LKW-Beladen / Container Transfer / Container Abstellen auf öffentlicher Straße im Mischgebiet

Mehrmals wöchentlich zwischen Montag und Freitag werden für mehrere Stunden im örtlichen Mischgebiet auf öffentlicher Straße innerorts LKW be/entladen - sowie Container rangiert. Dies geht stundenlang, auch bei laufenden LKWS. Keine Behörde macht was trotz mehrfachen Beanstandungen der Anwohner.
Der ansässige Gewerbebetrieb hat Platz auf seinem Gelände. Aus Bequemlichkeit wird die Öffentliche Straße benutzt. Ein Wendeplatte in einer Sackgasse (auch öffentlich) wurde zum Materiallager umfunktioniert.

Auf welcher gesetzlichen Basis kann z.B. eine Anzeige bei der Polizei erfolgen ?
Gegen welche Paragrafen wird hier verstossen ?

Das ehemalige Wohngebiet wurde zugunsten des Gewerbebetriebes vor 40 Jahren in ein Mischgebiet geändert.

Danke für die fachliche Unterstützung.

Containertransfer - Tausch
LKW BE/Entlagen auf öffentlicher Straße
264 Antworten

Dafür wird wohl die extra Straße für das Firmengelände gebaut sein. Erscheint mir zumindest plausibel.

Der Bereich wo die Mulden umgestapelt werden wird die Einfahrtstrecke ins Betriebsgelände sein. Dort wo der Sattelzug parkt wird es genau eine Strecke geben. Die wird in einer Richtung für die Anfahrt der Lkw ohne Gewichtsbegrenzung sein. In der Gegenrichtung wird aber eine Gewichtsbegrenzung von 3,5t stehen, damit sich da nicht Lkw-Begegnungsverkehr gegenseitig mit den parkenden Pkw festfährt. Sozusagen eine nur für die Lkw bestehende faktische Einbahnstraße, die für alle anderen aber in beide Richtungen befahren werden kann. Die "Umfahrung" wird die Strecke mit den Mulden sein. So ergibts zumindest Sinn für ein altes Mischgebiet.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 9. Februar 2023 um 17:42:54 Uhr:


Die wird in einer Richtung für die Anfahrt der Lkw ohne Gewichtsbegrenzung sein. In der Gegenrichtung wird aber eine Gewichtsbegrenzung von 3,5t stehen, damit sich da nicht Lkw-Begegnungsverkehr gegenseitig mit den parkenden Pkw festfährt. Sozusagen eine nur für die Lkw bestehende faktische Einbahnstraße, die für alle anderen aber in beide Richtungen befahren werden kann.

Macht aber richtig betrachtet so rein von der Logik gar keinen Sinn.
Entweder die Straße wird auf ein max. Gewicht beschränkt, welches dann auch für beide Richtungen gilt, oder aber man schildert die Straße gleich so aus, daß der LKW-Verkehr nur in eine Richtung (Einbahnstraße für LKWs) zulässig ist, völlig ohne Gewichtsbeschränkung.

Das ist in der StVO in Kombination mit "Einbahnstraße" aber nicht zulässig. Nur

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(Radfahrer) dürfen legal in bestimmten Einbahnstraßen gegne die Richtung fahren. Mit der Gewichtsbeschränkung in einer Fahrtrichtung ist das eine elegante und völlig legale Lösung.

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 9. Februar 2023 um 19:06:36 Uhr:


Das ist in der StVO in Kombination mit "Einbahnstraße" aber nicht zulässig. Nur

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(Radfahrer) dürfen legal in bestimmten Einbahnstraßen gegne die Richtung fahren. Mit der Gewichtsbeschränkung in einer Fahrtrichtung ist das eine elegante und völlig legale Lösung.

Warum soll das nicht gehen ?
Gibt genug Straßen, wo der LKW-Verkehr nur über eine bestimmte Straßenzufahrt gestattet ist.

In den Anlagen zur StVO ist zu jedem Verkehrszeichen eine amtliche Erläuterung vorhanden, auch zur "Einbahnstraße".

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 09. Feb. 2023 um 19:6:36 Uhr:


Nur

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(Radfahrer) dürfen legal in bestimmten Einbahnstraßen gegne die Richtung fahren.

Ich finde deinen Sarkasmus jetzt nicht unbedingt so angebracht...

