LKW-Beladen / Container Transfer / Container Abstellen auf öffentlicher Straße im Mischgebiet

Mehrmals wöchentlich zwischen Montag und Freitag werden für mehrere Stunden im örtlichen Mischgebiet auf öffentlicher Straße innerorts LKW be/entladen - sowie Container rangiert. Dies geht stundenlang, auch bei laufenden LKWS. Keine Behörde macht was trotz mehrfachen Beanstandungen der Anwohner.
Der ansässige Gewerbebetrieb hat Platz auf seinem Gelände. Aus Bequemlichkeit wird die Öffentliche Straße benutzt. Ein Wendeplatte in einer Sackgasse (auch öffentlich) wurde zum Materiallager umfunktioniert.

Auf welcher gesetzlichen Basis kann z.B. eine Anzeige bei der Polizei erfolgen ?
Gegen welche Paragrafen wird hier verstossen ?

Das ehemalige Wohngebiet wurde zugunsten des Gewerbebetriebes vor 40 Jahren in ein Mischgebiet geändert.

Danke für die fachliche Unterstützung.

Containertransfer - Tausch
LKW BE/Entlagen auf öffentlicher Straße
264 Antworten

Zitat:

@ktown schrieb am 10. Februar 2023 um 07:25:26 Uhr:


2. Der Straßenunterbau wird weniger durch den ruhenden Verkehr belastet. Daher ist das befahren der Straße durch Schwerlastverkehr die vorrangige Nutzungsart die Einfluss nimmt bei der Planung einer Straße. Daher ist es, für die Lebensdauer einer Straße unerheblich wo der Be- bzw. Entladevorgang durchgeführt wird.

Da stimme ich Dir ja teilweise zu; Be- bzw. Entladevorgänge sind aber letztlich auch Teil des nichtruhenden Verkehrs, denn einerseits be- bzw- entladen sich die zu be- bzw. entladenen Anhänger, Auflieger, Behälter etc. nicht von selber und zweitens werden diese ja auch vor dem Be- bzw. Entladen an diese betreffenden Stellen hingefahren und schweben überlicherweise nicht wie von Geisterhand aus der Luft heran? So daß auch diese Be- und Entladezonen sicher nicht schwächer konstruiert sind als die eigentlichen Verkehrswege? Die Belastung des Untergrundes ergibt sich dann aus der Frequenz der Be- und Entladevorgänge.

Wurde die Frage eigentlich schon geklärt, was zuerst da war? Die Wohnhäuser oder das/die Unternehmen?
In den meisten Fällen sind die Unternehmen zuerst da und haben damit eigentlich auch die älteren Rechte?
Und wenn das/die Unternehmen zuerst da waren, sollten auch die Verkehrswege entsprechend gerüstet sein?

Ich finde es immer irgendwie "witzig", wenn Leute zwecks Wohnens in die Nähe eines Flughafens ziehen und sich nachher über Fluglärm aufregen. Und das läßt sich auf jede Relation zwischen Gewerbe und Wohnen übertragen.

Es gibt erst einmal keine "älteren Rechte" in dem Fall, sondern Rechte. Das Recht, seine betriebsinterne Logistik auf die benachbarte Straße auszulagern, gehört nicht dazu. Ich würde auch gegen solche Unternehmen vorgehen, legale Möglichkeiten dazu gibt es sicherlich genug.

@Wauhoo
Vielleicht solltest du den Thread mal von Anfang an durchlesen anstatt erst nach sieben Seiten einzusteigen. Dann würdest du nämlich erkennen , dass das alles hier schon durchgekaut wurde.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 10. Februar 2023 um 14:17:25 Uhr:


Wurde die Frage eigentlich schon geklärt, was zuerst da war? Die Wohnhäuser oder das/die Unternehmen?
In den meisten Fällen sind die Unternehmen zuerst da und haben damit eigentlich auch die älteren Rechte?
Und wenn das/die Unternehmen zuerst da waren, sollten auch die Verkehrswege entsprechend gerüstet sein?

