fast) nervige Sachen, wie das "Nicht unter schwebende Lasten treten" hat nicht nur seine Berechtigung, sondern kann u.U. tödlich ausgehen... siehe (abschreckendes Video von der Bergung eines bei einer Kranmontage umgekippten Mobilkranes - glücklicherwiese ohne Tote... der Schutzengel hyperventiliert wohl heute noch)... https://www.youtube.com/watch?v=trgICIfG4xw + https://www.youtube.com/watch?v=1KmQUTxwepc

Oder hier noch was Interessantes... da wird ein alter Turmdrehkran mit einer überbrückten / deaktivierten Überlasteinrichtung und einer Last von 6Tonnen am Haken bewußt überlastet und letztendlich umgeschmissen... quasi ein Baukran-Crashtest - https://www.youtube.com/watch?v=q7r8T5c24gw

:eek: da hatter plumpsemacht. :D

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