LKW-Beladen / Container Transfer / Container Abstellen auf öffentlicher Straße im Mischgebiet

Mehrmals wöchentlich zwischen Montag und Freitag werden für mehrere Stunden im örtlichen Mischgebiet auf öffentlicher Straße innerorts LKW be/entladen - sowie Container rangiert. Dies geht stundenlang, auch bei laufenden LKWS. Keine Behörde macht was trotz mehrfachen Beanstandungen der Anwohner.
Der ansässige Gewerbebetrieb hat Platz auf seinem Gelände. Aus Bequemlichkeit wird die Öffentliche Straße benutzt. Ein Wendeplatte in einer Sackgasse (auch öffentlich) wurde zum Materiallager umfunktioniert.

Auf welcher gesetzlichen Basis kann z.B. eine Anzeige bei der Polizei erfolgen ?
Gegen welche Paragrafen wird hier verstossen ?

Das ehemalige Wohngebiet wurde zugunsten des Gewerbebetriebes vor 40 Jahren in ein Mischgebiet geändert.

Danke für die fachliche Unterstützung.

Containertransfer - Tausch
LKW BE/Entlagen auf öffentlicher Straße
264 Antworten

Ich sehe bei den beiden blauen Absetzcontainern auf der Fahrbahn keinerlei Kennzeichnung - m.E. diese rot-weißen reflektierenden Schrägbalken. Ich finde, das steht im Widerspruch zu:
https://dejure.org/gesetze/StVO/32.html
und die zugehörige Verwaltungsvorschrift (runterscrollen bis "zu 32"😉
https://...vorschriften-im-internet.de/...und_26012001_S3236420014.htm
Zitat: Aufstellung bedarf einer Genehmigung + Mindestvoraussetzung ist sachgerechte Kennzeichnung

Erster Ansprechpartner wäre hier für mich das Ordnungsamt. Ich würde mir das nicht lange anschauen.
Riesige LKWs mit dauerhaft laufenden Motor, das Gepolter von Containern, Staplerverkehr, mehrmals die Woche über Stunden...geht nicht.

Mein Grundstück hat einen Wert, der richtet sich auch nach dem Bodenrichtwert, die Lage und das Umfeld, Verkaufserträge im Umfeld bestimmen den Bodenrichtwert. Der Bodenrichtwert bestimmt die Grundsteuer...
Im Endeffekt ist das was dort passiert eine Wertminderung der Immobilien im Umfeld. Ich bezahle nicht 700000 Euro für Haus und Grundstück um dann LKW Ladeverkehr aus dem Fenster zu beobachten. Das geht jetzt nicht gegen LKW oder Staplerfahrer, das geht jetzt gegen den Betrieb. Der muss das nach meinem Rechtsempfinden anders lösen. Aber wie gesagt, das Ordnungsamt wird da schon helfen.

Meine Meinung.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 4. Februar 2023 um 14:36:58 Uhr:


Im Endeffekt ist das was dort passiert eine Wertminderung der Immobilien um Umfeld. Ich bezahle nicht 700000 Euro für Haus und Grundstück um dann LKW Ladeverkehr aus dem Fenster zu beobachten. Das geht jetzt nicht gegen LKW oder Staplerfahrer, das geht jetzt gegen den Betrieb. Der muss das nach meinem Rechtsempfinden anders lösen. Aber wie gesagt, das Ordnungsamt wird da schon helfen.

Gegen den Betrieb an sich oder gegen die Straßennutzung?

Das erinnert mich an meinen Ex-Arbeitgeber. Ein Pulverlackhersteller, dessen Fabrik vor über 100 Jahren auf einem Acker, fernab der Ortschaft errichtet wurde. Mittlerweile ist die Ortschaft um den Betrieb herumgewachsen und die Anwohner protestieren gegen den LKW-Verkehr und dagegen, dass eine Chemiefabrik mitten in einem Wohngebiet betrieben werden darf.

Zitat:

@Clown123 schrieb am 3. Februar 2023 um 16:13:15 Uhr:


Auf welcher gesetzlichen Basis kann z.B. eine Anzeige bei der Polizei erfolgen ?
Gegen welche Paragrafen wird hier verstossen ?

Bezüglich der Container ist §32 Abs. 1 StVO einschlägig, der im Übrigen auch dann gilt, wenn man sich als Privatverson einen Container stellen lässt:

§32 Abs. 1 StVO
Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen und diese bis dahin ausreichend kenntlich zu machen. Verkehrshindernisse sind, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.

Wenn die Gemeinde eh schon nichts unternimmt, hat das wahrscheinlich auch lokalpolitische Gründe. 😉

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Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 4. Februar 2023 um 14:41:58 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 4. Februar 2023 um 14:36:58 Uhr:


Im Endeffekt ist das was dort passiert eine Wertminderung der Immobilien um Umfeld. Ich bezahle nicht 700000 Euro für Haus und Grundstück um dann LKW Ladeverkehr aus dem Fenster zu beobachten. Das geht jetzt nicht gegen LKW oder Staplerfahrer, das geht jetzt gegen den Betrieb. Der muss das nach meinem Rechtsempfinden anders lösen. Aber wie gesagt, das Ordnungsamt wird da schon helfen.

