LKW-Beladen / Container Transfer / Container Abstellen auf öffentlicher Straße im Mischgebiet

Mehrmals wöchentlich zwischen Montag und Freitag werden für mehrere Stunden im örtlichen Mischgebiet auf öffentlicher Straße innerorts LKW be/entladen - sowie Container rangiert. Dies geht stundenlang, auch bei laufenden LKWS. Keine Behörde macht was trotz mehrfachen Beanstandungen der Anwohner.
Der ansässige Gewerbebetrieb hat Platz auf seinem Gelände. Aus Bequemlichkeit wird die Öffentliche Straße benutzt. Ein Wendeplatte in einer Sackgasse (auch öffentlich) wurde zum Materiallager umfunktioniert.

Auf welcher gesetzlichen Basis kann z.B. eine Anzeige bei der Polizei erfolgen ?
Gegen welche Paragrafen wird hier verstossen ?

Das ehemalige Wohngebiet wurde zugunsten des Gewerbebetriebes vor 40 Jahren in ein Mischgebiet geändert.

Danke für die fachliche Unterstützung.

Containertransfer - Tausch
LKW BE/Entlagen auf öffentlicher Straße
264 Antworten

Stell dir einfach mal etliche deiner freien Tage, oder schönen Nachmittage, nach dem Feierabend auf einem LKW Rastplatz vor ...Frage beantwortet?

Wenn man begeisterter Truck Spotter ist, mag das passen, sind wohl die wenigsten ..😁😁

Noch mal: Augen auf bei der Wohnortwahl. Die Antwort auf die einfache Frage, wer zuerst da war, ist der TE noch schuldig. Er wird wissen, warum...

Wenn der TE seinen Willen bekäme, hätte er den gleichen LKW-Verkehr und auch Staplerverkehr. Nur halt nicht vor, sondern hinter dem Werkstor. Inklusive mehr Lärmbelästigung, weil die LKW ja erst noch auf das Gelände rangieren müssen.

Reine Mutmaßung. Zudem wurde die Frage bereits beantwortet. Und wozu sollte sich der TE überhaupt noch mal melden? Um sich die Sorgen und Nöte der Firmen und Lieferanten nochmals anzuhören? Ich denke, er wird sich eher den wenigen konkreten Vorschlägen zur Lösung seines Problems widmen.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 12. Februar 2023 um 12:18:13 Uhr:


Noch mal: Augen auf bei der Wohnortwahl. Die Antwort auf die einfache Frage, wer zuerst da war, ist der TE noch schuldig. Er wird wissen, warum...

Wie oft eigentlich noch dieser Unsinn. Es wird dadurch nicht richtiger. Selbst wenn er bewusst, nach Ansiedelung des Gewerbebetriebes dort hingezogen ist,so muss er nicht alles ertragen. Die gesetzlichen Vorschriften sind grundsätzlich einzuhalten.

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Völlig richtig. Einige Schreiber hier sollten sich vielleicht erst einmal über Gesetze und Verordnungen informieren. Da hätte man bei so manchen Beiträgen bereits beim Erstellen deren Überflüssigkeit erkennen können.

Zitat:

@ktown schrieb am 12. Februar 2023 um 09:41:05 Uhr:


Das ist absolut falsch. Man muss als Bürger es im Rahmen der gesetzlichen Grenzen dulden. Wenn deine Aussage stimmen würde, dann gäbe es z.B kein BImSchG Verfahren oder ein Planfesttellungsverfahren.

Im Planfeststellungsverfahren werden auch die Einwohner, bzw., "von Baumaßnahmen Betroffene" gehört, bzw., können sich einbringen; hier ist es jedenfalls so.

Was glaubst Du denn, warum sich der Ausbau der Dresdner Bahn so lange hinzieht? Genau deswegen, weil im Vorfeld der Baumaßnahmen jahrelang mit vom Ausbau betroffenen Gemeinden, bspw., vor Gericht gestritten wird und das Planfeststellungsverfahren deswegen nicht zum Abschluß gebracht werden kann.

Das beste Beispiel, daß Einwohner und Gemeinden regionale wie überregionale Bauprojekte erheblich verzögern können, zeigen doch einige Projekte in Deutschland: Hamburger Elbphilharmonie, BER, Dresdner Bahn, Ausbau des Stuttgarter Bahnhofs, etc.

Und selbst mit einem gültigen Bebauungsplan geht's nicht wirklich vorwärts, wenn die Anwohner dagegen sind; siehe in Potsdam den geplanten Uferweg entlang des Glienicker Sees.

Rückschlag für Uferweg in Groß Glienicke: Verfahren könnte sich ...
https://www.tagesspiegel.de/.../...ich-um-jahre-verzogern-7998016.html

Äpfel und Birnen...

Wenn du dich in der Materie auskennst, wieso redest du dann so ein Stuss.

Wen meinst Du jetzt?

Ich meinte Wauhoo.

Welche gesetzlichen Grenzwerte sollen denn überschritten sein?

Lese die letzten 14 Seiten. Es wurde mehrfach aufgezeigt, gegen welche gesetzliche Regelungen verstoßen wird.

Ich lese mit und hab auch schon was dazu geschrieben. Es ist nicht ersichtlich gegen was da relevant verstoßen werden soll.

Einen ersten Auszug von zu zumindest zu würdigenden Gesetzen und Verordnungen auf Basis der bisher bekannten Fakten, von denen es bislang noch nicht allzuviel gibt, habe ich bereits umrissen. Nach Klärung der offenkundigen und vermuteten Tatsachen ist von einer Erweiterung auszugehen. Das Thema ist sehr viel komplexer, als sich das viele hier so vorstellen und bedarf in jedem Falle einer juristischen Unterstützung.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. Februar 2023 um 15:34:24 Uhr:


Ich lese mit und hab auch schon was dazu geschrieben. Es ist nicht ersichtlich gegen was da relevant verstoßen werden soll.

Das entsprechende Gesetz wurde schon genannt.

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