LKW-Beladen / Container Transfer / Container Abstellen auf öffentlicher Straße im Mischgebiet
Mehrmals wöchentlich zwischen Montag und Freitag werden für mehrere Stunden im örtlichen Mischgebiet auf öffentlicher Straße innerorts LKW be/entladen - sowie Container rangiert. Dies geht stundenlang, auch bei laufenden LKWS. Keine Behörde macht was trotz mehrfachen Beanstandungen der Anwohner.
Der ansässige Gewerbebetrieb hat Platz auf seinem Gelände. Aus Bequemlichkeit wird die Öffentliche Straße benutzt. Ein Wendeplatte in einer Sackgasse (auch öffentlich) wurde zum Materiallager umfunktioniert.
Auf welcher gesetzlichen Basis kann z.B. eine Anzeige bei der Polizei erfolgen ?
Gegen welche Paragrafen wird hier verstossen ?
Das ehemalige Wohngebiet wurde zugunsten des Gewerbebetriebes vor 40 Jahren in ein Mischgebiet geändert.
Danke für die fachliche Unterstützung.
264 Antworten
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 6. Februar 2023 um 19:36:17 Uhr:
Das was du meinst ist bestimmt neben einen Flughafen ziehen und sich dann beschweren das da Flugzeuge fliegen.
Vergleichbar. Und macht es einen Unterschied, ob der Lärm auf dem Firmengelände entsteht oder 5 m daneben auf der Straße? Also: Leben und leben lassen.
Sehr schräg gegenüber von uns ist ein Heizöl- und Pellethändler. Wenn der im Sommer einen Sattelzug Pellets geliefert bekommt, ist hinterher im Umkreis von 50 m Autos und Fenster putzen angesagt. Hörst Du mich klagen? Die Firma gibt es schon so lange, da hängen noch Emaille-Werbeschilder von Union-Briketts...
1. Was ist unzulässig am korrekt parkenden Lkw und seiner Be- und Entladung? Nx, nichtmal im Wohngebiet.
2. Was ist am kurzweiligen Absetzen und Umstapeln von Ladung (Mulden) unzulässig? Nix, nichtmal im Wohngebiet.
3. Was stört also?
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 6. Februar 2023 um 19:56:03 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 6. Februar 2023 um 19:36:17 Uhr:
Das was du meinst ist bestimmt neben einen Flughafen ziehen und sich dann beschweren das da Flugzeuge fliegen.Vergleichbar. Und macht es einen Unterschied, ob der Lärm auf dem Firmengelände entsteht oder 5 m daneben auf der Straße? Also: Leben und leben lassen.
Also auf den Bildern sieht das etwas ausgedehnter aus als 5 Meter.
Aber unsere Diskussion bringt nichts.
Es gibt da mit Sicherheit strenge Regeln. Aber nach meinem Rechtsempfinden hat der Be und Entladeverkehr auf dem Firmengelände statt zu finden und nicht im öffentlichen Verkehrsraum (damit könnte ich fast noch leben) aber nicht im unmittelbaren Umfeld vom privaten Wohnbereich.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 6. Februar 2023 um 20:01:16 Uhr:
1. Was ist unzulässig am korrekt parkenden Lkw und seiner Be- und Entladung? Nx, nichtmal im Wohngebiet.2. Was ist am kurzweiligen Absetzen und Umstapeln von Ladung (Mulden) unzulässig? Nix, nichtmal im Wohngebiet.
3. Was stört also?
Es stört die Regelmäßigkeit von mehrmals in der Woche über eine Dauer von mehreren Stunden . Und parken mit laufenden Motor und Staplerbetrieb ist schon mal Quatsch.
In Mischgebieten sind Wohngebiete und Gewerbegebiete klar abgetrennt. Wohngebiete unterstehen hier besonderem Schutz. Seltene Einzelfälle (Max. 10 mal im Jahr) sind zulässig,wenn gegen Vorschriften insbesondere Larmschutz verstoßen wird. Mehrere Verstöße in der Woche sind unzulässig.
Und ansonsten scheint bei einigen hier noch nie ein 40 Tonner 5 Meter vom eigenen Gemäuer gestanden zu haben und sein sonores Brummen über Stunden ins Mauerwerk gedrückt zu haben.
Meine letzten Worte im Thema sollen sein das hier von“betrifft mich nicht, also darf es sein“ bis hin zum „Neid der Besitzlosen“ diskutiert wird. Harte Worte, aber so kennt man mich und ich bleibe mir treu.
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Damit meint der TE die Mulden. Sicher macht das Geräusche. Die Palettenladerei bekommt er genauso wie den Lkw-Motorlauf akustisch doch garnicht mit. Alles unproblematisch. Wenn es den TE stört, dann störts ihn eben. Dort ist das zulässig.