Ja, wurde vom TE bereits im Eröffnungsbeitrag geschildert.

Zitat:

@Clown123 schrieb am 3. Februar 2023 um 16:13:15 Uhr:


Das ehemalige Wohngebiet wurde zugunsten des Gewerbebetriebes vor 40 Jahren in ein Mischgebiet geändert.

Und hier ergibt sich jetzt die Situation, dass ein Fahrbahnunterbau, der offenbar nicht für Schwerverkehr ausgelegt wurde von eben diesem Schwerverkehr abgenutzt wird.

Schwere LKW nutzen die Farbahn etwa um den Faktor 10.000 stärker ab, als das ein PKW tun würde. Wenn es zu nötigen Sanierungen kommt, werden die Kosten nach dem lokalen Schlüssel aufgeteilt.

Entweder zahlen alle Anlieger nach einem Schlüssel aus Grundstücklänge und Fläche oder es zahlen alle Bürger (wiederkehrende Strassenausbaubeiträge).

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Auf den Fotos sieht der gut 40 Jahre alte Bereich aber nicht verschlissen aus. Die Instandsetzungskosten gehen normalerweise auf die Kappe der Gemeinde. Gibt regionale Unterschiede bei der Ausbauthematik. Aber gerade da wo so eine elendige Ausbausatzung noch angewendet wird, dürfen die Anteile der Instandsetzung nicht umgelegt werden. Nur Erweiterungen der Nutzbarkeit wären da umlagefähig und üblicherweise zahlen das dann auch nur die dadurch begünstigten Grundstücke.

Evtl. äußert sich der TE noch mal.
Viel Hoffnung habe Ich nicht, wäre gut da es ein interessantes Thema ist.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 10. Februar 2023 um 15:17:04 Uhr:


Vielleicht solltest du den Thread mal von Anfang an durchlesen anstatt erst nach sieben Seiten einzusteigen. Dann würdest du nämlich erkennen , dass das alles hier schon durchgekaut wurde.

Das Thema hatte ich von Anfang an durchgelesen, aber möglicherweise dabei auch Dinge überlesen?

@Moewenmann

Zitat:

Und hier ergibt sich jetzt die Situation, dass ein Fahrbahnunterbau, der offenbar nicht für Schwerverkehr ausgelegt wurde von eben diesem Schwerverkehr abgenutzt wird.

Und deswegen, weil die Altstraßen nicht für den Schwerlastverkehr gerüstet sind, wurde nachträglich die separate Zufahrt zum Unternehmensgelände gebaut? Möglicherweise wurde da aber nicht mit berücksichtigt, daß dieser Schwerlastverkehr auch wenden können muß? Immerhin könnte ja sein, daß das Unternehmensgelände selber diesen zum Wenden des Schwerlastverkehrs nötigen Raum gar nicht hergibt? Ob das so ist, kann vermutlich nur der TE mitteilen, vorausgesetzt, daß von außen der dafür nötige Einblick ins Untenehmensgelände besteht?

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 10. Februar 2023 um 14:17:25 Uhr:


Ich finde es immer irgendwie "witzig", wenn Leute zwecks Wohnens in die Nähe eines Flughafens ziehen und sich nachher über Fluglärm aufregen. Und das läßt sich auf jede Relation zwischen Gewerbe und Wohnen übertragen.

und schon wieder werden Äpfel mit Birnen verglichen. Wo hat der TE sich über den Lärm auf dem Betriebsgelände beschwert und wo beschwert er sich über den Schwerlastverkehr grundsätzlich?

Zitat:

@ktown schrieb am 11. Februar 2023 um 09:29:41 Uhr:


Wo hat der TE sich über den Lärm auf dem Betriebsgelände beschwert

Das eine ist nicht ohne das andere zu haben; nicht im Bereich der Transportlogistik. Lärm auf einem Betriebsgelände hört nicht an der Betriebsgrenze auf, sondern ist tlw. noch in ca. 2 Kilometern zu hören. (Wir sind hier mit Transportlogistik voll, die Unternehmen arbeiten tlw. rund um die Uhr).