V&S at it's best, deutscher Titel: "Aasgeier im Sturzflug". Eine Seifenoper über 13 Seiten.
Nichtmal im Großraumbüro, der Waschküche oder in einer Clique 13-jähriger Mädels wird sich derart aufeinander gestürzt und dramatisiert wie hier 😁

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 9. Februar 2023 um 14:35:41 Uhr:


Inwiefern? Präziser: inwiefern wird der LKW-Verkehr stärker, wenn der LKW auf statt neben der Straße entladen wird?

Was hat Deine Antwort mit meiner Aussage zu tun?

Vergleich doch bloß mal die Straße in einer neuartigen verkehrsberuhigten Zone mit der in einem gefestigten Industriegebiet; da könntest Du erkennen, daß der Straßenbelag in der neuartigen verkehrsberuhigten Zone oft gar nicht für Lkw.-Verkehr gerüstet ist und damit freilich auch nicht die Stabilität einer Straße in einem gefestigten Industriegebiet erreicht, wo von Beginn an mit üppigem Lkw.-Verkehr gerechnet wird und die Straße entsprechend konstruiert ist?

Zitat:

@GT-I2006 schrieb am 9. Februar 2023 um 20:03:22 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 09. Feb. 2023 um 19:6:36 Uhr:


Nur

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(Radfahrer) dürfen legal in bestimmten Einbahnstraßen gegne die Richtung fahren.


Ich finde deinen Sarkasmus jetzt nicht unbedingt so angebracht...

Das ist kein Sarkasmus. Das Stilmittel der dezenten Überzeichnung dient der Vermeidung des Abgleitens in eine unsinnige Nebendiskussion und ist als solches erkennbar nicht darauf gerichtet irgendjemanden zu verletzen (cuivis cognoscibilia, etiam parum intellectu textus et error in gradu doli eventualis).

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 9. Februar 2023 um 22:31:27 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 9. Februar 2023 um 14:35:41 Uhr:


Inwiefern? Präziser: inwiefern wird der LKW-Verkehr stärker, wenn der LKW auf statt neben der Straße entladen wird?
Was hat Deine Antwort mit meiner Aussage zu tun?

Vergleich doch bloß mal die Straße in einer neuartigen verkehrsberuhigten Zone mit der in einem gefestigten Industriegebiet; da könntest Du erkennen, daß der Straßenbelag in der neuartigen verkehrsberuhigten Zone oft gar nicht für Lkw.-Verkehr gerüstet ist und damit freilich auch nicht die Stabilität einer Straße in einem gefestigten Industriegebiet erreicht, wo von Beginn an mit üppigem Lkw.-Verkehr gerechnet wird und die Straße entsprechend konstruiert ist?

Was hat der Straßenbelag einer verkehrsberuhigten Zone nun mit einer Straße in einem Mischgebiet zu tun?

Auslöser dieser Diskussion war:

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 9. Februar 2023 um 10:01:18 Uhr:


Solange die Anlieger auch die Instandhaltung der von den LKW abgerockten Strassen zahlen, ist es der Gemeinde auch herzlich egal.

Daher ist die Frage an Moewenmann schon berechtigt. Deine Antwort auf Luke1637 war vollkommen am Thema vorbei. (Man sollte schon darauf achten wen man zitiert und worauf dieser geantwortet hatte.😁)

Aber nochmals zur eigentlichen Aussage von Moewenmann:

1. Der Gewerbebetrieb ist auch Anlieger und sicherlich mit der größeren Grundstücksfläche.

2. Der Straßenunterbau wird weniger durch den ruhenden Verkehr belastet. Daher ist das befahren der Straße durch Schwerlastverkehr die vorrangige Nutzungsart die Einfluss nimmt bei der Planung einer Straße. Daher ist es, für die Lebensdauer einer Straße unerheblich wo der Be- bzw. Entladevorgang durchgeführt wird.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 10. Februar 2023 um 00:13:08 Uhr:


(cuivis cognoscibilia, etiam parum intellectu textus et error in gradu doli eventualis).

Für mich verlieren Diskussionspartner sofort an Respekt wenn sie meinen ihren Intellekt mit Latein zu untermauern.

Es hat für mich eher was von Hilflosigkeit.

Schluss jetzt mit den Nebenkriegsschauplätzen.

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