Habt ihr euch die Fotos angesehen? Da stehen Paletten mitten auf der Kreuzung, wenn das regelmäßig passiert stimmt da was gewaltig nicht ...
Ich kenne einige Misch und reine Industriegebiete, sowas geht überhaupt nicht ... und ist auch nicht üblich...
Ich vermute, dass es links zum Betriebsgelände geht. Der Stapler wird kaum 500m durch die Gegend gurken.
Wenn die drei Hallen-Rolltore rechts hinter den Mulden zum Betrieb gehören, werden die evtl. schon auf eigenem Gelände stehen. Zäune scheinen dort auch unüblich zu sein.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 6. Februar 2023 um 18:50:14 Uhr:
Das wäre einmalig in D, dass eine Stadt sagt, jetzt platzieren wir mal eine neue Firma mitten in das bestehende Wohngebiet...
Eher trifft das Gegenteil zu und ein eigentlich, weil früher da, bestandsgeschützes Unternehmen wird gemobbt; der Eindruck kann hier jedenfalls aufkommen, wo um eine Tankstelle herum neue Mehrfamilienhäuser gebaut werden. Vorher defaktisch 24h-Betrieb, seit dem Beginn der Bauarbeiten nur noch tagsüber Betrieb. (Hinweis: Meine Aussage ist nur eine Vermutung, daß es so sein könnte; aber vielleicht hat die betreffende Tankstellenpächterin ja auch nur nicht genug Leute?)
@Wauhoo Wo beschwert sich der TE über den Betrieb selbst? Kannst du mir das zeigen. Ich finde es nicht.
Zitat:
@ktown schrieb am 7. Februar 2023 um 06:49:44 Uhr:
@Wauhoo Wo beschwert sich der TE über den Betrieb selbst? Kannst du mir das zeigen. Ich finde es nicht.
Hier (im Eröffnungsbeitrag) beschwert er sich über den Betrieb:
"...Mehrmals wöchentlich zwischen Montag und Freitag werden für mehrere Stunden im örtlichen Mischgebiet auf öffentlicher Straße innerorts LKW be/entladen - sowie Container rangiert. Dies geht stundenlang, auch bei laufenden LKWS. ..."
Wobei ich zugeben muss, wenn bei mir vor der Tür stundenlang der LKW beim Beladevorgang laufen würde, würde ich dem eigenhändig den Schlüssel abziehen und im Gulli versenken.
Denn das ist -anders als vielleicht das Verladen an der Strasse- tatsächlich völlig unnötig.
Wäre aber auf dem Betriebsgrundstück selber genauso störend.
Wobei so Aussagen wie "stundenlang Motor laufen lassen", "Straße als Lager missbrauchen", oder "stinkende LKW-Abgase" einen sehr polemischen Charakter zu haben scheinen und der Wahrheitsgehalt äußerst fraglich bleibt.
Die Darstellungen sind sehr einseitig und emotional, so sollte man sie auch behandeln.
Eben. Kein Unternehmen kann sich heutzutage noch LKW mit Euro4 leisten, aus den modernen stinkt überhaupt nichts mehr.
Und wer stundenlang die Kiste laufen lässt fällt spätestens im Fleet Management ziemlich unangenehm auf. Wenn die dort morgens für zehn Minuten stehen, müssen die Fahrer ihre Abfahrtskontrolle machen und erstmal Luft pumpen, bevor sie überhaupt losfahren können.
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 7. Februar 2023 um 11:49:54 Uhr:
Zitat:
@ktown schrieb am 7. Februar 2023 um 06:49:44 Uhr:
@Wauhoo Wo beschwert sich der TE über den Betrieb selbst? Kannst du mir das zeigen. Ich finde es nicht.Hier (im Eröffnungsbeitrag) beschwert er sich über den Betrieb
Siehst du. So unterschiedlich sind die Sichtweisen. Für mich stört er sich, berechtigter Weise, nur darüber, dass er im öffentlichen Straßenraum eine Sondernutzung durchgeführt wird. Ich kann nicht erkennen, dass er sich auch darüber beschwert, dass auch auf dem Betriebsgelände das Tagwerk verrichtet wird
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 7. Februar 2023 um 11:49:54 Uhr:
Wäre aber auf dem Betriebsgrundstück selber genauso störend.
Das stimmt. Wäre aber bezüglich einer Beschwerde bei der Verwaltung ein anderer Ansprechpartner.
Beim Ersten ist die Stelle zuständig die für den Unterhalt der Straßen grundsätzlich zuständig ist (hier bei uns das Tiefbauamt). Beim Zweiten wäre ein Anruf bei der Gewerbeaufsicht die korrekte Wahl.