LKW-Beladen / Container Transfer / Container Abstellen auf öffentlicher Straße im Mischgebiet
Mehrmals wöchentlich zwischen Montag und Freitag werden für mehrere Stunden im örtlichen Mischgebiet auf öffentlicher Straße innerorts LKW be/entladen - sowie Container rangiert. Dies geht stundenlang, auch bei laufenden LKWS. Keine Behörde macht was trotz mehrfachen Beanstandungen der Anwohner.
Der ansässige Gewerbebetrieb hat Platz auf seinem Gelände. Aus Bequemlichkeit wird die Öffentliche Straße benutzt. Ein Wendeplatte in einer Sackgasse (auch öffentlich) wurde zum Materiallager umfunktioniert.
Auf welcher gesetzlichen Basis kann z.B. eine Anzeige bei der Polizei erfolgen ?
Gegen welche Paragrafen wird hier verstossen ?
Das ehemalige Wohngebiet wurde zugunsten des Gewerbebetriebes vor 40 Jahren in ein Mischgebiet geändert.
Danke für die fachliche Unterstützung.
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Zitat:
@Clown123 schrieb am 4. Februar 2023 um 18:55:23 Uhr:
Das Absurde ist aber, dass die LKWS beim Anfahren durch das Wohngebiet (Mischgebiet) fahren – die entgegengesetzte Richtung aber max. 3,5 Tonnen zulässt, über 3,5 Tonnen gesperrt ist.
Da will man Lkw-Begegnungsverkehr vermeiden und nur eine Richtung so stattfinden lassen. Macht auch Sinn.
Also ist es falsch zu behaupten, die Anfahrt wäre begrenzt.
Kommt darauf an, wenn das der einzige Weg wäre, dann gäbe es ja keine Möglichkeit mehr herauszukommen, oder?
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So wie ich das hier kenne, sind die Gemeinden sehr tolerant bei sowas und geben diese Haltung auch an die Polizei weiter, die ja auch einen Ermessensspielraum hat. Die Haltung von Anwohnern "Ich habe recht" kommt da oft nicht gut an. Die Gemeinden wollen die Firmen unbedingt vor Ort halten, weil das wertvolle Arbeitsplätze sind und weil es Pendelverkehr verringert und weil sie sonst in andere Gemeinden abwandern oder die Gemeinde muß schon wieder ein neues Gewerbegebiet aufbauen.
Solange die Anlieger auch die Instandhaltung der von den LKW abgerockten Strassen zahlen, ist es der Gemeinde auch herzlich egal.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 9. Februar 2023 um 10:01:18 Uhr:
Solange die Anlieger auch die Instandhaltung der von den LKW abgerockten Strassen zahlen, ist es der Gemeinde auch herzlich egal.
Ach und du meinst, wenn die LKW auf das Betriebsgelände fahren, halten die Strassen länger?
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 9. Februar 2023 um 13:44:21 Uhr:
Ach und du meinst, wenn die LKW auf das Betriebsgelände fahren, halten die Strassen länger?
Das wird davon abhängen, ob diese Straßen so gebaut worden sind, daß sie stärkeren Lkw.-Verkehr vertragen?
Der Schwerlastverkehr wird gleich sein. Egal ob die Fahrzeuge auf dem Betriebsgelände oder auf der Straße ent- bzw. beladen werden.
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 9. Februar 2023 um 13:59:14 Uhr:
Das wird davon abhängen, ob diese Straßen so gebaut worden sind, daß sie stärkeren Lkw.-Verkehr vertragen?Zitat:
@Luke1637 schrieb am 9. Februar 2023 um 13:44:21 Uhr:
Ach und du meinst, wenn die LKW auf das Betriebsgelände fahren, halten die Strassen länger?
Inwiefern? Präziser: inwiefern wird der LKW-Verkehr stärker, wenn der LKW auf statt neben der Straße entladen wird?
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 9. Februar 2023 um 13:44:21 Uhr:
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 9. Februar 2023 um 10:01:18 Uhr:
Solange die Anlieger auch die Instandhaltung der von den LKW abgerockten Strassen zahlen, ist es der Gemeinde auch herzlich egal.Ach und du meinst, wenn die LKW auf das Betriebsgelände fahren, halten die Strassen länger?
Wenn die Straßen nur eine gewisse Belastung zulassen, dann sind die für LKW ab einem bestimmten zulässigen Gesamtgewicht eben tabu... das hat dann auch nichts mit Be und Entladen auf dem Betriebsgelände zu tun.
Die Firma hat vermutlich eben deshalb eine separate Umfahrung.
Höchstwahrscheinlich sogar noch bezuschusst ?!
Aber es hiess doch, dass es dort keine Beschränkung des zGG gibt. (Zumindest von der einen Seite)
Also können da auch 40 Tonner durch. Und nu'?
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 9. Februar 2023 um 13:59:14 Uhr:
Das wird davon abhängen, ob diese Straßen so gebaut worden sind, daß sie stärkeren Lkw.-Verkehr vertragen?
Über welches Verkehrszeichen sprechen wir im konkreten Fall? Entweder über VZ 262 - "Verbot für Fahrzeuge über angegebenes tatsächliches Gewicht" (hier 3,5 t) - oder über VZ 253, besser als "LKW-Durchfahrtverbot" bekannt.
So wie ich das verstanden habe auf dem Rückweg von der Firma beschränkt auf 3,5to.
Jetzt wäre noch die Frage, wo das entsprechende Schild genau steht; wenn man vom Firmengelände runter fährt, irgendwo mitten auf der Straße....
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 9. Februar 2023 um 17:11:32 Uhr:
So wie ich das verstanden habe auf dem Rückweg von der Firma beschränkt auf 3,5to.
Dann wird es entsprechend aber einen anderen Weg geben. Diese Art der Ausschilderung haben wir im Ort auch. Nicht wegen der Tragfähigkeit der Straße, sondern um Begegnungsverkehr auf der schmalen Straße zu vermeiden.