Es ist schon lächerlich wenn man, nur um vermeintlich Recht zu behalten, nur den Teil einer Aussage zitiert die einem in dem Kram passt.
Ich wiederhole es aber gerne nochmal für dich.
Der TE hat sich weder über Betriebslärm noch über den Schwerlastverkehr ansich beschwert. Die einzige Beschwerde die vorgetragen wurde war die der unberechtigten Sondernutzung des öffentlichen Straßenraumes. Es wurde sich auch nicht darüber beschwert, dass ein erhöhter Verschleiß des Straßenkörpers vorliegt.

Ich habe einige Jahre einem Gewerbegebiet gewohnt. Ohne Familie eigentlich sehr geil. Kreach bin ich gewohnt und nachts wird es eh weniger, aber am Wochenende gibt es niemanden, der sich beschwert. Da kann man die Anlage mal richtig austesten als Beispiel.
OK, ist wohl etwas OT.

Zitat:

@ktown schrieb am 11. Februar 2023 um 19:46:22 Uhr:


Der TE hat sich weder über Betriebslärm noch über den Schwerlastverkehr ansich beschwert. Die einzige Beschwerde die vorgetragen wurde war die der unberechtigten Sondernutzung des öffentlichen Straßenraumes. Es wurde sich auch nicht darüber beschwert, dass ein erhöhter Verschleiß des Straßenkörpers vorliegt.

Es ändert nix an meiner Kernaussage; wer als Ort ein Unternehmen angesiedelt hat und als Gemeinde dessen Gewerbesteuereinnahmen benötigt, muß die Dienstleistung um dieses Unternehmen herum in dem Ausmaß dulden, der für den prioritär rentablen Betrieb des Unternehmens notwendig ist. Und, nein, die Anwohner haben da wohl eher kein Mitspracherecht, ist das Unternehmen einmal erfolgreich angesiedelt; denn dafür hat es die entsprechenden Einwohnerumfragen vor Ansiedlung der Unternehmen.

Diese "Kernaussage" ist bereits vom Grundsatz her schon völlig falsch und ganz sicher nicht belegbar. Sie widerspricht bereits vom Grundsatz her den gesetzlichen Vorgaben zur Einrichtung oder Errichtung von Mischgebieten.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 12. Februar 2023 um 00:34:57 Uhr:


Es ändert nix an meiner Kernaussage; wer als Ort ein Unternehmen angesiedelt hat und als Gemeinde dessen Gewerbesteuereinnahmen benötigt, muß die Dienstleistung um dieses Unternehmen herum in dem Ausmaß dulden, der für den prioritär rentablen Betrieb des Unternehmens notwendig ist. Und, nein, die Anwohner haben da wohl eher kein Mitspracherecht, ist das Unternehmen einmal erfolgreich angesiedelt; denn dafür hat es die entsprechenden Einwohnerumfragen vor Ansiedlung der Unternehmen.

Das ist absolut falsch. Man muss als Bürger es im Rahmen der gesetzlichen Grenzen dulden. Wenn deine Aussage stimmen würde, dann gäbe es z.B kein BImSchG Verfahren oder ein Planfesttellungsverfahren.

Also rede nicht solch einen Unsinn.

Zitat:

@ktown schrieb am 11. Februar 2023 um 19:46:22 Uhr:


Der TE hat sich weder über Betriebslärm noch über den Schwerlastverkehr ansich beschwert. Die einzige Beschwerde die vorgetragen wurde war die der unberechtigten Sondernutzung des öffentlichen Straßenraumes. Es wurde sich auch nicht darüber beschwert, dass ein erhöhter Verschleiß des Straßenkörpers vorliegt.

Und was stört ihn dann daran, außer dass es "uns Prinzip" geht?

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