LKW-Beladen / Container Transfer / Container Abstellen auf öffentlicher Straße im Mischgebiet
Mehrmals wöchentlich zwischen Montag und Freitag werden für mehrere Stunden im örtlichen Mischgebiet auf öffentlicher Straße innerorts LKW be/entladen - sowie Container rangiert. Dies geht stundenlang, auch bei laufenden LKWS. Keine Behörde macht was trotz mehrfachen Beanstandungen der Anwohner.
Der ansässige Gewerbebetrieb hat Platz auf seinem Gelände. Aus Bequemlichkeit wird die Öffentliche Straße benutzt. Ein Wendeplatte in einer Sackgasse (auch öffentlich) wurde zum Materiallager umfunktioniert.
Auf welcher gesetzlichen Basis kann z.B. eine Anzeige bei der Polizei erfolgen ?
Gegen welche Paragrafen wird hier verstossen ?
Das ehemalige Wohngebiet wurde zugunsten des Gewerbebetriebes vor 40 Jahren in ein Mischgebiet geändert.
Danke für die fachliche Unterstützung.
264 Antworten
Zitat:
@ktown schrieb am 7. Februar 2023 um 13:30:23 Uhr:
Siehst du. So unterschiedlich sind die Sichtweisen. Für mich stört er sich, berechtigter Weise, nur darüber, dass er im öffentlichen Straßenraum eine Sondernutzung durchgeführt wird. Ich kann nicht erkennen, dass er sich auch darüber beschwert, dass auch auf dem Betriebsgelände das Tagwerk verrichtet wird
Tja, ich sehe es eben so, dass wenn der Betrieb die Möglichkeit hätte auf eigenem Gelände zu entladen, er dies auch nutzen würde.
Somit beschwert der TE sich faktisch über den Betrieb, wenn er die Ladetätigkeiten an der Straße nicht tolerieren möchte.
Und Sondernutzung der Strasse sehe ich gar nicht. Zumindest, wenn die Güter (so wie ich es aus meiner Fahrertätigkeit noch kenne) allenfalls kurz zum Sortieren auf der Strasse abgestellt werden.
Und die Gemeinde scheint es ja auch so zu sehen. Sonst hätte die Beschwerde ja schon was gebracht.
Wenn ich bei mir zuhause eine Mulde auf die Strasse stelle verlangt die Ordnungsbehörde
- eine (gebührenpflichtige) Erlaubnis für die Sondernutzung
- eine Absicherung mit Warnbaken
Es ist vergebene Liebesmüh. Sie werden es nicht einsehen. Ich weiß, dass es eine Sondernutzung ist und ich auf meinen Baustellen schon viel zu oft Post bekommen habe in der stand, dass ich die Sondernutzung zu unterlassen habe oder sie entsprechend anzumelden und den entsprechenden Gebührenbescheid zu bezahlen habe.
Achja. Bei mir werden auch immer nur Mulden oder Paletten abgestellt. Die im Nachgang auf dem Baustellengelände verschwinden.😁
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Anders herum wollt "ihr" aber nicht einsehen, dass es sehr wohl einen Unterschied bedeutet, ob die Mulden oder Paletten da kurz abgestellt werden, oder ob sie da über Tage stehen bleiben.
Umladen = Gemeingebrauch.
Bleibt länger stehen als zum Umladen üblich = Sondernutzung.
Ist doch eigentlich ziemlich simpel.
Der Unterschied bei euerer Sondernutzung ist doch der, dass dort Dinge DAUERHAFT für eine mehr oder weniger LÄNGERE Zeit dort auf der Strasse verbleiben.
Mulden, die dort tagelang stehen um befüllt zu werden. Anhänger die zu Werbezwecken am Strassenrand abgestellt werden.
Stühle und Tische von Restaurants, die auf der Straße aufgebaut werden...
In diesem Fall kommt der LKW, wird be- oder entladen und fährt weiter.
Klar, dann kommt wieder der nächste LKW usw.
Das ist aber VERKEHR. Und wofür sind Strassen? Für Verkehr.
Edit: Sondernutzung könnte man unterstellen, wenn der beladene Auflieger dort für Tage abgestellt wird, um nach und nach entladen zu werden. Dann wäre es eine Nutzung al Lagerfläche. Und damit Sondernutzung.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 7. Februar 2023 um 13:46:50 Uhr:
Wenn ich bei mir zuhause eine Mulde auf die Strasse stelle verlangt die Ordnungsbehörde
- eine (gebührenpflichtige) Erlaubnis für die Sondernutzung
- eine Absicherung mit Warnbaken
Nur dann, wenn die Mulde dort länger verbleibt und auch genutzt wird.