Gegen den Betrieb an sich oder gegen die Straßennutzung?

Das Ordnungsamt wird schon wissen um dieser Umladeverkehr dort zulässig ist oder nicht.

Das Aufstellen von Containern im Straßenverkehr bedarf einer behördlichen Genehmigung und der Container muss Reflektorstreifen (rot/weiss) besitzen.

Ob das Abstellen ist, darüber lässt sich diskutieren.
Ich hatte diese Diskussion mit dem Ordnungsamt schon einmal. Die haben erst irritiert geguckt, weil ich denen den Container auch noch Dreist vor die Nase gestellt habe, am Fahrbahnrand. Aber als ich ihnen erklärte, dass er dort nur 5 Minuten stehen würde, waren sie zufrieden.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 4. Februar 2023 um 14:44:42 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 4. Februar 2023 um 14:41:58 Uhr:


Gegen den Betrieb an sich oder gegen die Straßennutzung?

Das Ordnungsamt wird schon wissen um dieser Umladeverkehr dort zulässig ist oder nicht.

Wissen werden die es wahrscheinlich schon, aber solange sich niemand nachhaltig beschwert, werden die auch nur ungern tätig. In einem bei uns ähnlich gelagerten Fall wurde erst nach Einbindung des Landratsamtes schnell und nachhaltig reagiert.

Gibt's eine zeitliche Mindeststandzeit wo man den Container nicht absichern muss?

Nein. Das ist aber am Ende ein Fall für das Gericht, das hier eine Entscheidung zum konkreten Einzelfall trifft - möglicherweise auch erst nach einem Unfall. Natürlich gibt es rein praktisch keinen Unterschied zwischen einem Container und einem geparkten Fahrzeug (zumindest bei Tageslicht). Dennoch kann sich das nach einem Unfall auch negativ für den Fahrer des Container-LKW entwickeln.

Frage an die LKW Fahrer, bestimmt der Kunde immer wo Ihr Be / Entladet ?

Oder entscheiden das in diesem Fall die Fahrer selbst wo es am günstigten ist ?

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 4. Februar 2023 um 16:59:24 Uhr:


Frage an die LKW Fahrer, bestimmt der Kunde immer wo Ihr Be / Entladet ?

Oder entscheiden das in diesem Fall die Fahrer selbst wo es am günstigten ist ?

Ja der Entlader und Kunde entscheidet. Auch Besonderheiten. Ist der Lkw nur von links, rechts oder hinten zu entladen. Wenn es hier eine Entladebucht zum Beispiel gibt und der Lkw kann nur von links entladen werden, was meist so ist , würde der Lkw eventuell gegen die Fahrtrichtung stehen. Das sind Besonderheiten, die es gibt und logistisch zu berücksichtigen gilt. Manchmal ragt der Lkw wegen der Länge in die Fahrbahn oder wird Flurschäden verursachen.
Es machen sich hier einige Leute viel zu einfach und der Schrei nach dem Gesetz oder seinem Bodenrichtwert oder Plan B ist einfach zu klein gedacht. Bleibt Mal auf dem Teppich. TE wird uns bestimmt noch sagen, warum die Gemeinde nicht reagiert? Was das Container umsetzen betrifft, kann ich nichts sagen....ist für mich Neuland. Nur soviel, wenn die Container zur Abholung bereit stehen und nur umgesetzt wird, muss ja der volle Container erst Mal vom Stellplatz, bevor der leere seinen Stellplatz bekommen kann. Dieses umsetzen dauert und gehört mit zum normalen Ablauf.
Ich glaube nicht , dass es sich anders organisieren lässt. Unser Leben frist noch mal Raum und Zeit. LKW Transporte sind eine Lebensader. Das kann auch anders werden und dann sind es hier wieder die gleichen Leute die zuerst meckern.

Wer nicht betroffen ist, kann sich´s leicht machen.

Also für mich ist das eine genehmigungspflichtige Sondernutzung der Straße.

... die ich auch als Anwohner in einem Mischgebiet nicht wie im geschilderten Maße hinnehmen muss. Wie ich schon schrieb, ist hier das OA zu bitten, Abhilfe zu schaffen und ggf. das Landratsamt einzubinden. Wo ist das Problem?

Das für Gemeingebrauch keine Sondernutzugnserlaubnis nötig ist, das ist der Punkt. Das Bild vom Lkw ist kein 48h Video sondern ein Foto. Deshalb steht der da und es tut sich nix. 😎 Der steht da 20-30 min für die Anlieferung/Abholung und ist wieder weg. Bei den Mulden wird das ähnlich sein. Wenn man keinen Bock auf Nachbarn hat, braucht man ein entsprechend großes Grundstück. In der Großstadt wäre man über diese idylische Situation begeistert. Nur ab und an ein wenig Lieferverkehr vs. 24/6 Dauergenerve. Da würde ich nicht mal die Augenbraue hochziehen. ...

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