LKW-Führerschein privat machen und gewerblich fahren
Hallo,
ich habe mich eben hier angemeldet weil ich Hilfe zu dem LKW-Führerschein benötige. Und zwar beginne ich morgen meine Ausbildung in einer Spedition zum Speditionskaufmann. Ich kann in dieser Firma auch fahren, wenn ich möchte. Generell möchte ich den LKW-Führerschein machen. Ich gehe mal davon aus, dass ich, wenn ich Sattelzug fahren möchte die Führerscheine C1, C1E, C und CE machen muss? Wie sieht das mit dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz aus? Darf ich überhaupt gewerblich fahren, wenn ich nicht Berufskraftfahrer gelernt habe? Gibt es da eine Möglichkeit? Was muss ich dafür machen?
Und was kann man für die vier oben genannten Klassen an Geld rechnen so ungefähr?
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Hagen0208
Ich gehe mal davon aus, dass ich, wenn ich Sattelzug fahren möchte die Führerscheine C1, C1E, C und CE machen muss?
du musst lediglich die klassen c/ce machen (c1/c1e ist darin bereits enhalten)......
Zitat:
Darf ich überhaupt gewerblich fahren, wenn ich nicht Berufskraftfahrer gelernt habe?
ja, wenn du die berufskraftfahrerqulifikation erlangt hast!
Zitat:
Und was kann man für die vier oben genannten Klassen an Geld rechnen so ungefähr?
das ist regional sehr unterschiedlich.....
für c/ce kannst du aber ab 2000€ aufwärts einplanen....da hilft nur selbst mal in den fahrschulen rumfragen....da ist von 2000-4500€ alles möglich.....zzgl. den kosten für die berufskraftfahrerqualifikation die ebenfalls so ab ca. 3500€ aufwärts liegen......
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das Problem ist aber wie genannt wurde, bei den meisten Fahrschulen wirklich so, dass die warten bis genug CE-Schüler da sind und die meisten kommen eben übers Amt und dann wird das als Blockunterricht gemacht
die paar Stunden des Grundstoffs darf man dann abends mit den B-Schülern gemeinsam absolvieren
wegen 2 LKW-Lehrlingen machen die abends nicht auf
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
die paar Stunden des Grundstoffs darf man dann abends mit den B-Schülern gemeinsam absolvieren
der kommt auch während des 7-16uhr unterrichtes drann ^^
und wenn ich mir die öffnungszeiten der fahrschule angucke...zweimal die woche anderthalb stunden abends, sieht zu 99% nach auto-theorie aus......außer die haben sonen großen lkw-zufluss das die noch nen zweiten schulungsraum aufmachen....aber das kann man wohl getrost vergessen, weil wer macht heute noch zum spaß nen lkw führerschein nebenbei......
also abwarten und nachfragen ^^
Jetzt hört augenblicklich auf mir hier so Angst zu machen!!!
😁
Ich will mein Führerschein da abends machen 🙂 Und irgendeine Fahrschule zwischen Trier und Saarbrücken finde ich dafür noch, wenns diese da in Trier nicht macht.
Wie gesagt, ich ruf da morgen an. Nummer liegt schon im Geldbeutel. Ich melde mich morgen Abend dann.
Den LKW führerschein nach feierabend zu machen sollte nicht das problem sein, problematisch ist nur die ausbildung zum EU-Kraftfahrer denn das sind für 18 - 21 jährige mal schnell 280 stunden vollzeit + theoretische und praktische prüfung.
Ab 21 jahren dann nur noch 140 stunden vollzeit und theoretische prüfung das nennt sich dann beschleunigte grundqualifikation.
Die theoriestunden für den regulären LKW schein belaufen sich auch auf 14 doppelstunden + den grundstoff.
Ich mache gerde einen kurs mit 9 LKW leuten die ich 2 gruppen aufgeteil habe, mit denen mache ich 2 bzw. 3 mal die woche je 180min grund und zusatzstoff unterricht, seit dezember sind wir da schon dabei, aber auch bald fertig 😉.
Gruss
Maik
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So, habe die Fahrschule angerufen. Fahre am Mittwoch Abend in die Theorie und melde mich an. Hier zu ABZ Trier um 19 Uhr.
Weiß jemand wie alt der Sehtest sein darf? Hatte beim Auto so Juli/August 2008 einen abgegeben und müsste morgen dann noch nach der Arbeit schnell einen Test machen. Oder ist der alte noch gut?
Aber ist kein Muss um jetzt da in die Theorie zu gehen und die Stunden anzufangen? Kann nachgereicht werden?
naja wenn du aus was für einem Grund auch immer durchs augenärztliche Gutachten fällst, währe das dann ziemlich dumm bezüglich deiner dann bereits gezahlten Gebühren in der Fahrschule
aber generell muss es halt zur anmeldung zur Prüfung vorliegen
hier ein PDF zum Gutachten mit erläuterungen
https://pdf.form-solutions.net/.../com.burg.pdf.FillServlet?...
Gut, dann fang ich da am Mittwoch an, melde mich an und reiche das Gutachten nach, weil das krieg ich bis Mittwoch nicht mehr.
Danke!
Zitat:
Original geschrieben von Hagen0208
Aber ist kein Muss um jetzt da in die Theorie zu gehen und die Stunden anzufangen?
anmelden kannst du dich da jederzeit........die unterlagen zusammenzubringen ist allerdings deine sache...
und je länger du dir dafür zeit lässt, desto länger dauert es, bis der prüfauftrag in der fahrschule eintrudelt.......und bevor der nicht da ist, wirst du wohl keine prakt. fahrstunde haben! nen schrieb vom hausarzt (sofern der dazu brechtigt ist) brauchst du im übrigen auch!
Gut, ich fahr Mittwoch hin und fange an und frag genau beim Fahrlehrer nach was ich brauche. Dann weiß ich jetzt aber schonmal, dass ich nicht umsonst hinfahre.
Danke an alle dann!
Zitat:
Original geschrieben von Hagen0208
und frag genau beim Fahrlehrer nach was ich brauche.
du brauchst:
-1 passbild
-kopie vom personalausweis und vom führerschein
-augenärztliche untersuchung
-ärztliches gutachten
-erste hilfe ausbildung......die unterweisung in erste hilfe vom auto-führerschein reicht nicht!
leicht verdreht 😎
augenärztliches Gutachten
und
ärztliche Eignungsuntersuchung
hier ein kleiner Überblick für dich was wie wo wieviel und so
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_lkw.htm
Die 1.hilfe ausbildung sind 2 mal 8 stunden (16 stunden) vollzeit. also 2 tage lang geht der kurs.
Gruss
Maik
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
aber wie gesagt du musst nebenbei auch 21 Jahre alt sein um gewerblich zu fahren
nicht mehr seit dem 10.09.2009:
BKrFQG
(1) Fahrten im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken darf
1.mit einem Kraftfahrzeug, für das eine Fahrerlaubnis der Klassen C oder CE erforderlich ist, nur durchführen, wer
a)das 18. Lebensjahr vollendet hat und den Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 mitführt, oder
also 18 Jahre aber mit Grundqualifikation...
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqg/index.html