Zitat:
@ktown schrieb am 7. Februar 2023 um 06:49:44 Uhr:
Wo beschwert sich der TE über den Betrieb selbst?
Der Eindruck entsteht aber, wenn sich jemand über die zum Betrieb notwendigen Betriebsmittel, bzw., Dienstleistungen aufregt. Und die Entsorgung von Betriebsabfällen, welcher Art auch immer, ist untrennbarer Teil der den Betrieb erhaltenden Dienstleistungen.
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 7. Februar 2023 um 14:03:51 Uhr:
Der Unterschied bei euerer Sondernutzung ist doch der, dass dort Dinge DAUERHAFT für eine mehr oder weniger LÄNGERE Zeit dort auf der Strasse verbleiben.
Das ist falsch. Es ist schon dann eine Sondernutzung wenn der Anlass für die Nutzung wiederkehrend aus dem selben gewerblichen Anlass geschieht. Schon rein aus sicherheitstechnischen Aspekten ist dies eine Sondernutzung. Im Gefahrenbereich der Verladung haben Dritte und das wären Passanten, nichts zu suchen. Demnach wäre der Straßenabschnitt bis zum Ende der Maßnahme zu sichern bzw. abzusperren.
Also Ich würde ja schon sehr gerne mal vor all den Häusern der Befürwörter dieser Aktionen so Fuhrwerken wollen, wie es in dem Mischgebiet von @Clown123 tagtäglich abläuft.
Sattelzüge vor den Häusern be und entladen, Paletten auf der Straße und im Wendeplattenbereich abstellen / lagern.
Wie würde "Euch" das gefallen ?!
Ich frage mich noch immer, wozu das Mischgebiet mit einem Zufahrtsverbot ab 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht ausgeschildert ist und besagte Firma eine separate Umfahrung hat ?
Zitat:
@ktown schrieb am 7. Februar 2023 um 19:01:13 Uhr:
Schon rein aus sicherheitstechnischen Aspekten ist dies eine Sondernutzung. Im Gefahrenbereich der Verladung haben Dritte und das wären Passanten, nichts zu suchen. Demnach wäre der Straßenabschnitt bis zum Ende der Maßnahme zu sichern bzw. abzusperren.
Das reicht schon, wenn ein Gabelstapler rückwärts gegen ein geparktes Auto fährt oder eine Palette mit Waren umkippt.
Die Paletten haben auf der Straße nichts verloren... auch nicht kurzfristig !
Die Lärmbelastung würde drastisch sinken. Von daher nur zu. 🙂
Die Friedhofsruhe kommt früh genug. Also macht euch mal nicht ins Hemd. Dort wird verkehrlich genutzt und das ist Gemeingebrauch. Wer sich drüber beschweren will legt erstmal den Passierschein A38 vor. 🙂
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 7. Februar 2023 um 14:49:48 Uhr:
Nur dann, wenn die Mulde dort länger verbleibt und auch genutzt wird.
Witzigerweise beruht meine Erfahrung auf der Unterstützung eines lieben Nachbarn, der sprachlich (noch 🙂)nicht auf der Höhe war, sein Anliegen mit der Ordnungsbehörde bzw. deren Vollzugsorganen zu thematisieren. Der wollte die Mulde noch gar nicht nutzen. Zur Vermeidung kostenträchtiger Maßnahmen hat er das Ding kurz-vor-knapp vor einem mehrwöchigen Aufenthalt im Ausland dann doch umgestellt.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 7. Februar 2023 um 19:20:33 Uhr:
Wer sich drüber beschweren will legt erstmal den Passierschein A38 vor. 🙂
Im Passierschein A38 ist geregelt, daß bei einem Durchfahrtsverbot ab 3,5 t LKWs nichts verloren haben.
Das wird auch so seinen Grund haben warum dies so geregelt ist hier nur Fahrzeuge bis 3,5 t einfahren dürfen... alle Anderen, die mehr auf den Rippen haben, müssen leider draußen bleiben.
So ist das nunmal
Zitat:
@Geisslein schrieb am 08. Feb. 2023 um 12:21:15 Uhr:
Das wird auch so seinen Grund haben warum dies so geregelt ist hier nur Fahrzeuge bis 3,5 t einfahren dürfen..
Zeig mir mal bitte die Passage wo das steht. Ich bin gespannt.